Habt ihr ein Gewerbe angemeldet?

  • ich würde einfach raten : wenn ihr die yt Richtlinien erfüllt und eure Videos monetarisieren wollt, investiert und macht einen Termin beim Steuerberater.

    Word. Steuerberater und/oder Finanzamt sollten da auf jeden Fall die Ansprechpartner sein. Wem das schon zu viel Aufwand ist, der sollte das mit YouTube vielleicht besser sein lassen. ;)


    Ich bin auch sehr froh seit diesem Jahr einen Steuerberater zu haben. Vorher hab ich's alleine gemacht. Jetzt kriegt der alle Unterlagen und macht mir den Bums fertig. Und ich muss mir keinen Kopf mehr machen, dass eines Tages die Handschellen wegen Steuerhinterziehung klicken. :D

  • Ich bin auch sehr froh seit diesem Jahr einen Steuerberater zu haben. Vorher hab ich's alleine gemacht. Jetzt kriegt der alle Unterlagen und macht mir den Bums fertig.

    100 % unterschrieben. Was alleine an Aufwand und Zeit (und somit barem Geld) für die Buchhaltung wegfällt, ist die Investition zehn Mal wert. Jetzt nur auf YouTube bezogen macht das aber natürlich erst Sinn, wenn man damit auch gescheit Knete verdient :-) Ein einmalige Beratung ist aber immer gut :-)

  • darf ich euch mal was anderes fragen ?
    1. was kostet ungefähr eine Beratung diesbezüglich?
    2. stimmt es das man keine affiliate mehr schalten darf ohne Gewerbeschein ?
    3. auch wenn ich mit yt kein Geld verdiene und das auch nicht in naher Zukunft werde/ will, kann ich einen Gewerbeschein beantragen um wenigsten affiliate zu schalten ?

  • 1. was kostet ungefähr eine Beratung diesbezüglich?

    In meinem Fall war die Erstberatung sogar kostenlos. Weiß aber nicht, ob das immer so ist.



    2. stimmt es das man keine affiliate mehr schalten darf ohne Gewerbeschein ?

    Solmecke ist der Ansicht: Ja, Affiliate-Links sind knallharte Werbung und müssten in der Beschreibung sogar als Werbung gekennzeichnet werden.
    Daraus schließe ich: Ja, du brauchst auch ein Gewerbe, weil Gewinnabsicht. Aber auch hier (wie du ja selber empfohlen hast): Finanzamt oder Steuerberater kontaktieren. :)



    3. auch wenn ich mit yt kein Geld verdiene und das auch nicht in naher Zukunft werde/ will, kann ich einen Gewerbeschein beantragen um wenigsten affiliate zu schalten ?

    Si. Denen ist es völlig Latte wie viel bzw. ob du überhaupt was damit verdienst. Zumindest bei der Anmeldung spielt das keine Rolle. Kostet hier in Bonn einmalig 20€ und ist ne Sache von max. einer Stunde.

  • Danke. Wird auch immer schlimmer. Gut ich werde es einfach mal machen. Denn falls ich mal einen € verdiene mit den links, kann ich sie ja über die Steuer angeben.

  • Hallo... also jetzt mal ne vllt blöde frage...
    wenn ich nix mit YouTube verdiene sollte man dann trotzdem ein Gewerbe anmelden?
    und kann ich dann auch wenn ich nix verdiene z.b. die Lebensmittel die ich einkaufe oder alles was ich so für meine Videos brauche von der Steuer absetzen?
    ich kenne mich da null aus...

  • wenn ich nix mit YouTube verdiene sollte man dann trotzdem ein Gewerbe anmelden?

    Wenn du nicht monetarisierst oder auf anderen Wegen mit deinem Kanal Geld verdienst, nein. Sobald Geld in deine Richtung fließt, möchte natürlich auch das Finanzamt mitspielen.



    und kann ich dann auch wenn ich nix verdiene z.b. die Lebensmittel die ich einkaufe oder alles was ich so für meine Videos brauche von der Steuer absetzen?

    Sollte möglich sein. Ich kenne es zumindest von Datingcoaches so, dass sie selbst Getränke in Discos absetzen können, weil es zum Seminar dazugehört.


    Bei solchen Fragen aber immer einen Steuerberater oder das Finanzamt fragen.

  • Zum Absetzen:
    Lebensmittel, Dinge des täglichen Bedarfs absetzen, eher nein. Dass du diese Sachen in deinen Videos nutzt ist zwar irgendwie "geschäftlich", aber du wirst sie sicher danach "privat" essen. Das wird, wenn überhaupt durchsetzbar, sicher einiges an Erklärungsbedarf gegenüber dem Finanzamt und im Endeffekt wenn überhaupt nur eine anteilige Anrechnungsfähigkeit ergeben.


    Das was man meistens unter "Absetzen" versteht, beinhaltet vor allem die Dinge, die man nachweislich sinnvoll für die "Firma" genutzt hat, alles andere ist Privat und damit nicht absetzbar. Und man kann bestimmte Kosten gegen die Einnahmen rechnen, wie zB ein Anteil der Internetkosten oder Anschaffungen von Geräten wie Kameras, Mikrofone, etc, aber dies auch nur in bestimmten Grenzen und meistens erstmal nur die Mehrwertsteuer, die man darauf gezahlt hat oder den Wertverlust (Stichwort Abschreibung, sehr kompliziert).


    Und was viele bei dem Thema oft nicht verstehen:
    Absetzen bedeutet "Steuerpflicht reduzieren", sprich man kann nur etwas absetzen, wenn man auch eine Steuerpflicht hat. Wenn man also 500 Euro Einnahmen hat und darauf sagen wir 100 Euro Steuern zahlen müsste (fiktiver Steuersatz), dann nützt es nichts, wenn man 10.000 Euro Ausgaben angibt, alles was man reduzieren kann, ist diese 100 Euro Steuerpflicht, die man damit auf 0 bringen könnte, das Finanzamt gibt einem da kein Geld zurück.


    Zum Gewerbe nochmal:
    DIe Definition eines Gewerbes beinhaltet die "Gewinnerzielungsabsicht", nicht das machen von Gewinnen. Ansonsten müssten vermutlich auch viele Großkonzerne ihre Gewerbe abmelden ;) .


    Wenn deine Einnahmen bisher unter 1-200 Euro liegen, ist das für das Finanzamt wohl auch eher Hobby / Liebhaberei. Aber wenn man irgendwann so ab 4-500 Euro Umsatz (kein Gewinn) machen würde, müsste man die trotzdem als Nebenerwerb anmelden und dafür ein Gewerbe registrieren, auch wenn man gleichzeitig mehrere Tausend Euro für Equipment ausgegeben hat und dadurch keinen Gewinn gemacht haben sollte. Und bei Umsatz wird dann alles zusammengerechnet, was irgendwie Geld oder teilweise auch Geldwerte Vorteile bringt, Affiliate Links, Werbeeinnahmen, Sponsoring-Erträge, etc.


    Nebenbei darf man bei vielen Affiliate Programmen offiziell auch nur teilnehmen, wenn man ein Gewerbe betreibt und eine gültige Steuernummer angibt.

  • Habe einen generellen Gewerbeschein. Weniger wegen Twitch/YouTube, mehr wegen echter gewerblicher Tätigkeit, nebenberuflich versteht sich.
    Der Gewerbeschein ist jedoch auch für Einnahmen durch Dienstleistungen online ausgelegt, weswegen ich das problemlos einbeziehen kann.


    Man muss immer daran denken. Wenn man eine Gewinnabsicht hat, ist es schon ein Gewerbe. Man kann jetzt also beispielsweise nicht einfach einen Onlineshop aufbauen und erstmal schauen was passiert. Die Amtswege sind vorher zu gehen. Da muss jeder aufpassen.

  • Absetzen bedeutet "Steuerpflicht reduzieren", sprich man kann nur etwas absetzen, wenn man auch eine Steuerpflicht hat. Wenn man also 500 Euro Einnahmen hat und darauf sagen wir 100 Euro Steuern zahlen müsste (fiktiver Steuersatz), dann nützt es nichts, wenn man 10.000 Euro Ausgaben angibt, alles was man reduzieren kann, ist diese 100 Euro Steuerpflicht, die man damit auf 0 bringen könnte, das Finanzamt gibt einem da kein Geld zurück.

    Das ist zwar richtig, im Falle eines Einzelunternehmens - sofern als Nebengewerbe geführt - gehört aber auch die Einkommenssteuerlast aus dem Hauptberuf mit dazu. Also so gesehen würde man da schon etwas zurück bekommen. Das Problem ist hier eher, dass dir das Finanzamt vermutlich spätestens bei der dritten Steuererklärung mit negativer Bilanz in der EÜR das Gewerbe entziehen wird.


    Wenn deine Einnahmen bisher unter 1-200 Euro liegen, ist das für das Finanzamt wohl auch eher Hobby / Liebhaberei.

    Damit wäre ich vorsichtig.


    wegen echter gewerblicher Tätigkeit

    Wenn du mit YouTube Geld verdienst, ist das eine echte gewerbliche Tätigkeit :P

  • Das ist zwar richtig, im Falle eines Einzelunternehmens - sofern als Nebengewerbe geführt - gehört aber auch die Einkommenssteuerlast aus dem Hauptberuf mit dazu. Also so gesehen würde man da schon etwas zurück bekommen. Das Problem ist hier eher, dass dir das Finanzamt vermutlich spätestens bei der dritten Steuererklärung mit negativer Bilanz in der EÜR das Gewerbe entziehen wird.

    Das sehe ich auch so @Tobias Grund .
    Ich glaube auch nicht das die Finanzämter drei negative EÜR Bilanzen abwartet? Ich vermute mal das man schon beim zweiten Versuch einer genaueren Überprüfung unterzogen werden könnte. Deshalb sollte man grundsätzlich Rechnungen bzgl. Ausgaben und Einnahmen sinngemäß archivieren damit sie dann auch vorhanden sind. Eben ein wenig simple Buchführung wenn man so will.


    Im übrigen ist das jetzt zwar ein wenig offtopic @ZapZockt aber nicht jeder Gewinn ist automatisch versteuert. Die Finanzbehörden behandeln Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold z.B. als ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EstG. Innerhalb einer Haltefrist von einem Jahr fällt Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz des Verkäufers an. Die Besteuerung entfällt, wenn der Gewinn die Freigrenze von 600 Euro nicht erreicht. Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr ist der Gewinn aus einem Verkauf steuerfrei. Die Regelung gilt sowohl für Anlagegold als auch für Altgold. Das aber nur als kleine Anmerkung.
    (Ich weiß, Eigenwerbung stinkt xD :thumbup: )


    Aber zurück zum Thema, Grundsätzlich sollte man für jedwede Gewinnabsichten auch das jeweils benötigte Gewerbe betreiben. Ich sehe das z.B. Sehr häufig in der Forenwelt wie sogenannte „Spenden“ als Einnahmequelle zur Verfügung gestellt werden um damit z.B. Umkosten wie Server, Domain usw. zu begleichen, die aber dann kein Gewerbe betreiben. Ist halt auch immer das Spiel mit dem offenen Feuer. ;P

  • Ich glaube auch nicht das die Finanzämter drei negative EÜR Bilanzen abwartet?

    Kommt vermutlich drauf an, in welchem Monat man das Gewerbe angemeldet hat. Wenn man z.B. im November 2017 erst angemeldet hat, können durchaus die EÜR aus 2017 und 2018 negativ sein, weil 2 Monate als "Gründungsjahr" dann doch etwas wenig sind. Kommt aber sicher auch darauf an, von welchen Werten wir sprechen. Wer 200€ Einnahmen gegenüber Ausgaben in Höhe von 10.000€ glaubhaft machen will, wird da sicher schneller Probleme kriegen ^^


    Deshalb sollte man grundsätzlich Rechnungen bzgl. Ausgaben und Einnahmen sinngemäß archivieren damit sie dann auch vorhanden sind

    Das ist wirklich wichtig. Die sollten man eine Weile vorhalten.

  • Damit wäre ich vorsichtig.

    Das ist zwei Freundinnen von mir passiert, die online verkaufen wollten.
    Haben angemeldet, dann hieß es Liebhaberei, aber dann durften sie es nur noch über Tauschbörsen verkaufen.

    Hier sollte etwas Schlaues stehen.
    Oder was Lustiges.
    Oder mein Lieblingszitat.
    Und das ist das:
    The brick walls are there for a reason. The brick walls are not there to keep us out; the brick walls are there to give us a chance to show how badly we want something. The brick walls are there to stop the people who don't want it badly enough. They are there to stop the other people!
    Randy Pausch (1960-2008), The Last Lecture

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