Kostenlose Testmuster versteuern

  • Hallo miteinander,


    Ich bekomme von einem namenhaften Hersteller Artikel kostenlos für Aufnahmen geschenkt und darf diese im Anschluss behalten.


    Steuerlich ist es ja so, dass diese (wenn Wert >10eur) als Einnahme verbucht werden müssen.


    Das will und werde ich auch tun.
    Nun stellt sich für mich die Frage:
    Mit welchem Wert genau.


    lt Steuerrecht mit dem lokal üblichen Preis (sprich Standart Online Preis zB bei Amazon).


    Nun habe ich jedoch schon mehrfach gelesen, dass man auch den „Verkaufswert“ oder „Gebrauchtwert“ ansetzen kann.


    Mein konkreter Fall:
    Ich bekomme ein RC Fahrzeug (uvp 100eur) und werde es outdoor testen. Der Online Handelspreis liegt bei etwa 80eur.


    Nach dem Test ist es gebraucht und leicht dreckig, evtl ohne OVP.


    Welchen wert soll ich nun ansetzen? 80€ oder 80€ abzüglich X Prozent (falls ja habt ihr hier eine realistische Hausnummer?).



    Für Tipps von Leuten die das schonmal steuerlich verbucht haben wäre ich sehr dankbar - die meisten steuerberater sind in dem Bereich kaum zu gebrauchen


    ps: mir isr bewusst das es rechtlich unbindend ist und keine Beratung ersetzt




    Lg & vielen Dank

  • Sehr interessante Frage. Da ich im Endeffekt vor einer ähnlichen Fragestellung stehe, aber keine Antwort weiß, würde ich mich auch sehr freuen, falls sich jemand damit auskennt und sein Wissen und seine Erfahrung mit uns teilen mag.

  • Ich nehme mal an das du von einer Firma vielleicht mehrmals im Jahr was zugeschickt bekommst aber der Warenwert zusammengerechnet aufs Jahr nicht die 10.000 Euro überschreitet.


    Wenn dem so ist kannst du Pauschal 30% vom Neuwert abziehen (war jedenfalls mal so) sofern du keine Verträge hast wo so was explizit geregelt ist. Nach Abzug der 30% vom Neupreis musst du die übrigen 70% versteuern. Also als Gewinn angeben. Dazu würde ich dir empfehlen die Einsendungen zu dokumentieren sowie dort auch den aktuellen Neupreis (von dem Datum wo du es bekommen hast) mit Nachweis (Screenshot, eMails etc.) abheften. Das wird nur wichtig falls eine Steuerprüfung kommt und nachgeprüft wird ob du von Firma X im Jahr Y wirklich nur Waren im Gesamtwert von unter 10.000 Euro bekommen hast.


    Um den Neupreis zu ermitteln sind zwei Wege gut. Entweder du nimmst den niedrigsten Preis den du im Netz zu dem Zeitpunkt finden kannst oder noch besser, du fragst beim Hersteller direkt nach der dir das zugeschickt hat, sollte er dir nicht schon in einer Mail etc. mitgeteilt haben wie teuer das Gerät ist. Weil Herstellerangaben sind immer super, selbst wenn ein Händler das unter diesem Preis anbietet.


    ps: Als kleine Anmerkung. Eine Bekannte von mir hat das vor Jahren durchgekaut weil sie damals für einen Fitnessblog so einiges zugeschickt bekommen hat als Testmuster.

  • Hi Treknerd,


    danke für deinen Post.


    Also wäre mein Weg:


    Bei Idealo durchschnittlichen Preis raussuchen, davon 30% abziehen (weil der Artikel gebraucht ist) und diesen Endbetrag dann als Einnahme versteuern?


    Hast du ganz zufällig noch irgend eine Quelle oder so auf die man sich berufen kann?


    Auf jeden Fall super, dass mal jemand etwas genaueres dazu weiß :-)

  • Hi vielen Dank


    aber jetzt bin ich ultimativ verwirrt.


    Da steht man soll pauschal mit 30% besteuern. Das wäre ja was völlig andres, als 30% vom UVP abziehen. Ehrlich gesagt wüsste ich auch gar nicht wie ich das in der EÜR abbilden soll.


    ich dachte bisher diese 30% Regel gibt es, wenn Unternehmen die versteuerung übernehmen und der influencer steuerlich somit raus wäre.

  • Kurzes Update:


    inzwischen habe ich mich an einen Steuerberater gewandt.


    Zwei Erkenntnisse:


    1. Man sollte wirklich alles angeben. Die Finanzämter prüfen jetzt nicht zwingend euch/euren Kanal. Aber sie prüfen die Firmen die Artikel rausgeben. Und zwar genau dahingehend, ob die Empfänger das dann auch angeben (Geht wohl recht einfach über das zuständige Finanzamt des Artikelempfängers).


    2. Es gibt keine klare Regel von wegen „30% Abzug wegen Gebrauchsspuren nach Test“.
    Man kann es probieren, aber letztlich entscheidet das Finanzamt, ob sie es akzeptieren.


    Inzwischen habe ich mir da sowieso eine andere Denke angeeignet. Das Finanzamt ist nicht mein Feind, sondern einer von diversen Partnern mit denen man möglichst fair & kooperativ umgehen sollte.

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