Hi,
es sollte ja bekannt sein, dass ein Impressum pflicht auf dem eigenen Kanal ist. Dazu habe ich schon ein Mal vor Jahrzehnten einen Thread erstellt. Wie geht ihr in der Praxis damit um?
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Hi,
es sollte ja bekannt sein, dass ein Impressum pflicht auf dem eigenen Kanal ist. Dazu habe ich schon ein Mal vor Jahrzehnten einen Thread erstellt. Wie geht ihr in der Praxis damit um?
Hej Du
Vielleicht hilft dir das weiter: Erfolg mit YouTube
Als Blogbetreiber ist ja eh eines nötig, von daher ist brav überall darauf hin verlinkt
Ich weiß nicht was ich in puncto Impressum von Netzwerken halten soll. Einerseits ist für den YouTuber sicher gut, wenn das NW als rechtlicher Prellbock da steht, andererseits könnten sie ja auch einfach mal mit ihrem Namen hinter ihrem Content stehen.
Wobei da sicher mehr um Privatsphäre gezittert wird.
Ich denke mal, dass gerade bei großen YouTubern die Privatsphäre im Vordergrund steht. Eine Postbox als Adresse anzugeben reicht da einfach nicht aus. Der Prellbock ist da gut eingesetzt - hat aber auch etwas von einer Briefkastenfirma, denn der Inhaber des Channels muss unmittelbar erreichbar sein.
Zum Impressum gehört ja noch eine E-Mail-Adresse oder/und eine Telefonnummer. Wenn man die Telefonnummer nicht angeben möchte, so muss man (meines Wissens nach) innerhalb von 24-36h auf die E-Mail antworten.
Wenn man es genau nimmt, kommen sehr viele YouTuber ihren Pflichten zur Anbieterkennzeichnung nicht nach.
Darum kümmert sich mein Netzwerk.
Ich habs angegeben und gut ist
auch ich habe es einfach angegeben.
In unsrer Zeit kannst dir nie sicher sein...
...viele Neider usw.
also ich habe schon viele gesehn die das haben.
Und meine Angabe der Adresse heisst es nicht zwangsweise, dass man seine Privatadresse angeben muss.
Ob da ned sogar ne Mailadrese reicht. Aber es is ja auch ein anonymes Postfach möglich
Aber es is ja auch ein anonymes Postfach möglich
Nein. Definitiv nicht. Es muss eine Adresse sein, unter der dich die Polizei / Gerichtsvollzieher etc. antreffen können. Eine Adresse vom Netzwerk reicht daher meiner Meinung nach auch nicht aus, da das Netzwerk nicht verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist und auch nicht Eigentümer des Kanals - höchstens Besitzer. Das ist aber juristisch voneinander zu trennen.
Auch.. wieviele wurden bis jetzt deswegen angeklagt? Ich meine klar, sicher sein ist natuerlich sicherer
Naja, es gibt ein brandneues Urteil, nach dem der Link zum Impressum eines Xing-Profils zu unscheinbar gilt. Abgemahnt wurde ein Anwalt. Von daher... ich würde eines setzen, und das im Rahmen des Möglichen gut wohl auch gut sichtbar
OT-Sidenote: Gut finde ich das Urteil nicht. Welcher durchschnittliche User will wirklichen einen prominent sichtbaren Link zum Impressum im Header?
Nein. Definitiv nicht. Es muss eine Adresse sein, unter der dich die Polizei / Gerichtsvollzieher etc. antreffen können. Eine Adresse vom Netzwerk reicht daher meiner Meinung nach auch nicht aus, da das Netzwerk nicht verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist und auch nicht Eigentümer des Kanals - höchstens Besitzer. Das ist aber juristisch voneinander zu trennen.
OKAY, dass das mitn Netzwerk ned reicht, dachte ich mir schon seit langem.
Aber das kein Postfach erlaubt ist, ist eigenartig.
Gut, wird schon so sein.
Ist dass dann richtig, dass man statt der Handynummer auch eine Mailadresse angeben kann?
Man muss nur innerhalb von 24 Stunden antworten...hab ich gehört. Weil Handynummer mag ich ned angeben...das find ich schon zu viel...Adresse is noch okay...aber mehr.....
http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html bzw. hier.
ZitatAchtung: Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
Meines Wissens nach reicht die E-Mail-Adresse als Ersatz für eine Rufnummer nicht aus - so lautete zumindest mal ein Urteil. Der EuGH urteilt aber etwas differenzierter. Laut dem Urteil vom EuGH muss innerhalb von 30-60 Minuten auf die Anfrage geantwortet werden, wenn keine Rufnummer angegeben ist.
Ja, das stimmt. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber de jure ist es Pflicht und muss angegeben werden. Heute Onlineshops morgen YTber
Nein. Definitiv nicht. Es muss eine Adresse sein, unter der dich die Polizei / Gerichtsvollzieher etc. antreffen können. Eine Adresse vom Netzwerk reicht daher meiner Meinung nach auch nicht aus, da das Netzwerk nicht verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist und auch nicht Eigentümer des Kanals - höchstens Besitzer. Das ist aber juristisch voneinander zu trennen.
okay, wenn die Adresse des Netzwerkes auch nicht ausreichen sollte, dann haben aber definitiv fast alle kein korrektes Impressum. Denn fast alle der großen Youtuber haben nur das Netzwerk im Impressum stehen. Und wenn jemand damit Probleme bekommen sollte, dann doch zuerst die, die damit viel Geld machen. Also vermute ich schon das dies reicht oder?
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich zwar einerseits diese ganze Impressumspflicht verstehen kann, jedoch bin ich der Meinung das immer mehr zu nimmt & teilweise keinen Sinn macht. Heute darf man ja fast gar nichts mehr online machen ohne der Welt seinen Namen & seine Adresse mitzuteilen. Das finde ich fast genauso schlimm, wie ein Online-Shop ohne Impressum.
Ich meine zu wissen das man bei einer privaten Homepage, mit der KEINE Einnahmen erzielt werden (z.B. Ich schreibe dort nur über mein Haustier & lade Bilder davon hoch) kein Impressum nötig ist. Dann muss das doch auch für Youtube gelten, wenn ich dort nur Videos von meinem Haustier online stelle OHNE am YT Partnerprogramm teilzunehmen (also keine Werbeeinnahmen). Aber belehrt mich gern eines besseren
Ich meine zu wissen das man bei einer privaten Homepage, mit der KEINE Einnahmen erzielt werden (z.B. Ich schreibe dort nur über mein Haustier & lade Bilder davon hoch) kein Impressum nötig ist. Dann muss das doch auch für Youtube gelten, wenn ich dort nur Videos von meinem Haustier online stelle OHNE am YT Partnerprogramm teilzunehmen (also keine Werbeeinnahmen). Aber belehrt mich gern eines besseren
Meines Wissens bezieht sich die von dir genannte Ausnahme lediglich auf Websites / Inhalte die nur einem begrenzten familiären und/oder persönlichen Personenkreis zugänglich sind.
Wie Harakiri schon schrieb; wo kein Kläger, da kein Richter. Ich bezweifel das, vor Allem kleinere, YouTuber tatsächlich wegen der Impressumspflicht belangt werden. Trotzdem sollte man Leute die hier extra danach Fragen, natürlich über die grundsätzliche rechtliche Verpflichtung informieren.
Impressum wird nötig, sobald es kommerziell oder meinungsbildend wird. Und dass umfasst dann echt schon fast das ganze Internet.
Den ganzen Abmahn-/ Impressums- und manchmal auch Datenschutzwahn finde ich teilweise aber auch übertrieben.
Den ganzen Abmahn-/ Impressums- und manchmal auch Datenschutzwahn finde ich teilweise aber auch übertrieben.
mal ganz davon abgesehen das Deutschland so ziemlich das einzigste Land mit Impressumspflicht ist..
Die Impressumspflicht resultiert aus einer EU-Richtlinie. Die Gesetze in Deutschland setzen also nur die Vorgaben der EU um.
Ergo gibt es in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Impressumspflicht bzw. eine ähnliche Art von Dienstanbieterkennzeichnung.
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