Ratgeber Tipp: Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung bei YouTube und Social Networks

  • Hallo liebe Community,


    dieser Artikel richtet sich an alle YouTuber, die mit ihren Videos Geld verdienen oder auch nicht..


    Du betreibst einen Channel bei YouTube? Du hast eine Fanseite bei Facebook und/oder Google+? Du Twitterst regelmäßig?


    Dann hast du sicherlich auch an ein Impressum für deine Seiten gedacht, oder? Nein?! Dann geht es dir wie vielen tausend anderen.


    Zitat von Wikipedia:

    Zitat

    Zum 1. März 2007 wurde das Teledienstegesetz durch das Telemediengesetz ersetzt. § 5 TMG regelt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters). Telemedien sind im Wesentlichen „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf muss das Impressum den vollständigen Namen des Verantwortlichen enthalten, eine Abkürzung des Vornamens verstoße gegen § 5 TMG. Da weder das Teledienste-Gesetz noch der Rundfunkstaatsvertrag den Begriff „Impressum“ verwendeten, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff „Impressum“ sind dies zum Beispiel: „Webimpressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder auch „Kontakt“.

    Besonders interessant ist der Aspekt, dass nicht nur gewerbetreibende unter die Impressumspflicht fallen, sondern alle, die dies geschäftsmäßig betreiben (siehe Zitat). Das bedeutet auch, dass nicht-kommerzielle YouTube-Channel ein Impressum benötigen.


    Ja, die Wahrscheinlichkeit abgemahnt zu werden für "kleine" YouTuber ist wahrscheinlich extremst gering. Wozu auch? In der Regel mahnen nur konkurrierende Unternehmen ab. YouTuber, die jedoch den Channel gewerblich betreiben sollten auf eine Ladungsfähige Anschrift, samt Telefonnummer, E-Mail-Adresse, (sofern vorhanden) Umsatzsteuer-ID / HR-Nummer und (sofern gegeben) Benennung der Geschäftsführer nicht verzichten.


    Diese Pflicht bezieht sich natürlich nicht nur auf YouTube sondern auch auf andere Medien, wie Facebook, Twitter, Google+ , ....


    Sämtliche in diesem Thema veröffentlichten Beiträge sind keine Rechtsberatung. Zur endgültigen Abklärung der rechtlichen Situation wende dich an deinen Rechtsbeistand.

  • Im Text steht ja etwas von "Düsseldorf".
    Ist dieses Gesetz nur für Deutschland gültig oder auch in der Schweiz ?

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