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  • Also zuerst einmal ist die Anmeldung zum Gewerbe bereits jetzt zu spät. Gesetzlich bist Du dazu verpflichtet, ein Gewerbe schon dann anzumelden, wenn Du nur die Absicht hast, mit deiner Arbeit Geld zu verdienen. Natürlich musst Du das jetzt rückwirkend machen und zwar so weit zurück, bevor Du das erste Geld oder irgendeine Zuwendung bekommen hast. Rechnungen schreibe ich einfach in Word, drucke es als PDF aus und verschicke die. Eine Rechnungskopie speichere ich (mit Backups) und behalte die für…