darf man das?

  • Hi Community,


    Ich sehe viele bekannte Youtuber die Szenen von Videospielen und Filmszenen im Video haben. Das kann ich mir noch erklären da Sie einfach in einem Netzwerk sind und dieses die entsprechenden Lizenzierungen haben. Jedoch gibt es auch Youtuber die zmb. einen Ausgeschnittenen kopf von irgendwelchen hollywood stars in ihren videos haben oder bekannten Politikern, das kann ja rechtlich nicht erlaubt sein oder? Die Videos sind auch monetarisiert. Noch eine andere Frage, sobald irgendwelche Stars videos auf Facebook hochladen verlieren sie ja theoretisch die rechte dafür, also könnte man theoretisch kurze Ausschnitte dieser Videos verwenden bzw. Ausschnitte von hochgeladenen Bildern? Und die letzte Frage, ein kleiner Youtuber der zmb. Let`s Plays von Bekannten neuen Spielen macht, aber dafür keine Lizenz besitzt, darf er das Video ohne monetarisierung hochladen? Durch viel Recherche konnte ich mir diese Fragen leider nicht selbst beantworten. Danke für eure Hilfe.


    LG

  • Also...
    Soweit ich weiß, dürfen "Personen des öffentlichen Lebens" (Z.B. Politiker) während ihrer Arbeit fotografiert werden..
    Zu deiner Letzten Frage:
    Grundlegend sind fast alle Lets Plays illegal, da dort Urheberrechtlich geschütztes Material wie Grafiken und Musik gezeigt werden. Jedoch haben die Wenigsten Publisher etwas Dagegen, dennoch gibt es Ausnahmen wie Z.B. EA, dort muss man sich eine Lizenz holen, andernfalls können sie dein Video einfach löschen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst (wie ich), dann informiert du dich auf der Seite des Herstellers (wenn vorhanden, dem Publisher) wie es mit Videos aussieht. Ggf kannst du auch eine E-Mail schicken.
    Quellen:
    Was YouTuber rechtlich wissen müssen: http://www.youtube.com/playlis…NjHSC1zhfHSjTw6nYx9Pn-F7B
    Kann ich nur sehr empfehle :)


    MfG,
    Momox

  • Ich würde die Gesetzlage so interpretieren: Beim Kopf des Hollywoodstars ist meist das Problem, dass das Bild nicht selbst gemacht wurde. Hier greift also nicht das Persönlichkeitsrecht, das Momox indirekt erwähnt hat (Personen des öffentlichen Lebens ablichten), sondern das Urheberrecht des Fotografen, der das Bild gemacht hat. Von diesem bräuchtest Du die Lizenz das Bild gewerblich nutzen zu dürfen, damit Du die Monetarisierung anschalten darfst.


    Für Sachen von Facebook würde ich vermuten, dass Du in den Teilnahmebedingungen bei Facebook angeben musst, dass Du Facebook Nutzungsrechts an den Bildern einräumst, auch gewerblich nutzbare, da Facebook ja Werbung neben den Bildern schalten könnte. Das Urheberrecht bleibt aber immer beim Ersteller des Bildes. Das verstehe ich so, dass Facebook nicht vom Hochladenden belangt werden kann, wenn seine Bilder woanders bei Facebook (z.B. beim Teilen) auftauchen, aber nicht, dass andere Deine Bilder von Facebook außerhalb von Facebook nutzen dürfen (und innerhalb vermutlich auch nicht, außer durch facebookeigene Funktionen).


    Da ich aber kein Anwalt bin, ist das nur meine Vermutung, für rechtlich sichere Aussagen musst Du natürlich zu einem Anwalt gehen.

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