Ist die DSGVO dem Vlogger sein Tod?

  • Leute gibt es hier irgendwen, der weiß welche Auswirkungen die DSGVO für Vlogger hat. Ich kann nichts mehr aufnehmen ohne mich zu fragen ob ich das darf oder ob ich dadurch Probleme bekomme. Würde mich über Erklärungen freuen denn ich hab echt Panik

  • Theoretisch darfst du jetzt niemanden filmen. Wenn du eine Kamera hast du dich fokussiert und alle anderen im Hintergrund unkenntlich macht kannst du eigentlich die Videos hochladen. Es darf nur keiner ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Das heißt du musst alle zensieren oder dich erst Recht nicht mal in eine Menschenmenge bewegen. Damit du niemanden filmst.


    Achtung bei dem folgenden Text bin ich mir nicht sicher


    Wie immer: Ich bin kein Anwalt! Ob alles wirklich stimmt kann dir nur der Besuch bei einem Anwalt helfen.

  • hab ich mich auch schon gefragt . was mir große Probleme beim filmen im Urlaub bereitet hat. Sehr große.
    Aber von hinten dürfen die Menschen drauf sein. Du darfst auch von weitem in eine Menge filmen. Menschen dürfen drauf sein, aber nicht erkennbar. Wenn du mit deinem Kanal kein Geld verdienst, ist es erstmal nicht so wild. Aber falls du irgendwann mal Geld damit verdienen solltest müsste man besagte Videos bearbeiten. Was natürlich Schwachsinn wäre, das macht ja niemand. Also am besten nur noch daheim filmen . oder draussen mit der Kamera von unten. Wo man nur dich sieht. Macht einen zwar 10 kilo schwerer die Perspektive, aber naja. So sind keine Menschen zu sehen

  • versucht ersten Vlog zu drehen- im Zoo.
    Ding der Unmöglichkeit, dass kein Mensch drauf zu sehen ist :rolleyes:
    Bin da ziemlich gefrustet und weiß noch nicht wie ich da am besten umgehe damit :hmm:

    oder draussen mit der Kamera von unten. Wo man nur dich sieht. Macht einen zwar 10 kilo schwerer die Perspektive, aber naja. So sind keine Menschen zu sehen

    Ja^^ ist mir beim Versuch auch aufgefallen :D

  • Ich finde es echt interessant, dass das bei vielen erst jetzt ein Thema ist. :D


    Es hat sich in der Hinsicht absolut nichts geändert. Auch vor der DSGVO durftest du Menschen nicht ohne ihre Erlaubnis filmen/aufzeichnen. Ab wann eine Gruppe so groß ist, dass ein Individuum untergeht, muss im Zweifel der Richter klären. Also ja, um juristisch save zu sein hättest du dir schon immer von jeder x-beliebigen Person, die im Video erkennbar ist, eine schriftliche Einverständniserklärung holen müssen. Macht natürlich niemand in der Praxis. Und ist in harmlosen Situation auch selten ein Problem. Es gilt wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Aber es zeigt: Auch einem Felix von der Laden könnten pro Vlog zig Abmahnungen ins Haus flattern. ;)

  • Es hat sich in der Hinsicht absolut nichts geändert. Auch vor der DSGVO durftest du Menschen nicht ohne ihre Erlaubnis filmen/aufzeichnen.

    Naja, was jetzt aber hinzugekommen ist der Aspekt der (teil-) automatisierten Datenverarbeitung, das ist ja nochmal ein anderer Schuh als nur das Recht am eigenen Bild. Letztendlich verarbeitet die Kamera dein Bild/Video, packt dazu noch Datums- und ggf. Ortsinformationen, wird vielleicht noch mit der Cloud synchronisiert, und am Ende lädt man es auf YouTube hoch, wo ebenfalls wieder alles verarbeitet wird. Und für all das bräuchtest du ja theoretisch eine (unbegrenzt wiederrufbare) Einverständniserklärung. Außer du bist etablierte Presse, dann interessiert dich der ganze Kram nicht mehr.


    Bislang konnte man sich ja noch einigermaßen auf KUG, Panorama-, Presse- und Meinungsfreiheit berufen, aber inwieweit das noch Anwendung findet, hat man leider versäumt genau festzulegen. Und bis das die Gerichte in den nächsten Jahren nachholen, heißt dann aufhören, oder eben wie du sagst "wo kein Kläger da kein Richter". Was ja aber eigentlich auch nicht in irgendwem seinem Interesse liegen kann. :hmm:


    Tante Edith:
    Zum Thema "Wo kein Kläger, da kein Richter": Abmahnungen und Klagen gibt es bereits, wenn auch aktuell noch nicht auf Bild/Video bezogen.

  • versucht ersten Vlog zu drehen- im Zoo.
    Ding der Unmöglichkeit, dass kein Mensch drauf zu sehen ist

    Ist auch nicht nötig, weil da der Grundsatz der Erforderlichkeit gilt. Du kannst einen Zoo nicht ohne andere Menschen filmen. Wenn du einen Schwenk über die Zoo-Anlage machst, sind da halt Leute drauf, wenn du nicht gerade eine Privattour buchen konntest ^^ Und wenn du den Elefanten filmst, und vor dir stehen drei Leute, dann ist das eben so. Du darfst halt niemanden einzeln hervorheben, aber warum sollte man das auch tun? :-)


    Ich war gestern z.B. auf einer Messe und habe dort gefilmt - geht auch nicht ohne Menschen, die sind nun mal da. Die gehören zur Messe und sind daher konkret zur Darstellung der Szenerie erforderlich. Früher nannte man das (etwas abfällig ^^) "Beiwerk". Das gibt es so jetzt nicht mehr, aber dafür eben die "Erforderlichkeit". Außerdem gibt es dazu noch das "berechtigte Interesse", wenn du das Thema, wie z.B. in meinem - und vermutlich auch in deinem - Fall redaktionell verarbeitest.

    Ab wann eine Gruppe so groß ist, dass ein Individuum untergeht, muss im Zweifel der Richter klären

    Früher waren das Gruppen ab vier Personen. Konnte aber, wie Chriss sagt, in Einzelfällen auch ungünstig für den Fotografen ausgehen, wenn das Bild z.B. rufschädigend oder kompromittierend oder anderweitig rechtsverletzend war. Einfach unmotiviert eine Menschenmenge filmen war ohne Drehgenehmigung aber auch vor DSVGO nicht möglich. Da kam gerne mal die Polizei und hat einem den Datenträger abgenommen.


    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Eine generell brutal gefährliche Empfehlung, mit Verlaub, die kann einen theoretisch in Teufels Küche bringen ^^ Aber in diesem speziellen Fall reden wir ja von EU Recht, und eine endgültige Rechtssprechung dürfte noch einige Jahre benötigen.



    Und für all das bräuchtest du ja theoretisch eine (unbegrenzt wiederrufbare) Einverständniserklärung

    Das mit der Widerrufbarkeit wird meines Erachtens häufig falsch interpretiert. Mit einem bindenden Regelwerk im Vorfeld ist es keineswegs möglich, sein Einverständnis zur Datenverarbeitung mal so eben zu widerrufen. Also, vielleicht hast du das ja auch nicht gemeint, aber ich wollte es noch mal erwähnen :)

  • Es war früher schon einfacher. Auch als Fotograf. Da konntest die Kamera drauf halte. Solange die Personen die auf dem Bild war nicht irgendwie besonders hervor stachen, waren sie Beiwerk. Im Zweifel haben das dann Gerichte entschieden.


    Heute ist es schon schwerer. Es ist in einigen Situationen schlichtweg unmöglich, keine Menschen auf den Datenträgern zu bekommen. Bei Fotos geht es noch einigermaßen, wenn man langzeit belichten will.... ND 1000 drauf und los :D Hat aber auch seine Nachteile.


    So weit ich es aus einem Video gelesen habe gilt die DSGVO aber auch nur für Gewerbebetreibende und nicht für Privatpersonen. Auch Instagramm usw. scheinen für Private Zwecke noch nicht das Problem zu sein. Problematisch wird es dann aber wenn es gewerblich wird. Dann müsste man ja theoretisch alles nachträglich ändern. Einige machen hier Daily Vlogs. Das wäre ja ein nicht zu bewerkstelligender Aufwand. Also macht es für die Personen, insofern ein Gewerbe angestrebt wird, nur sinn sich bereits jetzt daran zu halten.


    Hatte das Video mal gefunden:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Man kann jetzt von ihm halten was man will, glaube aber schon, dass er sich damit ordentlich beschäftigt hat.


    Ich glaube, dass bei der DSGVO einfach nicht an YT usw gedacht wurde. Pech für uns. Aber ich hoffe, da kommen noch Sonderregelungen oder klare Ansagen der Gerichte, die Rechtsicherheit schaffen.

  • Das mit der Widerrufbarkeit wird meines Erachtens häufig falsch interpretiert. Mit einem bindenden Regelwerk im Vorfeld ist es keineswegs möglich, sein Einverständnis zur Datenverarbeitung mal so eben zu widerrufen. Also, vielleicht hast du das ja auch nicht gemeint, aber ich wollte es noch mal erwähnen :)


    Ich bin kein Anwalt, daher kann ich den Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 erstmal nur beim Wort nehmen:

    1The data subject shall have the right to withdraw his or her consent at any time. 2The withdrawal of consent shall not affect the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal. 3Prior to giving consent, the data subject shall be informed thereof. 4It shall be as easy to withdraw as to give consent.


    Vielleicht wird das in der Praxis letztenendes anders Anwendung finden, oder die Anwendungsbereiche werden eingeschränkt, aber vielleicht auch nicht. Da soll sich erstmal eine Schar von Anwälten mit beschäftigen. :D

  • Ich bin kein Anwalt, daher kann ich den Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 erstmal nur beim Wort nehmen:

    Vielleicht wird das in der Praxis letztenendes anders Anwendung finden, oder die Anwendungsbereiche werden eingeschränkt, aber vielleicht auch nicht. Da soll sich erstmal eine Schar von Anwälten mit beschäftigen. :D

    Bei Gesetzen ist das immer so ne Sache. Manchmal findest du später noch Normen in denen es heißt, dass §xy nicht zur Anwendung kommt, wenn etwas erfüllt ist.


    Also in dem Fall könnte es tatsächlich noch eine Ausnahme geben. Darum muss man leider immer das ganze Gesetz lesen :X 4 Sätze reichen da nicht. Ich habe es mir aber auch nicht komplett durchgelesen


    Manchmal reicht nicht einmal das Gesetz sondern man muss noch Urteile nachschlagen. Gerade bei Texten wie "liegt ein wichtiger Grund vor".

  • Danke für die vielen Antworten. Ich hab jetzt eine neue Kamera die Stelle ich dann so ein das sie nur mich scharf stellt

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite?
Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!