Verkauf von Videos unter Zuhilfenahme von Youtube als Streaming-Dienst

  • Hallo zusammen,




    ich bin Fitnesstrainer und habe auf Anfrage einer Unternehmens gegen Bezahlung ein Fitnessvideo für dessen Mitarbeiter erstellt.




    • Darf ich das Video ungelistet auf Youtube hochladen und den Link zum Video mit meinem Kunden teilen, sodass alle Mitarbeiter Zugriff darauf haben?
    • Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit, mein Video kostenfrei über Youtube mit meinem Kunden zu teilen?
    • Wird in Zukunft Werbung auf meinem Video geschaltet werden? (Ich plane es nicht, es zu monetarisieren)



    Vielen Dank!



    Mit freundlichen Grüßen


    LukasSch

  • Darf ich das Video ungelistet auf Youtube hochladen und den Link zum Video mit meinem Kunden teilen, sodass alle Mitarbeiter Zugriff darauf haben?

    Im Prinzip kannst du mit deinem Content machen was du möchtest. (Das steht jedem frei.)
    Da es aber eine bezahlte Auftragsarbeit gewesen ist, wäre vorher nach meinem Verständnis, eine Absprache mit dem Kunden erforderlich?!



    • Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit, mein Video kostenfrei über Youtube mit meinem Kunden zu teilen?


    Im Grunde ist Youtube kostenfrei. Von daher verstehe ich die Frage nicht ganz?
    Bitte etwas konkreter. :)



    • Wird in Zukunft Werbung auf meinem Video geschaltet werden? (Ich plane es nicht, es zu monetarisieren)

    Wenn keine Monetarisierung im Video geschaltet wird, kommt auch keine Werbung. :thumbup:

  • 1. Na klar, das ist erlaubt. Dabei muss man nur bedenken, dass ein ungelistetes Video frei verfügbar ist, wenn man den Link kennt. Es ist also jeder Person möglich, das Video mit anderen zu teilen und den Link weiterzuverbreiten. Eine mehrmalige Bezahlung von unterschiedlichen Kunden wäre damit schwieriger. Unbedingt beachten sollte man, dass auch ungelistete Videos die Community Guidelines und die Copyright Bestimmungen einhalten müssen, sprich würde man Copyright-geschützte Musik verwenden, kann man dafür Videos gelöscht und Strikes bekommen oder der Inhaber der Rechte kann dafür Werbung aktivieren, die man dann nicht deaktivieren kann. Rechte-Inhaber bekommen so auch die Links zu ungelisteten Videos zugeschickt.


    2. Ist wohl nicht notwendig, soweit ich das auf den ersten Blick jetzt einschätzen kann


    3. Um auf einem Video Werbung anzuzeigen, muss ein Kanal erstmal die Anforderungen erfüllen, sprich, er braucht 1000 Abonnenten, 4000 Stunden = 240.000 Minuten Watchtime in den letzten 12 Monaten. Und dann muss man es beantragen bzw. einschalten. Solange ein Kanal die Anforderungen nicht erfüllt oder es nicht von sich aus einschaltet, wird es auch keine Werbung in den Videos geben. Es kann aber sein, dass außerhalb des Videos, in der normalen Benutzeroberfläche von YT, kleine Bildanzeigen geschaltet werden, das passiert unabhängig von der Monetarisierung eines Kanals.

  • In dem Fall würde ich es bei Vimeo hochladen. Dort kannst du ganz genau bestimmen, auf welchen Webseiten das Video laufen soll und ob mit Kennwort usw. Wenn du es in FullHD (1080p) zeigen willst, musst du dir doch einen Plan kaufen. Der geht ab 6,- EUR / Monat los.


    Um nun aber auf deine Fragen einzugehen:
    1.: Ja, darfst du. Das Problem ist jedoch, dass jeder der den Link hat, das Video sehen kann.
    2.: Ergibt sich aus der ersten Antwort ;-)
    3.: Wenn du es nicht explizit anschaltest, kann das nur passieren durch einen Claim. Also wenn du urheberrechtlich geschütztes Material in deinem Video verwendest und der/die Rechteinhaber dann die Monetisierung fordert. In dem Fall bekommst du aber keinen Cent der Werbeeinnahmen.

  • Hallo ihr drei,


    danke für die Antwort! Von meinem Kunden aus ist das alles kein Problem. Er will nur eine schriftliche Bestätigung von Youtube, bzw. Google selbst dass dann keine zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen...


    Ob ich das kriege, weiß ich nicht. Habe jedenfalls mal dem Support geschrieben. In den ToS steht ja nur:


    „Wenn Sie einen YouTube-Kanal haben, können Sie gegebenenfalls Videos in unseren Dienst hochladen. Sie dürfen diese Inhalte dazu nutzen, für Ihr Unternehmen oder eine künstlerische Tätigkeit zu werben.“


    Also eigentlich nicht dass man quasi den Link zu einem ungelisteten Video verkaufen darf. 8|


    LG Lukas

  • Also eigentlich nicht dass man quasi den Link zu einem ungelisteten Video verkaufen darf.

    Du verkäufst dem Kunden ja auch kein Teil von YouTube, sondern den Inhalt des Videos ;)


    Eigentlich auch mehr als unverständlich, grad das ganze Gebilde. Entweder nutzt man Dienste wie Vimeo (wie es schon @Elbo beschrieb) wo man extra den Zugang nur zahlenden Kunden möglich macht ... oder eben sendet das Video per Mail/Download dem Kunden zu damit er dann dies so verwenden kann wie er möchte und selbst sich das ganze Hosten kann. Möglichkeit 3 Wäre online Kurse auf einer eigenen Homepage anzubieten.


    Hier mal ein Video wie man so eine Seite aufbauen könnte...

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Und hier mal die Anbieter Plattformen ...
    https://www.learningrevolution.net/sell-online-courses/


    Die Nachteile bzw. warum man es nicht auf YouTube macht wurden ja schon erläutert. Eben das der Link dann spazieren geht und überall frei verfügbar sein wird, wenn er weitergegeben wird.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

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