Ist das Werbung

  • #werbungwegenmarkennennung

    wo ist die sache mit dem #werbeirgendwas hin. das fand ich witzig und wollte es nutzen hab es jetzt aber leider vergessen

    meinste das?

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Die Grenze zur Werbung ist für mich irgendwie fleißig. Wenn jemand über etwas erzählt, hinter dem er einfach total steht, dann ist es irgendwie ja auch was über die Person. Wenn ich von nem Mittelalterfestival oder Bands erzähle die ich gern mag, ist es ja nichts für das ich geld bekomme. Es ist einfach etwas, dass ich total gerne mag.


    Und dann gibt's auch noch die "popkulturellen" Einschübe. Beim Wegsaugen von Geistern bei Two Point Hospital habe ich schon Dyson oder AEG erwähnt. Und auch der Spruch "gibts sicher was von Ratiopharm" ist bei mir Standard, obwohl meine Hausapotheke kaum Ratiopharm hat.


    Für mich fängt die Werbung da an, wo man dafür eine Gegenleistung erhält - wo es rechtlich gesehen anfängt habe ich keine Ahnung. Beide Spiele, für die ich einen kostenlosen Key bekommen habe, wurden von mir in der ersten Folge mit einem Dank fürs Zurverfügungstellen bedacht, sowie mit einer Angabe in der Videobeschreibung.

    Programmplan
    RimWorld | [b]Mo, Mi, Fr, So | 16 Uhr
    My Time at Portia | Mo, Mi, Fr, So | 17 Uhr
    Two Point Hospital | Di, Do, Sa | 18 Uhr
    Cities Skylines | Di, Do, Sa | 17 Uhr

  • Ich hab sehr viele Fragen, Semu.

    1. Die Häufigkeit. Vereinzelte Berichte sind keine Werbung. Hätten wir hier jetzt jedoch weitaus mehr als benötigt berichtet, wäre es Werbung. Hier zählt ein angemessener Rahmen. Erwähnen und zeigen dürften wir sie, aber ständig darauf verweisen nicht (ohne Kennzeichnung)

    Wer sagt das? Welches Gesetz? Nur weil das der Bearbeiter der Landesmedienanstalten in Hessen sagt, ist es noch lange kein Gesetz. Und vor allem: Seit wann darf der Staat in meine journalistische Arbeit reinpfuschen und sagen dass ich "zu viel" über jemanden berichte? Halt dieses Argument für wirklich seeeeeehr schwierig. Käme ein Mitarbeiter einer Landesmedienanstalt so an, würde ich ihn nur auslachen.


    2. Die vorgestellte CD durfte mir als leitende Kraft des Kanals nicht geschenkt worden sein (sonst wäre es eine Produktplatzierung, weil das Album im Fokus des Videos stand. Wäre das nicht der Fall, wäre es sonst eine Produkthilfe gewesen, weil Warenwert unter 1000€). Ich durfte hier also nur mein gekauftes Exemplar in die Kamera halten. Mieze (unsere Sängerin), durfte ihr identisches Exemplar nicht zeigen.

    Auch das klingt wieder so... falsch. Wenn ich eine journalistische Berichterstattung über etwas mache weil ich es als berichtenswert halte, ist es absolut irrelevant ob ich es geschenkt bekommen habe oder nicht. Die Richtlinien mit dem 1000-Euro Richtwert sind wir gar nicht zutreffend.


    4. Die CD durfte nicht in übermäßigem Maße in Großaufnahme zu sehen sein. Die Großaufnahmen müssen sich hier in Rezensionsüblichem Rahmen halten.

    Sorry aber wer sagt das? Wenn ich die CD einen Millimeter vor mein Objektiv halten möchte weil ich es als ästhetisch ansehe, dann ist das halt so. Absolute Auslegungssache und nichts was man objektiv festhalten kann.


    wenn die LMA das Gefühl hat, ihr versucht die Gesetze auszureizen

    Gesetze sind dazu da um sie einzuhalten. Also reize ich sie natürlich auch aus, wenn ich will. Würde gerne eine Abmahnung sehen weil ich Gesetze ausreize.


    ---


    Aber für den Thread-Ersteller: Ja, du solltest das als Werbung kennzeichnen. Nach den heutigen Urteilen fällt das (leider) unter Werbung. Du kannst es aber auch lassen und mit den Landesmedienanstalten streiten - das tun die nämlich gerne.

    Disclaimer: Nein, ich habe kein Jura studiert. Habe nur jeden Tag mit den üblichen Gesetzen der Influencerwelt zutun.

  • Ich muss mich hier in vielen Punkten @Tomek anschließen. Ich kann deine Aussagen @Semu nicht bestätigen. Vor allem das mit den 1000€-Warenwert ist etwas, was man gerne hört, aber m.E. keine rechtliche Grundlage hat. Auch der Solmecke sagte zu, dass sowas immer individuell betrachtet werden muss. Eine "Bezahlung" kann ja auch schon bei einem Warenwert von 100€ gegeben sein.


    Die letzten Rechtssprechungen sagen: Du musst jede Markennennung als Werbung kennzeichnen, ob bezahlt oder nicht. Siehe Urteil zu Cathy Hummels.


    Heißt für den TE: Ja, Kennzeichnung als Werbung.


    Aber wie man hier deutlich sieht: Es herrscht sehr viel Verwirrung in diesem Punkt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass es hier endlich mal feste (und realitätsnahe) Regelungen gibt, wie und wann eine Kennzeichnung stattfinden muss. Denn aktuell stehen wir Content Creator alle mit einem Bein im Knast - übertrieben gesagt. Kann zumindest einen finanziellen Arschtritt geben.

  • Also, ich hab die letzten Tage (mal wieder) ein bisschen recherchiert, weil ja hier einige Leute zu glauben scheinen, sie sind die einzigen, die schon mal einen Artikel zum Thema Recht auf YouTube gelesen haben und daraus Meinungen ableiten ^^ Außerdem habe ich gerade vorhin mit der Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke telefoniert, mit einer sehr netten Anwältin - die mich nur kostenfrei erstberaten hat. Eine rechtsverbindliche, genaue Prüfung z.B. meines Kanals wollte ich bei 295,00 Euro netto (also ohne MwSt.) pro Stunde dann doch nicht buchen xD Ein bisschen mehr rechtlichen Boden statt purer Meinung hab ich jetzt aber trotzdem zu bieten ^^


    Den Fall des OP müsste man konkretisieren, ehe man das final beantworten kann. Wird die Kneipe mit dem guten Bier nur nebenbei in einem Video erwähnt, in dem es eigentlich um etwas völlig anderes geht? In diesem Fall fühle ich mich darin bestätigt, dass der OP sein Video NICHT als Werbung kennzeichnen muss. Er bekommt keinerlei Gegenleistung, sondern vertritt seine eigene Meinung. Das ist eine redaktionelle Verarbeitung - nur weil die positiv ist, ist es keine Werbung. Er hatte auch keinen Auftrag von der Kneipe, und eine Marke ist die Wirtschaft auch nicht. Das ist so sicher keine Werbung, dass ich auch als Nicht-Jurist meine Hand dafür ins, äh, juristische Feuer halten würde. Ich seh hier nichts, was für eine Kennzeichnung als Werbung spräche, außer ein paar Kommentaren, die sich auf nicht viel mehr als "...weil, ist halt so" zu stützen scheinen, während die Gegenseite ja schon klare Argumente ins Feld führt.


    Würde das Video aber ausschließlich davon handeln, wie geil die Kneipe und das Bier da sind, so dass die Kneipe klar im Mittelpunkt des Filmchens steht, würde ich es auch ohne Gegenleistungen als Werbung kennzeichnen. Das wäre rechtlich immer noch alles andere als eindeutig, aber es wäre einfach sicherer.


    Falls es noch jemanden interessiert, wie es mit Rezensionsexemplaren aussieht - und hierzu habe ich konkreten und, juhu, kostenfreien Rat von der netten Anwältin erhalten:


    Generell ist es eine Grauzone. Es ist rein rechtlich keine Werbung im eigentlichen Sinne - in meinem spezifischen Fall. Ich würde nicht davon ausgehen, dass das für alle und vor allem für hochpreisigere Artikel gilt.


    Wieso ist mein Rezensionsvideo keine Werbung?


    Ich habe das Produkt (den Comic) auf eigene Anfrage erhalten (im Gegensatz zu einem von z.B. Panini erteilten Auftrag), ich behandle den Comic redaktionell und erwähne Vor- sowie Nachteile, ich erhalte keinerlei Zuwendung seitens (z.B.) Panini, und das Rezensionsexemplar ist zwingend erforderlich, um, nun, eine Rezension vornehmen zu können. Der Comic selbst ist daher keine Gegenleistung. Der Partner, z.B. Panini, überlässt mir den Comic dazumal lediglich, weil eine Rücksendung mehr logistischen und somit finanziellen Aufwand erzeugen würde, als der Comic wert ist. Bei meinem Rezi-Video handelt es sich also um eine redaktionelle Verarbeitung eines Produkts von geringem Warenwert, und nicht um Werbung.


    Warum hat sie mir dennoch empfohlen, die Videos als Werbung zu kennzeichnen?


    Weil ich Affiliate Links zu den gezeigten Comics in der Videobeschreibung aufliste, was man als Versuch zur Absatzförderung ansehen könnte. Zwar nicht durch den Auftraggeber, aber eben durch mich. Übrigens, Randnotiz: Affiliate Links sollten als Werbung gekennzeichnet werden. Die nette Anwältin empfahl, einfach um völlig sicher zu sein, auch Rezi-Videos ohne Affiliates als Werbung zu kennzeichnen - nicht, weil es die Gesetzeslage jetzt schon eindeutig erfordere, sondern weil es schlicht nicht schadet, sich konkret abzusichern.


    WIE sollte ich meine Rezensionsvideos gemäß juristischer Empfehlung kennzeichnen?


    Indem ich im Video z.B. mit einer Texttafel oder Grafik einblende, dass ich den Comic als Rezi-Exemplar kostenlos bekommen habe. Mach ich sowieso in jedem (Rezi-)Video. Dazu sollte ich es aber auch noch einmal zu Beginn des Videos explizit erwähnen. Hab ich bisher random irgendwo im Video gemacht, mach ich jetzt eben am Anfang. Kein Stress. Eingeblendeten Hinweis und Erwähnung des Rezi-Exemplars mache ich übrigens schon immer, in jedem meiner Rezi-Videos, weil ich für Transparenz und Fairness bin. Aber ein pauschales "...du MUSST" lass ich trotzdem nicht so stehen xD


    So, jetzt noch die Ehrenrunde :-D


    es ist schon ein wenig unsinnig, sich hinzustellen und auf der einen Seite zu sagen, dass man kein Jurist ist und auf der anderen Seite zu sagen, dass man recht hat. Nur mal so.

    Das sehe ich anders. Ich erwähne, dass ich kein Jurist bin, um Außenstehenden nicht den Eindruck zu vermitteln, ich wäre einer. Deswegen kann ich aber dennoch durch Recherche und Gesprächen mit Juristen so gut informiert sein, dass ich in bestimmten Punkten davon ausgehen kann, Recht zu haben. Nur mal so xD Dazumal ich nie behauptet habe, ultimativ recht zu haben. Ich bin mir halt sicher in manchen Meinungen.


    Und vor allem: Seit wann darf der Staat in meine journalistische Arbeit reinpfuschen und sagen dass ich "zu viel" über jemanden berichte? Halt dieses Argument für wirklich seeeeeehr schwierig. Käme ein Mitarbeiter einer Landesmedienanstalt so an, würde ich ihn nur auslachen

    Der Staat darf dir nicht in dein Video reinpfuschen - er darf aber beurteilen, wann deine Arbeit Werbung ist und wann nicht. Der LMA Kollege hat dem Semu halt ein paar Tipps gegeben. Inwiefern die jetzt rechtsverbindlich sind, können wir ja nur schwer beurteilen. Da die Kennzeichnungspflicht aber nicht nur dem TMG entspricht, sondern auch dem Rundfunkstaatsvertrag entspringt, würde ich die Meinung eines auf das Thema spezialisierten LMA-Angestellten aber durchaus ernst nehmen. Oder zumindest nicht verlachen ^^


    Auch das klingt wieder so... falsch.

    Ist es aber leider nicht. Im Gegenzug ist es sogar rechtlich voll zutreffend. Ich hab das Video der Kanzlei WBS zu genau dem Thema auf Seite 1 dieses Threads verlinkt, empfehl ich dir :-) Das bedeutet auch, dass die Richtlinie mit den tausend Euro korrekt ist. Die unterscheidet (unter anderem) die Produkthilfe von der Produktplatzierung.


    Deshalb ist es umso wichtiger, dass es hier endlich mal feste (und realitätsnahe) Regelungen gibt, wie und wann eine Kennzeichnung stattfinden muss.

    Dem schließe ich mich an. Wir brauchen eine eindeutige und auch einfach aufzufindende Regelung, die Klarheit schafft. Man sieht ja an diesem Thread, wie "klar" die Sache so ist ^^

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