Das leidige Thema: Impressum - Privatadresse

  • Moin zusammen,


    mich würde nochmal interessieren, ob sich bei dem Impressum-Thema noch etwas getan hat in den letzten Jahren.
    Bei einigen Youtubern (Einzelunternehmer) habe ich jetzt des Öfteren schon C.O-Adressen gesehen was wohl scheinbar mit entsprechender Postvollmacht auch legal sein könnte.
    Gleiuches gilt scheinbar auch für eine GmbH (vgl. Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 07. Mai 2015, Az. 27 W 51/15))


    Aber wie schaut das Ganze z.b bei einer GbR aus? Ist das überhaupt möglich? Und wenn ja, wie muss das Impressum dann ausschauen?
    Wir werden zum 1.1.2021 starten (Gewinnerzielungsabsicht)


    Da der Kanal aber jetzt schon nicht mehr klein ist und es sich um polarisierende Themeninhalte handelt ist es eigentlich fast nicht möglich die Privatadresse zu verwenden.


    Grüße :)

  • Da der Kanal aber jetzt schon nicht mehr klein ist und es sich um polarisierende Themeninhalte handelt ist es eigentlich fast nicht möglich die Privatadresse zu verwenden.

    Wenn das zutrifft, und Du dringend ein rechtliches Schlupfloch suchen musst/möchtest, dass dann auch Prüfungen und eventuellen Prozessen standhält, kann Ich Dir nur ganz ernsthaft raten, einen Anwalt zu kontaktieren. Denn zum einen hast Du Probleme, wenn Du vielleicht zu viel preisgibst, dass dann irgendein dusseliger Typ vor Deiner Tür steht. Aber die gleichen Leute können Dir auch dann wiederum irgendwelche Behörden oder Anwälte auf den Hals schicken, um ein eventuell nicht korrektes Impressum anzufechten und Dir Abmahnungen etc. einbringen.

  • Wenn das zutrifft, und Du dringend ein rechtliches Schlupfloch suchen musst/möchtest, dass dann auch Prüfungen und eventuellen Prozessen standhält, kann Ich Dir nur ganz ernsthaft raten, einen Anwalt zu kontaktieren. Denn zum einen hast Du Probleme, wenn Du vielleicht zu viel preisgibst, dass dann irgendein dusseliger Typ vor Deiner Tür steht. Aber die gleichen Leute können Dir auch dann wiederum irgendwelche Behörden oder Anwälte auf den Hals schicken, um ein eventuell nicht korrektes Impressum anzufechten und Dir Abmahnungen etc. einbringen.

    Danke für deine Antwort, genau das habe ich schon fast befürchtet. Habe mir gedacht, ich frage vorher aber doch nochmal hier weil ich sicherlich nicht der Einzige mit diesem Problem sein kann.
    (Wenn auch andere Leute vielleicht aus anderen Gründen ihre Privat-Adresse nicht im Impressum stehen haben möchten)
    Wenn die anwaltliche Beratung am Ende wirklich nötig ist werde ich berichten was bei raus gekommen ist. :)

  • Es gibt ja auch einfach Leute, die dir auf deine Kosten eine Pizza bestellen könnten (oder mehrere auf einmal)...
    Dazu die erwähnten Leute, die vor der Tür stehen könnten, aber noch schlimmer als Fans wären dann wohl die Hater... Alles bereits vorgekommen. Besonders bei Adressen-Leaks.


    Das Problem wäre nicht, dass man nicht zu seinen Inhalten steht, sondern, dass man dann privat einfach keine Ruhe mehr hat und auf Belagerungen und Streiche kann ich jedenfalls gut verzichten. Von daher würde eine Privatadresse niemals infrage kommen.


    Bei einer Webseite ist das ja kein Problem, es ist eine Seite.
    @Tobias würde durch diese Seite jedenfalls nicht belagert werden.
    Aber wenn man als Person dann im Fokus steht, auweia.


    Das muss und sollte man wirklich anders behandeln und von daher halte ich die Netzwerke als Impressum für sinnvoll.

  • Der Sinn von Netzwerken ist generell eher kritisch zu betrachten, egal wie groß man ist.


    Und ob es die Sache mit der angeblichen Anonymität dann wert ist, dass man auf 30-50% seiner Einnahmen verzichtet? Und natürlich nehmen Netzwerke niemanden auf, dessen Einnahmen so gering sind, dass sich die Verwaltung finanziell nicht lohnt. Immerhin haben die Angestellte, Infrastruktur und vielleicht sogar Experten, wie Anwälte, Marketing Manager, etc, die sich dann den Channel ab und zu mal anschauen, und das machen die nicht umsonst. Bevor man also nicht mindestens einige hundert Euro pro Monat verdient, was dann eher so 10k+ Abonnenten ausmachen dürfte und 100k+ Views pro Monat, wird sich kein ernsthaftes Netzwerk mit einem Kanal beschäftigen.


    Es gibt Netzwerke, die einen auch schon aufnehmen, wenn man noch kleiner ist. Aber da kann man dann fast sicher sein, dass man Einnahmen abgibt und NICHTS zurück bekommt.

  • Ich hab für das Impressum einen Anbieter, der meine Post annimmt und weiterleitet. Die E-Mail-Adresse habe ich extra erstellt, für die Telefonnummer verwende ich die App Satellite (der Anruf geht auf mein normales Handy, aber ich kann die Nummer notfalls leicht wechseln).


    Das Post-Weiterleiten ist genaugenommen nicht ausreichend, denn das Gesetz sagt im Prinzip "Wenn ein paar Nazis mit Baseballschlägern dir ihre Kritik persönlich nahebringen möchten, dann müssen sie dich unter der Adresse persönlich antreffen können". Ich geh aber mal davon aus, dass sich die meisten Abmahn-Anwälte leichtere Beute suchen (komplett fehlendes Impressum). Bei den Weiterleitungs-Anbietern war auch ein Anwalt dabei, ich denk mal der könnte das so drehen, dass es 100% legal ist, war dafür aber auch etwas teurer.

  • Okay das mit den Netzwerken scheint dann wirklich nicht so toll zu sein, dachte nicht das die prozentual so viel abgreifen.

    Wäre es auch möglich auf der Webseite im Impressum die Adresse ein zweites Mal auf eine separate Seite zu verlinken? Als sprich, das jemand auf Youtube "Impressum" klicken muss und im Impressum nochmal auf "Adresse". Das wäre zwar keine Lösung aber noch ein kleines Hinderniss. Und die Seite natürlich blockierend, dass der Google crawler die Adresse nicht öffentlich zeigt in der Suche.

  • Wäre es auch möglich auf der Webseite im Impressum die Adresse ein zweites Mal auf eine separate Seite zu verlinken? Als sprich, das jemand auf Youtube "Impressum" klicken muss und im Impressum nochmal auf "Adresse". Das wäre zwar keine Lösung aber noch ein kleines Hinderniss. Und die Seite natürlich blockierend, dass der Google crawler die Adresse nicht öffentlich zeigt in der Suche.

    Es gibt irgendwo wohl ein Gerichtsurteil, das besagt, dass das Impressum nicht mehr als 2 Klicks von jeglichem Inhalt entfernt sein darf. Damit ist bereits das Verlinken des Impressums auf einer Webseite in der Kanalinfo-Seite nicht wirklich zulässig, weil das dann Video -> Kanalseite -> Kanal-Info-Seite -> Website = 3 Klicks sind. Dazu gab es mal bei WBS ein Video. Es wird empfohlen, dass man sein Webseiten-Impressum direkt auf der Kanalhauptseite oben rechts verlinkt, dann erfüllt man diese Anforderung. Jegliche weitere Umleitung entfernt den Aufbau dann noch weiter von der geltenden Rechtsprechung.

  • Bei diesem Diensten sollte man darauf achten, dass sie auch (bin kein Anwalt, deswegen stimmt die Begrifflichkeit wohl nicht) Ladungen annehmen dürfen. Also für Dich unterschreiben.
    Damit wäre man dann wohl im Graubereich.

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