Impressumspflicht bei YouTube Kanälen

  • Hi zusammen!


    mal eine rechtliche Frage -> Bin ich dazu verpflichtet in meinem Kanal ein Impressum einzutragen?


    Mehrere Punkte die für mich damit nicht in Frage kommen:
    -> Ich möchte meine private Adresse niemanden offen legen
    -> Auch meine Handynummer und eine private Möglichkeit mich zu erreichen möchte ich nicht ermöglichen



    Wie sieht es da rechtlich aus? Dadurch das wir bereits eine geschäftliche E-Mail haben.
    Ich habe in den unterschiedlichen Kanälen vorbei gesehen, manche haben eine Adresse angegeben, manche nicht (jeweils aber auch 100.000+ Abos).


    Viele Grüße,


    Max


    #edit Chip.DE


    Rechtlich ist alles immer so verwirrend...

  • Meine Erfahrung:
    Ich hab mich da auch sehr lange vor gescheut. Hab mir die übelsten Horrorszenarien vorgestellt, was alles passieren könnte, wenn man seine Adresse, eMail und Telefonnummer öffentlich angeben muss. Durch die Webseite musste ich dann aber irgendwann sowieso ein Impressum erstellen, da sind die Regelungen noch etwas schärfer. Und dann hab ich einfach auf mein Webseiten Impressum auch auf YouTube verlinkt.


    Wie der Artikel oben schon schreibt, wenn man Geld damit verdient, wird man in Grenzen zu einer Firma und dann braucht man auch ein Impressum. Übrigens gibt es abweichende Meinungen zu der von e-Recht24 was die Positionierung angeht. Denn es gab Gerichtsurteile, dass ein Impressum auf der Hauptseite einer Webpräsenz mit einem Klick erreichbar sein muss. Das kann dann irgendwo völlig am unteren Rand oder anderweitig weit weg sein, aber es muss die Hauptseite sein. Und ein bekannterer YouTuber hatte sein Impressum in der Kanalinfo extern verlinkt, wurde aber trotzdem abgemahnt. Die Kanalinfo Seite ist eine Unterseite. Es braucht mehr als einen Klick dorthin zu kommen (mit externer Verlinkung sogar noch mehr) und damit erfüllt dieser Platz diese Anforderung nicht. Ich habe daher mein Impressum auf der Kanalhauptseite oben Rechts verlinkt, das erfüllt diese Anforderung. Ist eine Spitzfindigkeit, aber Abmahnanwälte sind immer sehr spitzfindig, wenn es darum geht einen Grund für einen kostspieligen Brief zu finden.


    Das Impressum steht da nun seit ca. 1 1/2 Jahren auf Webseite und YT Kanal, und das Ergebnis:

    • Einmal hat mich jemand angerufen, weil er ein Problem mit der Installation eines Spiels hatte. Ich hab ihm dann 2min versucht zu helfen, und ihm dann geraten den Support des Spieleherstellers zu kontaktieren, hat er auch sofort eingesehen.
    • Einmal hat mich eine kleine Spielefirma per Whatsapp kontaktiert, ob ich nicht ihr Spiel testen möchte.
    • Circa 5-6 Marketing Agenturen haben sich von sich aus bei mir per Mail gemeldet.
    • Ich wurde auf einige Mailing-Listen für Indie-Games gesetzt und erhalte dadurch News und teilweise Keys direkt zugeschickt.
    • Aber so richtig unnütze oder nervige Meldungen gabs in der ganzen Zeit eigentlich so gut wie gar nicht. Ab und zu bekomme ich Angebote per Mail, die etwas strange sind, ein paar davon hab ich ja hier veröffentlicht: Ein unmoralisches Angebot - Sponsoring
    • Bisher war aber noch nie jemand bei mir Zuhause, was aber auch daran liegen könnte, dass ich am Arsch der Welt wohne, da kommt man nicht mal eben so vorbei. Und das Spam-Aufkommen hat sich an und für sich gar nicht verändert.


    Ähnliche Erfahrung hab ich übrigens auch mit unserer richtigen Firma gemacht. eMail, Adresse und Telefonnummer klar lesbar auf Webseite, Facebook, Instagram, Google Business, und in zig anderen Verzeichnissen. Ergebnis: fast kein Spam, und wenn mal einer anruft, dann hat das fast immer einen plausiblen Grund, der so gut wie immer auch mit unserem Business zu tun hat.


    Sicher gibt es auch negative Beispiele, wie zB der Drachenlord Fall. Aber der hat ja auch mit Provokationen und Kontroversen massiv Leute auf sich aufmerksam gemacht.


    Auch politische Sachen würde ich nicht öffentlich posten, da dort schneller eine wütende Meute mit Fackeln und Mistforken zusammen kommen kann, als man die drei Buchstaben der Hetz-Partei(en) aussprechen kann. Aber ich vertrete da sowieso eher die Meinung, dass meine politische Meinung niemanden was angeht und darum schreibe ich sie auch nicht überall hin. Gaming und Politik haben halt eigentlich nichts miteinander zu tun.

  • Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 TMG (Telemediengesetz). Danach gilt diese für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Dabei ist aber zu beachten, dass "geschäftsmäßig" durchaus weit auszulegen ist. Die Einschränkung auf in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste ist insbesondere nicht dahingehend zu verstehen, dass Websites alleine deshalb ausgeschlossen sind, weil sie kostenlos aufrufbar sind oder keine unmittelbare Bestellmöglichkeit besteht. Genügend ist die Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen, sodass die Website quasi als Einstiegsmedium für die Gewinnung von Kunden dienen soll. Alleine von der Präsentation eines Unternehmens geht ein Werbeeffekt aus, dem wirtschaftliche Relevanz zukommt. Auch Affiliate-Programme oder sonstige Werbung führen zur Bejahung einer Geschäftsmäßigkeit. Es kommt also immer auf den Einzelfall an, was natürlich oftmals eine eher unbefriedigende Antwort ist.


    Was deine Telefonnummer/Mail-Adresse angeht: Eine Mail-Adresse muss immer angegeben werden, egal, ob andere Kontaktmöglichkeiten angegeben werden oder nicht. Es war in der Rechtspraxis lange umstritten, ob zusätzlich auch die Angabe der Telefonnummer erforderlich ist. Die Frage ist vor einiger Zeit dem EuGH vorgelegt worden und dieser hat sich dahingehend erklärt, dass eine Telefonnummer nicht zwingend erforderlich ist, aber es muss neben der Mail-Adresse ein zweiter unmittelbarer (d.h. nicht über Drittanbieter laufend) und effizienter Kommunikationsweg eröffnet werden. Als ausreichend wurde dabei konkret ein Kontaktformular erachtet. Möglich soll wohl auch die Einrichtung eines Rückruf-Systems sein, also einer Einrichtung wonach der Interessent um Rückruf seitens des Seiten-Betreibers/Youtubers bitten kann. Das könnte für dich vielleicht interessant sein, wobei ich nicht weiß, wie das in praxi umgesetzt wird.
    Wichtig ist, dass der Kontakt schnell beantwortet werden kann (teilweise wird in der Rechtsprechung angenommen, dass die Anfrage innerhalb einer Stunde beantwortbar sein muss), was im Streitfalle auch zu beweisen ist.


    Wie immer bei rechtlichen Fragen gilt auch hier, dass es auch stets eine Frage des Einzelfall ist.

  • Eine geschäftliche E-Mail-Adresse müsste reichen. Das Impressum dient dazu, dass z.B. Journalisten dich kontaktieren können. Im Allgemeinen geht es um Seriösität! Bibi, zum Beispiel, hat meines Wissens nach die Adresse ihres Netzwerkes dastehen. Wenn du deine private Adresse nicht herausrücken möchtest, reicht ein Postfach glaub ich auch aus. Man muss dich halt irgendwie kontaktieren können.

  • Ein Postfach ist nicht ausreichend. Auch eine Briefkasten-Adresse gilt nicht. Es muss eine Adresse angegeben werden, wo man zB Einschreiben und auch Besuche von Gerichtsvollziehern "annehmen" kann, wo man persönlich angetroffen werden kann. Der Rechtsbegriff dazu lautet "ladungsfähige Adresse", und diese Anforderung erfüllt weder eine Briefkasten-Firma noch ein Postfach. Quelle: https://www.e-recht24.de/news/…sum-reicht-nicht-aus.html


    Ein Netzwerk (MCN) ist etwas anderes, da diese in manchen Fällen per Vertrag eine Rechtsvertretung übernehmen und damit in gewissen Grenzen unterschriftsberechtigt sind. Wenn man als YouTuber Teil eines Netzwerks ist, kann es sein, dass man nicht mal mehr selbst für irgendwelche rechtlichen Dinge unterschreiben darf, weil man sozusagen per Vertrag bestimmte Rechte und Rechts-Pflichten an das MCN abtritt. Hängt natürlich immer von den Verträgen der MCNs ab, wie genau das aussieht.


    @Movie_Nopex
    Bei solchen rechtlichen Dingen sollte man besser nicht mit Bauchgefühl und "müsste reichen" rangehen. Rechtliche Dinge sollte man auf Fach-Webseiten recherchieren oder sich fachkundig beraten lassen von Leuten, die so etwas beruflich tun (sprich Anwälte). Aber niemals mit abschätzen, vermuten oder "das wird schon in Ordnung sein, hab ich so das Gefühl" angehen. Man kann dazu eine Meinung haben, aber besser keine Empfehlungen aussprechen, wenn man sich nicht 110%ig sicher ist, und Rechtsberatung darf man halt eh nicht machen, das dürfen nur Anwälte, und das aus gutem Grund.


    Das Impressum ist bei weitem nicht nur für Journalisten, das ist vor allem auch dafür da, dass Anwälte, Polizei und Gerichte dich an den Ohren vors Gericht oder in den Knast zerren können, wenn Du mit YouTube Kanal oder Webseite Mist baust und gegen Gesetze verstößt.

  • Wie immer bei rechtlichen Fragen gilt auch hier, dass es auch stets eine Frage des Einzelfall ist.

    Bei solchen rechtlichen Dingen sollte man besser nicht mit Bauchgefühl und "müsste reichen" rangehen.

    ergänzend hierzu noch wäre natürlich zu erwähnen:
    Das man grundlegend bei gesetzlichen und gesundheitlichen Fragen, nicht in Foren, sozialen Netzwerken, Communitys und Suchmaschinen fragen/suchen sollte ... da dort in der Regel man dann nun den Corona Virus hat (weiß gar nicht was alle dagegen haben, das Bier von den schmeckt fein) und eh alles machen darf inkl. Mord und Todschlag ... rechtsgültige Auskünfte wirst du da nur durch die fachliche Beratung bei einem Anwalt, der im entsprechenden Gebiet geschult ist, finden.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

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