Titel in deinem privaten Video angeblich "urheberrechtlich geschützt"?

  • Hallöchen,


    im Vorab: von ca. 30 angeblich geschützten Titeln war lediglich einer von denen tatsächlich geschützt, weil der von mir vor einiger Zeit von einer Seite gesaugt wurde, von der ich annahm, die Titel wären frei verfügbar. Der Titel wurde nach dem Hochladen von mir über die entsprechende Löschfunktion aus dem Video entfernt. Es entstand eine Lücke von 1 min. und war's nicht wert geändert nochmal hochgeladen zu werden.


    Aber was ich eigentlich sagen will, ist, dass YT dem User ganz gerne mal mitteilt, der Titel im Video wäre urheberrechtlich geschützt. Diese Meldung erscheint sofort nach der endgültigen Verarbeitung des Videos. Da sitzt also kein Mensch, der alle Titel der Welt kennt, sondern irgendeine Software, die offenbar Klänge erkennt. Dumm ist nur, dass es eben welche gibt, die sich sehr ähnlich sind. Und so bekomme ich schon fast regelmäßig diesen Hinweis.


    Für meine Videobearbeitung nutze ich Magix Deluxe MX. Auf der CD sind schöne Titel und auf einer zusätzlich gekauften von Magix ebenfalls. Ich will hier nichts behaupten, sondern lediglich vermuten, dass Magix diese Titel nicht selbst komponiert hat. Denn bei meiner Recherche, nachdem man behauptete, ich dürfe den Titel nicht verwenden, fand ich ein paar Mal den Originaltitel um den es ging. Der hörte sich zwar ähnlich an, war aber eben nicht der, den ich im Video hatte.


    Meine Vermutung ist deshalb, dass Magix die O-Titel leicht abändert, denn so oft, wie von YT behauptet wurde, ich hätte kein Recht am Titel, kann das kein Zufall mehr sein.


    Wie dem auch sei, und das ist jetzt der eigentliche Kern des Beitrags, sollte sich niemand von euch in ähnlicher Situation von YT einschüchtern lassen. Die haben ja titelbezüglich keine Ahnung, sondern erledigen die Arbeit in anderer Leute Namen. Nämlich in denen der vermeintlichen Rechteinhaber, die auch mal gleich zu Dritt auftreten können.


    Vorausgesetzt man weiß, dass man den Titel wirklich verwenden darf, weil man ihn gekauft, von einer Vidoschnitt-CD hat, oder sonstwie legal verwenden darf, muss/sollte man Einspruch erheben und sich dafür durch die einzelnen Fensterchen bei YT kämpfen. In einem kann man seine Begründung reinschreiben. Ich schreibe meist, dass ich die CD von Magix besitze und der Titel soundso heißt. Oder ich habe den von Jamendo als CCL runtergeladen und nenne Künstler und Titel im Abspann.


    Das wird dann vom Anspruchsteller überprüft und kurz danach erhält man eine mail von YT, dass die Ansprüche zurückgezogen worden sind. Kann aber auch mal ein paar Tage dauern.
    Ein schon fast suggestiver Stolperstein auf dem Weg der Klärung, ist zuletzt die Frage von YT, bevor man den Einspruch abschicken will - "Willst du wirklich Einspruch erheben?"
    Das klingt so, als müsse man evtl. mit Gefängnis rechnen, aber das ist egal. Abschicken und abwarten, weil ich glaube, dass viele Leute bei dieser Frage dann doch kneifen.


    Wenn man keinen Einspruch einlegt, wird in vielen Fällen der vermeintlich rechtlich geschützte Titel akzeptiert. Aber dafür könnte unerwünschte Werbung geschaltet werden, an der man selbst nichts verdient. Wer nichts dagegen hat, kann ja alles so lassen. Aber es sollte auch klar sein, dass dann jemand anderer über dein Video Geld ungerechtfertigt verdient.


    Gesehen habe ich die angekündigte Werbung allerdings noch nie, obwohl ich immer noch "urheberrechtlich geschützte Inhalte" habe, um die ich mich noch kümmern muss.
    Aber ich versaue mir meine weltbewegenden Urlaubsaufnahmen nicht damit. :D


    Was? Habt ihr alles schon gewusst? Na gut. Doppelt hält besser. :thumbsup:

    3 Mal editiert, zuletzt von Alter Sack ()

  • Vorausgesetzt man weiß, dass man den Titel wirklich verwenden darf, weil man ihn gekauft, von einer CD hat, oder sonstwie legal verwenden darf, muss/sollte man Einspruch erheben und sich dafür durch die einzelnen Fensterchen bei YT kämpfen. In einem kann man seine Begründung reinschreiben. Ich schreibe meist, dass ich die CD von Magix besitze und der Titel soundso heißt.

    Auf der CD sind schöne Titel und auf einer zusätzlich gekauften von Magix ebenfalls.


    Ich glaube, Du musst das differenziert betrachten, damit das nicht falsch bei den anderen Youtubern ankommt:


    1. Wenn man eine CD kauft (z.B. eine von einem bekannten Künstler), dann erwirbt man damit nur das Recht, diese CD im kleinen Kreise zu hören, nicht aber sie öffentlich vorzuführen. Im Prinzip wäre schon das abspielen auf einer Hochzeit grenzwertig.
    2. Die Magix Soundpool CD's hatten unterschiedliche Nutzungsrechte. Die alten CD's konnten kommerziell genutzt werden, z.B. um einen Trailer oder die Musik für ein Video für einen monetarisierten Kanal zu machen.
    Dies hier war die Antwort von Magix auf dide Frage eines Users dazu:
    Frage:
    "Welche Sound Pool DVDs dürfen mit dem Music Maker kommerziell genutzt werden ?"
    Antwort:
    "Soundpool DVD Collection" (bis einschließlich Vol. 16) - kommerzielle Verwendung erlaubt
    (Ausgenommen von der kommerziellen Nutzung sind lediglich die "Soundpool Collection's" Rock Pop Vol. 1+2; Techno Trance Vol. 1; Funny Vocals und Cool Vocals.)"


    Ab Vol. 17 dürfen die Soundpools nur noch nichtkommerziell genutzt werden.
    Die genauen Lizenzbedingungen sind auf den Soundpool DVD's gespeichert.


    Wenn man diese Musikstücke also in einem monetarisierten Kanal nutzen will, muss man sich meines Wissens nach Zusatzlizenzen über Catooh für die Stücke erwerben. Youtube würde ich dabei als Content on demand einordnen:
    http://www.catooh.com/de/lizenzbedingungen.244.html


    Was die Inhalte, also z.B. Grafiken oder Musikstückchen von Magix Video Deluxe, angeht, gelten diese Nutzungsbestimmungen. Wenn Du Dir die Punkte 1.3 , 1.7 und 5.2 durchliest, siehst Du, dass bei kommerziellen, also monetarisierten Kanälen die Verwendung der Inhalte nicht erlaubt ist.


    Wenn ich es richtig sehe, hast Du Deine Videos nicht monetarisiert, daher denke ich, dass für Dich die Klausel der privaten Videos greift. Aber wenn ein Let's Player einen kleinen 5s Soundtrack im Intro von der Magix Software nutzt, die Videos monetarisiert, dann könnte ich mir vorstellen, dass die Werbeeinahmen nicht an ihn selbst gehen.

  • Ja, du hast recht. Ich hätte da noch 1 - 2 Sätze dazuschreiben sollen. Das von mir Geschriebene gilt nur für den privaten Gebrauch der Titel, also auch privat auf YT.
    Eine x-beliebige Musik-CD war jetzt ebenfalls nicht inbegriffen. Es handelte sich eigentlich nur um meine Erfahrungen mit den Beanstandungen von YT. Hoffentlich kam das jetzt nicht völlig falsch rüber. Habe den Titel etwas korrigiert.


    "Aber wenn ein Let's Player einen kleinen 5s Soundtrack im Intro von der Magix Software nutzt, die Videos monetarisiert, dann könnte ich mir vorstellen, dass die Werbeeinahmen nicht an ihn selbst gehen."


    Davon gehe ich auch aus. Sonst bräuchte man sich ja garnicht mehr um Lizenzen und Rechte zu kümmern. Das ergänze ich oben noch.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alter Sack ()

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