Musik?

  • Hallo,


    ich habe mal gehört, dass es erlaubt ist eine bestimmte Zeit an Musik in einem Video zu verwenden.


    Glaube es waren etwas um die 10-20 Sekunden Gema-Non-Freie Musik, stimmt das wirklich oder zählt bereits jede Sekunde und wird von der Gema gesperrt?


    Besonders interessant ist es für mich, weil ich gerne monatliche Charts hochladen möchte, aber immer nur 5-10 Sekunden pro Lied als Vorgeschmack, unter dem Video dann ein Amazon/iTunes Link.


    Grüße

  • Ich dachte die GEMA sperrt Lieder hauptsächlich in voller Länge, damit Leute nicht auf die Idee kommen YouTube-Videos zu downloaden und diese kostenlos anzuhören.


    In meinem oben genanntem Fall wird das keiner machen, wer will schon 10 Sekunden Musik hören? Außerdem wird ein Kauflink zur Unterstützung des Herstellers eingefügt.

  • Ich dachte die GEMA sperrt Lieder hauptsächlich in voller Länge, damit Leute nicht auf die Idee kommen YouTube-Videos zu downloaden und diese kostenlos anzuhören.


    In meinem oben genanntem Fall wird das keiner machen, wer will schon 10 Sekunden Musik hören? Außerdem wird ein Kauflink zur Unterstützung des Herstellers eingefügt.

    Mal abgesehen von Musikstücken aus den Charts hast du generell KEINE Rechte an Material, sei es in Form von Bildern, Musik oder Soundeffekten, die nicht zu 100% von dir selbst erstellt wurden. Solltest du also bspw. nur ein Bild für zwei Sekunden einblenden, das du von einer anderen Plattform hast, die dafür ein Copyright besitzt, kann diese rechtliche Schritte gegen dich einleiten. Natürlich hast du in gewissen Fällen immer eine große Toleranz, solltest du z.B. das Wallpaper eines kleineren Designers in einem deiner Videos zeigen und für ihn werben. Das ist allerdings bei der Gema nicht der Fall. Zur Folge könnte es u.a. haben, dass du einen Strike kassierst, das Video gesperrt wird und nach mehrmaligem Verstoßen auch dein Kanal. Wie lange du bestimmte Inhalte abspielst oder einblendest, spielt keine Rolle, da du überhaupt keine Rechte daran besitzt, auch nicht für 10-20 Sekunden :). Eine Ausnahme, bzw. solch eine Zusammenarbeit müsstest du mit der GEMA aushandeln und dir schriftlich versichern lassen, dass das alles ordnungsgemäß wäre. Da dürftest du aber schlechte Chancen haben.

  • Zunächst einmal ist es nicht die GEMA, die Videos aufgrund von Urheberrechtsverstößen sperrt, sondern YouTube. YouTube hat keinen Bock, Kohle an die GEMA rauszurücken und hat vermutlich auch keinen Bock darauf, Löschanfragen von GEMA und Co. zu bearbeiten. Deswegen gleichen Algorithmen die Tonspuren der Videos mit einer riesigen Datenbank ab. Meiner Erfahrung nach erst dann, wenn man Monetarisierung aktiviert (vermutlich, um Rechenaufwand einzusparen). Das bedeutet: Selbst wenn du die Rechte an einem Lied einkaufen würdest, würde YouTube dein Video vermutlich sperren. Schließlich sind auch die Musikvideos auf den offiziellen Kanälen von verschiedenen Musikern aus Deutschland oftmals nicht abrufbar.


    Das mit den 10-20 Sekunden klingt in meinen Ohren stark danach, als wäre damit das Zitatrecht gemeint. Grundsätzlich gilt, dass man Dinge, auf die man sich bezieht, zitieren darf, um auch Leuten, die das Objekt der Bezugnahme noch nicht kennen, ein Verständnis der darauf aufbauenden Aussage zu ermöglichen. Dementsprechend kann man sich nur auf das Zitatrecht berufen, wenn man sich in irgendeiner Form auf das zitierte Werk bezieht. Als Hintergrundmusik verwenden oder nur für sich allein stehen lassen, geht also in keinem Fall, egal wie kurz der Ausschnitt ist.
    (Ich bin kein Jurist, dementsprechend ist das hier keine rechtsverbindliche Auskunft. Lies das alles besser selbst noch einmal in den jeweiligen Gesetzen nach!)


    Unabhängig davon dass du das Recht hast, zu zitieren, wird YouTube aus oben genanntem Grund dein Video vermutlich trotzdem zunächst sperren. Du müsstest dann dagegen Einspruch einlegen. Ich würde dazu die "Fair Use"-Option als Begründung wählen. So etwas wie "Fair Use" gibt es zwar im deutschen Recht nicht, aber das Zitierrecht ist Bestandteil des amerikanischen "Fair Use"-Begriffs, daher kommt diese Option dem tatsächlichen Grund vermutlich am nächsten. Im anschließenden Textfeld würde ich mich dann auf das Zitatrecht mit konkreter Paragraphenangabe berufen. Ob der Einspruch dann letztlich von YouTube akzeptiert wird, kann ich dir nicht garantieren. Auch wird es mit den aktuellen Charts schwierig, weil die Einspruchsüberprüfung gerne mal mehrere Wochen dauert. Zumindest ist das meine Erfahrung.


    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Korrekturen und Ergänzungen sind sehr willkommen!

  • Hallo,
    also meiner Erfahrung war bis jetzt so, dass man für Videos, die man öffentlich macht, leider nicht jede Musik benutzen darf.Ich hatte mit der Musiknutzung auch eine Zeit keine Probleme, bis ich dann eine schriftliche Mahnung bekommen habe. Ich musste alle Videos löschen und benutze jetzt nur noch gemafreie Hintergrundmusik für meine Videos.


    Um ehrlich zu sein, bin ich froh, dass ich keine Strafe zahlen musste.Ich würde daher jedem Raten, darauf zu achten, welche Musik er für seine Videos verwendet. Im Netz kann man sich über gemafrei Musik informieren und auch sich auch eine große Auswahl an gemafreier Musik anschauen.
    Beste Grüße

  • Mit der GEMA hat das Thema eigentlich wenig zu tuen, die GEMA ist lediglich eine Rechtsverwaltung. Da eigentliche Thema heißt Urheberrecht ... für Musik speziell sogar haben wir da ein sehr aufschlussreiches Thema hier im Forum, dass das ganze gut erklärt.
    Musik für Youtube Videos finden - Was darf ich? Wo bekomme ich Musik her?

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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