Nutzung fremder Videoausschnitte oder Bilder

  • Hi,


    ich wollte mal eine Rückmeldung von euch, um meine Interpretation des Zitatrechts zu prüfen.


    Ist es rechtlich in Ordnung, wenn z. B. LeFloid hier einen fremden Videoausschnitt nutzt? Oder hat er sich die Rechte (was ich aber nicht vermute) vorher gesichert?


    Möchte hier btw nicht gegen LeFloid schießen, ist nur ein Beispiel dafür, dass ich etwas ähnliches machen möchte um mal eine rechtliche Orientierung zu bekommen. Als YouTube-Noob fühle ich mich da von der Gesetzeslage erschlagen. Wie sieht es außerdem mit Einblendungen wie hier aus?


    Danke im Voraus

  • Für eine rechtliche Orientierung, die auch Bestand hat, musst du einen Rechtsanwalt fragen.


    LeFloid wird wahrscheinlich offiziell als Journalist arbeiten, denen ist zur Tagesberichterstattung die Übernahme urheberrechtlich geschützten Materials in bestimmten Fällen gestattet.


    Aber wie gesagt: Rechtsanwalt fragen, nur der kanns mit Brief und Siegel beantworten.

  • Das heißt, um auf der sicheren Seite zu sein, sollte ich ausnahmslos Bilder mit CC0-Lizenz nutzen und kann nicht als "kleiner Fisch" Videoausschnitte nutzen im Sinne des Zitatrechts, wie hier erläutert?


    Edit: Wie sieht es z. B. mit den Thumbnails von KuchenTV aus? Link
    Bei mir tut sich auch hier ein Fragezeichen auf, wenn er unter anderem Tanzverbot oder Gronkh dort abbildet. Wie ist das rechtlich legitim?

  • schlechtes Beispiel mit LF ... sehr schlecht, denn dieses fällt sehr wahrscheinlich unter einer Duldung. (da es definitiv nicht unter Zitatrecht fällt und Lefloid zuvor bei NBC bzw. Trump angefragt hat .... wage ich zu bezweifeln.)


    Zitatrecht ist an für sich easy ....


    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


    3Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist

    Kurz um, zitierst du was weil du es zitieren musst um was zu belegen etc.pp. in einem Teil eines selbständigen Werkes ... coolio :thumbup:


    Die Verwendung wie oben als Stilemittel, die man hunderttausendfach im Netz findet ... gilt unter ferner liefen. sprich auf eigene Gefahr.


    Grundlegend sei aber wohl das wichtigste erwähnt ... in Rechtsfragen sollte man sich stehts an einem geschulten Anwalt wenden.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • LeFloid wird wahrscheinlich offiziell als Journalist arbeiten, denen ist zur Tagesberichterstattung die Übernahme urheberrechtlich geschützten Materials in bestimmten Fällen gestattet.


    Erstmal, als Journalist kann sich jeder bezeichnen. Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Deshalb rennen zum Beispiel viele Kiddies auf der Gamescom rum mit Presseausweis. Selbst wenn ich einen Blog betreibe könnte ich mich Journalist nennen. Auch hat diese Bezeichnung keinerlei Einfluss auf urheberrechtlich geschütztes Material. Das ist ein Irrglaube.


    Auch das von Meinungsvloggern oft genannte Zitatrecht hat nicht mit den Rechten an einem Bild zutun. Dies dient dazu das man jemanden zitieren darf, so wie man es in der Schule gelernt hat, falls sowas heutzutage da überhaupt noch gelehrt wird. Als Beispiel, ich zitiere mal Angela Merkel. Sie sagte: "Das Internet ist für uns Alle Neuland." <<< Das ist ein Zitat. Ich nenne die Person, gebe wörtlich wieder was sie gesagt hat und gebe im Idealfall noch Quellen an welche das Zitat unterstreichen. Meist sind das große Zeitschriften oder Interviews welche in Mediatheken der TV Sender zufinden sind.



    Die Verwendung wie oben als Stilemittel, die man hunderttausendfach im Netz findet ... gilt unter ferner liefen. sprich auf eigene Gefahr.


    So ganz stimmt das auch nicht mit auf eigene Gefahr. Auch wenn es größtenteils so praktiziert wird.
    Hierbei kommt es immer auf die Lizenz unter welcher der Erschaffer eines Bildes, Films oder Tonspur dieses ins Netz stellt. Hier geht es grob von "Darf keiner verwenden ohne meine Genehmigung" über "Darf verwendet werden unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Nennung des Autors/Künstlers" bis hin zu "Darf frei verwendet werden ohne Nennung des Autors/Künstlers". Dazwischen gibt es noch einige Abstufungen wie das man ein Bild oder Lied nur für Nicht kommerzielle Zwecke verwenden darf und und und...


    Hier mal ein Überblick inkl. Erklärung was für Lizenzen es im Medienbereich gibt:
    https://wb-web.de/material/med…-fur-welche-zwecke-1.html
    (im unteren Abschnitt des Artikels ist eine Übersicht zufinden)


    Als TIPP:
    Wenn jemand Bilder mit entsprechenden CC-Lizenzen sucht kann er dies über Google machen. Dort kann man unter Einstellungen -> erw. Einstellungen -> Nutzungsrechte schon im Vorfeld einstellen welche Bilder gezeigt werden sollen. Z.B. dort CC BY eingeben und ihr bekommt als Ergebnisse nur Bilder die ihr verwenden könnt wenn ihr den Urheber nennt, bzw. verlinkt und zwar in der Art und Weise wie der Urheber dies vorgibt, sollte er dieses tun.



    Ihr seht das Zitatrecht nicht gleich Urheberrecht ist. Klingt im ersten Moment kompliziert aber so kompliziert ist es nun wieder auch nicht. Man sollte sich nur einbisschen damit befassen. Klar ist das keine Garantie das man es richtig anwendet bzw. man an schwarze Schafe gerät welche unter eigenen Namen Werke von fremden veröffentlichen aber man kann eben nirgendwo ganz auf Nummer sicher gehen.

  • Erstmal, als Journalist kann sich jeder bezeichnen. Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung.

    Dem kann ich nicht zustimmen. Als Journalist giltst du offiziell erst, wenn du auch Teil des deutschen Journalistenverbands bist, dort deinen regelmäßigen Beitrag bezahlst und dann auch einen offiziellen Presseausweis bekommst. In jedem Fall musst du hauptberuflich davon leben, vorher bist du schlicht kein Journalist - und das musst du auch nachweisen können beim DJV. So ein bisschen darf ich mein Berufsfeld dann doch in Schutz nehmen. Journalisten zählen zu den freien Berufen, und ehe du dich Journalist nennen darfst, muss dann doch ein bisserl was passieren. Alles andere sind Hobby-Schreiber, die nichts mit Journalismus zu tun haben.

    Deshalb rennen zum Beispiel viele Kiddies auf der Gamescom rum mit Presseausweis.

    Das sind dann Tagesakkreditierungen, die vom Veranstalter verteilt werden. Hat nichts mit einem echten Presseausweis zu tun.

    Auch hat diese Bezeichnung keinerlei Einfluss auf urheberrechtlich geschütztes Material.

    Doch, hat es sehr wohl, weil ich während der redaktionellen Verarbeitung von geschütztem Material ganz andere Ausgangslagen habe als eine Privatperson. Das überschneidet sich mit dem ersten Punkt - nicht jeder, der sich Journalist nennt, ist auch einer und darf von den Vorzügen dieses Berufsstands profitieren. Aber natürlich hat der Berufsstand des Journalisten Vorteile, auch hinsichtlich mancher Urheberrechte. Kannst ja mal versuchen, ohne Presseausweis an tagesaktuelle News vom dpd zu kommen ^^


    Auch das von Meinungsvloggern oft genannte Zitatrecht hat nicht mit den Rechten an einem Bild zutun.

    Ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich befürchte, du verstehst das Zitatrecht nicht.


    Das Zitatrecht ist nämlich genau der Grund, wieso auch Nicht-Journalisten urheberrechtlich geschützte Werke redaktionell verarbeiten dürfen. Und das beinhaltet natürlich auch Bild- und Videomaterial. Wenn ich über die verschiedenen Meta-Ebenen und das unklare Ende von "Blade Runner" spreche, darf ich dazu sehr wohl auch Videomaterial aus dem Film selbst verwenden, obwohl das Werk eigentlich geschützt ist. Das Zitatrecht ist eine Art rechtlicher Auffangschirm, der weit über das reine, gesprochene Zitat hinausgeht. Grundlage ist natürlich, dass eigenes Gedanken- und Ausführungswerk mit dem zitierten Material verbunden wird, eine reine Darstellung fällt nicht unter das Zitatrecht.


    Ihr seht das Zitatrecht nicht gleich Urheberrecht ist.

    Hat ja auch niemand behauptet. Das Zitatrecht kann das Urheberrecht allerdings aushebeln. Wenn ich mir ein Video von dir vornehme, das analysiere, als Beispiel verwende und es mit meinem eigenen Gedankengut verbinde, kannst du auf die Barrikaden gehen, soviel du willst, deswegen darf ich die Ausschnitte deines Videos aber trotzdem nutzen.


    Man sollte sich nur einbisschen damit befassen.

    Das solltest du dann vielleicht auch tun, bevor du soviel angreifbare Statements von dir gibst ;-) No offense :-D


    Wenn jemand Bilder mit entsprechenden CC-Lizenzen sucht kann er dies über Google machen. Dort kann man unter Einstellungen -> erw. Einstellungen -> Nutzungsrechte schon im Vorfeld einstellen welche Bilder gezeigt werden sollen

    Man soll ja immer auch was Gutes dazu sagen - der Tipp ist ganz gut. Ich würde mir zwar lieber Bildarchive suchen, die generell lizenzfreie oder zumindest nutzungsfreies Bildmaterial anbieten, aber ja, der Google Filter ist ein Anfang :-)

  • Dem kann ich nicht zustimmen. Als Journalist giltst du offiziell erst, wenn du auch Teil des deutschen Journalistenverbands bist, dort deinen regelmäßigen Beitrag bezahlst und dann auch einen offiziellen Presseausweis bekommst. In jedem Fall musst du hauptberuflich davon leben, vorher bist du schlicht kein Journalist - und das musst du auch nachweisen können beim DJV. So ein bisschen darf ich mein Berufsfeld dann doch in Schutz nehmen. Journalisten zählen zu den freien Berufen, und ehe du dich Journalist nennen darfst, muss dann doch ein bisserl was passieren. Alles andere sind Hobby-Schreiber, die nichts mit Journalismus zu tun haben.


    Es geht um den Begriff Journalist. Für diesen brauchst du keine Ausbildung oder Vorerfahrung und wenn man meint man ist ein Journalist weil man Ansatzweise ab und an was auf seinem privaten Blog postet und vorher nach seinen Maßstäben "recherchiert" hat dann darf man sich nunmal so nennen. Man muss nichts nachweisen das man bei einem Dachverband etc. Mitglied ist. Dachverbände wie der Journalismusverband, IG Metall, selbst deutsch Polizeigewerkschaft sind Dinge wo jeder freiwillig mitmachen kann. Natürlich ist da die Vorraussetzung meist das man entsprechende Kenntnisse nachweisen kann über die berufliche Tätigkeit. Was aber nicht immer zwingend heißt das man direkt diesen Beruf erlernt hat.


    Das Menschen welche eine Ausbildung als Journalist (bin mir nicht mal sicher ob es diesen Berufs als Ausbildung gibt) durchgezogen haben oder eben eine ordentliche Arbeit abliefern meinen das der Rest nur Hobby-Schreiber sind kommt auch in anderen Berufsgruppen vor. Z.B. werden von Altenpflegern die Kollegen die "nur" ein Zertifikat als Betreuungskraft haben oft belächelt und nicht ernst genommen. Oder dieses Thema Wachpolizisten. Diese werden von den Polizisten welche die richtige Ausbildung absolviert haben auch oft nur als Hifi und weniger Wert angesehen. Genauso verhält es sich nunmal auch bei Journalisten, zumindest bei vielen die eben das in irgendeiner Form professionell machen.


    Versuche mal jemanden zu verklagen weil dieser sich in der Öffentlichkeit als Journalist betitelt. Wirst du keinen Erfolg mit haben da dieser Beruf nunmal nicht geschützt ist, auch wenn es der Journalismusverband gerne so da stellen will.



    Ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich befürchte, du verstehst das Zitatrecht nicht.


    Für meine Verhältnisse verstehe ich das Zitatrecht schon. ;)
    Das Zitatrecht nach §51 UrhG gibt dir zwar das Recht selbst geschützte Werke in eine Dokumentation etc. zuzeigen usw. aber es steht nunmal nicht allein. Nur dieser Paragraph für sich erweckt für Laien wie mich den Anschein das man eben fast alles verwursten kann solange es unter dem Deckmantel journalistischer Recherche/Dokumentation/Arbeit geschieht aber so stimmt es nunmal auch nicht. Es gibt immer noch andere Paragraphen welche das Zitatrecht entsprechend eingrenzen bzw. dem Urheber die Möglichkeit geben gegen von ihm genutztes Material in fremden Werken vorzugehen und die Veröffentlichung zu verbieten.


    Einfaches Beispiel ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland. Dieses wird durch gewisse Paragraphen im BGB und StGB eingeschränkt wie bei Hetzreden oder extremistische bzw. rassistische Äußerungen. Da kann ich so doll ich will auf mein Grundrecht pochen, wenn es da Gesetze gibt die es einschränken ist es eben strafbar oder verboten.


    Oder ein Beispiel aus der anderen Richtung. Laut StVo ist in geschlossenen Ortschaften eine maximale Geschwindigkeit von 50km/h erlaubt. Heißt ich darf immer 50km/h innerorts fahren wenn es da nicht weitere Paragraphen geben würde die das einschränken wie eben das man sich nach Schildern richten muss als Autofahrer. Genauso gibt es auch Paragraphen welche dir erlauben die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten wie bei Alarmfahrten der Feuerwehr, Rettungswagen und Polizei. Aber auch für Zivilpersonen gibt es da Pragraphen das sie in bestimmten Fällen die Höchsgeschwindigkeit nicht einhalten müssen wie z.B. weil du nur so als Fahrer deinem Beifahrer, der gerade einen Schlaganfall hat, das Leben retten kannst indem du ihm zum nächsten Krankenhaus/Arzt bringst und dafür die Höchsgeschwindigkeit überschreitest. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung hingegen wird durch den Paragraphen eingegrenzt welcher Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer beinhaltet. Das bedeutet das du zwar mehr als 50 im Ort fahren darfst aufgrund der Situation ABER du immernoch sicherstellen musst das du andere nicht gefährdest. Also wenn du mit 120 durch den Ort bretterst würdest du dich trotzdem strafbar machen da dir kein Richter abnehmen würde das du so dein Fahrzeug innerorts unter Kontrolle hast um andere nicht zu gefährden.

  • Sorry, aber das war jetzt viel Gerede um nichts.


    Ich hab dir ja grad genau erklärt, ab wann du ein Journalist bist und wann nicht. Dass man wenig gegen Leute tun kann, die sich zu Unrecht als "Journalist" bezeichnen, ist ja wohl ein völlig anderes Blatt. Du hast aber straight out behauptet, jeder dürfe sich so nennen und dass es keine Voraussetzungen für den Job gäbe. Und das stimmt nun mal nicht (und ist ein wenig beleidigend gegenüber des Berufsstands).


    Und doch, selbstverständlich brauchst du sowohl eine Ausbildung (für sowas studiert man dann Journalismus, auch wenn du das nicht zu kennen scheinst - alternativ gibt es verschiedene Weiterbildungswege auf dem zweiten Bildungsweg) und Erfahrung.


    Du kannst dich auf YouTube - zu Unrecht - 1000 Mal "Journalist" nennen - deswegen wird dich dennoch keine seriöse Firma unter dieser Berufsbezeichnung einstellen, weil du ohne entsprechende Ausbildung schlicht kein Journalist bist, auch wenn du dich so nennen möchtest.


    Für meine Verhältnisse verstehe ich das Zitatrecht schon.

    Den Anschein erweckst du indes nicht, sorry. Oder "deine Verhältnisse" treffen halt nicht den relevanten Maßstab, nämlich das, was im Gesetzestext steht.


    Du sagst ja jetzt auch was völlig anderes als gerade vorher, als du noch behauptet hast, das Zitatrecht gelte nur für mündliche Zitat - was schlicht Unfug ist, weshalb ich das ja auch klar gestellt habe ;-) Klar, du kannst jetzt natürlich alles relativieren, das du vorhin von dir gegeben hast, aber das ist ja albern. Ich hab mich lediglich auf deine schwarz auf weiß hier getroffenen Aussagen bezogen. Die waren falsch, daher hab ich sie korrigiert.


    Gern geschehen xD

  • zum Offtopic @Der Comic Laden ich denke er meint, dass der Begriff nicht wie andere Berufbezeichnungen, offiziell geschützt ist als eben solcher lt. zumindest Wikipedia:


    Ein Journalist beteiligt sich „hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien“ (Definition des Deutschen Journalisten-Verbandes). Die Berufsbezeichnung Journalist ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

    Soviel zum Offtopic ...


    Kurzum um die Frage nochmals abschließend zu beantworten ...


    Solange du nicht die Rechte (Nutzungslizenz etc.pp.) an einem Werk (Audio oder Bild/Video) hast oder dieses als Teil eines eigens geschaffenen Werkes im Sinne des Zitatrechts verwendest. Hast du eben nicht die Rechte fremde Werke ohne eben die Erlaubnis des Rechte Inhabers zu nutzen.


    Grundlegend kannst du nun hunderte Tuber hier verlinken ... aber keiner wird dir hier genau sagen können was dahinter nun steckt (außer es ist von ihm). Dazu solltest du die jeweiligen Tuber kontaktieren und sie selbst fragen.


    Ansonsten gilt natürlich weiterhin das obige von mir schon angeschriebene, Fachberatung im rechtlichen Sinne die auch Bestand hat erhälst du nur beim Anwalt.

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  • Jo, ist ja auch nicht böse gemeint, wir klären nur Begrifflichkeiten ^^ Klar ist "Journalist" kein geschützter Beruf, heißt aber halt dennoch nicht, dass das jeder einfach so kann und ist :-) Und logo, für das Rechtliche ist im Zweifelsfall immer (!) der Gang zum Anwalt anzuraten :) Aber darüber, dass das Zitatrecht doch etwas mehr enthält als nur gesprochene Zitate, sind wir uns ja sicher einig :-)

  • Muss da @Der Comic Laden recht geben, wir klären Begrifflichkeiten. :)


    Und auch meiner eins geht da voll mit das man im Zweifelsfall zu einem Anwalt seines Vertrauens gehen sollte der sich genau auf sowas spezialisiert hat. Und auch da gehe ich voll mit dass das Zitatrecht mehr beinhaltet als gesprochene Zitate. Da war mein erster Post definitiv zu waage und missverständlich formuliert.

  • Danke erstmal für die ausführlichen Antworten.


    Abschließende Frage von mir: Sollte ich doch versehentlich das Urheberrecht verletzen oder das Zitatrecht falsch anwenden, welche Konsequenzen würden auf mich zukommen, sollte der "Geschädigte" das nicht gutheißen? Könnte ich dafür sofort rechtlich belangt werden oder ist doch eher erst ein Strike/Claim zu erwarten?

  • Abschließende Frage von mir: Sollte ich doch versehentlich das Urheberrecht verletzen oder das Zitatrecht falsch anwenden, welche Konsequenzen würden auf mich zukommen, sollte der "Geschädigte" das nicht gutheißen? Könnte ich dafür sofort rechtlich belangt werden oder ist doch eher erst ein Strike/Claim zu erwarten?

    " ... sollte ich versehentlich eine Atombombe zünden ... sollte ich versehentlich ein Auto klauen ..."


    Geldstrafen, Gefängnisstrafen etc.pp. der volle Rechtliche Umfang erwartet dich ... solange du volljährig bist, sonst gehts natürlich aufs Konto der Eltern ...


    Denn wie schon meine Großmutter zu sagen pflegte "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!" ... und nochmal der Hinweis, wie schon gesagt geh zum Anwalt!

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  • Insgesamt entsteht bei mir hier der Eindruck, dass heißer gekocht als gegessen wird. Es ist mMn zweifelhaft, ob alle deutschen Kanäle sich ähnliche Gedanken machen respektive zum Anwalt gehen (von etwaigen Beratungskosten abgesehen) um sich abzusichern. Eher vermute ich, dass zwar rechtliche Bestimmungen bekannt sind, man sich aber bewusst im Grauzonen-Bereich bewegt und ein "Du-Du-Du!" (aka Strike/Claim/Warnung) in Kauf nimmt.

  • Es ist mMn zweifelhaft, ob alle deutschen Kanäle sich ähnliche Gedanken machen respektive zum Anwalt gehen (von etwaigen Beratungskosten abgesehen) um sich abzusichern.

    Und es ist doch wohl scheiß egal ... was andere machen ... wenn dein Arsch im Knast sitzt, oder mehrere Tausend Euro Strafe blechen muss ... Im rechtlichen Sinne bist nur du für deine Taten verantwortlich ... da kannste dann wenn de erwischt wirst, vorm Richter auch noch hundertmal sagen "Aber der da mach des auch", das juckt den Richter dann herzlich wenig


    klar könnten wir dir hier nun auch schreiben, dass meistens nichts passiert, obwohl eine XY% Quote besteht das rechtliche Folgen drohen je nach Urheber, dessen Rechte verletzt werden. Aber dies wäre dumm, denn so würden wir dir sagen "Straftat ist scho okay" und uns mit Straffällig machen, in dem Falle dass de erwischt wirst.



    Wenn du wirklich rechtlich abgesichert sein willst ... geh zum Anwalt! AMEN.

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