Der Begriff der "Person öffentlichen Lebens" ist vor allen Dingen erstmal eines, und zwar weitestgehend unbestimmt. Im Groben kannst du aber sagen, dass du eine Person öffentlichen Lebens bist, wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an deiner Person, und zwar über dein Amt oder deine Tätigkeit hinaus, besteht. Immer aber wird Prominenz vorausgesetzt, da muss ich Semu daher leider korrigieren. Wer sich dafür genauer interessiert, dem sei das bekannte "Caroline-von-Monaco-Urteil" für die nächste Google-Suche ans Herz gelegt, das sich einerseits damit befasst, was medienrechtlich in so einem Fall erlaubt ist, und andererseits auch die eine oder andere Erklärung zum Personenstatus gibt.
Ich will da also niemanden desillusionieren, aber nein, wir YouTuber unter einer Million Abos sind keine Personen öffentlichen Lebens.
Und das ist auch gut so, denn:
Der Begriff der Person öffentlichen Lebens birgt für die so titulierte Person ausschließlich (!) Nachteile, weshalb es auch nur bedingt nachvollziehbar oder gar klug ist, wenn sich das jemand an irgendeiner Stelle freiwillig irgendwo einträgt. Denn mit dieser Bezeichnung geht ein massiver Verlust an deinen Persönlichkeitsrechten einher, namentlich im Datenschutz, zum Beispiel in der Herstellung und Verbreitung von Bildern von dir, aber auch betreffend die - vielleicht nicht mal wahrheitsgemäße - Berichterstattung über dich.
Man hat von diesem "Titel" also keinerlei Vorteile, und wenn ihr es irgendwo eintragen könnt, aber nicht müsst - lasst es.