In Deutschland verbotenes Game lets playen?

  • Ein Freund von mir (LasakflyLP) mit 555 Abos und fast 3 jahre kanal hat das auch lets played und es ist immer noch oben :D
    soll nicht böse klingen aber da würde ich mir bei deiner kanal größe echt keine gedanken machen.


    :)


    Hoffe ich konnte helfen

  • @KC Beats: Sag sowas nicht. Ich hab einen Zweitkanal, auf dem nur "nicht gelistete" Videos sind. Da hab ich ein paar Kopierflüge drauf mit Hintergrundmusik usw... Die Videos können eigentlich nicht gefunden werden und ich gebe die Links nur an bekannte weiter, die die Videos sehen dürfen.


    Dennoch habe ich für ein Lied einen Urheberrechtsstrike bekommen.


    Die entsprechende Hintergrundmusik habe ich mir natürlich angehört und Sie passt meiner Meinung nach null zu dem gemeldeten Vorfall, aber gut. Habs YT gemeldet und das Video vom Netz genommen, um keinen Streit oder weiteren Ärger zu provozieren.


    Ich denke, dass YT die meisten Videos automatisch nach gewissen Inhalten durchsucht und diese dann ggf. sperrt. Daher denke ich mal, dass seine Sorge schon berechtigt ist. Wenn er allerdings die Erlaubnis vom Hersteller hat und eine Warnung vor sein Video schiebt, kann es vielleicht gut laufen. Denke ich... Bin aber nicht sicher...

  • Also ich habe mit ihm gesprochen und er sagte es gab bis jetzt zu dying light NULL anmerkungen seitens YT


    Wegen andere Videos aber da eher das er die nicht mehr Monitarisieren durfte.


    YT warnt eig schon rechtzeitig vor sollte etwas nicht passen


    Hier die Seite von mein Kollegen (Playlist) :
    Dying light playlist von LasakflyLP


    Aber kleiner tipp Helloween. Stell diese videos auf (AB 18) und mach am besten am anfang des videos ein hinweiß das es nicht jugendfrei ist und gewalt zeigt.......... LG :)

  • Es geht bei sowas nicht nur um die YT Stikes, sondern auch um den rechtlichen Aspekt. Du bist in Deutschland der Kanalbetreiber und musst dich halt an deutsches Recht halten, und das sagt klar, dass es eben indiziert ist. Wenn du das nun anderen theoretisch zur Verfügung (auch wenn das nur über einen privaten link ist), dann ist das eben das zur Verfügung stellen, was nicht rechtens ist. Spieleseiten schreiben ja z.B. auch nie den Namen eines indizierten Spiels (weiß nicht ob sich da was rechtlich geändert hat de letzten Jahre, i.d.R. ist es aber bereits so, dass ein Name von einem indizierten Spiel im journalistischen Kontext gar nicht auftauchen darf. Auch ein Youtubekanal zählt dazu, egal was man da genau tut).


    Also auch wenn YT selber da nichts macht, kann es dir durchaus passieren, dass jemand von extern da was tut. Muss nicht, aber kann durchaus passieren. Sollte man halt auch dazu sagen. Strikes wirst du da denke ich nicht so schnell bekommen, aber aufpassen solltest du damit auf jeden Fall trotzdem ^^

  • Spieleseiten schreiben ja z.B. auch nie den Namen eines indizierten Spiels (weiß nicht ob sich da was rechtlich geändert hat de letzten Jahre, i.d.R. ist es aber bereits so, dass ein Name von einem indizierten Spiel im journalistischen Kontext gar nicht auftauchen darf. Auch ein Youtubekanal zählt dazu,

    Hat sich wahrscheinlich geändert, denn z.B. Gamestar, PC Games etc.pp. wie se sonst noch alle heißen, haben auch noch später über das Game berichtet. Und ich denke da werden die großen Labels schon aufpassen, das alles rechtens ist. Dies gilt aber nur für den Journalistischen Teil.


    An Alle hier mit ... "ja ich kenne ... und habe schon bei sovielen YTlern dies und das gesehen". WILLKOMMEN in Deutschland es ist sche!ß egal was ein anderer macht und ob der/die bei rechtswidrigen Aktivitäten erwischt werden. Denn es kann eben so kommen das man der Millionenste und erste ist der was macht was andere auch machen und dafür dann auf die Fresse bekommt im rechtlichen Sinne! Jeder ist für sich selbst verantwortlich.


    Grundsetzlich bei Rechtlichen Fragen am besten einen Anwalt konsultieren.


    MFG Steve

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • ist das nicht sogar ne straftat? wenn man das unbedingt riskieren will.. bitteschön. :D


    erinnert mich an "soll ich auf yt in games titten zensieren oder nicht?" und leute erzählen von videos, die seit jahren online sind ohne zensur.. aber das bringt einem wenig, wenn es dann genau dich selbst erwischt.

  • Hab mal ne kurze Frage zum Thema Indizierte Spiele.
    Habe vor Dying Light zu lets playen was bei uns(Deutschland) ja verboten ist.

    Nur noch kurz zur Anmerkung: Indizierung bedeutet nicht verbot! Dying Light ist auf Liste A indiziert. Das bedeutet, dass lediglich Bewerbung und öffentlicher Verkauf nicht zulässig sind, spielen kannst du das wie du möchtest....ob Youtube das ganze jedoch als Bewerbung attestiert kann ich nicht vorhersehen. Jedoch ist ein bloßer Besitz und ein Spielen dieses Games nicht strafrechtlich bedenklich,

  • Nur noch kurz zur Anmerkung: Indizierung bedeutet nicht verbot! Dying Light ist auf Liste A indiziert. Das bedeutet, dass lediglich Bewerbung und öffentlicher Verkauf nicht zulässig sind, spielen kannst du das wie du möchtest....ob Youtube das ganze jedoch als Bewerbung attestiert kann ich nicht vorhersehen. Jedoch ist ein bloßer Besitz und ein Spielen dieses Games nicht strafrechtlich bedenklich,

    Das ist völlig richtig. Das Verbot war von mir auch genauso gemeint, und die Bewerbung des Titels findet bereits mit dem Videotitel/Thumbnail/die Kommentierung/das zeigen des Inhalts etc. statt. Auch wenn der Zuschauer das Spiel nicht selber spielt, bekommt er über das Video Zugang zu dem Inhalt.
    Die meisten Zeitschriften und Journalisten verzichten genau deswegen (bzw haben, wie gesagt, bin da nicht auf dem aktuellen Stand, denke aber das wird heute von den meisten immer noch so gehandhabt) ab dem Zeitpunkt der Indizierung sogar auf das nennen des Spielenamens da dieser theoretisch bereits als Bewerbung gewertet werden könnte, da der Leser/Zuschauer ja nicht explizit jedes mal im Einzelfall nach dem Titel/Inhalt/Spiel fragt. Berichtet wird meines Wissens nach nur bis zum Zeitpunkt der Indizierung (Redaktionsschluss)

  • Die meisten Zeitschriften und Journalisten verzichten genau deswegen (bzw haben, wie gesagt, bin da nicht auf dem aktuellen Stand, denke aber das wird heute von den meisten immer noch so gehandhabt) ab dem Zeitpunkt der Indizierung sogar auf das nennen des Spielenamens da dieser theoretisch bereits als Bewerbung gewertet werden könnte

    Wird noch immer so gemacht! :-) Das was du schreibst ist natürlich völlig richtig - die Frage, die ich auch inetressant finde, ist wie das Zeigen eines indizierten Spieles auf Youtube "geahndet" wird bzw. ob. Youtube erkennt doch mittlerweile das Game automatisch, oder?

  • Das wäre tatsächlich mal sehr interessant. Ich gehe aber stark davon aus, dass es bei einem deutschen Kanal bereits dort schon Probleme geben KÖNNTE. Die Frage ist ja momentan (geht da zwar mehr um Musik bei der Verhandlung aber das Ergebnis lässt sich auch 1:1 auf andere Themen übertragen): Wer muss eigentlich für sowas wirklich haften? Youtube ist der Anbieter, der Content Creator aber ja ebenfalls.


    Ich vermute mal, dass in Zukunft aber vor Allem der Anbieter, der den Content hoch lädt zur Verantwortung gezogen wird, und wenn das dann auch wirklich klar ist kann es gut passieren, dass sich hier einiges zum Nachteil der Creator verändern wird. Wenn die Rechtslage in dem Punkt nämlich einheitlich geklärt ist, dürfte es auch für Kanzleien etc. nochmal deutlich einfacher sein da abzumahnen.Das gilt dann im übrigen nicht nur für unlizenzierte LPs oder Musik, sondern auch für so Sachen wie Bilder in Thumbnails, denn auch hier gibt's mittlerweile ja Programme, die das Problemlos rausfiltern können, auch das dürfte in Zukunft immer einfacher werden. ;)


    Also auch wenn ich die Suppe wahrscheinlich zu heiß koche kann ich nur jedem raten: passt auf, was ihr hochladet und klärt vorher wie das geltende Recht im Land ist, und vor Allem die Lizenzen. Was heute noch kein Problem ist, weil kein Kläger, kann, und wird in Zukunft garantiert früher oder später noch ganz anders aussehen ;)

  • Bin da auch immer mehr als vorsichtig. Zb bei Left 4 Dead hab ich alle Mods runtergehauen die Musik von Serien beinhalten. Und überlege lieber immer 2 mal was ich wie hochlade. Grade als Laie blickt man da schwer durch finde ich :/

    Genau das ist der Punkt. Gerade als Anfänger sollte man da übervorsichtig vorgehen. Vor Allem, um eben auch ein Gefühl für das Thema zu bekommen, und ein Gefühl dafür zu bekommen, auf was man alles achten muss.


    Ich habe damals auch mal überlegt, ob ich mal (als ich noch LPs gemacht habe) Star Wars Battlefront mache, und mich dafür wirklich 2h mit nem netten Mitarbeiter von EA unterhalten (btw. ich hatte da EINEN Abonnenten, und die haben sich trotzdem mit mir 2h auseinander gesetzt um mir wirklich jede Frage zu beantworten). Bei anderen Publishern wurde mir nicht mal geantwortet oder ich wurde wegen abgewimmelt, hier wurde 2h mit mir telefoniert, ich wurde mehrfach an die Fachabteilungen weitergeleitet etc. also da muss ich echt sagen EA hat da mit den besten Youtuber Support, den ich je erlebt habe. Habe das Spiel am Ende zwar nicht Let´s Played, weil habe keine LPs mehr gemacht, habs mir dann aber vor Allem deshalb trotzdem gerne zum Vollpreis gekauft.


    Also auch hier von mir nochmal als Ergänzung zu dem Thema: Passt mit Lizenzspielen auf. (Spiele mit Disney Figuren, Star Wars Spiele etc.) und schaut ganz genau nach, was da erlaubt ist und was nicht. Viele Spiele sind da kein Problem, aber oft stehen auch die Fremdlizenzen im Weg. Publisher dürfen zwar die Rechte für das Spiel weiter geben, aber nicht die Rechte an der im Spiel verwendeten Fremdlizenzen wie Musik oder Filmausschnitte, bestimmte Figuren oder sowas, die sind auch nur zugekauft oder nur für das Spiel übertragen, nicht für die Weitergabe.
    Auch das KANN zu einem Problem werden, wenn man vorher nicht genau schaut, was für Lizenzen man da noch alles braucht für die Spiele. Nur mit Publisherlizenz geht es nicht bei jedem Spiel, bei vielen Spielen sind das nur Lizenzen für teile des Contents, nämlich der Teil, der tatsächlich ausschließlich in der Entwicklung dazu gekommen ist. Gezeigte Figuren, Musik etc. etc. sind davon in der Regel ausgeschlossen. Bei dem Gespräch mit EA konnte man jetzt auf die Schnelle nicht rausfinden wie es da mit der Musik ganz genau aussieht (also keine Verbindliche Aussage, da die Abteilung an dem Tag wohl schon Feierabend hatte), aber da haben die Jungs von EA wohl aus genau dem Grund, dass es bei sowas keine Probleme gibt, wohl die Musik zum Spiel extra komponieren lassen, da die original Star Wars Musik hier Let´s Plays unmöglich gemacht hätte. (wie gesagt keine wirklich verbindliche Aussage, war die Aussage des Mitarbeiters "ich glaube wenn ich mich recht erinnere, aber frag da lieber nächste Woche nochmal nach"... ist schon etwas her und habe da nicht alles haarklein dokumentiert)

  • Wirklich ein großes Lob an EA mal an dieser Stelle :) Ja das ist nun mal das Problem von vielen Publishern , antworten nicht auf Fragen aber klagen dann im Kreis wenn man macht :/ Hab eh noch nie verstanden warum sie das ganze nicht als Promo für ihr Spiel sehen. Generel finde ich das doch stark Grenzwertig , wenn ich zB 5 Abonenten habe und es ohne Lizens hochlade , aber es niemanden stört wenn ich es Zuhause 6 Freunden zeige. Leider merkt man das es bei Spiele Produktionen schon lange nicht mehr drum geht die Fans glücklich zu machen und nurnoch der Gewinn zählt. Klar will jeder für seine Arbeit Geld , aber verstehe nicht wie es zB Disney stören kann wenn ich mit meinen Videos das ihre Werke zeigt und Menschen glücklich macht , so ein riesen Anstoß daran findet das ich im Moment Geschätzte 3 Cent daran verdiene :D Ich stelle ihr Spiel ja nicht zum spielen zur Verfügung.
    Aber naja macht man nichts ne ;)

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