Frage bezüglich Musikrechte

  • Moin Moin,


    ich habe eine Frage an Euch und zwar ist mir in einen Video von einem großen Youtuber etwas aufgefallen. Der Youtuber hat das Lied von Topic fly away in seinem Video ca. 1:50 min. lang gespielt.


    Wie ist da allgemein die Rechtslage? Ist es Ok wenn ein Youtuber einen Song 1:50 min. spielt ohne dafür rechtlich belangt zu werden oder das Video gelöscht wird?


    Ich blicke da langsam nicht durch was ok ist und was nicht, ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.


    ?(

  • Hallo und willkommen im Forum!
    Grundsätzlich musst du, wenn du Lieder in deinen Videos einbauen willst, deren Rechte besitzen oder die Genehmigung dazu haben. Da das in der Regeln nicht der Fall ist, ist es eigentlich nicht "ok".
    Ob du bei einem Verstoß "rechtlich belangt" wird, oder das Video gelöscht bzw. gemutet oder fremd-monentarisiert wird, liegt dann nicht in deiner Hand. Mal hast du Glück, mal nicht. Daher würde ich es generell einfach lassen. Es gibt genügend lizenzfreie Musik. :)
    Soweit ich weiß, ist es in Amerika erlaubt, einen kurzen Ausschnitt eines Songs aufgrund des Zitatrechts zu spielen. Dieses Recht gilt allerdings nicht in Deutschland.

  • Große YouTuber sind ja in der Regel in Netzwerken.


    Die Netzwerke haben häufig recht viele Musik-Rechte, wodurch die YouTuber viele Songs (auch Gema geschützte) verwenden können.
    Natürlich können auch die YouTuber "privat" sich die Musikrechte einkaufen.


    Grüße
    Heiko

  • Alternativ könnte sich der große Youtuber natürlich auch die Nutzungsrechte für den Song in seinem Video über die Gema gesichert haben.

    Mit der Gema hat das erstmal nichts zu tun. Meine Referenz: Ich hab da vor paar Tagen angerufen, und da einfach mal nachgefragt. Gehe jetzt hier mal ein wenig auf die Details des Gesprächs ein, auch wenns wahrscheinlich eher für noch mehr Verwirrung sorgen wird, denn ich denke, das ist für viele Interessant hier:


    Die Gema hat mit Youtube gar nichts am Hut. Die Sagen nur, das Geld, was für die Nutzung der Songs abgegeben werden müsste, muss von Youtube getragen werden. Daher sind die beiden Parteien da im Rechtsstreit. Sollte es soweit kommen, dass die Gerichte entscheiden, dass die User dafür haften müssen, hat man mir bei der Gema gesagt, dass das dann durch die Presse gehen wird, und ERSTMAL von Seiten der Gema keine Abmahnungen stattfinden werden. Erst wenn eine Zeit verstrichen ist, kann das dann passieren, dann aber auch richtig teuer werden.


    ABER (GANZ GANZ GANZ WICHTIG!!!): Das heißt NICHT, dass man da jetzt groß Covern kann, oder die Songs abspielen kann, und man da rechtlich in einer Grauzone ist. Im Gegenteil: Die Musiklabels etc. haben die Rechte an den Aufnahmen und Songs, NICHT die Gema. Die hat mit den Rechten, die du hast, gar nichts zu tun, sondern kümmern sich nur um die Vergütung. Du brauchst dafür eine Genehmigung des Künstlers, wenn du das Stück nicht 1:1 nachspielst, und eine eigene Schaffenshöhe mit rein bringst (Eigeninterpretation), und/oder die Erlaubnis des Plattenfirma/Labels etc. (je nachdem wer die Rechte hat, muss man rausfinden), um zu veröffentlichen oder zu nutzen (Bei Aufnahmen beispielsweise, wie hier gefragt). Die Gema vertritt nur die Vergütung für die Aufführung, nicht die Lizenz zur Nutzung!! Umsonst zur Verfügung stellen heißt nicht, dass du nichts zahlen müsstest (oder eben Youtube), und schon gar nicht, dass du das dadurch eher darfst!
    Was Plattenfirmen machen ist, indem man die Vergütung durch die Gema regelt, die Lizenz zur Nutzung nach dem Gema Vergütungsmodell anzubieten. Solange die Gema da nichts regeln kann, entfällt das Recht hier aber erstmal. Also: Plattenfirma anschreiben, und da nachfragen. (und bei jedem Song prüfen, ob du auch für diesen Song eine Lizenz hast)


    Bei einem REINEN Cover, 1:1, KANN man das über die Gema machen, und das kostet ne Menge Geld (Bei Auftritten etc.). Bei Originalaufnahmen gilt hier das gleiche (also von CD oder sowas). Kann man über die Gema machen, geht bei Youtube aber alles nicht. Solange das nicht geklärt ist MUSST du das über die Labels/Künstler/Plattenläden machen. Alles wobei du etwas veränderst, zum Beispiel Remix, Eigeninterpretation etc., musst du zusätzlich noch die Zustimmung des Urhebers haben. Kostet ne Menge Geld, ist dann aber legal. Hierbei ist es auch egal, welcher Künstler das ist. Wenn du nen Minikünstler aus der Nachbarschaft hast, der in seinem Wohnzimmer nen unveröffentlichten eigenen Song spielt, und du den covern oder veröffentlichen willst, musst du den genauso fragen, wie den großen Künstler aus den USA mit Millionen von verkauften CDs, oder eben deren Vertreter. Solange du diese Lizenz nicht hast (sei es für ne Eigeninterpretation, oder einfach nur für das abspielen eines Songs), ist es schlicht und ergreifend nach deutschem Recht illegal. Bei Gema Mitgliedern kannst du sowas eben über die Gema Regeln (was bei YouTube-Dingen im Moment nicht geht), bei allen anderen Künstlern, musst du dir die entsprechenden Stellen suchen.
    Das gilt im Übrigen auch für Fotos, Videos, selbstgemalte Bilder etc. etc. Ohne Lizenz läuft da nichts, und kann dich bei nem schlecht gelaunten Anwalt auf Youtube ne Menge Geld kosten.



    In anderen Ländern sieht das wieder anders aus, aber für Deutschland gilt: Lizenz holen. Für alles. Andernfalls kann das sehr sehr teuer werden. Solange du deinen Wohnsitzt in Deutschland hast, bist du an das Recht auch gebunden, auch wenn Google ein amerikanisches Unternehmen ist.



    Ist alles etwas wirr, deswegen versuch ich das nochmal kurz zusammen zu fassen:


    - Gema kümmert sich nur um die Vergütung. Speziell bei Youtube momentan nicht möglich.
    - Daher: Plattenlabel/Künstler/Verlage etc. anfragen, und da entsprechende Lizenz holen (welche du brauchst hängt von der Verwendung ab, hier gibt es auch nochmal viele Unterschiede). Wenn du das nicht machst: illegal. KANN sehr sehr teuer werden.
    - Bei Künstlern ohne Gema gilt das Gleiche: Erlaubnis holen, Rechte direkt mit der Entsprechenden Stelle klären. Ohne alle entsprechenden Lizenzen: illegal
    Die Gema selbst wird da im Moment nichts tun um dir eins rein zu würgen. Kann sich bei entsprechendem Gerichtsbeschluss dann aber ändern. Gilt dann auch für die Lizenz, die du dir jetzt holst. Wenn sich für die Gema da rechtlich was ändert, hat das dann auch Auswirklungen auf deine Lizenz.


    Größe der Künstler egal. Urheberrecht gilt für jeden uneingeschränkt. Egal wer was schreibt, aufnimmt oder sonst was: Sobald du die Rechte nicht geklärt hast, ist jegliche Nutzung davon für dich illegal. Auch bei reinen Aufnahmen (!). Selbst private Konzertmitschnitte mit dem Handy sind illegal.



    Zusätzliche Info: Entfällt alles, wenn jeder künstlerisch Schaffende an dem Werk seit mind. 70 Jahren tot ist. Gilt nicht für die Anteile von Neuinterpretationen (z.B. die Glöckchen bei "jingle Bells" im Hintergrund sind ein Teil einer Neuinterpretation und urheberrechtlich von dem Stück zu unterschieden. Das Stück kann hier gemeinfrei sein, die Glöckchen von der neueren Aufnahme sind aber immer noch geschützt.)



    Das alles sind Infos, die mir die Gema am Telefon mitgeteilt hat. Also keine Rechtsberatung, keine Haftung für Richtigkeit. Ich bin kein Anwalt, und hab Jura nur als Optionalbereich an der Uni gehabt (1 Semester). Fachliche Richtigkeit kann ich daher nicht garantieren. Versteht den Text als Vorschlag zur weiteren Recherche (zum Beispiel durch Rechtsberatung bei einem Anwalt).



    Ich für meinen Teil kann nur jedem empfehlen: Nutzt Musik, die ausdrücklich zur Nutzung freigegeben ist, und lasst alles andere an Fremdcontent aus eurem Kanal draußen (Bilder, Musik, etc.). Andernfalls kümmert euch um schriftliche einwandfreie Lizenzen (machen dann ggf. zum Beispiel auch Netzwerke für einen). Meistens juckt es keinen, ob man da ne Lizenz hat oder nicht, aber wenn doch, kanns im Extremfall extrem teuer werden. Mal ganz abgesehen davon, dass es auch so nicht ok, einfach fremder Menschen Ideen und Arbeit zu nutzen, ohne das vorher abzuklären, aber das ist ein ganz anderes Thema...

  • Das Problem ist, dass viele Künstler ihre Rechte mittlerweile verkauft haben, da müsste man erst den Künstler anschreiben und fragen ob man denn darf und ob er Rechteinhaber ist.
    Wenn ein Künstler eine Content ID hat, erkennt YouTube den Song nach 2 Minuten automatisch soviel ich weiss, dann wird der Upload gestoppt.
    Thema Abmahnung: Pro Abmahnung verlang ein Anwalt so um die 1000 € Vorkasse. Davor schrecken viele zurück, da man ja nicht weiss, ob man die Abmahnkosten jemals wird eintreiben können.
    Bei Medienkonzernen siehts da vermutlich anders aus, die mahnen auf jeden Fall ab. Es gab mal die Regel, dass man 2 Takte klauen darf aber ob es die noch gibt ist mir nicht klar.
    Beim Magix Music Maker zum Beispiel ist es so, dass man 1. den Loop und Take Poll erwerben muss und 2. zusätzlich noch eine Lizenz, beides gibts auf Catooh.
    Übrigens ist das Copyright etwas anderes als das Urheberrecht, also nicht verwechseln sonst kann es unter Umständen richtig teuer werden. Bei Copyrightverstößen verlangt man meistens Geld, bei Urheberrechtsverstößen endet es oft im Gefängnis, vor allem wenn ihr "euer" Video monetarisiert.

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