Youtube und die Arbeitsstelle / ein schwieriges Thema?

  • Ein Bräunungsstudio zu führe ist schon was Anderes, wie in der Freizeit Videos zu drehen die nicht meine Arbeit und meine Arbeitskraft beeinträchtigen, ich glaube das würde dir auch jeder Richter so bestätigen. Und das Gewerbe falls es mal fällig sein sollte, meldest du wegen der Steuer ( Staat) an und nicht wegen deinem Arbeitgeber.

    Ich glaube, Du verwechselst da was. Anmelden must Du es natrülich wegen der Steuer und anmelden tustu Du es auch nicht beim Arbeitgeber. beim Arbeitgebe must Du es nur melden (und nicht anmelden) damit diese eben (hoffentlic) zustimmen oder eben auch ablehnen kann.
    Vielleicht wird das bei eher einfachen Berufen aber auch nicht so eng gesehen.
    Was machst Du denn so, wenn ich fragen darf?

  • Ich habe dich schon verstanden.
    Hier die Gesetzeslage für dich.


    Per Gesetz gibt es keine Pflicht für den Arbeitnehmer, seinen Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren.
    Eine Ausnahme liegt allerdings dann vor, wenn Sie mit Ihrer Nebentätigkeit die Interessen Ihres Arbeitgebers beeinträchtigen. Würden Sie beispielsweise in eine Wettbewerbssituation eintreten oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, müssen Sie Ihr Nebengewerbe von sich aus anzeigen.


    Generelles Verbot des Nebengewerbes unzulässig


    Es ist nicht zulässig, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Nebentätigkeit pauschal verbietet. Dennoch hat er in gewissen Situationen das Recht, Ihnen Ihr Nebengewerbe zu untersagen, beispielsweise:

    • wenn Sie die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes übertreten (z. B. Sie arbeiten insgesamt zu viele Stunden pro Wochen oder halten die Ruhezeiten nicht ein).
    • wenn Sie zu Ihrem Arbeitgeber in Konkurrenz treten (Sie bieten dieselben oder ähnliche Produkte über eine eigene Firma an).
    • wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, zum Beispiel weil Sie zu müde oder erschöpft sind.
    • wenn Sie Ihren Erholungsurlaub der Haupttätigkeit dazu nutzen, verstärkt in Ihrem Nebengewerbe zu arbeiten und so dem Urlaubszweck widersprechen.
    • wenn Sie sich für Ihren Arbeitgeber arbeitsunfähig krankschreiben lassen, die Arbeit in Ihrem Nebengewerbe jedoch uneingeschränkt fortsetzen, Sie sich also nicht genesungsförderlich verhalten.
  • Es ist nicht zulässig, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Nebentätigkeit pauschal verbietet. Dennoch hat er in gewissen Situationen das Recht, Ihnen Ihr Nebengewerbe zu untersagen, beispielsweise:

    • wenn Sie die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes übertreten (z. B. Sie arbeiten insgesamt zu viele Stunden pro Wochen oder halten die Ruhezeiten nicht ein).

    Jetzt mal so als Laie gedacht: Bei einer 40h Woche ist ein Nebengewerbe nur an Sonntagen möglich, und die Arbeit unter der Woche (Mo - Sa) ist im Mittel auf 80 Minuten pro Tag begrenzt. Glaube da ist mal als YouTuber ganz schnell drüber. ;)

  • Danke für die Klarstellung.
    Vermutlich schreiben es eben viele Arbeitgeber in den Vertrag mit rein, damit sie eben dann die Möglichkeit haben zu wiedersprechen.
    Im Nachhinein betrachtet, machet es sogar Sinn, dass es nicht pauschal Gesetzlich gilt - denn dann müsten es die Arbietgeber ja nicht extra in den Vertrag reinschreiben.
    Naja, wie dem auch sein - bei mir stehts mit drin, und das ist auch mit ein grund (auch wenn nicht der Hautpgrund) warum ich garnicht an eine gewerbliche Nutzung denke.

  • Naja, in den meisten Arbeitsverträgen sthet eben, dass eine Nebentätigkeit von Arbeitgeben zu genehmigen ist, und dass er sich vorbehält diese [gegebenenfalls] nicht zu genehmigen.

    Das ist allerdings eine unzulässige Klausel, die keinen Bestand hat. Was du nach deinem Feierabend machst, geht deinen Chef nichts an, und dein Recht auf freie Arbeitswahl darf der ebenfalls nicht einschränken. Es gelten halt die normalen Arbeitsstunden, die man maximal haben darf et cetera. Einen Nebenjob verbieten kann er dir jedenfalls nicht, zumindest nicht solange es deine Haupttätigkeit nicht negativ beeinflusst :-)

  • Das ist allerdings eine unzulässige Klausel, die keinen Bestand hat. Was du nach deinem Feierabend machst, geht deinen Chef nichts an, und dein Recht auf freie Arbeitswahl darf der ebenfalls nicht einschränken. Es gelten halt die normalen Arbeitsstunden, die man maximal haben darf et cetera. Einen Nebenjob verbieten kann er dir jedenfalls nicht, zumindest nicht solange es deine Haupttätigkeit nicht negativ beeinflusst :-)

    Meine Worte

    Leute, ich hab grad nochmal meinen Vertrag rausgeholt.
    Das ist das in der Tat so fixiert. "Ich verspreche..."
    Ist von 2005, eventuell war die Welt da noch anders.
    Oder es hängt mit der Tariefergänzung auf 40 Stunden zusammen.
    Aber es gibt die Klausel - ich habe sie hier auf dem Schreibtisch liegen.

  • Das ist allerdings eine unzulässige Klausel, die keinen Bestand hat. Was du nach deinem Feierabend machst, geht deinen Chef nichts an, und dein Recht auf freie Arbeitswahl darf der ebenfalls nicht einschränken.

    Das ist so nicht ganz richtig.


    Ein Arbeitgeber kann dir eine Nebentätigkeit oder ein Nebengewerbe nur verbieten, abseits der oben schon genannten rechtlichen Bestimmungen, wenn sich dieses nachweislich negativ auf deine Hauptarbeit auswirkt. Das heißt, er kann es dir im Prinzip erst verbieten, wenn etwas vorgefallen ist. Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Nebenjob als Sicherheitskraft, beim Nebenjob einen über die Rübe bekommen, bei der Hauptarbeit durch Arbeitsunfähigkeit ausgefallen.


    Aber: Es ist rechtlich völlig in Ordnung und auch sehr verbreitet, dass sich der Arbeitgeber über deinen Vertrag zusichern lässt, dass du ihn über die Aufnahme einer Nebentätigkeit oder eines Nebengewerbes informierst. Das heißt konkret, du brauchst seine Erlaubnis zwar nicht, musst ihn aber darüber in Kenntnis setzen - sofern es im Arbeitsvertrag steht.

  • Erstmal sorry an Damir Z, er hatte ja an sich wirklich schon alles Wichtige zusammengefasst, hatte ich gar nicht gesehen xD


    Aber: Es ist rechtlich völlig in Ordnung und auch sehr verbreitet, dass sich der Arbeitgeber über deinen Vertrag zusichern lässt, dass du ihn über die Aufnahme einer Nebentätigkeit oder eines Nebengewerbes informierst. Das heißt konkret, du brauchst seine Erlaubnis zwar nicht, musst ihn aber darüber in Kenntnis setzen - sofern es im Arbeitsvertrag steht.

    Das ist schlicht unzutreffend. Ich wiederhole nochmal: Es geht deinen Chef überhaupt nichts an, was du nach deinem Feierabend treibst. Eine solche Klausel wäre ebenso unzulässig. Du brauchst weder seine Erlaubnis, noch musst du ihn informieren.


    Ich weiß es deshalb so genau, weil ich über genau dieses Thema erst vor sehr Kurzem mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt gesprochen habe :-)

  • Wenn du von deinem Produkt (Videos) überzeugt bist, dann solltest du da auch offen mit umgehen! Natürlich verstehe ich die Bedenken! Ich wurde anfangs auch von meinen Kollegen belächelt! Aber das muss man aushalten. Ich bin ein großer Fan von offenen Karten! Ich habe es damals sofort beim Arbeitgeber "angezeigt" und dann bin ich dort mit vollem Einsatz eingestiegen. Das war nie ein Problem. Und das "Belächeln" hat mit der Zeit auch nachgelassen. Aber und da müssen wir ehrlich sein, anfangs muss man es "aushalten" können.

  • Ich weiß es deshalb so genau, weil ich über genau dieses Thema erst vor sehr Kurzem mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt gesprochen habe

    Na dann hoffe ich, dass du dafür kein Geld bezahlt hast ^^ Das ist meiner Ansicht nach halt falsch, aber dein Anwalt ist wohl einfach besser informiert als so ziemlich alle Infoseiten im Netz bzgl. Nebenjobs, die allermeisten großen Arbeitgeber (die das ja dann alle widerrechtlich in ihre Verträge schreiben) und der Anwalt für Arbeits- und Vertragsrecht bei dem ich war. Im Übrigen raten einem auch Anwälte in der Regel sogar dazu, sich explizit eine schriftliche Genehmigung vom Hauptarbeitgeber geben zu lassen, auch wenn dies faktisch nicht notwendig ist (sofern man nicht im öffentlichen Dienst ist bzw. Beamter).


    Aber soll jeder so machen, wie er meint es wäre richtig :)

  • Na dann hoffe ich, dass du dafür kein Geld bezahlt hast

    Hab ich nicht, danke der Nachfrage, ging dabei auch nicht um einen Rechtsfall - aber seiner Spezialisierung würde ich dabei in der Tat mehr vertrauen als diversen Info-Seiten (dazumal ich weiß, wer derlei Content verfasst). Klar, in viele Fälle spielen ja oft auch verschiedene Faktoren mit rein, die zu berücksichtigen sind und im Einzelfall geprüft werden müssen. Ich stimme ebenfalls zu, sich eine schriftliche Genehmigung zu holen. Ich sage nur, dass vor allem anderen zunächst mal gilt, dass dein Arbeitgeber keinerlei Rechte hat, überhaupt von deinen Aktivitäten außerhalb deiner Arbeitszeit zu erfahren, geschweige denn, sie zu verbieten. Gegensätzliche Klauseln in Arbeitsverträgen halte ich daher zunächst mal für unzulässig und für nicht von Belang oder gar bindend.


    Im Einzelfall würde ich bei Problemen immer zur Konsultation eines Rechtsschutzes raten.

  • Hab ich nicht, danke der Nachfrage, ging dabei auch nicht um einen Rechtsfall - aber seiner Spezialisierung würde ich dabei in der Tat mehr vertrauen als diversen Info-Seiten (dazumal ich weiß, wer derlei Content verfasst). Klar, in viele Fälle spielen ja oft auch verschiedene Faktoren mit rein, die zu berücksichtigen sind und im Einzelfall geprüft werden müssen. Ich stimme ebenfalls zu, sich eine schriftliche Genehmigung zu holen. Ich sage nur, dass vor allem anderen zunächst mal gilt, dass dein Arbeitgeber keinerlei Rechte hat, überhaupt von deinen Aktivitäten außerhalb deiner Arbeitszeit zu erfahren, geschweige denn, sie zu verbieten. Gegensätzliche Klauseln in Arbeitsverträgen halte ich daher zunächst mal für unzulässig und für nicht von Belang oder gar bindend.
    Im Einzelfall würde ich bei Problemen immer zur Konsultation eines Rechtsschutzes raten.

    In Österreich: Arbeiterkammer.
    Gratis nachfragen.
    Rest steht in meinem letzten Beitrag. Kann bei uns im Vertrag stehen.
    Bin kein Jurist- meine Erfahrung.

  • damit diese eben (hoffentlic) zustimmen oder eben auch ablehnen kann

    Das ist nicht korrekt. Artikel 22 des Grundgesetzes regelt die garantierte Berufsfreiheit jedes Arbeitnehmers. Du musst deinem Arbeitgeber lediglich bescheid geben und nicht um Erlaubnis bitten. Nur falls du in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehst, regelt § 60 des Handelsgesetzbuchs, dass dein Arbeitgeber dich entlassen kann.


    Dafür müsste dein Arbeitgeber aber sein Geld mit YouTube-Videos verdienen, welche die gleiche Zielgruppe erreichen, wie dein eigener YouTube Kanal.

  • Das ist nicht korrekt. Artikel 22 des Grundgesetzes regelt die garantierte Berufsfreiheit jedes Arbeitnehmers. Du musst deinem Arbeitgeber lediglich bescheid geben und nicht um Erlaubnis bitten. Nur falls du in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehst, regelt § 60 des Handelsgesetzbuchs, dass dein Arbeitgeber dich entlassen kann.
    Dafür müsste dein Arbeitgeber aber sein Geld mit YouTube-Videos verdienen, welche die gleiche Zielgruppe erreichen, wie dein eigener YouTube Kanal.

    Wie dem auch sei; ich lass das meinem Arbeitgeber mal durchgehen - und halte mich dran - immerhin bezahlt er mich extreemst gut ^^

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