Wie kann ich fremdes Material benutzen und wie bin ich urheberrechtlich geschützt?

  • Hab hier eigentlich gleich 2 Fragen, die aber zusammenhängen (eine technische/ eine rechtliche) und ich daher nicht 2 Threads öffnen möchte:


    Ich hab bis jetzt nur sehr sporadisch Videos auf meinen noch kleinen YT Kanal hochgeladen, will das aber in Zukunft ändern und meinen Kanal auch beruflich für Marketing verwenden.
    Meine Videos sind im Bildungsbereich (Kultur/Linguistik) angesiedelt und ich bastele gerade an 2 Videos, die aber die Verwendung von fremden Videos verlangt. Ich habe 3-4 kleine YT Channels angeschrieben, die höchstwahrscheinlich selbstgedrehtes Videomaterial zu meinem Thema online stellten, und 1 davon würde mir erlauben, seine Inhalte für meine Videos zur Verfügung zu stellen.


    Meine Frage als Technik Laie: Ich hab jetzt also die urheberrechtliche Erlaubnis, aber wie verwende ich technisch seine Videos? Kann ich sein Video in guter Qualität runterladen und dann in meine Video Editor Software reinschneiden? Ich glaube es gibt so Drittanbieter Programme wo man Videos von YT runterladen kann, aber das letzte mal als ich das machte war die Qualität sehr beschaulich und ich plane meine Videos in 4k. Wie macht ihr das?



    Die 2. Frage ist eher rechtlicher Natur:
    Angenommen der YT Kanal hat die Inhalte die er online stellt nicht selbstgerdreht sondern auch nur von einer anderen Quelle sozusagen kopiert, aber er tut so als ob es seine wären und gibt seine Urheberverletzung nicht an. Ich nehme an, es schützt mich nicht im Ernstfall mich darauf zu berufen, dass der vermeintliche Urheber eben nicht der ursprüngliche Urheber der Inhalte ist. Kann man sich da irgendwo absichen, das überprüfen?
    Und weil grad beim Rechtlichen: was genau muss eine Erlaubnis vom Urheber beinhalten? Reicht eine einfache E-Mail wo der vermeintliche BEsitzer des YT Kanals antwortet mit "ja gerne darste alles verwenden" ? Ist das ausreichend?

  • Hi,


    hm... schwierige Frage. Wie genau willst du denn das fremde Videomaterial einbinden?
    Grundsätzlich können und dürfen wir dir hier im Forum keine Rechtsberatung geben, weil keine Expertise, so weit ich weiß?
    Trotzdem hört und sieht man so einiges und da schwingt immer wieder die Aussage mit, dass mit dem Urheberrecht absolut nicht zu spaßen ist und schnell geahndet werden kann.
    Zwar scheint es sowas wie ein Zitatrecht zu geben, auf das man sich berufen kann - Aber da fängt auch schon das gefährliche Halbwissen an, deswegen: Ccut von meiner Seite... Und im Zweifel bei einem versierten Anwalt nachfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von DieAnonyme ()

  • Fremdes Material ist fremdes Material.


    Das nur so mal als Einstieg. Dann der übliche Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt und darf keine rechtliche Beratung geben, höchstens meine Meinung und Erfahrung dazu schreiben. Für eine gute und verbindliche Rechtsberatung wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt, in diesem Fall vorzugsweise an einen RA mit der Fachrichtung Medienrecht und Urheberrecht.



    Ich gebe Dir aber mal meine Meinung und Einschätzung solcher Dinge, auch wenn das eventuell nicht das ist, was Du gern hören möchtest.


    Eine technische Anleitung für diesen "Kopier-Vorgang" zu geben, könnte man auch für die nicht rechtlich abgesicherte Verwendung nutzen, und damit wäre es schon fast so etwas wie eine Anleitung zu einer Straftat zu schreiben, könnte daher eventuell in sich selbst ein Rechtsvergehen darstellen. Daher werde ich es hier nicht schreiben, auch wenn ich vielleicht theoretisch weiß, wie es geht.


    Klar ist aber, wenn das ursprüngliche Material nur in 1080p oder sogar schlechter auf YouTube vorhanden ist, wird es in einem späteren 4k Video nur in seltenen Fällen gut aussehen. Denn das Material auf YouTubes Servern ist ja maximal eingedampft, um den Datentransfer beim Streamen und auch den Speicherplatzbedarf innerhalb von YouTubes Netzwerk so gering wie möglich zu halten. Beim Import in dein Video wird es eventuell nochmal umcodiert (mit Verlusten) und wenn Du es danach erneute auf YouTube hochlädst, wird es wieder eingedampft, noch mehr Qualitäts-Verluste. Wenn Dir der Urheber also die Rechte einräumt, würde ich ihn auch fragen, ob er Dir die original Dateien zukommen lassen könnte, das wäre technisch sehr viel hochwertiger.


    Dazu kommt, dass der Bereich "Inhalte von YouTube herunterladen, die nicht Deine eigenen sind" auch innerhalb der YouTube Guidelines für Plattform Nutzer ein sehr umstrittenes Thema ist, und zwischen aktuell gerade laufenden gerichtlichen Verboten von Software, die dazu gemacht ist, YouTube Inhalte herunterzuladen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Hintergrund "Recht auf Privatkopie", "Zitaterecht" oder "Fair Use" gibt es ein weites Feld von Meinungen.


    Es existieren hier sehr unterschiedliche Auslegungen der rechtlichen Verhältnisse, bei den Usern ganz besonders, aber auch bei den Anwälten und Richtern, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Und jedes Land, aus der langen Liste von circa 170-180 Ländern in denen YouTube agiert, hat seine eigenen Gesetze und unterschiedliche Auslegungen dazu. Zwischen "Alles in Butter", über "YouTube Account gekündigt, weil Vergehen gegen die TOS" und Prozessen, die nach Jahren vor Gericht empfindliche Strafen verhängt haben, ist hier sehr viel möglich.


    Ob eine eMail mit einem kurzen Satz ausreichend ist oder nicht, kann eventuell am Ende nur ein Richter vor einem Gericht klären. Es ist ja auch jederzeit möglich, dass jemand seine Meinung ändert. Wie sehr Du seiner Aussage bzw. eMail hier vertraust, ist vermutlich auch von Deiner Beziehung zu der anderen Person abhängig. Meinem besten Kumpel würde ich hier vermutlich vertrauen, einem Fremden aus dem Internet.... vermutlich weniger.


    Wenn er es jetzt einfach so rausrückt und zum Beispiel in zwei Jahren sieht, dass Du sehr erfolgreich damit bis und hohe Einnahmen generierst, ob er dann immer noch einverstanden ist? Ob er nicht vielleicht dann ein Stück vom Kuchen abhaben will und Dich verklagt? Das kann ja niemand im Vorfeld beurteilen.


    Ob das dann, in einem eventuellen späteren Rechtsstreit vor Gericht, wirklich haltbar ist und als Erklärung ausreicht? Vielleicht. Es gibt aber 100seitige Vertragswerke, die teilweise vor Gericht angefochten und manchmal erfolgreich für ungültig erklärt werden und manchmal reicht eine Unterschrift auf einem Bierdeckel. Darum gibt es ja Rechtsanwälte und Notare, die solche Werke verbindlicher gestalten können.


    Viele beziehen sich bei der Nutzung von Inhalten anderer auf Fair Use, aber dies ist ein US Gesetz, dass im Einzelfall eventuell die Nutzung der Inhalte anderer zur Erstellung neuer Inhalte zulassen könnte. Aber zum einen gilt dieses Gesetz nur für US-Bürger und zum anderen wird am Ende vor Gericht geklärt, ob das Gesetz in dem speziellen Fall anwendbar ist oder nicht.

  • Danke für deine Antwort.


    Was mich dann aber bei der so heiklen Rechtslage bei uns wundert ist, wie können die "großen" Youtuber in Deutschland, die teilweise einen separaten "Reaction" Channel haben, teilweise VIdeos von anderen Youtubern komplett in ihren Videos zeigen und kommentieren?
    Diese Reaktionsvideos sind ja seit 1-2 Jahre der letzte Trend auf Youtube, und wie gesagt, gibt es einige Youtuber, die ihren Inhalt komplett darauf fokussieren. Das würde auch das relativ flexible US Gesetz des "Fair Use" überstrecken, da oft Ausschnitte Sekundenlang ohne eigenen Kommentar gezeigt werden und dabei keine Lehren oder gar wissenschaftliche Theorien daraus gezogen werden (können). Das sind großteils einfach Non-sense Videos, die aber zum Großteil von Fremdmaterial leben.
    Diese Youtuber, die das machen, machen das meist zur gegenseitigen Provokation und ich würde fast ausschliessen, dass da immer jeweils eine Erlaubnis vom Urheber eingeholt wurde.


    Wieso scheint da diese Rechtslage außer Kraft gesetzt zu sein? Falls ihr nicht wisst was ich meine sucht einfach nach #reaction #reaktionsvideos etc...
    Was übersehe ich da, wieso ist das möglich? Und ich rede nicht von kleinen Channels die das machen, ich rede von Youtubern die seit Jahren Millionen Follower haben,



    Mein Channel ist grundsätzlich nicht von Fremdmaterial abhängig. Allerdings geht es beim jetzigen Video um ein Thema, das durch Videos veranschaulicht werden muss, und leider hab ich kein Eigenmaterial und kann das dieses Jahr auch nicht erstellen, da all diese Events Corona bedingt storniert wurden.
    Die Alternative sind Seiten wie shutterstock wo man Lizenzen zu Videos/Fotos kaufen kann. Allerdings sind Videos im (für mich) nicht erschwinglichen Bereich. 10sek in 4k kommen da teilweise auf über 100€ und ein Abo ist pro Monat in ähnlichen Dimensionen.

  • Was mich dann aber bei der so heiklen Rechtslage bei uns wundert ist, wie können die "großen" Youtuber in Deutschland, die teilweise einen separaten "Reaction" Channel haben, teilweise VIdeos von anderen Youtubern komplett in ihren Videos zeigen und kommentieren?

    Bei so einigen davon stehen MCNs (Multi-Channel Networks, eine Art Rechteverwalter/Management für YouTuber) dahinter, die dafür Verträge aushandeln. Viele der größeren YouTuber sind bei diesen Netzwerken unter Vertrag, und die organisieren solche "Collaborations", auch wenn sie nach außen hin als eine Art Kleinkrieg dargestellt werden. Und sehr oft, ist diese Reaction, Gegen-Reaction, Provokation und Gegen-Provokation, mit einer Art Drehbuch von langer Hand vorgeplant.


    Es gibt dabei auch immer wieder Fälle, wo YouTuber gerade für Reactions Claims und Strikes kassieren, Videos gelöscht werden und auch Prozesse geführt werden. Also ist dort nicht alles Eitel Sonnenschein, man sieht das nur nicht immer, was hinter den Kulissen abgeht. Manche YouTuber tolerieren aber auch einfach die Inhalte der anderen, aus Gegenseitigkeit oder aus Angst vor dem sogenannten Streisand-Effekt.


    Bei allen Copyright Meldungen über die YouTube Plattform, räumt YouTube den Inhabern ja drei verschiedene Optionen ein: a) ignorieren und tolerieren b) Claim, also Video darf Online bleiben, aber Werbeeinnahmen gehen an den ursprünglichen Urheber oder sie werden geteilt c) Löschung des Videos, was automatisch einen Strike für den kopierenden Kanal beinhaltet. Ein Strike "verjährt" erst nach drei Monaten, drei Strikes in Folge = Kanal gelöscht. Und wie ein Urheber entscheidet in dieser Situation, bleibt ja völlig ihm selbst überlassen.


    Und zumindest eine Tolerierung der Kategorie a) kann man ja auch ewig stehen lassen und jederzeit später immer noch in b) oder c) umwandeln, wenn einem gerade mal danach ist. Und wenn das dann drei oder mehr Videos betrifft, kann man damit jemand anderen instant aus der Plattform kicken, denn drei Videos auf einmal löschen lassen, ergibt drei Strikes auf einmal, was dann eine sehr hohe Chance beinhaltet, dass der betroffene Kanal komplett gelöscht wird. Ist nicht so häufig, passiert aber immer mal wieder.


    Ein Beispiel das sowas absolut nach hinten losgehen kann, ist der Fortnite YouTuber "RedSama". Der hat sich mit Epic Games, dem Urheber von Fortnite, in die Wolle gekriegt hat und rechtlich fragwürdige Werbung auf seinen Fortnite Inhalten gezeigt und diese wohl auch nach Aufforderung nicht entfernt. Darauf hin hat Epic Games die bei Gaming Content übliche Duldungserklärung für die Nutzung ihrer Inhalte ihm gegenüber zurückgezogen und dann dutzende Videos von ihm auf einen Schlag von YouTube löschen lassen. Und schwubbs, war sein Kanal, mit knapp 1,5 Mio Abonnenten, von der Plattform gelöscht. (https://mein-mmo.de/epic-fortnite-youtube-kanal-loeschen/)

  • Ok, dachte mir schon, dass dabei vieles inszeniert ist und hinter den Kulissen das ausgehandelt wird.


    Ok gut, also verstehe ich das richtig, dass YT mit Software Videos scannt, wo gleiche oder ähnliche Ausschnitte gezeigt werden und sie dann als "urheberrechtlich fragwürdig" einstuft falls eine Verlinkung oder Nennung des Urhebers in der Beschreibung nicht gemacht wurde? Oder wie sonst versteht YT ob es sich um eine erlaubte Verwendung handelt oder nicht?


    Gut also ich habe jetzt über Instagram verschiedene Leute, die mir Videos in dem Bereich (auch in Original) zuschicken könnten.
    Ich werde sowohl in mein Video die Leute nennen, und sie in der Beschreibung mit Namen, IG, YT etc verlinken erwähnen. Ein zugeschicktes Originalvideo ist ja sowas wie eine Zustimmung, das heißt nur eine spätere Verweigerung würde das rückgängig machen.


    Im Moment ist mein Kanal noch gar nicht monetarisiert, weil die Stunden nicht erreicht sind in diesem Jahr.

  • Ok gut, also verstehe ich das richtig, dass YT mit Software Videos scannt, wo gleiche oder ähnliche Ausschnitte gezeigt werden und sie dann als "urheberrechtlich fragwürdig" einstuft falls eine Verlinkung oder Nennung des Urhebers in der Beschreibung nicht gemacht wurde? Oder wie sonst versteht YT ob es sich um eine erlaubte Verwendung handelt oder nicht?

    Das sind die meisten Erkennungen. Diese Meldungen landen dann im Creator Studio des Urhebers unter Copyright als Meldung. Die Nennung der Quelle und ob dabei eine Erlaubnis vorliegt oder nicht, ist der Software dabei erstmal egal, gemeldet wird alles. Und wie oben bereits gesagt, liegt die Entscheidung, wie es dann weitergeht, beim Urheber. Wenn es eine Vereinbarung gibt, sollte ignorieren die richtige Verhaltensweise sein.


    Es gibt dabei auch Fälle, wo vollautomatisch Claims oder Strikes ausgesprochen werden. In den Fällen, wo bisher Leute versucht haben meine Inhalte zu kopieren, und wo das erkannt wurde, hatte ich dann die volle Kontrolle, wie ich damit umgehen wollte. Ich weiß nicht, wie da die Unterschiede gemacht werden.


    Für jeden Claim und Strike gibt es per internem Dispute System eine Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, von daher sind die Entscheidungen meistens innerhalb einer bestimmten Frist umkehrbar.


    Daneben gibt es natürlich auch manuelle Meldungen, für Fälle, in denen die Erkennung nicht funktioniert hat. Aber die Software, die diese Prüfsummen Vergleiche durchführt, wird auch jedes Jahr zuverlässiger. Was bisher noch nicht automatisch erkannt wurde, kann durchaus nächstes Jahr erkannt werden, wenn es mal wieder Fortschritte bei der Erkennungsrate der Software gegeben hat.

  • @ZapZockt Woher weiß man denn, ob und wann ein andere Kanal deine Inhalte kopirt? Kriegt man das irgendwie mit? :o

    Ich glaube du gehst in YT in dein Creator Studio und klickst links oberhalb "Monetarisierung" auf Urheberrecht. Da sollte das dann im Falle aufscheinen.

    Frage und passende Antwort dazu.


    Das Ganze sieht dann ungefähr so aus, in diesem Fall habe ich es toleriert, weil es ein befreundeter Kanal war:


    Wie man sieht, gibt es sogar Angaben dazu wieviel des Videos mit dem eigenen übereinstimmt. Ich nehme an bei Teil-Übereinstimmung gibt es auch Zeitstempel dazu.


    Man hat dann ein Menü, wo man auswählen kann, wie man darauf reagieren möchte:


    PS: Sorry Eule, den Inhalt der Screenshots zu beschreiben wäre sehr aufwändig

  • @ZapZockt Schon gut, mehr wollte ich auch nicht wissen. :) Außer vielleicht noch, ob man solche Verstöße auch als nicht monetarisierter Creator einsehen kann, glaube aber irgendwie nicht daran...

  • Meine AUssage wird sicher noch korrigiert bzw. bestätigt, aber soviel ich weiß, macht es aus urheberrechtlichen Dingen keinen großen Unterschied ob du ein großer monetarisierter Kanal bist oder eben ein kleiner mit 50 Followern. Urheberrecht macht da keine Ausnahme.
    Natürlich fällt dein Video mit 100k Klicks mehr auf und auch dementsrechende Anwälte haben da mehr Interesse was zu holen, als bei nicht monetarisierten Videos, die kaum angesehen wurden. Meistens gehts bei solchen Dingen ja um Neid bzw. dass jemand Geld gemacht hat, was ein anderer erstellt hat

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