Ist das Werbung

  • Du musst zur Kamera sagen, das du dafür nicht bezahlt wirst, sonst wird das als Produkt Platzierung oder als Schleichwerbung angesehen. Aber wenn du sagt, dass du dafür nicht bezahlt wirst gilt es als eine stink normale Rezession.
    In Instagram ist es ja auch so, dass man in der Beschreibung schreiben muss, das man nicht bezahlt wird wenn man etwas von eine "Marke" präsentiert (aber nur berühmte instagrammer müssen das machen)


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ist nach meinem Dafürhalten keine Werbung, du hast ja nichts für deine Aussage bekommen. Sonst wär's ja auch Werbung, wenn ich in München bin und sage "Ach, was für eine schöne Stadt" :-)
    Ich mach ja zB auch oft Rezensionen über Comics, bei denen ich die Comics von den Verlagen gestellt bekomme. Ist auch keine Werbung.


    Also alles gut.


    Wie immer ist das alles hier natürlich nicht rechtsverbindlich.

  • Das ist so leider nich richtig!


    Es ist nach aktuellen Vorgaben leider vollkommen egal ob du dafür was bekommst,sprich Geld,Ware oder sonst was!


    Sobald du ein Produkt,eine Firma oder in dem Fall ein Restaurant,Kneipe whatever auch nur erwähnst,ist das WERBUNG und muss als solche gekennzeichnet werden! Meist wird das durch #werbungwegenmarkennennung gelöst und damit biste ausm Schneider und dabei isses egal ob du sagst das du was dafür bekommst oder eben nix bekommst!


    In dem Moment wo ein Produkt erwähnt oder gezeigt wird,wird es "beworben",weil du erwähnst es ja,das gilt im übrigen auch für Comics die du gratis bekommst um ein Review etc zu verfassen! Das IST Werbung und die muss gekennzeichnet werden!

  • Auf Instagram gab es dazu wohl vor kurzem einen Fall - da wurde entschieden, dass schon das reine Angeben einer Marke als Werbung zu kennzeichnen ist (WTF?)
    Daher würde ich es sicherheitshalber kennzeichnen, auch wenns rein logisch gesehen absoluter Quatsch ist.


    https://www.basicthinking.de/b…il-instagram-vreni-frost/


  • Das sind die Tipps der Landesmedienanstalten
    Konkret liefert der hier als PDF abrufbare Leitfaden unter anderem folgende Ratschläge für Videomacher:

    • Prinzipiell spricht für YouTuber nichts dagegen, ein Produkt zu bewerben - etwa, weil man es gut findet, oder, weil man es kostenlos zugeschickt bekommen hat. Oder weil man gar Geld für die Präsentation bekommt. Unabdingbar ist in diesem Fällen aber Transparenz: "Wenn nicht klar erkennbar ist, dass es sich um Werbung handelt oder wenn die Trennung der Werbung vom übrigen Inhalt nicht eindeutig ist, muss Werbung gekennzeichnet werden."


    • Kauft man sich ein Produkt selbst und trägt seine eigene Meinung dazu vor, ist keine Kennzeichnung notwendig. YouTuber sollten allerdings bedenken, dass positive Aussagen eine werbliche Wirkung haben - gerade bei Kanälen mit einer jungen Zielgruppe. "Du hast hier eine Vorbildfunktion und trägst damit eine gewisse Verantwortung", mahnt der Ratgeber.


      Konkret anwenden lässt sich dieser Tipp wohl auf sogenannte Haul-Videos, in denen YouTuber ihre Einkäufe aus der Drogerie oder dem Klamottenladen präsentieren: Das Zeigen ist okay, solange man die Produkte selbst bezahlt und ausgewählt hat und seine eigene Meinung statt Werbebotschaften verbreitet.



    • Bekommt man ein Produkt - das könnte zum Beispiel auch eine Reise sein - kostenlos, und dreht sich ein Video vor allem darum, sollte man auf diese Unterstützung hinweisen. Entweder blendet man dafür den Hinweis "Werbung" ein, wenn das Produkt präsentiert wird, oder man lässt das Video mit dem Hinweis "Unterstützt durch ..." beginnen und erwähnt auch noch mündlich, wie man an das Produkt gekommen ist.
  • Ich glaub, das Problem ist weniger, ob da jetzt "Werbung" stehen muss oder nicht, sondern die Transparenz. Bei YouTube kannst du total viel in die Beschreibung reinhauen und viel detaillierter erklären, was war. Reise wurde bezahlt, Essen wurde übernommen, außerdem gab es noch eine Entlohnung für Arbeitszeit. Bei Instagram liegt der Fokus auf dem Foto, weniger auf dem Text. Da kannste halt nicht noch den ganzen Kram reinschreiben. Deshalb wird es - der Einfachheit halber - kürzer formuliert. Find ich auch in Ordnung.


    Wichtig ist für mich die Transparenz. Und das ist ja der Knackpunkt, warum alles so heiß diskutiert wird. Menschen können echte Werbung nicht mehr von sog. native advertising unterscheiden, was die Verbraucherschützer stört. Also im Zweifelsfall einfach aufschlüsseln, was Sache ist, dann sollte es auch keine Probleme geben.

  • as ist so leider nich richtig!


    Es ist nach aktuellen Vorgaben leider vollkommen egal ob du dafür was bekommst,sprich Geld,Ware oder sonst was!


    Sobald du ein Produkt,eine Firma oder in dem Fall ein Restaurant,Kneipe whatever auch nur erwähnst,ist das WERBUNG und muss als solche gekennzeichnet werden!

    ja,das gilt im übrigen auch für Comics die du gratis bekommst um ein Review etc zu verfassen! Das IST Werbung und die muss gekennzeichnet werden!

    Sorry, aber was du da erzählst, stimmt einfach nicht, und ich find's auch blöd, wenn man seine eigene Meinung undifferenziert als Fakt hinstellt und hinausposaunt.


    Schau dir doch bitte mal ein paar Videos der Kanzlei WBS an und mach dich schlau.


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    Ich füge wie immer an, dass ich kein Jurist bin und keinen Anspruch auf Richtigkeit erhebe, und immer empfehle, sich im Zweifelsfall an einen Rechtsbeistand zu wenden.


    Generell sieht die Sache aber z.B. in meinem Fall so aus, dass es sich mitnichten um Werbung handelt, sondern wenn überhaupt, dann um Produktplatzierung. Diese muss bei einem Warenwert von unter 1.000 Euro nicht gekennzeichnet werden.


    Weiterhin gilt (in diesem Fall gemäß der Quelle https://tubesights.de/safety-f…youtube-instagram-und-co/ ):


    "Du bekommst kein Geld und auch keine Vorgaben von der Firma zu dem dir zugeschickten Produkt und du erzählst in deinem Video ganz ehrlich die Vor- und Nachteile darüber, dann musst du das nicht kennzeichnen."


    Ich würde @OnkelTorre daher empfehlen, sich mal über den Unterschied zwischen einer Rezension und Werbung zu informieren.



    Der OP muss daher selbstverständlich KEINERLEI Kennzeichnung vornehmen. Er ist auf eigene Faust im Restaurant, hat seinen Verzehr selbst bezahlt und trifft eine redaktionelle Aussage zu seinem Besuch. Das ist weder Werbung noch Produkt Placement und muss daher nicht gekennzeichnet werden.


    Am Ende: Fair bleibt fair. Ich erwähne und blende in jedem Review-Video ein, dass ich das Produkt kostenfrei erhalten habe, einfach nur, damit meine Zuschauer es wissen und das für sich werten können. Wenn aber, wie beim OP, nicht mal das der Fall war, kann es sich auch nicht um Werbung handeln.

  • Also zunächst mal "posaune" ich nichts heraus,sondern teile meine Meinung und mein Wissen,also unterstell mir nichts was so nicht stimmt!


    Zum anderen sagst du selbst das du kein Jurist bist! Und offenbar bist du derjenige von uns beiden,der dahingehend weniger Ahnung hat,denn meine Aussage stimmt sehr wohl,das das bloße erwähnen als Werbung einzustufen ist,vielleicht schlägst du das Wort nochmal nach! Es ist pupsegal ob er auf eigene Faust dort ist oder vom Betreiber eingeladen und das ganze gesponsort wurde! Das erwähnen bewirbt das Produkt oder die Lokalität oder in deinem Fall ein Comic;Ist einfach so,ne Produktplatzierung ist auch Werbung oder wird das Produkt dabei unkenntlich gemacht und rauszensiert? Nein!

  • Kurz gefragt ich gehe in eine Gaststätte und sage auch wie die heisst und wo die ist, sowie das es dort lecker ist. (das ganze natürlich in einem youtubeclip) Muss ich das dann als Werbung kennzeichnen auch wenn ich dafür nix bekomme nichtmal ein Freibier

    Nope! Nicht generell. Aber wie schon erwähnt aus, reiner Fairness/Transparenz gegenüber dem Zuschauer würde ich hier eine Einblendung vornehmen alà "Wir wurden in keinsterweise entlohnt für diese Aussage. Diese Aussage stellt lediglich unseres persönliches empfinden wieder" bzw. dann im anderen Fall z.B. "Wir erhielten vom Produkthersteller, die Geräte kostenlos gestellt".


    Wir leben schließlich in Deutschland und auch wenn manch einer meint wir hätten hier keine Meinungsfreiheit weil er in seinem Video nicht " Merkel die ole Hurre, ich zervicke ihre kinder, weil shize Auslönder" sagen darf. Darfst du deine Meinung in Videos zu Produkten, Firmen etc.pp. öffentlich äußern. Lediglich sobald, Gegenleistungen erhalten werden ob Waren oder Geld sollte bzw. muss man (ab einem gewissen Warenwert bei Waren) dann kennzeichnen ... (natürlich sind Beleidigungen und Drohungen nicht das schlauste was man öffentlich äußern sollte ;) )


    aber Grundlegend sollte beim letzten eh gekennzeichnet werden, wegen s.o. Transparenz. (Oder wie die Kids sagen "Der voll authentisch, alda!") ;)


    btw. Tante Edit:


    Mehr Infos rund um Werbung findet man auch auf der HP der Medienanstalten ...
    https://www.die-medienanstalten.de/themen/werbeaufsicht/

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Sorry, dass ich mich einmische, aber es ist schon ein wenig unsinnig, sich hinzustellen und auf der einen Seite zu sagen, dass man kein Jurist ist und auf der anderen Seite zu sagen, dass man recht hat. Nur mal so.
    Außerdem ist es letztlich ohnehin egal, was die Medienanstalten vorschlagen (ja, das sind nur Vorschläge!) und auch, was Juristen und Experten sagen. Wenn es vor Gericht landet, entscheidet der Richter. Und wenn der das anders sieht, ist es halt so. Bisher sind die Urteile zu dem Thema noch recht überschaubar, weshalb sich gefühlt alle paar Wochen was ändert und jeder massive Panik schiebt.

  • Eigentlich ist es ganz einfach, und das habe ich so auch mit den LMA im Gespräch bereits über mehrere Stunden erörtert. Solange man Journalistisch unterwegs ist und keinerlei Gegenleistung erhält, dann ist es nicht zu Kennzeichnen.


    Andernfalls ist es eine Produktplazierung oder Werbung (genauere Erklärungen wurden ja bereits gemacht).



    Hier ein Beispiel von uns, was das ganz gut erläutert:


    Die Sängerin in meinem Kanalteam hat neben dem Projekt meines Kanals noch eine Band, die auch kommerzielle Veröffentlichungen verkauft (Alben, Songs etc.). Die Band hat hierbei jedoch einen völlig anderen Namen als mein Kanal und damit ist der oben im Video erwähnte Fall eines "aus sich selbst heraus" nicht ersichtlich.


    Wir haben beim derzeit aktuellen Album der Band, sowie einem Konzert hierüber natürlich entsprechend berichtet, weil das gehört zum Kanalkonzept und zum Programm. D.h. der journalistische Inhalt des Kanals ist im Groben als Dokumentation unserer Künstlerischen Tätigkeiten und unseres Lebens und unserer Interessen zu verstehen. Ein Bericht über das eigene Produkt ist aufgrund des Kontextes daher ebenfalls journalistische Tätigkeit und somit nicht zu Kennzeichnen. Auch das war bei der Beurteilung der LMA (wohlgemerkt Hessen) mit ausschlaggebend.


    Klingt erstmal recht einfach, jedoch gab es hier einiges zu beachten:


    1. Die Häufigkeit. Vereinzelte Berichte sind keine Werbung. Hätten wir hier jetzt jedoch weitaus mehr als benötigt berichtet, wäre es Werbung. Hier zählt ein angemessener Rahmen. Erwähnen und zeigen dürften wir sie, aber ständig darauf verweisen nicht (ohne Kennzeichnung)


    2. Die vorgestellte CD durfte mir als leitende Kraft des Kanals nicht geschenkt worden sein (sonst wäre es eine Produktplatzierung, weil das Album im Fokus des Videos stand. Wäre das nicht der Fall, wäre es sonst eine Produkthilfe gewesen, weil Warenwert unter 1000€). Ich durfte hier also nur mein gekauftes Exemplar in die Kamera halten. Mieze (unsere Sängerin), durfte ihr identisches Exemplar nicht zeigen.


    3. Die CD musste ich filmen und auch die Bildgestaltung/Komposition machen, da Mieze hier in den kreativen Prozess der Präsentation nicht eingreifen durfte


    4. Die CD durfte nicht in übermäßigem Maße in Großaufnahme zu sehen sein. Die Großaufnahmen müssen sich hier in Rezensionsüblichem Rahmen halten.


    5. Die Berichterstattung musste sich auch am Kanalkonzept orientieren, daher auch sie ein Stückweit in den Fokus rücken. Einfach die CD präsentieren wäre problematisch gewesen ohne Kennzeichnung


    6. Es musste im Video klar kommuniziert werden, dass es sich um ein Album handelt, an dem Mieze als Sängerin und Songwriterin beteiligt war.


    7. Formulierungen müssen entsprechend getroffen werden. "wir freuen uns, wenn ihr mal reinhört" und "hört mal rein" sind hier im Zweifel bereits 2 verschiedene Paar Schuhe


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    Das sind hier jetzt nur paar Rahmenbedinungen, aber ich denke es ist klar, worauf das hinausläuft: ihr müsst guten Gewissens produzieren und sollt nichts verstecken. Im Zweifel wird der erkenntliche ehrliche Wille zur Transparenz entscheiden. Wirklich Probleme bekommt ihr vor Allem dann, wenn ihr sehr weit daneben liegt, oder wenn die LMA das Gefühl hat, ihr versucht die Gesetze auszureizen. Wenn ihr die Gesetze ausreizt, werden das die LMA auch eher tun, als wenn ihr euch bemüht. Da sind die in vielen Einzelfällen durchaus auch kulant unterwegs.


    Seid einfach transparent und bemüht euch darum nichts zu verstecken, schaut euch an was ein Sponsoring, eine Produkplatzierung/Hilfe ist, und was Werbung ist, und was genau man eigentlich unter journalistischem Inhalt versteht. Die Basics werden durchaus vorausgesetzt bei recht klaren Fällen, und auch da gibt es in vielen Fällen sehr klare Regeln (s.obigen Post). Gerade beim Thema der journalistischen Arbeit kann hier auch zählen, was ihr in anderen Videos eigentlich macht. Ganz so extrem getrennt ist das nämlich nicht unbedingt. Ein Fitness-Kanal, der plötzlich ein Video über ein Auto macht, kann hier auch anders begutachtet werden, als ein Auto-Kanal, der ein Video über Autos macht (sowohl strenger, wie auch seichter, je nach Fall).


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    Abschließend sei hier auch noch zu erwähnen, ...


    … dass die Mode einer Überkennzeichnung ebenfalls zu Problemen führen kann, da sie in vielen Fällen an der Idee der Transparenz völlig vorbei geht und Gegenteiliges bewirkt. (also die Einstellung "ich habe da keinen Bock drauf und Kennzeichne einfach alles als Werbung" funktioniert langfristig nicht, weil tatsächliche Werbung dann nicht mehr erkennbar ist)


    … dass ich kein Jurist bin und keine Garantie für die Richtigkeit gebe


    … dass jedes Bundesland ihre eigene LMA hat, und sich hier die Auslegungen auch unterscheiden können. Es wird sich um Einheitlichkeit bemüht, Details können sich hier aber unterscheiden.


    … dass es so aus dem Wald herausschallt, wie man herein ruft. Gebt ihr euch erkenntlich Mühe alles Korrekt zu kommunizieren, und bringt ihr die Basics an Wissen mit (was sind Produktplatzierungen etc.), dann werden die LMA kulanter sein als in Fällen, wo man den Eindruck hat, es wird etwas versteckt.



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    Ich hoffe ich konnte euch hiermit einen Input geben, mit dem ihr wieder besser zum Thema zurück findet, bevor es zu OffTopic und/oder zu persönlich wird. Wäre ja schade, wenn so ein sehr wichtiges Thema irgendwann aufgeräumt werden müsste ;)

  • Du brauchst mir kein Wissen vermitteln und mich korrigieren und meine Aussagen als Behauptung abstempeln,denn ich weiß das ich Recht hab,Punkt,Aus,Ende!

    so gesehen hast du nicht recht, ich wiederhole nochmal mein Beitrag :)

    Wenn er unter sich zum Restaurant gegangen ist und selber bezahlt hat, gilt das als keine Werbung Sonde als REZESSION!!!.
    Würde er aber ein Werberabatt oder sowas ähnliches bekommen ist das Werbung :)
    Deine Meinung ist nunmal deine Meinung, die von der Landesmedienanstallten ist GESETZ! Punkt.

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