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  • Klingt alles ganz schön weit hergeholt Das geht sschon damit los, dass es eine/n ArbeitgeberInn grundsätzlich überhaupt nicht zu interessieren hat, was ihre/ seine MitarbeiterInnen in ihrer Freizeit anstellen...öhm, richtig gegendert? Es sei denn - das Freizeitgebahren wird während der regulären bezahlten Arbeitszeit ausgeübt - das Freizeitgebahren hat Einfluss auf die Tätigkeit, für die Arbeitnehmer bezahlt wird, etwa ständige Übermüdung, Krankheit, schlechte Arbeitsqualität z. B. wg. Hobby o. …
  • (Zitat von Sladdi) Na ja, wie ich schon schrieb, an den Haaren herbeigezogen: Wer, der Zucker als gesundheitsschädigend anprangert, ob nun via Youtube oder sonstwo, gleichzeitig aber Zuckerwatte auf der Kirmes vertickt, wird denn genauso gleichzeitig seinen Arbeitgeber eben genau über diese Freizeitbetätigung informieren? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass solch eigenwillige Gedankengänge eigentlich erst beginnen, wenn da schon irgendwas in der Mache ist Klar, wer sich als möglicher Youtube-"W…