Rechte an den Inhalten eurer Videos (Musik, Bilder, Lizenz etc.)

  • Moin,


    da mittlerweile doch sehr viele von euch wissen möchten, welche fremden Inhalte ihr in euren Videos verwenden dürft, ohne euch strafbar zu machen, gibts hier einen Informationsthread. Im Voraus: Sollten danach noch Fragen zu diesem Thema offen sein, bitte ich euch, keinen neuen Thread zu erstellen, sondern in diesem nachzufragen. Hier wird euch dann weitergeholfen, bzw. werden Inhalte zusätzlich ergänzt.


    Grundlegend muss gesagt werden und das gilt auf YouTube, wie auch in anderen Branchen; Ihr dürft grundsätzlich NICHTS in euren Videos verwenden, für das ihr nicht die ausdrückliche Erlaubnis und Zustimmung des Urhebers habt, außer ihr selbst seid der Urheber! Ob ihr eure Videos monetarisiert oder nicht, das spielt dabei keine Rolle. Theoretisch begeht ihr sonst einen Verstoß gegen das Urheberrecht!


    Tut das aber nicht jeder auf YouTube?


    Um ehrlich zu sein, ja :D. Natürlich gibt es mittlerweile abertausende kleine Kanäle, die sich mit der Thematik nicht beschäftigt haben und einfach jegliches Material, was sie benötigen, ohne entsprechende Lizenz verwenden. Die Kanäle sind aber meistens so klein und haben so wenig Traffic, dass das auch nicht auffällt und selbst wenn, richten sie dabei in den meisten Fällen keinen wirklichen Schaden an.

    Und was ist mit den größeren YouTubern?


    Größere YouTuber haben zwei Vorteile: Sind sind meistens Mitglied eines großen Netzwerks und haben enorme Reichweite.
    Netzwerke bieten ihren Mitgliedern Lizenzen (z.B. für Spiele, also Let's Player), Bilder, Musik etc., die sie in ihren Videos auch kommerziell verwenden dürfen, da das Netzwerk die Rechte daran besitzt und überträgt. Es gibt auch einige, die sind zwar in keinem Netzwerk und verwenden fremde Inhalte, das wird aber oftmals geduldet, gerade von Spieleentwicklern, da es wohl keine bessere und kostenlose Promotion für sie geben könnte.


    Zusatz für Let's Player: Wir haben eine Liste, auf der ihr u.a. nachschauen könnt, welcher Entwickler mit Let's plays und Monetarisierung einverstanden ist.
    Das Forum übernimmt jedoch keine Garantie und um sicher zu gehen, dass ihr auf dem aktuellsten Stand seid, solltet ihr immer eine schriftliche Erlaubnis des Entwicklers beantragen.

    HIER GEHTS ZUR ÜBERSICHT

    Was passiert, wenn ich gegen das Urheberrecht verstoße?


    Im besten Fall nichts, im schlimmsten Fall könnten rechtliche Schritte eingeleitet werden und/oder euer YouTube-Konto erhält einen Strike.


    Woher bekomme ich nun Bilder, Musik, Soundeffekte, Videos etc. , die ich verwenden darf?


    Es gibt dafür die sogenannte "Creative Commons";


    "Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die
    2001 gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene
    Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf
    einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann." Wikipedia

    Soll heißen, dass viele Autoren die Lizenzen ihrer Werke, unter der Bedingung, verlinkt/genannt zu werden, freigeben und sie somit jeder, teils auch kommerziell, verwenden darf. Dazu gibt es aber auf den Seiten, die diese Inhalte anbieten, immer Nutzungsbedingungen, die ihr euch durchlesen solltet, um sicherzugehen, welcher Lizenz genau die Inhalte unterliegen.


    Zusammengefasst lässt sich also sagen: Verwendet nichts, das nicht von euch ist, ohne Erlaubnis und wenn ihr es verwendet, geht sicher, dass ihr die Rechte dafür besitzt.


    Sollte ich etwas vergessen haben oder noch Fragen offen sein, werde ich den Artikel ergänzen. Wir hoffen, das hilft euch weiter.


    Grüße,
    drunken


    Weitere Hilfethemen:
    YouTube Einsteigerguide (u.a. mit Infos über kostenlose Schnittsoftware, Musik etc.)
    YouTube Ranking 1
    YouTube Ranking 2
    YouTube Bug Thread
    Mehr Erfolg als Musiker auf YouTube
    Musik produzieren

  • Hey,


    danke für deinen ausführlichen Artikel zum Thema. Eine Frage steht mir persönlich aber noch offen (weil ich selber davon betroffen bin):


    Wie sieht es mit Konzertmitschnitten aus? Ich verwende ja nicht explizit fremde Musik, die ich in meinem Video einfüge.


    Liebe Grüße
    Philipp

  • Läuft nach genau dem gleichen Schema ab. Du hast die Konzertaufnahmen zwar selbst aufgenommen, die Rechte an der Musik besitzt du jedoch nicht (u.a. Stichwort Gema), außerdem bräuchtest du ebenfalls die Erlaubnis jeglicher zu erkennenden Personen auf dem Video (Zuschauer/Band), damit du deinen Mitschnitt veröffentlichen darfst. Das ist der rechtliche Part!


    Natürlich gibt es noch eine gewisse Kulanz, sei es die der Spieleentwickler, Bands oder Personen auf Videos. So lange du nicht mit einem kompletten Team vor der Bühne stehst und ihr das ganze so aufwendig und professionell produziert, als dass es der Tour-DVD beiliegend zum Album Konkurrenz machen würde und ihr somit bspw. dem Verkauf oder dem Plattenlabel schadet, wird dir da wohl niemand gleich mit einer Klage zu nahe treten.


    Sag aber niemals nie. Auch ich wurde bereits von einem durchaus sehr kleinen Spieleentwickler aufgefordert, ein Video vom Kanal zu entfernen und mir wurden rechtliche Schritte angedroht :D. Das ist also keine Aufforderung an dich, stets auf Kulanz zu hoffen.. geh am besten immer auf Nummer sicher.

  • Laut Christian Solmecke von der Kanzlei WBS sind Creative Commons Lizenzen nicht mit YouTube kompatibel, weil sie einem zwar Nutzungsrechte geben, einem jedoch nicht das Recht zur Übertragung dieser Rechte einräumen. Mit dem Upload auf YouTube überträgt man jedoch YT laut AGB sämtliche Nutzungsrechte am Video.


    Das ist den meisten Urhebern, die ihr Material unter CC-Lizenz zur Verfügung stellen, scheinbar egal, oder sie wissen es selbst nicht. Aber rein theoretisch könnte es wohl auch für die Verweundung von Creative Commons Material Strikes geben.

  • Das Video bezieht sich an der Stelle auf "Fair Use". Das ist ein Begriff aus dem US-amerikanischen Rechtssystem, den es in Deutschland in dieser Form nicht 1:1 gibt.


    Ein deutsches Äquivalent, das in deinem Fall greifen würde, wäre das Zitatrecht. Du darfst theoretisch kurze Ausschnitte von so ziemlich allem zeigen, um dich damit auseinander zu setzen. Denn um eine Meinungsäußerung verstehen zu können, ist es erforderlich, zu wissen, worum es eigentlich geht.


    Beispiel: Du zeigst einen 10-sekündigen Mitschnitt einer Talkshow, in der jemand etwas sagt, was nicht deiner Meinung entspricht. Anschließend setzt du dich mit seiner Aussage dezidiert auseinander und widerlegst seine Argumente. Dies dürfte in aller Regel durch das Zitatrecht gedeckt sein.


    Das Zitatrecht ist allerdings eine relativ wackelige Geschichte und schützt dich so oder so nicht vor ContentID-Treffern.

  • Wenn ein Betrunkener aufs Maul fällt dürfte noch das Persönlichkeitsrecht greifen. Du solltest von dem Betrunkenen auch die Erlaubnis haben, das Video zu zeigen, ansonsten könnte er Dich abmahnen lassen.
    Es sei denn der Betrunkene ist eine Person des öffentlichen Lebens. Dann wird es für den Betreffenden schwieriger.


    Übrigens gibt es entsprechende Urteile gegenüber Stefan Raab und Kalkofe. Kalkofe bekam Recht, weil er kreativ schöpfend die Videos parodiert hatte und Stefan Raabs Videobesprechung wurde, wenn ich mich recht entsinne, nicht vom Zitatrecht gedeckt, weil es nicht kreativ genug war. Musst aber nochmal googeln.

  • Das kommt ganz drauf an, in welcher Form du dich lustig machst. Da gab's wohl irgendwann mal ein Urteil wegen TV Total. Da werden ja auch regelmäßig auf Knopfdruck Videos eingeblendet. Die Art und Weise wie das früher geschehen ist, war laut Urteil nicht ok, weil Stefan Raab die Clips für sich hat stehen lassen und sie nicht ausreichend kommentiert hat. Daher konnte er sich nicht aufs Zitatrecht berufen. Wenn du das so ähnlich machen willst, solltest du auf jeden Fall inhaltlich auf den Clip eingehen. Mit welchem Hintergrund du das tust, also ob du dich darüber lustig machst oder ob du das, was zu sehen ist, lobst, spielt in dem Fall keine Rolle.
    Aber wie gesagt: Auch eine vernünftige Anwendung des Zitatrechts schützt vor automatisierten ContentID-Treffern nicht. Die müsstest du dann anfechten, der Rechteinhaber kriegt eine Benachrichtigung und kann dann deinem Widerspruch zustimmen, oder ihn ohne Begründung ablehnen. Falls du deinen Widerspruch daraufhin erneuerst, riskierst du möglicherweise einen Strike auf deinen Kanal, selbst wenn du im Recht sein solltest. Ist also alles nicht so einfach ;)

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