Vlogs und Marken

  • Vlogs sind beliebter denn je! Jedoch interessiert es mich Mal, wenn man in einem Freizeitpark filmt, ob es rechtlich überhaupt ok ist. Man sieht doch überall geschützte Logos z.B. Coca-Cola, Dunkin’ Donuts, etc. Vor allem im Movie Park sind Kettenrestaurants nicht mehr wegzudenken. Wie ist das rechtlich geregelt, wenn man z.B. ein Festival dort filmt. Zum Beispiel die Halloween-Festivals. Was sollte man beachten?

  • Wie ist das rechtlich geregelt, wenn man z.B. ein Festival dort filmt. Zum Beispiel die Halloween-Festivals. Was sollte man beachten?

    Im Bereich Veranstaltungen, Freizeitparks usw. sollte man sich eine Drehgenehmigung besorgen.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Vlogs sind beliebter denn je!

    Die sind nicht beliebter als vor 10 Jahren.



    Mal, wenn man in einem Freizeitpark filmt, ob es rechtlich überhaupt ok ist.

    Siehe @Steve seine Antwort. Weiterhin ist es mit einer Drehgenehmigung nicht getan. Allgemein gilt dass das filmen auf privaten Gelände (Wohnung, Grundstück, Veranstaltung, Freizeitpark usw.) immer Genehmigungspflichtig ist sofern dir nicht das Grundstück gehört. Hinzu kommt das du eigentlich von jeder Person die du filmst vorher das Einverständnis einholen musst ob sie gefilmt werden darf sofern die Besucher des Parks oder der Veranstaltung direkt vorm Eintritt drauf hingewiesen werden das sie sich mit dem betreten bereit erklären fotografiert oder gefilmt zu werden. Hat alles mit der DSGVO zu tun.

  • Genau so ist es. Die DSGVO macht zwangloses Filmen und Fotografieren in der Öffentlichkeit streng genommen unmöglich. Da sind die eventuell im Bild befindlichen Markenlogos eher von nachrangiger Bedeutung. Solange ein McDonalds Logo mal irgendwo auftaucht, weil da eben ein McDonalds steht, es offensichtlich aber um ein anderes Thema geht - sprich, solange das Markenlogo klar erkennbar ein Nebenprodukt des Bildes ist - hast du eigentlich kein Problem.


    Wie du dir jetzt aber wahrscheinlich denken kannst, hält sich auf Youtube so gut wie niemand an die DSGVO, denn sonst wäre die (private) Videoproduktion auf Veranstaltungen oder in der Öffentlichkeit praktisch nicht mehr möglich. Das hat der Gesetzgeber vor zwei Jahren nicht wirklich gut durchdacht, daher gab es damals auch so einen Aufschrei. Ich selbst begebe mich beruflich regelmäßig in eine rechtliche Grauzone, wenn wir zum Beispiel auf Veranstaltungen filmen und logischerweise nicht jeden um Erlaubnis fragen können. Dann bleibt es Abwägungssache und am Ende muss man sich auf die alte Bauernweisheit "Wo kein Kläger, da kein Richter" verlassen.

  • Wie gesagt, die Markenlogos sind gar nicht so sehr das Problem.


    Strenggenommen regelt die DSGVO bereits die Anfertigung personenbezogener Aufnahmen. Denn du bist ja hinterher im Besitz einer Aufnahme, mit der der unfreiwillig Aufgenommene möglicherweise gar nicht einverstanden ist. Und er hat keinen Einfluss darauf, was damit passiert und muss nun darauf vertrauen, dass du das Material auch wirklich unkenntlich machst und nicht sonst irgendeinen Unsinn damit anstellst.
    Genau diesen Fall will die DSGVO regeln. Wie gesagt, das ist die pedantische Auslegung der Sache. Lies am besten mal ein paar Artikel über das Thema, dann merkst du, dass eine korrekte Anwendung dieser Verordnung praktisch nicht möglich ist. Denn es gibt noch deutlich absurdere Auswüchse als das erwähnte Beispiel.


    Inwiefern die Realität auf YouTube und andernorts davon abweicht, kannst du ja selber erahnen.

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