Livestream... (vom Handy)

  • Uff, ein Wust an Durcheinander. Ich bin kein Anwalt, die meisten Paragraphen sind mir nicht bis ins letzte Detail bekannt und ich wollte jetzt auch nicht Jura studieren.



    Grundlegend, nur weil etwas eventuell in irgendeinem Land legal ist, muss es nicht überall legal sein. Es gibt glaub ich 194 Länder auf der Welt derzeit, fast alle haben andere Gesetzgebungen, aber YouTube muss die Gesetze all diese Länder einhalten. Da ergibt sich sehr oft der kleinste gemeinsame Nenner als Gesamt-Ergebnis. Und dann hat YouTube massenweise Anforderungen und Wünsche der Werbetreibenden und Aktionäre zu beachten, und das sind die "Chefs", denn die bezahlen die Rechnungen und Gehälter.


    Dazu kommt dann noch, dass YouTube keine Regierung ist, sondern eine privatrechtliche Gesellschaft. Dadurch kann sie durchaus völlig eigene Regeln aufstellen, Verbote erlassen und diese umsetzen, auch wenn das eventuell weiter geht, als ein Gesetz dies verbieten würde. Hausregeln, wer sich bei YouTube anmeldet akzeptiert diese Regeln, und YouTube kann jederzeit die Tore schliessen, Leute aussperren, Kanäle schliessen, fast uneingeschränkt wie es ihnen beliebt.


    Es gibt nur sehr, sehr wenige Gesetze, die ihnen da Vorschriften machen, und die meisten gehen in die Richtung "das müßt ihr löschen", oder "das dürft ihr nicht erlauben", nur sehr wenig in Richtung "das dürft ihr nicht löschen" oder "das müßt ihr erlauben".

  • riminell finde Ich die Kriminalisierung der Streamer die nichts mit dem Amoklauf zu tun hatten. Es gab wohl mindestens eine Verurteilung.
    Solche Richter, SA etc. gehören mit Klarnamen angeprangert, Flyer bei den Nachbarn eingeworfen etc..

    Sag mal was für ein verblendetes A**ch bist du? :cursing:
    Richter denunzieren wollen weil sie gaffende Leute verurteilen. Das sind Methoden aus einer Zeit die wir vor 80 Jahren in Deutschland hatten.


    Ich sehe übrigens keinen sehr harten Grund warum es nicht zulässig sein sollte so etwas zu streamen...
    Das ist Zeitgeschichte.

    Schonmal was von Persönlichkeitsrechten gehört oder dem Opferschutz? Anscheinend nicht. Nein, lieber Leuten welche nach Recht und Gesetz vertreten zur Hexenjagd freigeben wollen. Gehts noch?
    Diese geile Sensationsgier welche heutzutage von einigen Leuten an den Tag gelegt wird kotzt mich an. Sich am Leid anderer erfreuen und immer schön mit der Kamera draufhalten. Sieht ja als Video und TV Ausschnitt nicht so schlimm aus aber ist doch total geil zusehen wie da jemand krepiert oder sich vor Schmerzen windet.


    Ich habe aufgrund meiner beruflichen Laufbahn Dinge sehen müssen wie Leute die getötet wurden durch Messer, Schüsse und Unfälle sowie Selbstmord begangen haben. Und jeder der meint sowas ist doch nicht schlimm anzuschauen weil er es aus TV und Internet kennt den würde ich gern am Kragen packen und ihn 30 cm an einen Menschen ran drücken der sich den Kopf selbst weggeschossen hat oder aufgeschlitzt wurde oder durch einem Unfall offene Knochenbrüche hat. Wer so ein Bullshit quatscht das sowas Zeitgeschichte ist und man deshalb sowas streamen sollte hat echt nicht mehr alle Tassen im Schrank. X(


    Ich will dich mal sehen @Tobias Claren wenn du einen Stream einer Gewalttat siehst wo deine Schwester, Bruder oder Mutter das Opfer sind oder da sogar ermordet werden. Mal schaun wie cool du dann reagierst wenn jeder deine Angehörigen sehen kann weil jemand das ins Netz streamt oder auf Youtube läd. Bist du dann auch so cool in deiner Meinung dass das ok ist das die Welt jederzeit den Tod deiner Liebsten immer und immer wieder anschauen kann?


    Sorry das hat nichts mit Zeitgeschichte zutun sondern einfach mit Sensationsgeilheit. Das ist echt das letzte! :cursing:

  • Die Auflösung vom Smartphone ist immer nur 720p? Und was für eine Datenrate ist das?
    Denn hier wird grundsätzlich 2160p mit 50Mbit/s erwähnt:
    https://support.google.com/youtube/answer/2853702?hl=de
    Wenn das wirklich vom PC mit "Creator"-Software geht, gibt es keine App die das auch kann?
    Die ~50Mbit/s sind rund 6MB/s, dass geht auch vom Smartphone. Über WLAN, und wer hat LTE.



    Was YouTube angeht ist es gut möglich dass es eben nicht wie jede andere privatrechtliche Firma ist.
    Facebook muss sich z.B. in Deutschland DIREKT an das Grundgesetz halten, während alle anderen sozialen Netzwerke und evtl. 99% der Webseite das nicht müssen.
    Die können z.B. wie sie lustig sind Inhalte löschen. Facebook darf in Deutschland nur löschen was klar illegal oder Spam ist, weil sie an das Zensurverbot des Grundgesetz gebunden sind.
    Da gab es ja schon 2 Urteile die es Facebook mit dieser Begründung verboten Kommentare zu löschen.
    Begründung (sinngemäß), "Facebook hat ein staatsähnliches Monopol, daher ist es direkt an das Grundgesetz gebunden". So wie Ich auch als Antwort auf einen "2030 Vollbeschäftigung"-Schwachsinn des Kanal der Bundesregierung (da darf FB UND die Regierung nicht löschen, weil beide direkt an das GG gebunden sind) schreiben darf, dass das Unsinn ist, und Ich mich auf die hoffentlich richtigen 59% weniger Arbeitsplätze die eine Studie der ING-Diba für Deutschland 2030 vorhersagt freue.
    Dürfen die nicht löschen. Nein, das ist auch kein "trollen", denn das meine Ich absolut ernst. Genau so wie die Schätzung von evtl. 1% arbeitenden für 2050, 2060... Und wenn es "trollen" wäre, fällt auch das unter das Löschverbot solange es nicht illegal, Spam etc. ist. So dürften die beim Thema Beerdigung auch nicht löschen, wenn Ich schreibe dass eine Friedhofspflicht, und die Nichtmöglichkeit einer Entsorgung (ernst gemeinte Wortwahl) in einer Tierkörperbeseitigungsanlage als theofaschistisch aufgezwungene religiöse Praktiken empfinde. Das ist ernst gemeint, das fällt unter die Meinungsfreiheit, das dürfen FB und die Regierung nicht löschen. Ob sie es trotzdem machen ist eine andere Sache. Die Öffentlich-Rechtlichen "Anstalten des öffentlichen Rechts" mit rund 8,5Mrd Zwangs-Gebühren-Geld fallen meiner Einschätzung nach auch unter "Staatsähnliches Monopol". Aber versucht mal On-Topic und sachlich auf deren wissenschaftlichen YT-Kanälen nicht ablehnend zu den Themen UFOs, Aliens und paranormale Phänomene Fakten, Wissenschaftliche Fakten zu bringen. Nach kurzer Zeit ist der Kommentar weg. Das ist ganz klar kriminell und Verfgassungsbruch. Und dann beschwert euch mal freundlich und sachlich per EMail, da kommt keine Antwort...



    Die "ticken" da exakt so wie in der Sekte GWUP (und in den USA CSICOP), und diese Sekte ist nur die organisierte Form des radikal ideologisch-dogmatischen Verhaltens dass in der "Science Community" normal ist. Hier beschreibt der Gründer der GWUP, der Soziologe Dr. Edgar Wunder was aus seinem Verein wurde:
    https://swprs.org/das-skeptiker-syndrom/


    Ich empfehle den Aufsatz ganz zu lesen. Ca. 15min oder schneller.
    Ganz besonders "4", "7", "21", "24", "29", "42", "52" und "54".
    Beschreibungen einzelner Punkte:



    Es gibt zwar noch Vimeo und Dailymotion, aber keine Ahnung ob man da streamen kann. Auch Twitch gibt es noch.
    Es geht aber auch nicht unbedingt darum ob etwas einzigartig ist, sondern ob es durch die Anzahl der potentiellen Zuschauer ein Monopol hat.
    Hier wäre es gut, es gäbe klare Zahlen wie viel Prozent des Marktes ein Unternehmen anhand der Nutzerzahlen etc. haben muss, um darunter zu fallen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite?
Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!