KuchenTV zum Impressum gezwungen + Update zu ApoRed

  • @Leo ganz genau. Der Inhalt zählt und rein private Sachen fallen nicht in die Pflicht. Das weiß wirklich jeder gute Anwalt für Medienrecht und niemand würde mit einer Klage gegen solche YTer durchkommen.

  • Das stimmt, allerdings fallen unter der Prämisse deutlich mehr Kanäle unter die Impressumspflicht, als die meisten Betreiber glauben. Dein Kanal müsste daher, da er z.B. Meinungsbildung betreibt und redaktionelle Inhalte bietet, ein Impressum erfordern.


    Klar werden nur wenige kleine Kanäle abgemahnt, selbst wenn sie kein Impressum haben. Ich werde ja auch nicht jedesmal geblitzt, wenn ich zu schnell fahre, sondern nur wenn dort ein Blitzer ist.

  • Das stimmt, allerdings fallen unter der Prämisse deutlich mehr Kanäle unter die Impressumspflicht, als die meisten Betreiber glauben. Dein Kanal müsste daher, da er z.B. Meinungsbildung betreibt und redaktionelle Inhalte bietet, ein Impressum erfordern.


    Klar werden nur wenige kleine Kanäle abgemahnt, selbst wenn sie kein Impressum haben. Ich werde ja auch nicht jedesmal geblitzt, wenn ich zu schnell fahre, sondern nur wenn dort ein Blitzer ist.

    Ja, man muss halt wissen was "redaktionell" bedeutet. Aber Vlogger, die rein über private Erlebnisse etc berichten, brauchen kein Impressum.

  • Das bedeutet, wenn Du über das Wachstum Deiner Kinder berichtest, oder was leckeres kochst: ok, kein Impressum notwendig.

    Da muss man aber aufpassen; dich einfach nur beim kochen zu filmen ist etwas ganz anderes als ein Video, in dem du Anderen erklärst wie man etwas kocht. Die Rechtssprechung ist da relativ streng und eine Einstufung der Impressumspflicht nach RStV ist bei den allermeisten Inhalten mit Regelmäßigkeit möglich. Weil es hier schon als Beispiel genannt wurde: Man hat das schon vor einigen Jahren bei Bloggern gesehen, dass der Inhalt eines Blogs in fast jedem Fall als journalistisch oder redaktionell eingestuft werden kann.


    Solange man jedoch nicht unter das TMG bzw. noch wichtiger Wettbewerbsrecht fällt, ist das eher eine theoretische Gefahr, da kleinere YouTube Kanäle eher selten ins Visier eines Abmahnanwaltes geraten dürften. Wenn man aber z.B. monetarisiert kann Jeder, der ein Wettbewerbsverhältnis geltend machen kann, was bei einem YouTuber viele Leute sein können, entweder eine Meldung bei der Wettbewerbszentrale machen oder selbst über einen Rechtsanwalt abmahnen. Bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum greift nämlich bereits das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ^^

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite?
Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!