Kanal ohne Impressum starten ok, wenn anfangs komplett auf Monetarisierung verzichtet wird?

  • Hallo Leute,


    ich plane einen Kanal zu gründen. Thema Family Life, Spielzeug.
    Haupt-Protagonist wäre meine Tochter, sie ist 8 Jahre.
    Überwacht wird der Kanal von den Eltern.
    Und wir sehen es als Hobby. Eine Monetarisierung ist Anfangs nicht geplant.
    Natürlich möchte man wenigstes für eine Zeit lang anonym bleiben.
    Das das auf Dauer wohl nicht klappt ist uns klar.


    Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht/Gewerbe in der Startphase geplant ist,
    reicht es dann auch aus, den Kanal ohne Impressum zu betreiben?


    Also nur den pflichtmäßigen E-Mail kontakt.


    Oder muss man, da man Videos mit minderjährigen macht, eine
    Adresse und/oder weitere Infos in der Kanalbeschreibung angeben?


    Grüsse


    Andreas

  • bitteschön


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    am besten mal die ganze Reihe gucken ... würde aber zu einer Rechtsberatung beim örtlichen geschulten anwalt raten, da von Fall zu Fall ja halt Deutschesrechtswirrwarr herrscht.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Es ist eigentlich ganz einfach (und deutschlandweit gleich):


    Betreibst du deinen Kanal gewerblich, gilt Impressunspflicht nach Telemediengesetz (§5 TMG)


    Andernfalls gilt Impressunspflicht nach Rundfunkstaatsvertrag (§55 Abs.2 RStV)


    In beiden Fällen ist die Angabe einer ladungsfähigen Adresse nötig. Ladungsfähig = du bist persönlich anzutreffen, d.h. Postfach o.Ä. ist nicht ausreichend.



    Angaben nur für Deutschland.

  • Die Frage ist halt wie der Jugendschutz hier greift bei solchen Fällen ... Hauptperson wird ein 8 jähriges Mädchen sein ... und sry, aber real gesehen wissen wir ja was sich für Leute auch auf YouTube rumtreiben ... wie geschrieben mal am besten beim örtlichen geschulten Anwalt dazu beraten lassen.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Die Frage ist halt wie der Jugendschutz hier greift

    In Bezug auf die Ausgangsfrage (Impressumspflicht) gar nicht, eine 8 Jährige kann ja nicht Kontoinhaber des YouTube Kanals sein. Wer "Hauptperson" des Kanals ist, ist irrelevant. Verantwortlich und noch wichtiger haftbar ist so oder so der Kontoinhaber.


    Eine rechtsverbindliche Aussage gibts natürlich nur vom Anwalt gegen Bares. Ist aber für Fragen der Impressumspflicht bei Privatpersonen meiner Meinung nach Geldverschwendung.



    Interessanter wäre vielleicht eher, was der Jugendschutz grundsätzlich zu so einem Kanal sagt, aber mit Jugendschutzrecht kenn ich mich nicht aus^^

  • Verstehe ich es richtig, dass wenn der Kanal nicht gewerblich betrieben wird, die Impressumspflicht nach Rundfunkstaatsvertrag (§55 Abs.2 RStV) angegeben werden muss?


    und reicht es in diesem Fall aus, die Adresse mit Telefonnumer aber ohne Steuernummer/ID anzugeben?


    Ich bin da etwas verunsichert, da ich ich ein paar Kanäle gefunden habe, die eindeutig Einkünfte erzielen aber im Impressum
    nur eine Adresse mit Zusatz Inhaltlich Verantwortlicher nach §55/II RStV angegeben haben

  • Du bist mit dem bisher beschriebenen Kanal recht harmlos unterwegs, solange Du nicht monetarisierst, oder Meinungsbildung betreibst. Wenn Du zum Beispiel nur Deine Tochter beim Spielen zeigst, ist das unkritisch. Solltest Du später Affiliatelinks zu den Spielsachen in die Infobox posten, bist Du gewerblich unterwegs und brauchst ein Impressum, das gleiche gilt auch, wenn Du andere Einnahmequelle erschließt (gesponsorte Spielsachen, Youtube Monetarisierung, etc.).


    Was macht Deine Tochter denn in den Videos?

  • Verstehe ich es richtig, dass wenn der Kanal nicht gewerblich betrieben wird, die Impressumspflicht nach Rundfunkstaatsvertrag (§55 Abs.2 RStV) angegeben werden muss?


    und reicht es in diesem Fall aus, die Adresse mit Telefonnumer aber ohne Steuernummer/ID anzugeben?

    Ja verstehst du richtig^^


    Ja es reicht eine ladungsfähige Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, theoretisch reicht da eine E-Mail Adresse, wenn man eine zeitnahe Antwort gewährleisten kann^^

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