Musik von Künstler in meinem Youtubevideo benutzen?

  • Ich wollte gerade ein Video hochladen und habe unter Urheberrecht gelesen
    - Für dein Video liegen 3 urheberrechtliche Ansprüche vor.
    Es handelt sich nur um die Musik (Remix) für die ich eine Erlaubnis der Künstler habe.
    z.B. Scream And Shout (REMIX)
    Kann ich die Meldung ignorieren oder was sollte ich machen.

  • Grundlegend muss man bei Urheberrechts Meldungen zwischen Claims und Strikes unterscheiden. Beides passiert sehr oft automatisch, wenn ähnlicher Content bereits auf der Plattform registriert ist.


    Ein Claim bedeutet, dass der Kanal, der gegen dein Video einen Anspruch angemeldet hat, das Recht bekommt auf dein Video Werbung zu schalten und damit Geld zu verdienen. Du verlierst dann dieses Recht für dieses Video damit.
    Ein Strike ist eine stärkere Stufe. Strikes sorgen dafür dass Du Rechte als Creator verlierst und wenn du 3 Strikes in kurzer Folge bekommst, wird dein Kanal komplett mit allen Videos gelöscht.


    Du kannst gegen beides Widerspruch einlegen. YouTube wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für den Rechte Inhaber entscheiden, nur in Ausnahme-Situationen und bei sehr guter Begründung oder halt wenn der Anspruch zu unrecht kam, kann man mit solchen Widersprüchen erfolgreich sein. Einen Widerspruch einzulegen sollte man sich jeden Falls gut überlegen, denn sollte man tatsächlich Urheberrechte anderer verletzt haben, wissentlich oder unwissentlich, kann dies auch zur Löschung des VIdeos, zu Strikes und evtl Löschung des Kanals oder zu Klagen vor Gericht führen.


    Nun muss man mal genauer Forschen, von wem die Meldungen eigentlich kamen. Kommen sie vom Kanal des eigentlichen Künstlers, der Dir eine Erlaubnis gegeben hat ? Wenn du die Erlaubnis des Künstlers vorliegen hast (möglichst schriftlich), kannst du in diesem auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Der Künstler bekommt dann eine Rückmeldung, wo er sieht, dass dein Video beanstandet wurde, und erhält die Möglichkeit, diesen Claim/Strike zurückzuziehen. Da er Dir die Erlaubnis erteilt hat, sollte er das dann ja wohl tun und dann wäre alles paletti.


    Wenn die Claims allerdings von anderen Stellen stammen, muss man da genauer Nachforschen, was das für Quellen sind. Vielleicht andere Kanäle, die ebenfalls eine Erlaubnis vom Künstler bekommen haben? Dann könnte das ein Versehen sein, oder ein Fehler der Automatik, in dem Fall sollte man den Besitzer des anderen Kanals vielleicht erstmal anschreiben, zB per email (aus seiner Kanal Info Seite zu bekommen).


    Vielleicht hat der Künstler, der dir die Erlaubnis erteilt hat, aber auch seinerseits Urheberrechte von dritten verletzt und diese Stücke von Content wurden entdeckt? Vielleicht hat auch nur ein dritter Kanal zu Unrecht einen Anspruch gegen dich gestellt? Hier gibt es noch weitere verschiedene Möglichkeiten, die man dann einzeln genau betrachten muss.

  • Danke für deine Antwort.


    1. Werde ich direkt von Youtube oder von den Künstlern angeschrieben wegen Strike/Claim?
    So sieht das aus


    • Numb - Linkin Park
    • Tonaufnahme
    • 4:21 - 4:36


    WMG - Im Auftrag von: Warner Bros. Label - Vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert


    2. Diesen Titel auch andere findet mann in verschiedenen Varianten auf Youtube auch auf Kanälen die mehrere Millionen Abonnenten haben.
    3. Vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert: Das bedeutet wie die geschrieben hast, der Inhaber bekommt durch Werbung Geld und ich in dem fall Geld durch die Klicks?

  • zu 1.:
    Das entsprechende Video bekommt eine Markierung und Du bekommst auch eine Benachrichtigung von YouTube dazu. Das ist ein vollautomatisches System, die Nachricht kommt von YT.


    zu 2.:
    Nur weil andere etwas dürfen, heißt das nicht, dass das jeder darf. Gerade die großen Kanäle sind meistens Mitglieder in Netzwerken, die Lizenzabkommen kaufen oder haben selbst genug Reichweite um rechtlich abgesicherte Lizenzen bei den großen Musiklabeln zu erwerben. Sprich, die bezahlen meistens dafür, dass sie die Musik nutzen dürfen. Und auch dort kommt es oft vor, dass sie das Video machen, aber wie in diesem Fall, dann Warner Brothers das Geld für die Werbung bekommt. Das steht ja außen am Video nicht dran, wenn Werbung läuft, wer die Einnahmen davon bekommen wird.


    zu 3.:
    Das bedeutet, der Urheber bekommt alles, du bekommst gar nichts. Außer eventuell ein paar Klicks und Watchtime, vielleicht etwas Aufmerksamkeit für deinen Channel. Kann eventuell Sinn machen, wenn Du andere Videos hast, wo Du die Einnahmen bekommst, und die durch das geclaimte Video clicks bekommen. Oder wenn Dir Einnahmen halt eh egal sind, weil Du sowieso nicht Mitglied im YPP bist und keine Werbung selbst schalten darfst bisher. Aber ich würde dafür keine Strikes riskieren. Man weiß ja vorher nie, ob man einen Claim oder einen Strike bekommen wird. Und zur Wiederholung: 3 Strikes in kurzer Zeit = Kanal gelöscht, alles weg


    Alternative:
    Grundlegend würde ich überlegen auf Lizenzfreie Musik auszuweichen, zB aus der YT Musik Bibliothek. Die darf man jederzeit nutzen, ohne Claims und Strikes dafür zu bekommen. Aber aufpassen, es gibt da welche, wo man zumindest den Künstler in der Videobeschreibung erwähnen muss, und bei anderen kann man einfach so die Musik nutzen, ohne Erwähnung.


    Die Bibliothek findest Du hier: https://www.youtube.com/audiolibrary/music?ar=2&o=U

  • ergänzend und allgemein kann ich dir da nur mal den thread vom Foren moderator @Semu der selbst Musiker ist ans Herz legen, dort erklärt er so ziemlich alles um Musik und urheberrecht : Musik für Youtube Videos finden - Was darf ich? Wo bekomme ich Musik her?

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Kurze Anmerkungen zur Remix:
    Da ein Remix meistens bekannte Musikfragmente enthält (Wiedererkennungswert, Remix halt), kann es deshalb auch sein, dass der oder die Künstler auch Anspruch auf die jeweiligen eigenen Musikfragmente erheben kann, auch wenn der Remix insgesamt nicht von ihnen stammt und das nur, weil das ursprüngliche Musikstück ja nicht vom Remixer selbst stammt sondern auch dieser sich vom Originaltitel bedient hat. Deshalb bin ich bei Remixen immer vorsichtig, egal ob „frei“ oder nicht.

  • Mich würde es interessieren, wenn bei all denen "Vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert" steht womit verdienen die dann ihr Geld
    Zum Spaß machen die das sicher nicht

    Ist meine ich eine Kompromiss-lösung seitens der Urheber. Im Prinzip könnten die ja das Video gänzlich löschen lassen. Gegen die Monetarisierung lassen sie es aber online, so hast du immer noch das Video, die Klicks und die Reichweite, dafür kriegt der Urheber etwas von den Werbeeinnahmen.


    Die verdienen ihr Geld natürlich auf andere Art und Weise, aber da habe ich zu wenig einblick, wie solche Studios genau funktionieren etc. (die größten Teile werden eher von Plattenverträge, Auftritte etc. kommen).

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