DSGVO - der Tod für alle Aufnahmen im Freien

  • Hallo Leute,


    der eine oder andere hat es vermutlich bereits mitbekommen. Ab dem 25.05.18 tritt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die den Schutz der personenbezogenen Daten innerhalb der EU regelt. Soweit so gut, aber was bedeutet das für uns Youtuber?


    In diesem Artikel, der eigentlich für Fotografen gedacht ist (bitte den Artikel durchlesen, könnte wirklich wichtig für Euch sein), wurde es recht gut auf den Punkt gebracht, was es für Leute bedeutet, die Bilder oder Videos von anderen Personen anfertigen und diese veröffentlichen (z.B. indem sie diese auf Youtube, Instagram oder Facebook stellen).


    Das Hauptproblem liegt in meinen Augen darin, dass wir uns nicht mehr auf das KUG (Kunst und Urhebergesetz) berufen können, wenn wir die Aufnahmen, auf denen fremde Leute zu sehen sind veröffentlichen. Im alten KUG stand die für uns angenehme Definition, dass bei Bildwerken Personen toleriert werden, wenn die Personen nur Beiwerk sind. Da der deutsche Staat noch keine Ausnahmeregelung erstellt hat, kann es sein, dass sich nach dem 25.05.18 Abmahnanwälte auf die Pirsch machen und fleißig die Verwendung von erkennbaren anderen Personen in unseren Videos abmahnen und wir daraufhin die Videos bei Youtube löschen müssen und eventuell noch ordentliche Strafen zahlen muss.


    Wenn man also einen Vlog oder einen Haul dreht und dabei durch ein Geschäft oder die Stadt geht, oder vor einem Denkmal den Vlog macht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass andere Menschen erkennbar darauf sind und gegen die Verwendung des Bildmaterials klagen können.


    Wie denkt Ihr darüber, verändert sich Euer Aufnahmeverhalten dadurch? Oder lasst Ihr es einfach darauf ankommen?

  • Ok dann hab ich ein Video was ich wohl dann vorsichtshalber löschen müsst .


    Also wenn ich was aufnehme für YT, dann achte ich schon drauf, keine anderen Leute mit aufzunehmen, bzw schneide die Stellen wo andere Menschen bei sind denn raus.


    Fotos mach ich meist nur für privat, da wird höchstens was ausgedruckt und ins Fotoalbum geklebt. Wenn ich was an Fotos irgendwo hochlade dann auch nur solche, wo keine Menschen mit drauf sind.

  • Betrifft mich in dem Fall nur minimal, denn selbst auf meinen Instagram Bildern sind nur Gebäude, Essen, und ich selbst. Stelle mir das aber für Vlog, Prankkanäle, etc wirklich mehr als hinderlich vor. Dann müsste man ja in Zukunft reintheorethisch Drehgenehmigungen einholen und die Plätze absperren xD

  • Naja, allgemein trifft es so oder so nur kleine Unternehmer und Start Ups ... die großen Datenkraken, für die dieser Unsinn angeblich ja gedacht ist, lachen sich weiterhin einen ab. Aber Hauptsache, man wehrt sich mit allen Mitteln gegen den Fortschritt ... jaja, dieses Neuland ist soooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo seltsam.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • der Tod für alle Aufnahmen im Freien

    Zumindest bei Vlogs und so könnte man alle anderen Personen verpixeln, das dürfte DSGVO konform sein.


    Grundsätzlich sei aber gesagt, dass jegliche Artikel zur DSGVO stand heute lediglich Empfehlungen auf Basis der Auslegung der jeweiligen (hoffentlich) rechtskundigen Person sind. Solange es keine Gerichtsurteile dazu gibt, bleibt es so oder so spannend ^^

  • Ich denke es wird in der Theorie reichen die Personen die im Vordergrund zu sehen sind wie gehabt zu fragen.
    Der Rest wird zu 99% nach dem Motto ablaufen -> Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Die meisten Privatpersonen werden eh nicht wirklich checken, dass sich die Sachlage hier zu Gunsten der Privatpersonen geändert hat.

  • die Frage ist doch ob sich dadurch irgend etwas ändert. Das Recht am eigenen Bild gibt es ja sowieso schon ewig, also einfach nit einer Kamera durch die Stadt laufen und dann von den Bildern Platate drucken und offendlich aufhängen das durfte ich vor 30 Jahren auch nicht.


    Im Grunde ist das doch nur der Übertrag von geltendem Recht der analogen Welt in die digitale. Aber auch in der Digitalen Welt haben sich die meisten grossen Firmen ja sowieso immer dran gehalten. Google Maps blurt die Gesichter ja auch.


    Das ich mich viel mehr frage ist wie sieht es mit Personen des öffendlichen Lebens aus, die waren von der Regelung ja immer ausgenommen, also Angela Merkel oder Mario Götze kann ich ablichten und veröffendlichen so viel ich will, aber wenn jetzt ein YouTuber auf Sendung geht wird er damit ja automatisch zu einer Person der öffendlichen Lebens oder jemand der seine Bilder auf Facebook postet.


    Also wie sieht es mit denen aus? Wir machen uns hier ja fast alle in der einen oder anderen Form zu Personen des öffendlichen Lebens.


    Da bin ich auf die ersten Prozesse gespannt.

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