Zumindest ein Kleinstgewerbe, wenn der Jährliche Umsatz unter 17.500 EUR fällt.
"...im ersten Jahr". Ab dem zweiten Jahr ist die Grenze bei um die 51.000 Euro.
Bezüglich der Angabepflicht würde ich einfach beim örtlichen Finanzamt anrufen - als meine Einnahmen aus meinem Nebenberuf damals noch unter 100 Euro lagen, wollten die das gar nicht wissen, weil zu viel Arbeit.