Dies gilt als Werbeunfreundlich

  • Jahrelang haben YouTuber einfach Videos gemacht und einfach alles Monetariesiert, ohne Gewerbeanmeldung, Impressum oder gar Steuerabgaben zu machen oder das Urheberrecht auch nur im geringsten zu beachten. Und dies wurde bis ins kleinste Fizzelchen ausgenutzt und ausgeübt. Nun seit Beginn des Jahres, hat nun YouTube/Google doch mal ein wenig angefangen durchzugreifen, was aber weniger dem Verantwortungsgefühl geschuldet ist sondern dem Firmensinn Geld zu verdienen.


    Der eine oder andere bekam es schon selbst zu spüren, oder man hat zumindestens ein Video eines großen YouTubers gesehen in dem er/sie doch pupliziert "Wie Pöse und Gemein das von YT/Google sei und es doch ganz klar gegen Menschenrechte verstöße", was es ja eindeutig nicht ist. Es handelt sich nur um eine längst überfällige Regelierung des Marktes.


    Aber kommen wir dazu, wieso man eure Videos doch als Werbeunfreundlich einstufen könnte.



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    • Umstrittene Themen und sensible Ereignisse: Bei Videoinhalten rund um sensible Themen oder Ereignisse – unter anderem Krieg, politische Konflikte, Terrorismus oder Extremismus, Tod und tragische Vorfälle sowie sexueller Missbrauch – wird keine Werbung eingeblendet, auch wenn die Inhalte keine grausamen Bilder umfassen. Videos zu aktuellen Tragödien, auch wenn diese in den Nachrichten oder als Dokumentation präsentiert werden, sind z. B. möglicherweise aufgrund des Themas nicht für Werbung geeignet.
    • Drogen und Produkte mit gefährlichen Substanzen: In Videoinhalten zum Verkauf, zur Nutzung oder zum Missbrauch illegaler Drogen, regulierter Drogen oder Substanzen sowie sonstiger gefährlicher Produkte, darf keine Werbung eingeblendet werden. Videos, die Drogen oder Produkte mit gefährlichen Substanzen zu bildenden, dokumentarischen oder künstlerischen Zwecken thematisieren, sind grundsätzlich für Werbung zugelassen, sofern Drogenkonsum oder Missbrauch von Substanzen nicht grafisch oder verherrlichend dargestellt wird.
    • Schädliche oder gefährliche Handlungen: Bei Videoinhalten, die schädliche oder gefährliche Handlungen umfassen, die zu ernsthaften physischen, emotionalen oder psychologischen Schäden führen können, darf keine Werbung eingeblendet werden. Dazu gehören Videos, die schmerzhafte oder invasive chirurgische Eingriffe oder kosmetische Behandlungen oder Scherze mit sexueller Belästigung oder Demütigung zeigen.
    • Hasserfüllte Inhalte: Bei Videoinhalten, die zu Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, Veteranenstatus, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder einer ähnlichen Eigenschaft, die mit systematischer Diskriminierung oder Ausgrenzung verbunden ist, anstiften sowie Einzelpersonen oder Gruppen herabsetzen oder demütigen, darf keine Werbung eingeblendet werden. Satirische Inhalte oder Comedy sind davon möglicherweise ausgenommen. Es reicht jedoch nicht aus, Inhalte einfach als Comedy zu kennzeichnen. In diesen Fällen kann es trotzdem sein, dass das Einblenden von Werbung nicht möglich ist.
    • Unangemessene Sprache: Bei Videoinhalten mit derber oder vulgärer Sprache im gesamten Video darf möglicherweise keine Werbung eingeblendet werden. Vereinzelte derbe Ausdrücke führen nicht zwangsläufig dazu, dass keine Werbung eingeblendet werden darf, es kommt allerdings auf den Kontext an.
    • Unangemessene Verwendung von Figuren der Familienunterhaltung: In Videos, in denen Figuren oder Inhalte aus dem Bereich der Familienunterhaltung als Animation oder live in gewalttätige, sexuelle oder auf sonstige Weise unangemessene Handlungen einbezogen werden – auch im Rahmen von Comedy oder Satire – darf keine Werbung eingeblendet werden.
    • Aufhetzung und Erniedrigung: Bei aufhetzenden, aufrührerischen oder erniedrigenden Videoinhalten darf möglicherweise keine Werbung eingeblendet werden. Beispielsweise darf bei Videoinhalten, durch die Einzelpersonen oder Gruppen erniedrigt oder beleidigt werden, möglicherweise keine Werbung eingeblendet werden.
    • Sexuell anzügliche Inhalte: In Videos mit hochgradig sexuellen Inhalten, bei denen der Fokus beispielsweise auf nackten Körperstellen oder sexuellen Handlungen liegt, darf keine Werbung eingeblendet werden. Auch Inhalte mit Sexspielzeug, sexuellen Utensilien oder expliziten Gesprächen über Sex dürfen möglicherweise nicht monetarisiert werden. Es gelten allerdings Ausnahmen für pädagogisch wertvolle Sexualkundevideos.
    • Gewalt: In Videos mit Inhalten, bei denen der Fokus auf Blut, Gewalt oder Verletzungen liegt und die ohne Kontext präsentiert werden, darf keine Werbung eingeblendet werden. Gewalt im Rahmen von Videospielen ist generell gestattet, Bildmontagen mit grundloser Gewalt allerdings nicht. Wenn gewalttätige Inhalte im Rahmen von Nachrichten, Lehrvideos, künstlerischen Projekten oder Dokumentationen gezeigt werden, kommt es auf den zusätzlichen Kontext an.


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    Grundlegend muss man hier extra nochmal anführen, dass es sich hier um keinerlei Zensur handelt, sondern lediglich um die handelsüblichen Telemedien Vorsätze. Und nebenbei erwähnt, es handelt sich nicht explizit um die deutschen Telemedien Vorlagen, diese sind nochmals um einiges schärfer.


    Auch wenn dieses Thema aktuell wieder von einigen YouTubern sowie diversen Online Magazinen groß aufgeblasen wird, ist da eigentlich gar nichts großes dahinter. Dies sind einfach wirklich nur Grundlagen der Grundlagen im Telemediengeschäft. Und sobald man auch nur einen Cent verdient, handelt es sich um ein Geschäft!


    Beachtet also einfach diese Vorlagen und Ruckzuck, läuft alles ganz normal :thumbsup:


    Wie immer gilt auch hier in Bezug auf YouTube: gesunden Menschenverstand verwenden, Missbrauch von Websites vermeiden und anderen mit Respekt begegnen.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Bei mir ist das zurzeit ziemlich seltsam. Letzte Woche ein Video hochgeladen, welches instant als werbeunfreundlich eingestuft wurde. Am nächsten Tag war es dann plötzlich werbefreundlich bis heute. Nur doof das die meisten Klicks am ersten Tag kommen. :rolleyes:


    Dann am Sonntag ein Video hochgeladen. War zunächst auf grün, also werbefreundlich, eingestuft worden. Dann am nächsten Tag galt es als werbeunfreundlich und heute ist es wieder werbefreundlich. Wtf.


    Ich habe bei keinen der beiden Videos eine Überprüfung angefordert, das hat sich einfach wahllos geändert. :D

  • Aktuell lernt das System ja noch ... wenn Probleme auftreten (Videos falsch einsortiert werden) soll man sich mit YT in Kontakt setzen.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Drogen und Produkte mit gefährlichen Substanzen: In Videoinhalten zum Verkauf, zur Nutzung oder zum Missbrauch illegaler Drogen, regulierter Drogen oder Substanzen sowie sonstiger gefährlicher Produkte, darf keine Werbung eingeblendet werden. Videos, die Drogen oder Produkte mit gefährlichen Substanzen zu bildenden, dokumentarischen oder künstlerischen Zwecken thematisieren, sind grundsätzlich für Werbung zugelassen, sofern Drogenkonsum oder Missbrauch von Substanzen nicht grafisch oder verherrlichend dargestellt wird.

    Darunter fallen laut YouTube-Filter wohl zwei Video von mir, zum einen gilt als werbeunfreundlich ein Video über Nasenspray-Sucht und wie man sie wieder los wird, und zum anderen ein Video über kolloidales Silberwasser, das man als Antibiotikum-Alternative bei Erkältungen und Infekten nutzen kann. Ja, Nasenspray und homöopathische Heilmittel, die knallen halt so richtig! 8) Habe es noch mal zur Überprüfung gegeben, mal sehen, was das bringt...

  • Ic hab das "böse Wort" in meinen Beschreibungen gefunden, einfach weg gelassen, jetzt ist alles werbefreundlich.
    Ok, darüber haben 20% der Youtube-Sucher mich gefunden, aber da meine Videos eh nur über 9% per Youtube-Suche aufgerufen werden, könnte das einen Verlust von etwa 1% der Aufrufe bedeuten. Egal ^^


    Leute, probiert einfach an den Beschreibungen rum. Glaub grad nicht, dass der Inhalt gescannt wird.

  • Leute, probiert einfach an den Beschreibungen rum. Glaub grad nicht, dass der Inhalt gescannt wird.

    Also die Beschreibung wird zuerst gescannt das ist ja klar. Ist für YouTube auch einfacher. Bei den Inhalt im Video wird aber auch gescannt. Dies aber ungenauer. Alles was du sagst wird in Text umgewandelt. Ähnlich wie bei "Ok Google" dann wird der Text gescannt.

  • Heute bin ich wieder durcheinander. Das vermutete böse Wort war es doch nicht. Ist wieder alles ein wildes Durcheinander.
    Bei einem werbefreundlichen Video hab ich in der Beschreibung zwei Wörter umgestellt (also weder gestrichen noch ergänzt) und danach war es werbeunfreundlich :(
    Hab die beiden Wörter wieder zurück gestellt, aber bleibt werbeunfreundlich.


    ... ach ja, in meinen Videos wird praktisch nicht gesprochen, also nix mit Fluchen oder unanständiger Sprache



    Ich habe einen zweiten Kanal mit grade mal 80 Abonnenten und 350 Aufrufen täglich, da ist kein einziges Video als werbeunfreundlich klassifiziert ...

  • Glaube ich eher weniger.
    Und Facebook hat es vorgemacht.
    2 KI von Facebook haben sich miteinander unterhalten in einer Sprache wo Facebook nicht kannte und deshalb abgeschaltet wurden.


    Der Algorithmus ist auch eine KI in gewisser Hinsicht
    Warum soll diese keinen “Geschmack“ entwickeln
    Ob dieses video gut oder schlecht ist.


    Sucht einfach mal bei Google
    Facebook KI mit eigener Sprache
    Da dürfte man was finden

  • Sexuell anzügliche Inhalte: In Videos mit hochgradig sexuellen Inhalten, bei denen der Fokus beispielsweise auf nackten Körperstellen oder sexuellen Handlungen liegt, darf keine Werbung eingeblendet werden. Auch Inhalte mit Sexspielzeug, sexuellen Utensilien oder expliziten Gesprächen über Sex dürfen möglicherweise nicht monetarisiert werden. Es gelten allerdings Ausnahmen für pädagogisch wertvolle Sexualkundevideos.

    Also mal doof interpretiert ... folgendes ist also ein pädagogisch wertvolles Sexualkundevideo oder wie? (Platz 1 der De Trends, nicht auf ab 18 etc.pp.)


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    #Willkür

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