Richtige Kennzeichnung von Produkttests

  • Hallo ihr Lieben!:)


    Anlässlich dem Apo Red und Leon Machere- Fiasko kam die Frage auf, wie kennzeichne ich Produkttests richtig, wenn man NICHT monetarisiert und auch NICHT dafür bezahlt wurde- trotzdem ja Werbung dafür macht.


    Falls das schon wo geklärt wurde- sorry, habs nicht gefunden^^


    Gegenleistung war lediglich, dass das Produkt behalten werden darf. Reicht, wenn man mündlich im Video darauf hinweist?


    Handelt sich um einen kleinen Kanal, der derzeit nicht monetarisiert wird (nicht mein Kanal).


    Danke für euer Feedback;) Bin mir da einfach nicht zu 100% sicher und obs in Deutschland, Schweiz ist, wie bei uns, weiß ich auch nicht. Vieles ist zwischen Ö, DE und Schweiz zwar gleich- nicht alles aber- siehe Impressumspflicht;)

  • Also aus dem Buchbereich kann ich berichten, daß da Redaktionen natürlich kostenlose Presseexemplare zur Verfügung gestellt werden. Wenn dann über eines der Bücher berichtet wird, gehört das in den Bereich der redaktionellen Arbeit. Warum sollte dabei auf irgendetwas hingewiesen werden? Ich nehme mal an, Zeitungen (oder allgemein Redaktionen) würden über recht wenige Produkte berichten, wenn sie die alle erstmal kaufen müßten.


    Für eine Lokalredaktion durfte ich mal über eine Kabarettvorstellung berichten. Da bin ich dann auch umsonst reingekommen. In meinem Artikel stand davon aber dann nichts. Überleg mal, wie oft Dir schon in Zeitung und Testberichten im Fernsehen der Hinweis begegnet ist, die für den Test verwendeten Produkte seien kostenfrei zur Verfügung gestellt worden. ;)


    Redaktionelle Arbeit fällt aber natürlich wiederum in den Bereich der Meinungsbildung, was ein Impressum erfordert.


    Das Gesagt bezieht sich auf deutsches Recht.

  • Nach meinem Stand:


    Wenn du für das Video nicht bezahlt wirst, aber das Produkt gratis zugeschickt bekommen hast: "Unterstützt durch..."


    Wenn du für das Video bezahlt wirst bzw. an dem beworbenen Produkt mitverdienst: "Werbung"


    Wenn du weder Produkt noch Geld bekommen hast: "Gib's mir Doggy" - nein Quatsch, natürlich gar nix. Du kannst problemlos für alles mögliche Werbung for free machen. Es empfiehlt sich halt nur nicht, weil Werbepartner sich sonst denken "Wenn er/sie es umsonst macht, brauch ich dafür auch nichts mehr zu zahlen".

  • Ich finde das folgende Dokument toll, dass direkt von den Landesmedienanstalten kommt und die Thematik gut behandelt: https://www.die-medienanstalte…_Werbung_Social_Media.pdf


    In Deinem Fall wäre zu klären, ob Du Vorgaben vom Unternehmen bekommen hast, wie Deine Produktvorstellung aussehen soll oder nicht. Also am besten den Schriftverkehr zwischen dem Unternehmen und Dir aufheben, damit ggfs. Rückfragen (wollte das Unternehmen, dass Du das Produkt positiv bewertest) glaubwürdig beantwortet werden können.


    Keine Vorgaben wäre in Deinem Fall auch keine Werbung und damit nicht kennzeichnungspflichtig. Vorgaben wie "Das Produkt soll dabei aber gut rüberkommen", oder "Sie müssen nicht alle Schattenseiten detailliert beleuchten." würden in meinen Augen Werbung daraus machen, die im Idealfall durch ein eingeblendetes Werbungsschild im Video zu kennzeichnen wäre (es könnte ja das Video auf einer Seite eingebunden werden, dann hast Du keine Beschreibung mehr dazu, in der steht, dass das eventuell Werbung wäre). Aber da sind auch kleinere Varianten in der pdf genannt.

  • danke liebe elena, fürs veröffentlichen meiner frage!!
    ja, ich denk schon, dass es reicht, wenn ich im video sage, dass ich das produkt gratis testen durfte und im videobeschrieb nochmal schreibe, dass ich nicht bezahlt wurde.
    lieben gruss eva

    Werbung ist es erst, wenn du dafür bezahlt wirst oder bestimmte Leistungen für die kostenlose Bereitstellung des Produkts gefordert werden. Ansonsten ist es eine persönliche Empfehlung oder auch Rezension. In dem Fall musst du überhaupt nicht erwähnen wie du an das Produkt gekommen bist.

  • In dem Fall musst du überhaupt nicht erwähnen wie du an das Produkt gekommen bist.

    Müssen nicht, aber es gehört einfach zum guten Ton und eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein zumindest die kostenlose Bereitungstellung zu erwähnen und dafür zu Danken.


    Zum einen aus reiner Höfflichkeit gegenüber Firma XY ... und zum anderen aus Tranzparenz gegenüber der eigenen Crowd.



    *Allgemein ist dieses Produktplatzierungskennzeichnungpflicht einfach nur Müll ... eigentlich wäre dies nicht nötig, wären da nicht wiedermal paar Geier gewesen die es übelst übertrieben haben und das waren leider auch noch Film und Fernsehleute damals .... :puke:

    *PersönlicheMeinung

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Bei Fernsehen und Radio bekommst du alles gratis :saint: Aber im Endeffekt ist es eine Win-Win-Situation und deshalb würde ich persönlich nicht extra erwähnen. Du machst ja schon unbezahlt Werbung, d. h. das Unternehmen hat ja was davon. Transparenz gegenüber der Crowd - das Gefühl kann ich nachvollziehen. Aber: es hat iwie einen negativen Beigeschmack, wenn du sagst, dass du das Produkt für lau bekommen hast. Damit verbinden die meisten, dass du es automatisch gut bewertest, auch wenn es vlt totaler Schrott ist. Allein um das zu vermeiden, würde ich es nicht erwähnen. Sonst büßt du eher an Glaubwürdigkeit ein. Und ich hab beim TV auch echt ne Menge Sachen richtig schlecht bewertet, die ich kostenlos erhalten habe. Die Ehrlichkeit steht für mich an erster Stelle in Sachen Crowd.

  • Aloha,


    man kann dieses Thema schwer erklären, es sei denn man ist Rechtsverdreher ;)
    Grundsätzlich gilt das Recht der Werbekenntlichmachung für alle, egal ob ein Abonnent oder 10000 Abonnenten. Sobald man ein Produkt, egal ob Spiel/Schminke/Raketentreibstoff, in einem Video vorstellt und dafür eine Gegenleistung bekommt, muss man das kenntlich machen. Am einfachsten geht das, wenn man einen entsprechenden Schriftzug in eine Ecke des Videos packt. Nicht zu klein, nicht zu groß. So dass es auffällt aber nicht stört. Desweiteren sollte man eine schriftl. Angabe im Beschreibungstext hinterlegen. Was hat man bekommen, wie sieht die Gegenleistung aus, an wen ging das Ganze. Keine Adresse nur beide Parteien, die davon profitieren, sollten genannt werden. Die Art der Gegenleistung muss nicht Geld sein. Das kann zum Beispiel auch Promotion sein, Einladungen zu speziellen Events, Sponsoring durch Produkte o.Ä.
    Wenn man aber ein Produkt einfach nur bewerten möchte, da man es schon besitzt, muss man das nicht unbedingt als Werbung ansehen. Dies ist dann einfach, wie bei Amazon z.B., eine Kundenbewertung. Wenn das Produkt kacke ist und ihr das in schön so sagt dann sollte klar sein, dass das keine Werbung ist sondern eine Produktbewertung.
    Eine Produktbewerbung soll dem Hersteller ja von nutzen sein. Dem bringt es nichts wenn ihr das Produkt bekommt, sagt es ist kacke kauft das nicht und dabei 100 Abo`s habt.
    Und falls ihr euch nicht sicher seit, lieber als Werbung kenntlich machen bevor lustige Briefe vom Amt für Hexerei und Zauberei durch die Zimmer fliegen ;)


    Video mit Werbung -> Ist gut kauft, euch das auch, Aufwandsentschädigung, Bezahlung etc, kein Script o.Ä.
    Video mit Wertung -> Kann kacke sein, keine "Belohnung", eure eigen Meinung, ungescripted


    PS: Das ist keine Werbung und auch keine Rechtsberatung, ich bin Elektriker :D



    Cheers,
    Chris

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