Rechtsfrage

  • Hallo zusammen, ich habe mal eine rechtliche Frage.


    Da ich in naher Zukunft Pranks und Social Experiments drehen möchte, stellt sich mir natürlich die Frage, in wie weit man mir hier ans Bein pinkeln kann.


    Ich habe jetzt mal so weit nachgeschlagen, dass man erst Gruppen ab 7 Personen Filmen darf, ohne deren Einverständnis einzuholen. Filmt man hingegen eine Einzelperson, muss von dieser ein Zettel unterschrieben werden?
    Außerdem habe ich noch etwas gelesen, dass versteckte Kameras verboten sind, außer es handelt sich um irgendwelche Misshandlungen und selbst dann sind Tonaufnahmen verboten. Was heißt dann für mein verstecktes Mic?


    Muss ich jetzt theoretisch jeden einzelnen zensieren? Die Prankster aus USA fragen teilweise überhaupt nicht mehr nach, ob sie das gefilmte Material online stellen dürfen und scheinbar juckt es dort auch niemanden - das schlimmste was ich bisher gehört habe war, dass sich eine im Nachhinein beschwert hat und das Video gelöscht, editiert und neu hochgeladen werden musste. Aber was blüht einem in unserem tollen Rechtssystem?


    Achja, was wenn ich in meinem Vlog zum Bleistift in einen Subway gehe? Ist das dann auch verboten?

    2 Mal editiert, zuletzt von Exinax ()

  • dass man erst Gruppen ab 7 Personen Filmen darf, ohne deren Einverständnis einzuholen.


    Völliger Unsinn. Wenn du 100 Personen filmst bzw. alle einen wesentlichen Bestandteil
    zum Video bzw. Film haben, müssen alle mit der Veröffentlichung einverstanden sein.




    Die Prankster aus USA fragen teilweise überhaupt nicht mehr nach, ob sie das gefilmte Material online stellen dürfen und scheinbar juckt es dort auch niemanden


    Die Gesetzeslage kannst du nicht in jeder Situation mit anderen Ländern vergleichen.


    Bei manchen Ländern mag es dort recht "locker" zugehen, heißt aber nicht dass es hier
    genauso gültig ist. Die Gesetze gelten in den USA und hier haben wir unsere Gesetze.


    Da ich selbst auch viel fotografiere bin ich auf einen Kanal gestoßen der sich in einem
    Interview über Veröffentlichung von Bildern und darin enthaltene Personen beschäftigt
    hat. Diese Fragen wurden von einem Anwalt beantwortet und da kann man auch davon
    ausgehen dass der sich in diesem Gebiet auskennt.


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    Gehe dazu aber lieber zu einem Anwalt. Im Internet lungern viele Menschen rum die
    meinen sich auszukennen obwohl es nicht der Fall ist.


    Deswegen gehe im Internet bei Rechtlichen Sachen immer davon aus dass einer seine
    Meinung dazu sagt, aber nicht Experte darin ist etc.

  • Gerade auch noch einen interessanten Beitrag dazu entdeckt


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  • Hab mir das Video nun nicht angeschaut weile mir ehrlich gesagt nun einfach zu lang ist.


    Aber ob du nun einen oder mehrere Personen filmst oder aufnimmst - du braucht auf jedenfalls die Genehmigung der Person/en wenn Du dies unzensiert hochladen möchtest.
    Wo wären wir denn sonst?^^

  • Fassen wir nochmal kurz zusammen:


    - Man darf die Leute filmen, muss allerdings das Einverständnis entweder vorher oder nachher einholen und sollte dieses unbedingt auf dem Video festhalten.
    - Man darf auch Marken filmen, solange man sich nicht mit dieser identifiziert. Dennoch kann ein Fokus auf zum Beispiel das Markenlogo eine Urheberrechtsverletzung darstellen.



    Im Endeffekt schließe ich daraus, dass ich die "Opfer" filmen darf, mich aber danach um eine Erlaubnis zur Veröffentlichung bemühen muss und diese bestenfalls redundant irgendwo in einer Datenbank ablegen sollte.

  • Ich denke nicht, dass Du die Einverständniserklärungen hochladen musst. Erst wenn es kritisch wird (Abmahnung) musst Du die vorweisen können. Wenn ich Pranken würde, würde ich darauf achten, dass der Prank nicht demütigend oder verletzend ist, damit hast Du schonmal die Sympathie auf Deine Seite. Dann nach dem Prank, die Kamera weiterlaufen lassen und aufnehmen, wie die Person gefragt wird und was seine Antwort ist.
    Leute, die durchs Bild laufen könnt Ihr wahrscheinlich kaum alle fragen. Da würde ich die, die gesichtsmäßig erkennbar sind verpixeln und die, die nur von hinten gefilmt wurden oder so, dass sie nicht erkennbar sind, nicht verpixeln. Mit der Einverständniserklärung sollte auch die Tonaufnahme gestattet sein. Außerdem ist es schwierig nachzuweisen, ob der Ton nicht doch durch die Kamera aufgezeichnet wurde. Zudem würdest Du ja Din Lavaliermikrofon nicht zwingend verstecken, vielleicht Kopfhörer umhängen und daran oder am Kabel das Mikro unterbringen.

  • Hochladen...ist halt wieder ein ziemlicher Aufwand, jede einzelne Einverständniserklärung zusammenzuschneiden und extra hochzuladen. Auf der anderen Seite wäre es wie in einer Cloud gespeichert - solange bis ich die Zugangsdaten vergesse.
    Also ich werde sie auf jeden Fall auf zwei Platten speichern.


    Das Lavalier an den Kopfhörern ist eine geniale Idee - habe schon überlegt, wie ich das am besten anbringe ohne, dass es zu auffällig wirkt :D

  • Rein theoretisch darfst Du als Privatperson nicht Leute heimlich filmen und nachdem Du sie geärgert hast sagen "haha, versteckte Kamera!"


    Praktisch gesehen, wissen das die wenigsten, also wird Dir keiner von den Hereingelegten Ärger machen, weil Du sie nicht vorher gefragt hast und denken, wenn sie jetzt Dir eine Einverständniserklärung unterschreiben, seist Du auf der rechtlich richtigen Seite.


    Theoretisch gesehen, kann man Dich dann trotzdem noch rankriegen, wenn man gute Anwälte hat. Und theoretisch und auch praktisch gesehen, ist das, was der Kanal 0,5er macht eine Verletzung der Menschenwürde ;-)

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