Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. - kann sich dieser Status ändern?

  • Hallihallo,


    ich habe eine für mich sehr wichtige Frage.


    Bei allen meinen Videos habe ich den Status:




    "In deinem Video können Anzeigen eingeblendet werden.


    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.


    Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden."


    Meine Frage ist eigentlich nur, ob sich dieser Status ändern kann, ich also Gefahr laufen kann, doch verklagt zu werden o.Ä., obwohl der Antragsteller die Videos Stand heute akzeptiert hat.


    Zur kurzen Erklärung: Es handelt sich um ca. 20 Lyrics Videos auf meinem Kanal, die ich erstellt habe und einige Live-Konzert Videos. Es geht also um die Songs, die natürlich nicht von mir stammen. Ich würde solch einen Kanal nicht wieder erstellen, doch er ist ca. 7 Jahre alt und ich würde ihn gern im Netz lassen, wenn ich sicher weiß, dass aus dieser "Erlaubnis", die Videos zu "verwenden", nicht auf einmal eine Löschung des Accounts oder gar eine Klage wird.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Steht doch alles da. Urheberrechtlich geschütztes Material. Bist du nicht der Urheber, und hast keine offizielle Erlaubnis, kannst du verklagt werden. Punkt.


    Ändern kann sich das immer. Der Urheber, bzw der Lizenzinhaber entschiedet das. Ohne Vertrag/offizielle Lizenz...Pech.


    Gilt im Übrigen auch für jeglichen anderen Content, selbst die, die eigentlich frei sind. Tritt zum Beispiel in so Fällen ein wie "Ein CC Musiker wird nachträglich doch noch Gema Mitglied", oder in anderen Fällen wie "Meine Musik wird von der AFD benutzt, das hab ich vorher nicht ausgeschlossen, jetzt will ich das aber".


    --------
    Und natürlich, wie immer bei solchen Fragen:


    Betrachte meinen Post als Inspiration für ein Beratungs-Gespräch oder als eine Hilfe zur genaueren Recherche. Ich bin kein Anwalt oder Rechtsberater. Für genaue Informationen musst du dich mit einer professionellen Stelle auseinander setzten. Ich habe den Post mit bestem Gewissen geschrieben, erhebe aber keinen Anspruch auf Richtigkeit.

  • @Semu Auch hier hast du ja prinzipiell Recht. Allerdings hast du die Situation falsch gedeutet. (mehr im Folgenden)
    @MrVlado17 Mach dir keine Sorgen. Alles ist gut und rechtens. Du hast urherberrechtlich geschütztes Material verwendet. Das ist natürlich nicht rechtens. Der Youtubealgorythmus hat das Video oder die Musik erkannt und entsprechend dem Urheber zugehordnet. Dieser akzeptiert aber, wenn das Material in deinem Video benutzt wird, solange FÜR IHN Werbung geschaltet wird.
    Es ist am Ende so, dass das Video monetarisiert ist, das Geld aber ausschliesslich der Urheber des Materials bekommt und du das Video für dich nicht mehr monetarisieren kannst.
    Von allein wird sich an dieser Situation nichts ändern. Du könntest höchstens Kontakt mit dem Urheber aufnehmen und ihn offiziell fragen, ob du das Material verwenden darfst ;)



  • Nun, solange die Rechte so bleiben ist das vollkommen richtig, und das tun sie in der Regel auch. Mir sind nur sehr wenig Fälle bekannt wo es anders ist (meist wenn Musiker bekannter werden und dann Gema Mitglieder werden. In Einzelnfällen auch bei völlig Bananigem Content, wie eben politisch kontroverses oder religiöser Missionierung oder sowas) Ändern kann sich das aber trotzdem. Verklagt werden wird er da mit großer Sicherheit nicht. Könnte er theoretisch aber. Und das war ja, so wie ich es verstanden habe, die Klage.


    Eine Abonnentin von mir hat übrigens einen ähnlichen Kanal. Hier geht es um lyric videos mit einfachen Übersetzungen. Die Band/Plattenfirma hat den gefunden, und fand das super. Gibt da sogar Fotos, wo die Bandmitglieder mit ihr gemeinsam drauf sind, und den Kanal feiern. Verklagt wird die von denen garantiert nicht. Theoretisch könnte sie aber.

  • Richtig. Wird auch kaum eine Band geben, die ihre Fans verklagen wird. Aber....es gibt solche Fälle. "Die Prinzen" haben meines Wissens nach tatsächlich mal sowas in die Richtung angestrebt, weil sie was gegen Youtube Videos hatten wo irgendwo einer ihrer Songs im Hintergrund lief. Und gab auch mal einen Fall vor kurzem, wo Silbermond glaube ich ziemlich...ich nenne es mal "angepisst" waren, weil die AfD ihre Stücke für ihr Marketing genutzt haben (mit Gema Lizenz).


    Nutzlos? Auf jeden Fall (gut, Missionierung und Politik kann ichs verstehen). Sogar sehr schädlich. Ihm jetzt aber guten Gewissens sagen "da wird nix passieren" halte ich trotzdem für falsch, denn es gibt eben diese Einzelfälle, in denen sowas tatsächlich mal passiert.


    In den meisten Fällen bekommt man in so einem Fall wie hier aber gesagt, dass sich die Rechte geändert haben und eine Frist, bis wann man das runter nehmen soll. Die Gema wird das auch so handhaben, wenn der Rechtsstreit so entscheidet, dass die Nutzer die Zahlungspflicht haben. Verklagt wird, so die Aussage der Gema am Telefon (keine Garantie meinerseits), da keiner direkt, sondern es wird dann erstmal eine Zeit abgewartet, damit jeder seinen Content runter nehmen kann.


    Im Regelfall, und 99,9% aller Fälle will man da niemandem ans Bein pissen, wenn der Content an sich positiv ist (also von Fans). Aber Einzelfälle wo es anders ist gibt es immer mal wieder.

  • Vielen, vielen Dank zunächst für die Antworten!


    Ich habe nun von WMG einen Text gefunden (bei fast allen meinen Videos handelt es sich um WMG Content)


    "

    Warner Music Group works with YouTube to enable the use of WMG content in user-created content posted on YouTube in personal, non-profit instances only. However, please bear in mind that the rights holders and YouTube reserve the right to block or remove this content without notice. WMG Licensing is not involved in these decisions.


    "
    http://www.wmgmusiclicensing.c…stAccountLanding.aspx?t=n



    Hier hört es sich für mich so an, als wäre eine plötzliche Löschung der Videos das Schlimmste, was passieren kann.

  • Hi,


    also bei mir steht bei einem Video, dass zwar urheberrechtliche Inhalte drin sind, aber der Urheber die Verwendung für dieses Video zulässt. Das sind grade mal 18 sek. Und es ist ein Lied, das ich auch noch unter der Kategorie "Lizenzfrei" gefunden habe. Also war es da schonmal falsch.


    Ich bin jetzt mittlerweile aber immer und bei allem (in Bild und Ton) komplett lizenzfrei unterwegs. Also ich gebe halt einfach in Google "erweiterte Suche von Google" ein und dann kann ich filtern, sodass mir nur Lizenzfreie Ergebnisse geliefert werden. Vielleicht wollen die hier und da, dass man sie wenigstens irgendwo auf oder unter dem Video verlinkt (sichtbar, mit Hinweis), aber das war`s dann auch schon. Bei mir ist es nicht kommerziell, da ich meine Videos nicht monetarisiere. Also ist es bei mir einfach "Nutzung für Videos, die ich online stelle" ... als Veröffentlichung, jetzt hab ich das Wort :D


    Und ich denke auch, dass da nicht mehr viel passieren wird. Aber das heißt nicht, dass es nicht passieren kann. Man weiß nie. Und, wenn, dann muss es ja nicht gleich eine Anklage sein. Vielleicht kannst du, wenn du die Meldung bekommst, dass sich das geändert hat, dich mit demjenigen irgendwie in Verbindung setzen und vielleicht kannst du in dem Fall dann anbieten, oder einfach machen, dass du die Videos löschst (kannst sie ja bestimmt irgendwie auf deinem Pc sichern, dass du sie noch hast). Ob das jetzt wirklich so einfach ist, wie ich mir das vorstelle, ist jetzt mal dahingestellt.


    LG

    "Wer nie Leid erfährt, der wird immer oberflächlich bleiben!" -Unbekannt-
    "Im Leben geht es nicht darum, zu warten, bis das Gewitter vorüberzieht. Es geht darum, zu lernen, im Regen zu tanzen!" -unbekannt-


    Mein Kanal

    2 Mal editiert, zuletzt von BiancaTheStrong 14yearOld ()

  • Grundsätzlich ist die Sache super einfach. Du verwendest urheberrechtlich geschütztes Material, an dem Du keine Rechte hast. Der Crawler hat das bemerkt, Dich darauf hingewiesen, gestattet Dir aber vorbehaltlich die Verwendung, schaltet jedoch Werbung für Dich. Nervig genug, denn das kann auch eine nicht überspringbare Werbung am Beginn des Videos sein, bei der bei kleineren YouTubern 80 % der Besucher direkt wieder abschalten.


    Kann Dir was passieren: ja, grundsätzlich natürlich, aber es ist äußerst unwahrscheinlich. Es gibt zwischen den Lizenzgebern und YouTube unterschiedliche Vereinbarungen, im Gros enthalten diese aber den Konsens, dass YouTuber bei Verstößen gegen das Urheberrecht im Regelfall nicht verklagt werden, sondern dass YouTube das Video schlicht entfernt. Das liegt aber alleine im Ermessen des Lizenzinhabers. Wenn er von heute auf morgen entscheidet, dass sein Material nicht mehr genutzt werden soll, würde Dein dieses Material enthaltende Video gelöscht werden.


    Lizenzinhaber reagieren auch sehr unterschiedlich. Manche gestatten die Verwendung, manche claimen Dein Video, wieder andere lassen es löschen.


    Rechtlich alles eine Grauzone - solange Du aber kein explizites Verwendungsverbot bekommst und das Zeug dann trotzdem wieder hochlädst, bist Du rechtlich safe - soweit dieser Bereich eben als safe zu bezeichnen ist.


    Insbesondere bei Musik sollte man einfach aufpassen und schlicht kein urheberrechtlich geschütztes Material verwenden, solange man keine Erlaubnis (schriftlich !) des Lizenzinhabers vorliegen hat.

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