Monetarisierung bei abgelaufenem Urheberrechtschutz?

  • Urheberrechtlich geschütze Werke sind ja bekanntlich nur für eine bestimmte Zeit geschützt. So wie ich es mitbekommen habe, hält die Dauer des Schutzes min. 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers an. Je nach Land kann es aber auch bis zu 90 Jahren dauern. Danach stehen die Werke zur freien Verwendung zur Verfügung.


    Rein Theoretisch müsste ich ja dann eine Coverversion von, zb Vivaldi's „Vier Jahreszeiten“, monetarisieren dürfen, oder?
    Oder wird das auf Youtube anders gehandhabt? Möcht da nur sichergehen, dass ich nix falsch mache und mein, vielleicht bald vorhandenes Adsense Konto nicht gleich wieder los bin. :pinch:

    Gemafreie Musik für Vloger, Lets Player und Filmemacher

  • Werke von Urhener halten nach dem Tod des Erschaffers 70 Jahre.


    Wenn du später in ein Netzwerk möchtest, kann ein "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern" schon ein Grund sein, dass du das Video löschen musst, weil es eben einen Strike bringen KANN. Ned muss und vermutlich auch nie bringt, aber das KANN ist Grund genug.

  • @ AFO Network, LissyGaming:
    Ok, das ist gut zu wissen. Danke!
    Dachte immer das wäre strenger mit dem Adsense Konto. Ist aber auch schon länger her, dass ich mir das Ganze mal durchgelesen hatte. ^^


    TheKarvon:
    Aber solange ich so ein Video nicht monetarisiert habe, kann es zu keinen Problemen kommen oder? Vorallem wenn mein Content gänzlich selbst produziert wurde.
    Hab nämlich bei meinem neuesten Cover "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern" stehen, obwohl ich das gesamte Arrangement umgeschrieben und neu aufgenommen habe. Nur die Lyrics sind 1:1 übernommen. Dennoch war das Ganze ein enormer Aufwand und ich wäre daher schon froh, wenn ich das Video nicht löschen muss, um in ein Netzwerk zu kommen.

    Gemafreie Musik für Vloger, Lets Player und Filmemacher

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite?
Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!