Musik, die zufällig im Hintergrund läuft

  • wenn du das jetzt noch lesen würdest anstatt es nur zu verlinken, dann wäre das allerdings noch besser.

    Geschickt, wie Du argumentierst, keine Frage.


    Wenn ich etwas verlinke, habe ich das vorher auch gelesen, vollständig, glaub's mir.

    und der hinweis "ich mache keine beratung" ist ansonsten nicht ganz so sinnvoll wie du denkst. derjenige, der gegen das RDG verstößt, kann sich dabei dann nicht darauf berufen, dass er das aber dazu gesagt hat. :)


    und für deine fehler haften tust du auch dann, wenn du dich bei der beratung an die regeln des RGD hälst.


    solche klauseln sind also komplett sinnlos.

    Deine Auslegung, auch keine Frage.


    ZapZockt , und nicht nur er, weisen bei solchen Anlässen stets darauf hin, dass eine (Rechts-) Beratung im Sinne des RDG NICHT stattfindet, auch wenn das nicht immer so wortwörtlich geschrieben wird, sondern lediglich Tips, wie man dieses oder jenes Problem angehen könnte, nicht selten ergänzt durch eigene Erfahrungen oder sehr gute Kenntnisse der Youtube-Richtlinien.


    Ergo gibt es auch keine Regress- oder ähnliche Ansprüche wg. möglicher Fehler oder Irrtümer bei Ratschlägen, was ja menschlich gesehen durchaus mal vorkommt.

    .

    Es wird in diesen Fällen so gut wie IMMER abschließend dringend empfohlen, sich professionelle rechtliche Beratung zu holen, sprich einen fachlich versierten Rechtsanwalt zu konsultieren.


    Die Aussage "ich mache keine rechtliche Beratung" ist vollkommen eindeutig, auch wenn es immer wieder Einzelne gibt, die sich ein wenig an der Auslegung versuchen.


    Auch hier: Du glaubst ja garnicht, wieviele Anfragen es hier zu Youtube relevanten rechtlichen Themen gibt, die im Endeffekt weiter nichst als um eine Absolution für bestimmte Dinge, z. B. Nutzung von Fremd-Content heischen, und da braucht es halt jedesmal das Statement "Hier findet keine Rechtsberatung statt, weil Forum, keine Anwaltskanzlei mit offiziellem Mandat!".

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Geschickt, wie Du argumentierst, keine Frage.


    Wenn ich etwas verlinke, habe ich das vorher auch gelesen, vollständig, glaub's mir.


    du hast es vielleicht gelesen, aber ganz offenbar nicht verstanden.


    denn in dem wikipediaartikel ist ausschließlich von der erbringung von entgeltlichen rechtdienstleistungen die rede, über unentgeltliche steht dort überhaupt nichts drin.


    die quellen, anhand denen man feststellen kann, was in einem gesetz steht und was es bedeutet, sind die entsprechenden rechtsnormen aus den gesetzen, die kommentare dazu und die rechtsprechung - und nicht wikipedia. das wäre schon mal das erste, was man verstanden haben müsste wenn man wirklich geschäftsmäßig rechtliche fragen klären will.


    und im gesetz selbst ist die erbringung von rechtsdienstleitungen jedermann erlaubt, ob du das nun glaubst oder nicht. natürlich mit einschränkungen und vorraussetzungen.


    du widersprichst also nicht nur mir, der ich seit 20 jahren rechtsdiensleitungen erbringe und u.a. auch fachvorträge über das RDG halte, sondern du widersprichst vor allem auch einfach dem wortlaut des gesetzes, auf das du dich dann aber berufst.


    dass die landgerichte zigtausende von registrierungen eingetragen haben, z.b. von steuerberatern, renteberatern und inkassobüros, die auch alle keine anwälte sind sondern nur eine 10-minütige mündliche prüfung ablegen und eine versicherung nachweisen mussten, ist dir offenbar auch nicht bewusst.


    Zitat

    Ergo gibt es auch keine Regress- oder ähnliche Ansprüche wg. möglicher Fehler oder Irrtümer bei Ratschlägen, was ja menschlich gesehen durchaus mal vorkommt.


    diese meinung nützt dir wenig, wenn im BGB über die haftung etwas anderes steht.


    der idee, im zweifelsfall seinem gegenüber klar zu sagen, dass man kein anwalt ist, widerspreche ich nicht. das gehört zu einer seriösen beratung sicherlich dazu, ggf.- auch dann wenn es noch keine rechtsdienstleistung war.


    aber erst einen tatbestand zu erfüllen indem man eine rechtsdienstleistung erbringt und dann dazu zu sagen "es war aber keine rechtdienstleistung" ist reiner selbstbetrug. was eine rechtsdienstleistung ist ist klar definiert und die liegt vor wenn sie vorliegt, und nicht wenn man es behauptet, einräumt oder abstreitet.


    klar wünschen sich fragesteller oft verbindliche schwarz-weiß anworten, und dass man am besten direkt die gesamtverantwortung für ihr leben übernimmt. diese kandidaten kennen wir alle. :)

    für die gilt allerdings das gleiche spiel. wann sie dich in regress nehmen können ist durch gesetze geregelt, und nicht durch die vermutungen und meinungen der ratsuchenden.


    die hier diskutierte frage über musik in sportsendungen allerdings ist vor allem wirklich meilenweit von einer nachfrage nach rechtsdienstleistung entfernt. sie wirkt eher sogar so, als dass der fragesteller schon ganz bewusst nur allgemein gefragt hat.


    eine rechtsdienstleistung beginnt, wenn du anfängt konkrete geldbeträge auszurechnen oder kategorisch von einem nicht mehr heilbaren oder korrigierbaren rechtsmittel abrätst, oder wenn du einen widerspruch unterschreibst oder für dich fremde irgendwo geld eintreibst.


    überhaupt erst mal zu erkennen, was eine rechtsdienstleistung ist, ist immer schritt 1.



    indirekt recht geben möchte ich dir abschließend in der frage, dass es zweifelsfrei besser ist zuwenig als zuviel zu machen. leute wie ich, die das quasi hauptberuflich machen und sehr viel ahnung von ihrem bereich haben, kommen viel schneller in die scheiße weil sie sich irgendwann auch mal überschätzen, als leute, die ängstlich sind aber dadurch auch nichts angreifbares tun.

  • Rechtsberatung im Internet kann sehr leicht Anwälte auf den Plan rufen, die einen mit Abmahnungen überziehen.


    Hier wurden in der Vergangenheit besonders oft Forenbetreiber von sogenannten "Selbsthilfe-Foren" aufs Korn genommen. Es gibt dazu aber auch rechtsverbindliche Prozesse, die zu Ungunsten der Forenbetreiber ausgegangen sind. z.B. hier:

    https://hoesmann.eu/laien-duer…ung-im-internet-erteilen/

    hat das Landgericht Berlin einen Forenbetreiber dazu verdonnert, im Wiederholungsfall bis zu 250.000 € Ordnungsgeld zahlen zu müssen.


    Selbst Anwälte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen Rechtshilfe im Internet geben, sogar für sie gelten derlei Einschränkungen. Aber es gibt da auch allerlei neue Regelungen, die Ausnahmen definieren, nur wer unter welche Ausnahme fällt und wer nicht, ist oft umstritten und wird dann halt im Einzelfall vor Gericht geklärt werden müssen.


    Hier mehr Infos:
    https://www.billomat.com/magaz…n-rechtsberatung-leisten/


    Um solchen Problemen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen, versuche ich meistens direkt darauf hinzuweisen, dass ich keinerlei Rechtsberatung gebe, sondern nur Erfahrungen weitergebe und, dass die Leute sich bei Fachleuten beraten lassen sollen.

  • aber erst einen tatbestand zu erfüllen indem man eine rechtsdienstleistung erbringt und dann dazu zu sagen "es war aber keine rechtdienstleistung" i

    Hier entstand eigentlich mehr dein Fehler. Man erbringt ja nun mal keine Rechtsdienstleistung, wenn man disclaimt, dass es keine Rechtsdienstleistung ist, weil man kein Anwalt ist.

    Man gibt lediglich seine Erfahrung weiter, verweist aber weiterhin auf einen Anwalt. Da gibt es keinen "Tatbestand".


    eine rechtsdienstleistung beginnt, wenn du anfängt konkrete geldbeträge auszurechnen oder kategorisch von einem nicht mehr heilbaren oder korrigierbaren rechtsmittel abrätst, oder wenn du einen widerspruch unterschreibst oder für dich fremde irgendwo geld eintreibst.

    Und genau das findet ja nun mal eben nicht statt, wenn man in einem Forum ist.

    Verstehe daher deinen Beitrag nicht ganz. Ich korrigiere: Beiträge.



    Hier wurden in der Vergangenheit besonders oft Forenbetreiber von sogenannten "Selbsthilfe-Foren" aufs Korn genommen. Es gibt dazu aber auch rechtsverbindliche Prozesse, die zu Ungunsten der Forenbetreiber ausgegangen sind. z.B. hier:

    https://hoesmann.eu/laien-duer…ung-im-internet-erteilen/

    hat das Landgericht Berlin einen Forenbetreiber dazu verdonnert, im Wiederholungsfall bis zu 250.000 € Ordnungsgeld zahlen zu müssen.

    Das macht ja auch Sinn. Kann sehr viel schiefgehen.

    Also alles im gesundheitlichen Bereich.

    Dass man in Sachen Recht auch so krass abgeht, ist allerdings komisch. Im Grunde fragt man auch im RL nach Erfahrungen. Der letzte Schritt ist dann immer der Anwalt. Ist logisch, der ist ja teuer.

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