Habt ihr ein Gewerbe angemeldet?

  • Zumindest ein Kleinstgewerbe, wenn der Jährliche Umsatz unter 17.500 EUR fällt.

    "...im ersten Jahr". Ab dem zweiten Jahr ist die Grenze bei um die 51.000 Euro.


    Bezüglich der Angabepflicht würde ich einfach beim örtlichen Finanzamt anrufen - als meine Einnahmen aus meinem Nebenberuf damals noch unter 100 Euro lagen, wollten die das gar nicht wissen, weil zu viel Arbeit.

  • "...im ersten Jahr". Ab dem zweiten Jahr ist die Grenze bei um die 51.000 Euro.
    Bezüglich der Angabepflicht würde ich einfach beim örtlichen Finanzamt anrufen - als meine Einnahmen aus meinem Nebenberuf damals noch unter 100 Euro lagen, wollten die das gar nicht wissen, weil zu viel Arbeit.


    Das stimmt.


    Auch das mit dem Finanzamt. Wenn jeder für 10 EUR die er mal nebenbei wo verdient hat, ein Gewerbe anmelden müsste wäre der Aufwand überwältigend.

  • Ich bin selber im öffentlichen Recht beruflich unterwegs, allerdings hat Steuerrecht damit überhaupt nicht zu tun, deswegen mal blöd gefragt zum Thema, wenn geld fließt müssen steuern bezahlt werden..


    Mal einen fiktiven Fall der nicht auf mich zutrifft, vielleicht aber für die Zukunft mal interessant wäre:


    Angenommen ich streame:


    Ich habe einen streamslabs acc. oder sonst was auf dem man mir eine Donation (zu deutsch: Spende) zukommen lassen kann.
    Jetzt gebe ich im Stream öffentlich (wie es ja fast alle machen) den Zweck und das Ziel der Spende an.


    Angenommen: Ziel 100 € für eine neue Tastatur.


    Das gespendete Geld gebe ich dann für eine Tastatur die 100€ kostet aus.


    Meines Wissens nach muss eine Spende dann versteuert werden, wenn aus den Einnahmen (Spenden) abzüglich der Ausgaben (im Fall, Tastatur 100€), die mit genau diesem im Zusammenhang stehen (tut es), ein Gewinn erzielt worden ist.
    Trifft nicht zu, da die 100€ zweckgebunden ohne ÜBerschuss ausgegeben worden sind :


    Ergebnis: Nicht meldepflichtig - oder dergleichen.


    Sehe ich das falsch?

  • Das dürftest du falsch verstehen. Du hast einen Mehrwert erhalten. Nämlich eine Tastatur im Wert von 100 EUR. Du hast also einen effektiven Zuwachs im Saldo, da dein Einkommen sich ja um 100 EUR erhöht hat. Mit bereits versteuerten Mitteln wurde die Tastatur ja nicht gekauft. Bin kein Steuerrechtler. Sonst könnte man aber theoretisch jede Ausgabe so sehen. Am Ende vom Monat habe ich auch nicht mehr viel von meinem Gehalt ;D


    Im Gewerbe würde ja auch gegen gerechnet werden.


    In den meisten fällen stimmt der Satz, sobald Geld fließt sind steuern zu zahlen. Daher sollte man immer Rücksprache mit dem Finanzamt halten. Wie ja oben bereits gesagt, interessieren die sich oft nicht für kleinere Summen, da der Verwaltungsaufwand zu hoch ist.


    Ich glaube du beziehst dich zudem auf das UST System.


    Da wäre es so, dass du bei einer Einnahme von 100 EUR Umsatzsteuer zahlen müsstest. Da würde dann die Ausgabe des Einkaufs der Tastatur gegen gerechnet werden. Also die 19 % der 100 EUR die du gekauft hast als Vorsteuer. Das sollte sich aufheben und somit ergibt dein Meldewert 0 EUR.


    Dafür musst du aber Vorsteuerabzugsberechtigt sein.


    Soweit mir bekannt, werden spenden im Stream auch nicht als Spenden sondern als Umsatz behandelt. Du kannst ja auch keine Spendenquittung ausstellen.


    Für eine qualifizierte Aussage kann man aber nur auf einen Steuerberater verweisen

  • Naja außer man kann nachweisen, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die gehört nämlich zur Definition.

    Sobald auch nur 1 Cent von YouTube auf dein Konto überwiesen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das wird jeder Steuerberater bestätigen.




    Zumindest ein Kleinstgewerbe, wenn der Jährliche Umsatz unter 17.500 EUR fällt.

    Das ganze nennt sich "Kleinunternehmer Regelung". Ich kenne mich damit aus, da ich selbst gerade dort raus bin.


    Es kommt auch nicht auf das Jahr an in dem sich selbständig gemacht wurde, sondern alleine auf den Gewinn. Also Einnahmen minus Ausgaben. Außerdem darf man in dem darauf folgenden Jahr in welchem man über 17.XYZ € verdient hat bis zu 51.000 € USt.frei einnehmen. Erst also in dem zweiten Jahr nach Überschreiten der Kleinunternehmer-Grenze muss man eine Ust.ID beantragen und die regulären 19% zahlen.


    In jedem Fall gilt es einen Termin beim Steuerberater zu machen und einen Anruf beim Gewerbeamt zu tätigen. Das spart Ärger und schafft Klarheit.


    Viele Grüße!

  • Sobald auch nur 1 Cent von YouTube auf dein Konto überwiesen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das wird jeder Steuerberater bestätigen.


    Das ist faktisch falsch :D Mir persönlich gegenüber wird es aber wohl jeder Steuerberater bestätigen das stimmt.


    Alleine das unser Comic laden es nicht musste zeigt das Gegenteil.


    Zudem gibt es Organisationen, die keine Gewerbeanmeldung bedürfen aber ein Einkommen generieren können. Dies wird dann zb. Ohne gewerbliche Ziele, also ohne Gewinnbeabsichtigung und z.B. Gemeinnützig verwendet.


    Das ist ein Sonderfall das ist richtig. Aber und das ist wichtig, es ist immer nötig eine Gewinnabsicht zu haben, wenn man von einen Gewerbe spricht. Das ist die Grundlegene Definition des Wortes Gewerbe:


    Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.
    - Zitat aus dem Juraforum - Stichwort; Gewerbe Definition


    Du hast aber recht, dass dieser Fall wohl so gut wie nie zu trifft. Vor allem nicht auf uns und eine Person die mit YT anfängt und Monetarisiert. Da ist klar eine Gewinnabsicht dahinter und dann gilt eigtl. ab den 1, Cent die Gewerbeanmeldung als Pflicht. Aber wie gesagt auch da gibt es Ausnahmen. Fakt ist wie du sagst, Steuerberater sollte befragt werden.


    Achja ganz vergessen, wenn du es schaffst deine Videos als Kunst durch zu bekommen gilt es als Freier Beruf und ist auch nicht Anmeldungspflichtig. Das Thema hatten wir auch schon einmal. Es wurde aber auch klar gestellt, dass das eigentlich nie akzeptiert wird :D

  • Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.
    - Zitat aus dem Juraforum - Stichwort; Gewerbe Definition

    Trinkgeld ist alles was im Zitat steht nicht und muss trotzdem versteuert werden. Es ist Schwarzgeld.


    Jeder eingenommene Cent muss versteuert werden. Wer auf YouTube Werbung schaltet will Geld daran verdienen, oder willst Du mir sagen, dass der Haken nur zufällig angeklickt wird?


    Es interessiert das Finanzamt nicht, wenn man sich dumm stellt.

  • Trinkgeld ist alles was im Zitat steht nicht und muss trotzdem versteuert werden. Es ist Schwarzgeld.
    Jeder eingenommene Cent muss versteuert werden. Wer auf YouTube Werbung schaltet will Geld daran verdienen, oder willst Du mir sagen, dass der Haken nur zufällig angeklickt wird?


    Es interessiert das Finanzamt nicht, wenn man sich dumm stellt.

    Trinkgeld ist in erster Linie einmal Geld, welches unter das Einkommenssteuergesetz fällt... Das hat NICHTS mit einem Gewerbe zu tun


    Es gehört zur 1. Einkommensart: Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit


    ** Edit: **
    Mir fällt gerade auf Trinkgelder sind i.d.R. Steuerfrei siehe §3 Nr. 53 EStG. Es gibt zwar Einschränkungen. Aber im typischen Fall des Kellners dürfte es wohl Steuerfrei sein. (Auch hier wieder. Zur Sicherheit den Steuerberater fragen)
    ****


    Ich glaube langsam wir Reden von unterschiedlichen Sachen.. Der Fakt Steuern zahlen zu müssen hat erst einmal nichts mit einem Gewerbe zu tun. Klar müssen alle Einnahmen angegeben und versteuert werden,




    Und Ja, 99,9 % (fiktiv) aller Menschen, die sich auf YT anmelden und Monetarisieren oder da anderweitig Geld verdienen benötigen vermutlich eine Gewerbeanmeldung. Ausser das Amt sagt ihnen etwas anderes

  • Sobald auch nur 1 Cent von YouTube auf dein Konto überwiesen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das wird jeder Steuerberater bestätigen.

    Das wird kein Steuerberater bestätigen, weil es nicht stimmt ^^ Dass du Einnahmen machst, heißt noch lange nicht, dass du deswegen ein Gewerbe benötigst. Zwei ganz verschiedene Dinge - dazumal Einnahmen per se nicht zu versteuern sind, sondern lediglich der Gewinn. Erneut zwei verschiedene Dinge. Dein Steuerberater wird dir also sagen, dass du jeden Gewinn angeben musst. Wenn du allerdings ernsthaft irgendwas unter 20 Euro Gewinn beim Finanzamt anmeldest, kriechen die durch die Leitung und verprügeln dich. Da kostet ja die Viertelstunde Bearbeitung mehr.


    Ich kann nur betonen: Ruft einfach beim Finanzamt direkt an. Die sind im Regelfall freundlich, sachlich, nehmen deine Daten auf - manchmal muss man auch einen Erfassungsbogen ausfüllen und hinschicken, hab ich z.B. gemacht - und sagen dir dann schon, was zu tun ist. Ich garantiere dir, dass sie bei zweistelligem Gewinn ihre Ruhe haben wollen ^^


    Trinkgeld ist alles was im Zitat steht nicht und muss trotzdem versteuert werden. Es ist Schwarzgeld.

    Trinkgeld ist weder automatisch Schwarzgeld, noch muss es versteuert werden ^^

  • Wie üblich bei Rechtsfragen in Online-Foren geht hier grade einiges gefährlich durcheinander.
    Ein paar wichtige Korrekturen:



    1. NEIN, wenn ich Einnahmen habe, muss ich nicht automatisch ein Gewerbe anmelden. Eine Gewerbe muss ich anmelden, wenn ich einer regelmäßigen, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichteten Tätigkeit nachgehe (selbst, wenn ich Verlust mache oder faktisch keine Einnahmen habe).
    2. JA, ich muss alle meine Einnahmen versteuern, auch wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe (mit wenigen Ausnahmen wie freiwillige Trinkgelder etc.).
    3. NEIN, die 17.500€-Regelung der Kleinunternehmer beziehen sich NICHT auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz. Nehme ich 20.000€ ein und habe 21.000€ Ausgaben, mache ich einen Verlust von 1000€, muss aber noch 1900€ ans Finanzamt zahlen, mache also 2900€ Verlust. Die Regelung bezieht sich auf den Umsatz (alles, was rein kommt), nicht auf den Gewinn! Der Gewinn wird über die Einkommenssteuer besteuert, und da gibt es keine Grenzen (d.h. doch: etwa 9000€ im Jahr, aber da zählt das gesamte Einkommen dazu).
    4 JA, auch als Privatperson kann ich vor dem Finanzamt gültige Rechnungen ausstellen. Ich bezahle z.B. Darsteller meiner Videos, die kein Gewerbe angemeldet haben, mir aber eine Rechnung ausstellen (wobei ich ihnen helfe). Wenn die darsteller das dritte Mal kommen, empfehle ich ihnen aber, ein Gewerbe anzumelden, weil sie dadurch auch ihre Fahrtkosten absetzen können.



    Jemand anderer Meinung?

  • Jemand anderer Meinung?

    Ja ich. Ich würde dir auch empfehlen, immer dazu zu schreiben, dass du kein Anwalt bist und keine definitive Rechtsberatung erteilen darfst :) Mach ich hiermit auch nochmal. Im Einzelfall sollte man immer einen Anwalt konsultieren.


    2. JA, ich muss alle meine Einnahmen versteuern, auch wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe.

    Nö, musst du nicht. Das ist Ermessenssache des Finanzamtes, und die werden dir je nach Höhe deiner Einnahmen mitteilen, was du tun sollst. Ich würde das eingrenzen auf "Ja, du musst alle Einnahmen beim Finanzamt angeben, auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast". Unter 9.000 Euro zahlst du im Regelfall überhaupt keine Steuern, aber das hattest ja du anderweitig erwähnt.


    3. NEIN, die 17.500€-Regelung der Kleinunternehmer beziehen sich NICHT auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz.

    Das stimmt, mein Fehler.

    Nehme ich 20.000€ ein und habe 21.000€ Ausgaben, mache ich einen Verlust von 1000€, muss aber noch 1900€ ans Finanzamt zahlen, mache also 2900€ Verlust.

    Äh, nein. Wenn du keinen Gewinn erzielst, zahlt du auch keine Steuern. Worauf denn auch?


    4 JA, auch als Privatperson kann ich vor dem Finanzamt gültige Rechnungen ausstellen.

    GANZ heißes Pflaster. Du darfst im Ausnahmefall zwar in der Tat privat eine Rechnung schreiben, wirst hier aber sehr schnell mit § 22 EStG in Berührung kommen, wenn du das regelmäßig machst. Also pauschal zu sagen "klar, Privatpersonen dürfen Rechnungen schreiben", ist so einfach nicht richtig. Sie dürfen es unter bestimmten Umständen, in sehr engen Grenzen - das gilt sonst schnell als Nebenberuf, kann gewerbepflichtig werden, in jedem Fall aber sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Auch hier würde ich mich aber einfach mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um das im Einzelfall abzuklären.

  • Grundsätzlich sollte ein Forum so oder so nie Grundlage für eine Entscheidung in Rechtssachen sein. Die meisten Personen in einem Forum dürfen keine Rechtsberatung durchführen (Ich im übrigen auch nicht). Es sollte immer ein Anwalt oder Steuerberater konsultiert werden. Gerade bei der Gründung kann viel falsch gemacht werden.


    Womit dieser Thread vermutlich eh obsolet ist. Zumindest in der Form, wie er jetzt geführt wird.


    Die KanzleiWBS hat dazu mal ein schönes Video gemacht, da es hier ja um YT geht:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.



    Ich würde zu 1. noch etwas ergänzen. Die dauerhafte Tätigkeit ist gerade bei YouTube schnell erzielt. Wichtig ist auch da die Absicht.


    Ich glaube bei 2. meinte er das Angeben beim Finanzamt Der Comic Laden . Das muss man nämlich sonst hat man schnell hinterzogen :D

  • Nehme ich 20.000€ ein und habe 21.000€ Ausgaben, mache ich einen Verlust von 1000€, muss aber noch 1900€ ans Finanzamt zahlen, mache also 2900€ Verlust.



    Äh, nein. Wenn du keinen Gewinn erzielst, zahlt du auch keine Steuern. Worauf denn auch?


    Auf den UMSATZ! Die Umsatzsteuer ist unabhängig vom Gewinn. Weil sie offiziell von Deiner Kundschaft zu zahlen ist. Gilt allerdings nicht für deine Youtube-Werbeeinnahmen, weil die hier anfallende Umsatzsteuer bereits von Youtube in Irland abgeführt wird.

    Den Gewinn versteuerst du mit der Einkommenssteuer.

    Ab einem Gewinn von 24.500€ im Jahr zahlst du übrigens zusätzlich noch Gewerbesteuer.


    in jedem Fall aber sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Auch hier würde ich mich aber einfach mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um das im Einzelfall abzuklären.


    Steuern:ja, Sozialabgaben: nein. Einkünfte aus nebenberuflicher Tätigkeit werden bei den Sozialabgaben üblicherweise nicht berücksichtigt. Bei mehrfacher rechnungstellung kommen wir zur unter 1. beschriebenen Gewinnerzielungsabsicht.


    "Dies ist keine Rechtsberatung sondern eine Anregung, sich ab einer Gewinnerzielungsabsicht ernsthaft mit dem Steuerrecht zu beschäftigen."

  • ich würde einfach raten : wenn ihr die yt Richtlinien erfüllt und eure Videos monetarisieren wollt, investiert und macht einen Termin beim Steuerberater. Der wird euch auf euren Fall bezogen beraten. Und nicht sagen Masse ist x und du bist es somit auch. Nein du bist vielleicht y oder z und jemand der 10 Jahre yt macht, vielleicht damit in die selbstständige Arbeit gegangen ist ( hauptberuflich) ist anders zu betrachten wie jemand der es als nebenberufliche Tätigkeit macht und sich davon vielleicht den WocheEinkauf finanziert.

  • Ich muss hier aber auch ergänzen, dass Einkommenssteuer von GEWINNeinkünften zu zahlen ist.


    Die Umsatzsteuer ist als Kleintunternehmer eher uninteressant, da man sie nicht ausweisen muss (Siehe § 19 Abs. 1 S. 1 UStG). Das ist dort als Entlastung gedacht. Dafür kannst du ja auch die Vorsteuer nicht gegen rechnen.


    So weit mit bekannt ist, sprechen wir gerade über Kleinunternehmer. Ist man da nicht mit im Boot, Muss man die Umsatzsteuer natürlich abführen. Was anderes kommt für die meisten Starter hier vermutlich nicht in frage :)


    Macht man keinen Gewinn, sollte die Vst. mit der Ust. im Idealfall zudem übereinstimmen. Was bedeuten würde, man zahlt auch dann keine Steuern. Zumindest keine Umsatzsteuer.

  • Ich muss hier aber auch ergänzen, dass Einkommenssteuer von GEWINNeinkünften zu zahlen ist.


    Die Umsatzsteuer ist als Kleintunternehmer eher uninteressant, da man sie nicht ausweisen muss (Siehe § 19 Abs. 1 UStG). Das ist dort als Entlastung gedacht. Dafür kannst du ja auch die Vorsteuer nicht gegen rechnen.


    Ist man da nicht mit im Boot, Muss man die Umsatzsteuer natürlich abführen.

    genau. Und das ist auch der Grund warum viele Firmen ihre gewinne minimieren ( ausgaben und Anschaffungen tätigen) denn je geringer der Gewinn, je geringer die Steuer. Pauschal sagt man: 50% vom Gewinn bekommt das Finanzamt. 10000 Gewinn macht 5000 Steuer. Kaufe ich mir ne Kamera und einen neuen Rechner für 2000 habe ich grob nur noch 4000 steuern zu zahlen. Man kann natürlich nur investieren wenn man Gewinn erzielt. Logisch oder :'D

  • genau. Und das ist auch der Grund warum viele Firmen ihre gewinne minimieren ( ausgaben und Anschaffungen tätigen) denn je geringer der Gewinn, je geringer die Steuer. Pauschal sagt man: 50% vom Gewinn bekommt das Finanzamt. 10000 Gewinn macht 5000 Steuer. Kaufe ich mir ne Kamera und einen neuen Rechner für 2000 habe ich grob nur noch 4000 steuern zu zahlen. Man kann natürlich nur investieren wenn man Gewinn erzielt. Logisch oder :'D

    Abschreibungen nicht zu vergessen.

  • Steuern:ja, Sozialabgaben: nein.

    Doch, selbstverständlich. Ist nicht böse gemeint, aber da empfehle ich noch mal nachzulesen oder zu -fragen, denn da hab ich von meiner Steuerberaterin eine andere Auskunft.


    Ich würd mich an der Stelle dann aber doch mal hier ausklinken, denn exakter als wir es hier gemeinsam aufgedröselt haben, kriegt man's dann wirklich nur noch vom Steuerberater/Anwalt für Steuerrecht, und das nächste Posting vom Nemzov besteht sonst bestimmt nur noch aus fett gedrucktem Caps Lock :-D

    So weit mit bekannt ist, sprechen wir gerade über Kleinunternehmer.

    Jo, da war ich generell auch, deswegen wunderte mich Nemzovs Einwurf ja erstmal. Dass man als Nicht-Klein-Unternehmer Umsatzsteuer zahlt, ist ja klar, aber davon war doch hier nicht die Rede. Da zahlst du nun mal nur auf den Gewinn Steuern, zumindest unterhalb der Freibeträge.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite?
Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!