Anonymität im Netz

  • Entschuldige aber in der Zusammenfassung sind einige Dinge mit Halbwissen drin.




    Die ladungsfähige Adresse muss nicht deine Wohnadresse sein. Bei der Adresse muss du ein Postkasten besitzen wo dein Name drauf steht und du offiziell Zugriff drauf hast. Sonst nichts. Ja man könnte sagen dann kann ich doch aber auch ein Postfach nehmen. Da ein Postfach aber gemietet ist und sobald du keine 19,99 EURO mehr bezahlst pro Jahr verfällt es und die Post die dort ist verschwindet ins Nirvana wenn dann auch noch die Wohnadresse der Person nicht mehr aktuell ist. Im übrigen würde ich jemanden ein Postfach eh abraten heutzutage. Sobald du ein Postfach besitzt nimmt sich die Deutsche Post raus auch deine Post die an deine Wohnanschrift adressiert ist einfach da mit zu hinterlegen. Ist eine neue Regelung seit letztes Jahr.

    => Eben kein Postfach, da es nicht ladungsfähig ist. Es geht nicht darum ob du dort Post empfängst,
    sondern ob man dich dort antrifft um dir ggf. was zu pfänden oder dich festnehmen zu können.
    siehe Video von Christian Solmecke (oben irgendwo von mir verlinkt)



    Erstelle einfach ein Google Docs Dokument. In den Einstellungen machst du es für jedermann sichtbar aber nicht editierbar. Voila hast du einen Link den du beim Youtube angeben kannst als Impressums-Link. Google Docs werden übrigens von Suchmaschinen ausgeschlossen außer man ändert die Standarteinstellung dazu.

    => Gute Idee mit dem Google Docs, aber ich glaube das werde ich so machen dass ich das Impressum als statische Seite mit GitLab Pages hoste auf https://username.gitlab.io und das dann verlinken.

  • Eben kein Postfach, da es nicht ladungsfähig ist. Es geht nicht darum ob du dort Post empfängst,
    sondern ob man dich dort antrifft um dir ggf. was zu pfänden oder dich festnehmen zu können.
    siehe Video von Christian Solmecke (oben irgendwo von mir verlinkt)

    Nur weil Christian Solmecke das sagt ist es nicht immer korrekt.


    Pfändung und Festnahmen haben nichts mit einer ladungsfähigen Adresse zutun.
    Bei Pfändungen musst du alle deine Besitztümer offen legen. Da ist es Latte ob du bei der ladungsfähigen Adresse wohnst oder woanders. Die ladungsfähige Adresse ist nicht gleich zusetzen mit Wohnadresse/Aufenthaltsort. Gleiches gilt für Festnahmen. Die ladungsfähige Adresse spielt da keine Rolle sondern die Adresse welche in deinem Personalausweis vermerkt ist. Eine ladungsfähige Adresse ist nicht im Perso vermerkt. Sonst müssten etliche Unternehmer 2 Personalausweise haben.


    Ich bin zwar kein Anwalt wie der Herr Solmecke aber ich habe jahrelang für eine gewisse staatliche Sicherheitsbehörde gearbeitet und das nicht als Hausmeister. Genauso sind Solmecke seine Videos teilweise sehr vereinfacht erklärt und damit nicht unbedingt aussagekräftig bei bestimmten Gesetzen. Kann man ihm aber nicht vorwerfen da er Anwalt für Medienrecht ist somit nicht die Kompetenz hat für andere Fachbereiche.

  • @Treknerd Trotzdem bedeutet "ladungsfähige Anschrift" per Definition, dass die verantwortliche Rechtspartei an der Adresse tatsächlich anzutreffen ist. Das muss keine Wohnadresse sein, aber ein "Postkasten wo dein Name drauf steht" reicht nicht aus. Möglich wäre z.B. eine Büroadresse, sofern man regelmäßig in diesem Büro anwesend ist.

  • Es ist aber nunmal nicht strafbar

    @Treknerd Trotzdem bedeutet "ladungsfähige Anschrift" per Definition, dass die verantwortliche Rechtspartei an der Adresse tatsächlich anzutreffen ist. Das muss keine Wohnadresse sein, aber ein "Postkasten wo dein Name drauf steht" reicht nicht aus. Möglich wäre z.B. eine Büroadresse, sofern man regelmäßig in diesem Büro anwesend ist.

    Es ist eine Definition aber hat keinerlei rechtlichen Konsequenzen wenn du eben nicht anzutreffen bist bzw. regelmäßig anwesend oder ob dort Büroräume existieren. Strafrechtlich hat es nur Konsequenzen wenn an die Adresse nichts zustellbar ist. Deshalb gibt es den legalen Mark in Deutschland das man sich eine Firmenanschrift "mieten" kann weil es diese Grauzone gibt.


    Wenn von dir von Gesetz her eine Ladungsfähige Anschrift verlangt wird ist deine Aufgabe sicher zustellen das Post zustellbar ist und dafür zusorgen das sämtliche zugestellte Post sehr zeitnah und regelmäßig gesichtet wird.


    Mit der Aufforderung eine Ladungsfähige Adresse zunennen sichert sich derjenige einfach ab damit bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten z.B. das Argument "Ich hab nie Post erhalten" gegenüber dem Gläubiger oder Rechtsstaat nicht einfach mal behauptet werden kann bzw. der Gläubiger/Rechtsstaat drauf verweisen kann das du diese als ladungsfähige Anschrift angegeben hast. Weil leerst du den Postkasten der ladungsfähigen Anschrift nicht ist es dein Problem. Ist diese Adresse gefaked weil es nicht mal einen Briefkasten gibt wird gegen dich wegen Verdacht des Betrugs bzw. Verschleierung ein Strafverfahren eingeleitet.


    Eine Definition ist keine gesetzliche Grundlage. Und selbst wenn einen Definition per Gesetzestext erfolgt ist es nur strafbar wenn es dazu einen entsprechenden Paragraphen gibt wie z.B. im Strafgesetzbesuch welche definiert das genau dies unter Strafe steht. Das ist bei der ladungsfähigen Anschrift nicht der Fall. Es ist nicht strafbar wenn du dort nicht regelmäßig oder dauerhaft anzutreffen bist. Es ist aber hingegen strafbar wenn die genannte Adresse von dir nicht existiert.



    NACHTRAG:
    Ich hab damit nicht nur beruflich mal zutun gehabt sondern ganz persönlich privat wegen einem Gewerbe was ich vergessen hatte abzumelden. Mein Postkasten mit Name hing dort noch. Finanzamt wollte was von mir und es kam jemand persönlich vorbei bei der Adresse. Natürlich wurde ich nicht angetroffen. Es wurde ein Schreiben in den dortigen Kasten geworfen das man da war und ich mich mit dem zuständigen Beamten in Verbindung setzen möchte binnen 7 Tagen. Habe ein Tag später angerufen, war dann bei dem Herren (ging nur um zwei Nachweise zwecks größere Ausgaben) und hab damals auch direkt gefragt ob da noch was auf mich zukommt. Antwort: Nein, es ist mein Ding wo ich meine ladungsfähige Adresse habe solange ich in der gesetzten Frist antworte.

  • Ich nutze seit 5 Jahren diese Regelung und hatte nie Probleme meine Ausgaben geltend zu machen :-/

    Er bezieht sich - denke ich mal - auf die Vorsteuer (gezahlte Mehrwertsteuer), die du nur zurück bekommst, wenn du selbst auch Umsatzsteuer erhebst. Die Kleinunternehmerregelung ist ja nichts anderes, als eine Befreiung der Umsatzsteuer.

  • Nur weil Christian Solmecke das sagt ist es nicht immer korrekt.
    Pfändung und Festnahmen haben nichts mit einer ladungsfähigen Adresse zutun.
    Bei Pfändungen musst du alle deine Besitztümer offen legen. Da ist es Latte ob du bei der ladungsfähigen Adresse wohnst oder woanders. Die ladungsfähige Adresse ist nicht gleich zusetzen mit Wohnadresse/Aufenthaltsort. Gleiches gilt für Festnahmen. Die ladungsfähige Adresse spielt da keine Rolle sondern die Adresse welche in deinem Personalausweis vermerkt ist. Eine ladungsfähige Adresse ist nicht im Perso vermerkt. Sonst müssten etliche Unternehmer 2 Personalausweise haben.


    Ich bin zwar kein Anwalt wie der Herr Solmecke aber ich habe jahrelang für eine gewisse staatliche Sicherheitsbehörde gearbeitet und das nicht als Hausmeister. Genauso sind Solmecke seine Videos teilweise sehr vereinfacht erklärt und damit nicht unbedingt aussagekräftig bei bestimmten Gesetzen. Kann man ihm aber nicht vorwerfen da er Anwalt für Medienrecht ist somit nicht die Kompetenz hat für andere Fachbereiche.

    Sorry, aber ich denke einem Medienrechtsanwalt der auch noch in der Öffentlichkeit steht und jede Aussage genaustens überprüft wird bei einem Thema,
    welches er mehrmals dort behandelt hat würde ich da schon eher glauben als den Aussagen von jemandem in einem Forum, den ich nicht kenne.
    Nichts für ungut, aber Anwälte haben außerdem eine Haftung wenn solche Aussagen nicht stimmen. Ich würde der Rechtsauskunft da schon glauben schenken,
    zumal er außerdem auch Urteile vorgelesen hat die so nachprüfbar sind.

  • Sorry, aber ich denke einem Medienrechtsanwalt der auch noch in der Öffentlichkeit steht und jede Aussage genaustens überprüft wird bei einem Thema,
    welches er mehrmals dort behandelt hat würde ich da schon eher glauben als den Aussagen von jemandem in einem Forum, den ich nicht kenne.

    Mal im Ernst, wieso fragst du denn überhaupt im Forum nach wenn du meinst der Anwalt steht in der Öffentlichkeit darum glaub ich dem mehr? Wozu fragst du überhaupt in einem Forum nach Sachen?



    Nichts für ungut, aber Anwälte haben außerdem eine Haftung wenn solche Aussagen nicht stimmen.

    Haftung? Er braucht gar keine Haftung übernehmen da er nie konkret auf direkte Fragen antwortet sondern allgemein antwortet. Daher ist es keinerlei Rechtsberatung. Da geht es darum wie man es sagt. Wenn er sagt "ich würde" kann niemand Ansprüche geltend machen. Nur wenn er sagt "Mach das so und so" dann ist er als Anwalt haftbar für seine Aussage wenn derjenige der ihn nach was fragt und sich dadurch strafbar macht. Und dein Herr Solmecke hat noch nie ganz konkret gesagt wie man was machen soll.



    Ich würde der Rechtsauskunft da schon glauben schenken,
    zumal er außerdem auch Urteile vorgelesen hat die so nachprüfbar sind.

    Das einzige was du nachprüfen kannst an solchen Urteilen bzw. Aktenzeichen ist die Urteilsverkündung. Welche Einzelbeweise bzw. Aussagen vorgebracht wurden wird in solchen Dinger nicht erwähnt. Daher wäre ich immer ganz vorsichtig wenn mir jemand sagt nach Urteil XY ist das aber erlaubt. Solange du nicht selbst an dem Verfahren beteiligt warst kannst du nie sagen das war der gleiche Sachverhalt. Du kennst durch so ein Urteil weder die gesamte Argumentationskette beider Seiten noch die komplette Beweislast. Und wenn man richtig langeweile hat kann man ja sämtliche öffentliche Urteile durchforsten und ich garantiere dir das es zu einer Sachlage genauso viele Urteile gibt die den Betroffen frei sprechen aber auch schuldig sprechen. Als Anwalt suchst du dir eben das raus was du für deine Argumentationsführung an älteren "Urteilen" brauchst.


    Und wenn wir schonmal dabei sind, dieser Satz "das ist natürlich keine Rechtsberatung" muss nicht jeder Hans erwähnen wenn wenn er in einem Forum etc. einem Fragesteller einen Rat gibt. Die Leute die für sowas zur Rechenschaft gezogen werden können sind Menschen wo man z.B. weiß das derjenige Verkehrspolizist, Finanzbeamter oder Anwalt usw. ist und jemand das dann in die Tat umsetzt und dadurch schaden erleidet. Aber auch nur wenn sie es entsprechend formulieren.


    Heißt wenn ich mich jetzt hinstelle und dir sage für wen und welche Abteilung ich tätig war und in dem Fachbereich dir sage "Mach das so und so weil Paragraph XY sagt das und das" und dir glaubhaft versicher dass das passt dann bin ich haftbar. Allein das z.B. ein Herr Solmecke am Anfang seiner Videos sagt wo der Schwerpunkt seiner Kanzlei liegt ist er fein raus, selbst wenn er auf andere Sachen eingeht. Weil diese liegt nicht in seinem Fachgebiet. Wenn der Zuschauer aber trotzdem meint der Solmecke hat total Ahnung von z.B. Verkehrsdelikten weil er das "professionell" in die Kamera redet ist ein Opfer seiner eigenen Dummheit. Und wie gesagt, schau seine Videos und achte auf seine Wortwahl, er hat noch nirgends gesagt "er würde das so und so machen" sondern höchstens "man könnte dies und jenes machen". Der Unterschied dieser Formulierung ist das er bei der einen es als in Stein gemeißelt hinstellen würde aber was er tut, er redet quasi höchstens davon wie man es theoretisch machen könnte.

  • Hört sich also für mich gerade so an wenn ich nur aus fun ohne Gewinn Absichten Videos hochlade kann ich ruhig anonym bleiben. sobald ich aber geld machen möchte, sollte und muss ich mit meiner person dafür stehen.
    Letztes ist eh logisch aber wollte ich nur noch einmal gesagt haben xD

  • Ich gehöre seit eben auch zu den Impressumsträgern...
    Um sicher zu sein das ich keinen Juristischen Ärger bekomme deshalb.
    Allerdings bin ich mir sicht sicher wegen der angesprochenen Gewerbe-Sache, da ich keinerlei Gewinn einfahre und auch keinerlei Absicht habe dies zu ändern.
    MfG


    PS: @Topic:
    Wirklich annonym im Netz zu sein ist nahezu unmöglich.
    Dazu hinterlässt man zu viel Spuren und dazu wird zu viel aufgezeichnet...

  • ...
    PS: @Topic:
    Wirklich annonym im Netz zu sein ist nahezu unmöglich.
    Dazu hinterlässt man zu viel Spuren und dazu wird zu viel aufgezeichnet...

    Naja,


    also was bedeutet Anonym schon:


    Komplett anaonamy willst Du garnicht sein. Komplett anaym im Netz zu sein ist auffällig und nachteilig.
    Es würde bedeuten, dass nicht über Dich im Netz bekannt ist.
    Das ist so wie wenn nichts bei der Schufa über Dich bekannt ist. Es ist so auffällig, dass es zu Nachteilen bei der Kreditvergabe kommt.


    Du willst also entwerder:
    Dich im Netzt ab und an anonym bewegen.
    oder
    Im Netzt anonym inhalte anbieten.


    Anaonym in Netz bewegen:
    Und zwar ab und an. Wie im echten Leben bewegst Du Dich nicht immer nit heruntergezohgenen Mütze in Hintergassen, sondern eben nur dann wenn es Dir gerade wichtig ist.
    Im Netz wäred das dann zumindest die Verwendeung eines Tor-Brwosers. Eventuell willst Du auch eine eMailadresse verwenden, welche Du mit einen anonyman PrepaiedHandy erstellt hast und vielleicht mit den Torbrowser ganicht offizielle Internett-Seiten besuchen, keine Sreams und Download öffnen und das alles eventuell aus einem der wenigen verbliebenen Internet-Cafees, wo Du am schluß in Bar bezahlts.


    Im Netzt anonym inhalte anbieten:
    Willst Du im Netzt anonym was anbiten, so führ der Weg über einen Onion-Server (hab da mal ein Vodeo zu gemacht), chinesische Streaming Dienste und eventuell DTUBE (aber vorsicht - hierbei echte Anonymität herzustelle ist nicht leicht (ich bin grad dran))). Youtube kannst Du damit eigentlich vergessen, ausser Du schaffst es Dir eine komplette künstliche, nicht zurückverfolgbare digitalen Identität zuzulegen.


    Gruß,
    Zaadii.

  • Nochmal ein Nachtrag zum Thema:


    Ich habe unter folgendem Video mal zusammengefasst, wie man ein Impressum mittels Gitlab erstellen kann
    und dann kostenlos ein Impressum hostet und mit seinem YouTube Channel verlinken kann.
    So müsst ihr nicht eure Kanalbeschreibung mit dem Impressumstext füllen oder
    eine eigene Webseite teuer hosten bei einem Hostinganbieter.


    Erstellen und Einbinden eines Impressums mit Gitlab

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