KuchenTV zum Impressum gezwungen + Update zu ApoRed

  • Nun hats auch KuchenTV erwischt! Nach dem im letzten Jahr ApoRed schon den ganzen Spaß soweit hatte kommen lassen, dass er sogar Bußgeld zahlen musste (vom YTF wurde Hier und Hier drüber berichtet) wegen einem nicht Rechts konformen Impressum.


    Hat nun auch der YouTuber KuchenTV ein Schreiben (vom Niedersächsichen Landesamt) erhalten, worin er aufgefordert wird doch bitte ein ordnungsgemäßes Impressum einzurichten. Worauf auch er ein Video erstellte in dem er kurzum mal über den Schutz der Privatperson als jene zu reden sowie über antike Rechtssprechung im Vergleich mit anderen Ländern.


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Ob seine Lösung mit gemieteten Briefkästen am Ende auch wirklich Rechtens ist, wird man wohl im Verlaufe des Jahres erfahren. Wie es nicht geht hatte ApoRed ja schon gezeigt, dieser durfte 1050€ Strafe zahlen, was ihm aber allen Anschein nach keine Lehre war! Denn er wurde ja schon drauf verwiesen, dass er dieses auf allen medialen Präsenzen anzugeben hat.


    Was natürlich logischerweise auch weitere YouTube Kanäle betrifft, wie z.B. seinen Gaming Kanal RedSama wo kein Impressum auffindbar ist. Ob nun schon auch rechtliche Verfahren zu seinen weiteren Kanälen laufen, ist bis dato noch unbekannt. Aber dies könnte dann diesmal für ApoRed teuer werden, da die 1050€ ja eher ein kleiner Klatscher auf die Finger waren um ihm seine Fehler aufzuzeigen. Was bei einer Wiederholungstat doch dann nun strenger ausfallen könnte, wo er diesmal mehr zahlen dürfte und somit auch näher an die 50.000€ Grenze dran kommen könnte.


    Quellen


    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Postfächer sind meines Wissens nicht rechtens, so weit mir bekannt ist. Eine Art Briefkastenfirma könnte hingegen funktionieren. Wenn man aber Beispielsweise in einem Netzwerk ist, kann man auch das Glück haben, das Impressum über das Netzwerk laufen zu lassen.


    Die ganze Impressumspflicht finde ich an sich schon einfach nur nen großen Haufen Scheiße. Und Abmahnanwälte, die sich ihren Lebensunterhalt damit verdienen im Internet Seiten ohne Impressum zu suchen und zu verklagen, sind einfach nur widerlich. Pure Gängelei, wenig praktischer Nutzen.

    Programmplan
    RimWorld | [b]Mo, Mi, Fr, So | 16 Uhr
    My Time at Portia | Mo, Mi, Fr, So | 17 Uhr
    Two Point Hospital | Di, Do, Sa | 18 Uhr
    Cities Skylines | Di, Do, Sa | 17 Uhr

  • @DaddelZeit Virtual Offices, also Briefkästen, die dir zugänglich sind, sind erlaubt. Wichtig dabei ist nur, dass du auch tatsächlich Zugang zu dem Briefkasten hast und ihn regelmäßig entleerst. Mit dieser Regelung sollen Freelancer geschützt werden.

  • @DaddelZeit Virtual Offices, also Briefkästen, die dir zugänglich sind, sind erlaubt. Wichtig dabei ist nur, dass du auch tatsächlich Zugang zu dem Briefkasten hast und ihn regelmäßig entleerst. Mit dieser Regelung sollen Freelancer geschützt werden.

    Hast du dazu eine Quelle? Nur mal so aus persönlichem Interesse. Nach meinem Kenntnisstand kann eine "Virtual Office" Adresse nämlich nur als Adresse im Impressum genutzt werden, wenn diese deine offizielle Geschäftsadresse ist. Dazu muss diese Adresse für eine Gewerbeanmeldung genutzt worden sein.

  • Hast du dazu eine Quelle? Nur mal so aus persönlichem Interesse. Nach meinem Kenntnisstand kann eine "Virtual Office" Adresse nämlich nur als Adresse im Impressum genutzt werden, wenn diese deine offizielle Geschäftsadresse ist. Dazu muss diese Adresse für eine Gewerbeanmeldung genutzt worden sein.

    Ich gehe mal stark davon aus, dass YTer, die impressumpflichtig sind, sich auch beim Finanzamt als Freelancer angemeldet haben. Also warum solltest du dir ein Virtual Office mieten, es nicht offiziell als Firmensitz nutzen (dafür mietet man es ja) und die Kosten also nicht absetzen ?(

  • Ich gehe mal stark davon aus, dass YTer, die impressumpflichtig sind, sich auch beim Finanzamt als Freelancer angemeldet haben. Also warum solltest du dir ein Virtual Office mieten, es nicht offiziell als Firmensitz nutzen (dafür mietet man es ja) und die Kosten also nicht absetzen ?(

    Wenn man das vorher weiß bzw. berücksichtigt sicher, dein erster Post las sich ohne den Hinweis aber so, als könne man das wie ein Postfach zusätzlich mieten :hmm: Das Argument mit dem persönlichen Zugang zum Briefkasten ist ja auch bei einem simplen Postfach gegeben. Daher die Nachfrage ;)

  • Wenn man das vorher weiß bzw. berücksichtigt sicher, dein erster Post las sich ohne den Hinweis aber so, als könne man das wie ein Postfach zusätzlich mieten :hmm: Das Argument mit dem persönlichen Zugang zum Briefkasten ist ja auch bei einem simplen Postfach gegeben. Daher die Nachfrage ;)

    Naja, wenn du es nicht offiziell machst, warum dann überhaupt ein Impressum? Zumal die Anmeldung als Freelancer kostenlos ist und du nicht mal einen Gewerbeschein brauchst. Dafür kannst du alle Ausgaben, also auch das Virtual Office, absetzen. Und wenn du keine Kohle verdienst, gilt das als Verlust und kommt dir bei der Steuererklärung wieder zugute.

  • Naja, wenn du es nicht offiziell machst, warum dann überhaupt ein Impressum?

    Was verstehst du unter offiziell? Man muss nicht erst monetarisieren, bevor man unter die Impressumspflicht fällt :hmm: Ich bezog mich aber auch lediglich auf die meiner Ansicht nach irreführende Argumentation deiner ersten Aussage, was ja bereits klar gestellt ist.


    Ob ein YouTuber steuerrechtlich überhaupt Freiberufler sein kann, ist im Übrigen auch ein Thema für sich. YouTuber sein ist meines Wissens nicht grundsätzlich eine freiberufliche Tätigkeit, sondern nur wenn die Videos den im entsprechenden Gesetz angegebenen Arten entsprechen (erzieherisch, schriftstellerisch, künstlerisch, wissenschaftlich). Aber das ist ja hier nicht das Thema, so ein Virtual Office lässt sich auch als Gewerbetreibender nutzen, sofern man es als Hauptniederlassung nutzt ^^

  • Also es muss schon mal in der selben Stadt sein und gemeldet so wie ich das nun gelesen hab ...
    https://www.frag-einen-anwalt.…s-Impressum--f290671.html


    verwirrt mich trotzdem allemal, weil wie @Tobias Grund ja schon schrieb ist es eigentlich nix anderes wie ein Postfach, was auch viele im Netz genau so sehen. Eine rechtskräftige aussage warum A. nun funzt und B. net funzt findet man aber net ...


    Grundlegend aber zur eigentlichen Topic, kann ich nur sagen das diese Rosinenpickerei da von den Behörden doch schon großer Müll ... also entweder bekommt ganz YouTube Deutschland so nen Brief oder gar keiner ... genau wie beim Rundfunkvertrag. Find allgemein die Gesetze in DE für einen Internationalen Markt dort ziemlich Marktverzerrend ... ob Impressum oder Urheberrecht. ich glaub das wäre mal ne eigene Topic wert :D

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Gab sogar schonmal News zu dem Thema, die in dieser sogar verlinkt sind ;)


    Würde alles nur einmal Diskutiert würden bräuchte ein Forum, keine Unterforen sondern nur einen einzigen Spamchat ... ein Forum ist schließlich zum Diskutieren da und es liegt in der Natur das sich Sachen wiederholen ... der Mensch ist ein Gewohnheitstier und wiederholt sich ständig ... die Defination des Wahnsinns sagt aber nur wenn man ständig das selbe macht und ein anderes Ergebnis erwartet ist es Wahnsinn :D

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Gab sogar schonmal News zu dem Thema, die in dieser sogar verlinkt sind ;)


    Würde alles nur einmal Diskutiert würden bräuchte ein Forum, keine Unterforen sondern nur einen einzigen Spamchat ... ein Forum ist schließlich zum Diskutieren da und es liegt in der Natur das sich Sachen wiederholen ... der Mensch ist ein Gewohnheitstier und wiederholt sich ständig ... die Defination des Wahnsinns sagt aber nur wenn man ständig das selbe macht und ein anderes Ergebnis erwartet ist es Wahnsinn :D

    Jep^^ Nur dachte die Links sind trotzdem interessant- gab in den Themen schon gute Infos auch;)

  • Was verstehst du unter offiziell? Man muss nicht erst monetarisieren, bevor man unter die Impressumspflicht fällt :hmm: Ich bezog mich aber auch lediglich auf die meiner Ansicht nach irreführende Argumentation deiner ersten Aussage, was ja bereits klar gestellt ist.
    Ob ein YouTuber steuerrechtlich überhaupt Freiberufler sein kann, ist im Übrigen auch ein Thema für sich. YouTuber sein ist meines Wissens nicht grundsätzlich eine freiberufliche Tätigkeit, sondern nur wenn die Videos den im entsprechenden Gesetz angegebenen Arten entsprechen (erzieherisch, schriftstellerisch, künstlerisch, wissenschaftlich). Aber das ist ja hier nicht das Thema, so ein Virtual Office lässt sich auch als Gewerbetreibender nutzen, sofern man es als Hauptniederlassung nutzt ^^"

    "Offiziell" hat dich überhaupt nichts mit der Monetarisierung zu tun :D Das wäre ja völliger Quatsch. Die Impressumspflicht hängt vom produzierten Inhalt ab. Das wird dir jeder gute Anwalt für Medienrecht bestätigen. Und ich hatte in meinem Text extra von Freelancern gesprochen :P


    Also nochmal, warum sollte ich über ein Impressum nachdenken, wenn der andere Kram mir völlig egal ist. Oder warum sollte ich Angst vor einem Impressum haben, wenn mich eh keiner guckt und ich mega klein bin? Es wird doch erst interessant, wenn man eine gewisse Relevanz hat. Sei es durch den Content oder durch die Aufrufe. Und beides zwingt einen dann auch dazu, sich über seinen Kanal insgesamt vernünftige Gedanken zu machen.


    Youtuber können Freiberufler sein. Das liegt eben wieder am Content und hängt von der Entscheidung des Finanzamtes und deiner Argumentation ab.

  • "Offiziell" hat dich überhaupt nichts mit der Monetarisierung zu tun

    Eben, daher die Frage in welchem Kontext du "offiziell" meinst.


    Also nochmal, warum sollte ich über ein Impressum nachdenken, wenn der andere Kram mir völlig egal ist.

    Schau dich im Forum um, du wirst feststellen, dass erheblich mehr YouTuber an die Impressumspflicht denken, als an eine Gewerbeanmeldung (oder meinetwegen Freiberufler sein).


    Youtuber können Freiberufler sein.

    Eben...^^ (ich habe nichts anderes geschrieben).

  • @Tobias Grund Aber genau das ist doch das Problem. Wieso mache ich mir nur über den einen Teil Gedanken, wenn es auch ganz andere wichtige Themen gibt. Allein mit dem Impressum ist es ja nicht erledigt.


    Die offiziell Frage habe ich dir bereits beantwortet. Nirgends stand was von Kohle verdienen ;)


    Jeder, der der Impressumspflicht unterliegt, wird das auch beim Finanzamt durchkriegen. Außer Mini-Vlogger, die aber bei persönlichen Themen eh kein Impressum brauchen. Rein private Blogger oder Vlogger sind von der Impressumspflicht befreit. Sobald du aber monetarisierst, egal wie Mini du bist, oder in irgendeiner anderen Form Werbung einbindest, musst du ein Impressum führen. Deshalb gibt es auch so verschiedene Urteile zum Thema. Der Content zählt!

  • Wieso mache ich mir nur über den einen Teil Gedanken, wenn es auch ganz andere wichtige Themen gibt. Allein mit dem Impressum ist es ja nicht erledigt.

    Was hat das mit meinen Beiträgen zutun? Ich schrieb davon, dass das Argument (Zugang zum Briefkasten) bzgl. der möglichen Nutzung eines "Virtual Offices" irreführend ist, da daraus nicht ersichtlich ist, dass diese Möglichkeit nur für Selbstständige oder Gewerbetreibende besteht.


    Die offiziell Frage habe ich dir bereits beantwortet. Nirgends stand was von Kohle verdienen

    Nein, hast du nicht. Du hast nur geschrieben, dass das nichts mit Geld verdienen zutun hat, nicht - was die eigentliche Frage war - was du mit "offiziell" in dem Satz "wenn du es nicht offiziell machst" meinst.


    Jeder, der der Impressumspflicht unterliegt, wird das auch beim Finanzamt durchkriegen.

    Was? YouTube als freiberufliche Tätigkeit? Das wage ich doch schwer zu bezweifeln, ein Lets Player dürfte das beispielsweise nicht durchbekommen, da weder die Produktion der Videos an sich, noch der Inhalt der Videos auch nur ansatzweise den im Gesetzt angegebenen Voraussetzungen entsprechen.


    Rein private Blogger oder Vlogger sind von der Impressumspflicht befreit.

    Das halte ich für ein Gerücht, insbesondere bei Bloggern ^^

  • @Steve Es muss in der gleichen Stadt sein, weil du sonst steuerrechtliche Probleme bekommst. Du müsstest sonst bei zwei Finanzämtern geführt werden und das ist schwierig.


    @Tobias Grund Lies doch bitte mal genauer was ich geschrieben habe und sprich mal mit einem guten Anwalt für Medienrecht. Der wird dir bestätigen, dass du bei rein privaten Dingen keine Impressumspflicht hast ;)

  • sprich mal mit einem guten Anwalt für Medienrecht

    Mache ich iro­ni­scher­wei­se regelmäßig, aber danke für den Tipp ^^


    Der wird dir bestätigen, dass du bei rein privaten Dingen keine Impressumspflicht hast

    Stimmt, für rein private oder familiäre Zwecke entfällt die Impressumspflicht. Frag du aber lieber nochmal bei einem Anwalt nach, was das genau bedeutet ;)
    /edit: Ich hoffe, du verwechselst hier nicht die Anbieterkennzeichnung nach TMG mit der Impressumspflicht, Ersteres gilt natürlich nur für kommerzielle Angebote ^^

  • Soweit ich weiß brauchst Du für ein Impressum eine sogenannte ladungsfähige Adresse, also eine Adresse, unter der Du auch anzutreffen bist und bei der der Gerichtsvollzieher ggfs. auch was pfänden könnte, solltest Du eventuellen Strafzahlungen nicht nachkommen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ladungsf%C3%A4hige_Anschrift
    Daher sind gemietete Briefkastenadressen meiner Ansicht nach eigentlich nicht zulässig, aber für den Abmahnanwalt nicht so leicht zu finden. Er muss halt schon eine solche Adresse kennen, da ist das googeln nach "Impressum" und "Postfach" einfacher.


    Zudem ist hier nochmal beschrieben, wie die Impressumpflicht ausgelegt wird:
    http://www.it-recht-kanzlei.de/Impressum-youtube.html


    Zitat:
    "Zwar wird vermutet nach §5 Abs. 1 TMG vermutet, dass eine geschäftsmäßige Tätigkeit regelmäßig entgeltlich ist. Erforderlich ist dies aber nicht zwingend. Geschäftsmäßig ist vielmehr jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht.Dies leitete eine Rechtsprechungspraxis ein, die vor allem soziale Medien ins Auge fasste und eine Impressumspflicht für jeden Auftritt auf derartigen gesellschaftlichen Interaktionsplattformen vorschrieben, der sich nicht auf rein private oder familiäre Inhalte beschränkt."


    Das bedeutet, wenn Du über das Wachstum Deiner Kinder berichtest, oder was leckeres kochst: ok, kein Impressum notwendig. Wenn Du aber News machst, oder die Wahl kommentierst, oder andersweitig über Dein nicht nur privates Umfeld berichtest, Vlogst: Impressum notwendig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite?
Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!