Darf ich es veröffentlichen???

  • Hey Leute ich habe mal eine Frage. Darf ich von einer öffentlichen Veranstaltung in meinem Fall eine Wasser/Lichter schau genauer gesagt Flames of water, ein Video machen ( natürlich nicht die komplette Veranstaltung sondern nur etwa 2min lang.) und es auf YT als Teil in einem Vlog veröffentlichen?
    Ach ja und Musik wiert natürlch auch geändert wegen der Gama.


    Ps: Habe dazu auch auf YT schon ein paar Videos gesehen sie wurden nicht gespärt obwohl nicht einmal die Musik verändert wurde.


    Und meine zweite Frage ist:
    Ich habe etwa 25 sec. Mein Fernsehr im Bild wo Fußball lief und ich dazu etwas sage. Darf ich das zeigen?


    Danke schon mal im voraus. :)

  • Ich glaube nicht das es da Probleme geben wird, da es ja eine öffentliche Veranstaltung ist.
    Es gibt ja auch ganz viele Konzertvideos auf Youtube, einige zeigen sogar den kompletten Auftritt und die Videos werden nicht gesperrt.
    Solange du bei der Lichtershow die Musik veränderst, wird da bestimmt nichts passieren. :)


    Bei dem Fernseher bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber ich habe schon in mehreren Vlogs gesehen, dass sie mal kurz den Bildschirm gezeigt haben. Deswegen denke ich schon das du es zeigen darfst.

  • Ich glaube nicht das es da Probleme geben wird, da es ja eine öffentliche Veranstaltung ist.
    Es gibt ja auch ganz viele Konzertvideos auf Youtube, einige zeigen sogar den kompletten Auftritt und die Videos werden nicht gesperrt.
    Solange du bei der Lichtershow die Musik veränderst, wird da bestimmt nichts passieren. :)


    Bei dem Fernseher bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber ich habe schon in mehreren Vlogs gesehen, dass sie mal kurz den Bildschirm gezeigt haben. Deswegen denke ich schon das du es zeigen darfst.

    Danke. Ich sehe das auch so. Eigentlich müsste es ja erlaubt sein aber ich möchte noch andere Meinungen hören damit es sicherer ist.


    Allerdings weiß ich das so ein Konzert von einem Musiker strengstens verboten ist man darf eigentlich noch nicht mal ein Konzertausschnitt für private Zwecke nutzen.

  • Rechtlich bin ich mir auch noch bei vielem Unsicher :D. Aber ich würde beides mit reinnehmen. Ich denke Fernsehen kann jeder Schauen, also macht es keinen Unterschied. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es nicht eine Rolle spielt welchen Sender du zeigt. So ZDF ARD sollte weniger das Problem sein. Eher so bei den Privaten Sendern. Die Veranstaltung sollte kein Problem sein, wenn sie Öffentlich ist.
    Grundsätzlich würde ich versuchen nur eigenes Bildmaterial zu verwenden, aber wenn da irgendwas im Hintergrund zu sehen ist, ist es egal. Aber wie gesagt bin da nicht der Experte.
    Im Zweifel würde ich dazu Raten es wegzulassen, oder neu Aufzunehmen.
    Wie gesagt wäre vor allem bei Privaten Sendern vorsichtig, aber ich habe auch schon ganze Sendungen von RTL auf Youtube gesehen usw. Deswegen bin ich mir nicht sicher. Viele halten sich ja auch an das Motto "wo kein Kläger..."
    LG...

  • Es hängt davon ab, was auf der öffentlichen Veranstaltung gezeigt wird:


    • sind erkennbare Menschen dabei

      • dann brauchst Du die Einverständniserklärungen (idealerweise schriftlich) dieser Menschen, dass Du das Material im Internet veröffentlichen darfst
    • sind optisch künstlerische Aspekte dabei (z.B. Illuminationen eines Gebäudes wie dem Eiffelturm bei Nacht)

      • dann brauchst Du die Nutzungsrechte für die Veröffentlichung des Künstlers/Architekten im Internet auf Youtube
    • sind musikalische Aspekte dabei

      • dann brauchst Du die Nutzungsrechte des Musikers, bzw. seines gesetzlichen Vertreters z.B. der GEMA
    • liest jemand einen eindeutigen Text, z.B. ein Buch vor und der Autor ist weniger als 70 Jahre lang tot

      • dann brauchst Du die Nutzungsrechte von dem Verlag/Autor/Rechteinhaber für das Werk
    • sind eindeutige Marken im Vordergrund und nicht als Beiwerk zu sehen (also z.B. ein Apple-Logo nicht bloß klein auf Deinem Laptop der vor Dir steht während Du was erzählst, sondern groß eingeblendet, ein RTL Logo oder ARD oder ZDF)

      • dann brauchst Du die Nutzungsrechte der Markeninhaber

    Alles andere wären Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten und das kann in Deutschland recht teuer werden, vor allen Dingen, wenn Du auf die Idee kommst das Ganze gewerblich (also bei Youtube monetarisiert oder mit Affiliatelinks versehen zu nutzen). Und das sind nur die Aspekte, die mir gerade einfallen. Im Prinzip müsstest Du immer die Nutzungsrechte einholen und auch sicherstellen, dass die Person, die Dir die Nutzungsrechte zusichert, auch das Recht hat diese zu vergeben. (Z.B. könnte bei einer Lichtinstallation geschützte modulare Lichtelemente genutzt werden, für die der Lichtkünstler, der sie einsetzt nur die Verwendungsrechte für Liveveranstaltungen, aber nicht für Videos miterworben hat. Dann kann er Dir schlecht die Nutzungsrechte dafür erteilen.)


    Fakt ist: Nur weil es andere auf Youtube machen, ist es noch lange nicht erlaubt. Aber es ist auch Fakt, dass solche Urheberrechtsverstöße manchmal auch vom Rechtinhaber geduldet werden, weil sie eine Art Werbung darstellen. Und ein Großteil der Verstöße wird wahrscheinlich nicht geahndet, weil sie den Rechteinhabern nicht auffallen.


    Relativ einfach kannst Du es halten, wenn Du nur Sachen zeigst, die von Dir persönlich sind, nur Du vor der Kamera auftauchst oder einzelne Personen, die Du interviewst und Du nur Texte, Musikstücke, etc. verwendest, die unter den entsprechenden Lizenzen freigegeben sind, oder die Du selber unter Nutzung lizenzfreier Möglichkeiten erstellt hast. Nichts nebenher laufen lassen, wie Fernsehen oder Radio, das führt nur zu Problemen.

  • Rechtlich bin ich mir auch noch bei vielem Unsicher :D. Aber ich würde beides mit reinnehmen. Ich denke Fernsehen kann jeder Schauen, also macht es keinen Unterschied. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es nicht eine Rolle spielt welchen Sender du zeigt. So ZDF ARD sollte weniger das Problem sein. Eher so bei den Privaten Sendern. Die Veranstaltung sollte kein Problem sein, wenn sie Öffentlich ist.
    Grundsätzlich würde ich versuchen nur eigenes Bildmaterial zu verwenden, aber wenn da irgendwas im Hintergrund zu sehen ist, ist es egal. Aber wie gesagt bin da nicht der Experte.
    Im Zweifel würde ich dazu Raten es wegzulassen, oder neu Aufzunehmen.
    Wie gesagt wäre vor allem bei Privaten Sendern vorsichtig, aber ich habe auch schon ganze Sendungen von RTL auf Youtube gesehen usw. Deswegen bin ich mir nicht sicher. Viele halten sich ja auch an das Motto "wo kein Kläger..."
    LG...

    Ok Danke das Spiel lief ja im ZDF.
    Neu aufnehmen geht schlecht. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Janaly _lu () aus folgendem Grund: ​@Leo Also von deinen 5 Punkten kann ich alles bis auf Punkt Nr 2 verneinen. Denn die Musik würde ich ja ändern. Bei Punkt 2 weiß ich nicht ob das was ich habe dazu zählt. Mein kleiner Ausschnitt würde so wie hier im Video aussehen. https://www.youtube.com/watch?v=T2pc5GlLuhI​

  • Darf ich von einer öffentlichen Veranstaltung in meinem Fall eine Wasser/Lichter schau genauer gesagt Flames of water, ein Video machen ( natürlich nicht die komplette Veranstaltung sondern nur etwa 2min lang.) und es auf YT als Teil in einem Vlog veröffentlichen?

    JA, wenn du dir zuvor wie genau bei jeder anderen Art an Video Material, Bild Material oder Sound Material dir zuvor die Lizenz dazu von Rechte Inhaber holst.


    Und mein Lieblingssatz mittlerweile: Es ist scheiß Egal was andere auf YouTube machen!


    Schließlich geht es im rechtlichen Sinne um deinen Arsch, nicht um den von anderen ... das Internet und allein schon YouTube sind riesig, da kann es durchaus dauern bis Konsequenzen folgen bzw. Geklauter Inhalt ( ja es ist Diebstahl geistigen Contents, wenn man einfach Sachen nutzt ohne den Rechteinhaber zu fragen und eine Lizenz zu haben) gefunden wird. Desweiteren kann man von außern nie sehen, ob der jenige andere sich die Rechte eingeholt hat oder andere Vereinbarung da im Hintergrund laufen.


    Wenn du sicher gehen willst, gibt es nur 3 Sachen entweder du nutzt keinen Fremd Content, oder du holst dir zuvor die Nutzungslizenz ein bzw. informierst dich beim Rechteinhaber wie die Nutzung für Videoportale und ähnliches aussieht, oder holst dir einen Anwalt ins Boot der dich im Thema Urheberecht berät!


    Disclaimer: sry für einen teilweise Rauen Ton, aber es geht schließlich hier ums Urheberrecht, was leider von vielen gerade jungen YouTubern nur zu locker gesehen wird bis dann der tag kommt wo der Kanal geschlossen wird samt sämtlichen anderen GoogleKonten und ein netter Brief ins Haus flattert der doch ein etwas teureres Rückporto verlangt.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Also von deinen 5 Punkten kann ich alles bis auf Punkt Nr 2 verneinen. Denn die Musik würde ich ja ändern.
    Bei Punkt 2 weiß ich nicht ob das was ich habe dazu zählt.
    Mein kleiner Ausschnitt würde so wie hier im Video aussehen.

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    • sind erkennbare Menschen dabei

      • dann brauchst Du die Einverständniserklärungen (idealerweise schriftlich) dieser Menschen, dass Du das Material im Internet veröffentlichen darfst

    Bei dem Punkt ist mein Kenntnisstand anders. Wenn der einzelne Mensch belanglos für das Material ist, meist bei größeren Menschenmassen, gilt dieses Persönlichkeitsrecht vorerst nicht. Man kann bei solchen Veranstaltungen nicht jeden einzeln um Erlaubnis fragen. Machen Fernsehsender auch nicht, wenn sie vom Stadtfest berichten.
    Aber ich kann mir vorstellen, das man nachbessern muss, sollte sich wer beschweren. Aber das passiert wohl kaum.
    Ich würde mich da mehr sorgen, ob dahinter solche Deppen stehen wie beim Eifelturm, den @Leo ja ebenfalls erwähnte. Einfach lächerlich das die Beleuchtung des Eifelturms so hart verfolgt wird, vor allem natürlich bei kommerzieller Nutzung. Sollten sich doch freuen, dass die Beleuchtung so begeistert. Es wird sicher keine Touristen kosten, nur weil mans auch auf Bildern anschauen kann


    Was den Fußball angeht habe ich aber keine Ahnung. Da es weder live, noch ausführlich, noch direkt vom Fernseher abgegriffen ist, weiß ich nicht ob dir da jemand nen Strick drehen wird. Durchs abgefilmte ists jedenfalls auch unwahrscheinlich das irgendein kluger Algorithmus das entdeckt.

    Programmplan
    RimWorld | [b]Mo, Mi, Fr, So | 16 Uhr
    My Time at Portia | Mo, Mi, Fr, So | 17 Uhr
    Two Point Hospital | Di, Do, Sa | 18 Uhr
    Cities Skylines | Di, Do, Sa | 17 Uhr

  • Bei dem Punkt ist mein Kenntnisstand anders. Wenn der einzelne Mensch belanglos für das Material ist, meist bei größeren Menschenmassen, gilt dieses Persönlichkeitsrecht vorerst nicht. Man kann bei solchen Veranstaltungen nicht jeden einzeln um Erlaubnis fragen. Machen Fernsehsender auch nicht, wenn sie vom Stadtfest berichten.Aber ich kann mir vorstellen, das man nachbessern muss, sollte sich wer beschweren. Aber das passiert wohl kaum.
    Ich würde mich da mehr sorgen, ob dahinter solche Deppen stehen wie beim Eifelturm, den @Leo ja ebenfalls erwähnte. Einfach lächerlich das die Beleuchtung des Eifelturms so hart verfolgt wird, vor allem natürlich bei kommerzieller Nutzung. Sollten sich doch freuen, dass die Beleuchtung so begeistert. Es wird sicher keine Touristen kosten, nur weil mans auch auf Bildern anschauen kann


    Was den Fußball angeht habe ich aber keine Ahnung. Da es weder live, noch ausführlich, noch direkt vom Fernseher abgegriffen ist, weiß ich nicht ob dir da jemand nen Strick drehen wird. Durchs abgefilmte ists jedenfalls auch unwahrscheinlich das irgendein kluger Algorithmus das entdeckt.

    @DaddelZeit Mein Ausschnitt würde ungefähr auch so aussehen wie bei dem Video oben.
    -ohne Menschen und ohne Musik!

  • und es auf YT als Teil in einem Vlog veröffentlichen?

    So wie du es gesagt hast, würde (nachdem es mit Künstler und Veranstalter abgesprochen ist) nichts dagegen sprechen. Ich habe am Wochenende für einen Kollegen sein Konzert gefilmt und auch gefragt, ob er es mit dem Veranstalter abgeklärt hat (da ich ja Kamera etc. aufbauen muss).


    Das wäre übrigens auch die Frage (je nach dem wie komplex dein Vorhaben ist) ob und wo du die Kamera etc. aufstellen kannst, ohne dass du groß jemandem im Weg stehst oder zu sehr die Sicht versperrst. Da du aber schreibst, dass dies nur für ein VLOG sein wird (ich gehe jetzt mal davon aus dass du einfach nur die Spielreflexkamera o. ä. drauf hältst) sollte das kein Problem sein.

  • So wie du es gesagt hast, würde (nachdem es mit Künstler und Veranstalter abgesprochen ist) nichts dagegen sprechen. Ich habe am Wochenende für einen Kollegen sein Konzert gefilmt und auch gefragt, ob er es mit dem Veranstalter abgeklärt hat (da ich ja Kamera etc. aufbauen muss).
    Das wäre übrigens auch die Frage (je nach dem wie komplex dein Vorhaben ist) ob und wo du die Kamera etc. aufstellen kannst, ohne dass du groß jemandem im Weg stehst oder zu sehr die Sicht versperrst. Da du aber schreibst, dass dies nur für ein VLOG sein wird (ich gehe jetzt mal davon aus dass du einfach nur die Spielreflexkamera o. ä. drauf hältst) sollte das kein Problem sein.

    Ich habe es nur mit meinem Handy gefilmt, Menschen sind nicht drauf und Musik schneide ich eine rein die Gama frei ist. Aber abgesprochen oder so habe ich es mit keinem.
    Es würde halt wie in diesem Video aussehen.

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  • Die Gema ist egal! Es geht grundlegend ums Urheberrecht. (GEMA = Rechteverwalter)


    Auszug aus den YT Nutzungsbestimmungen


    8.4 Sie gewährleisten und garantieren, dass Sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügen (und für den gesamten Zeitraum Ihrer Nutzung der Dienste verfügen werden), die erforderlich dafür sind, dass YouTube Ihre Nutzerübermittlung zum Zweck der Bereitstellung von Diensten durch YouTube nutzen kann und anderweitig von Ihren Nutzerübermittlungen in der auf der Webseite und in diesen Bestimmungen genannten Weise Gebrauch machen kann.


    Das UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/


    Dazu dann ncoh ein, zwei Videos von WBS

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    deren Kontaktinfos:


    Hotline: 0221 / 400 67 550E-Mail: info@wbs-law.de



    Dies wäre z.B. ein Kanzlei an die du dich wenden köntest, um klare Antworten und ein fachliche Rechtsberatung, die es hier nicht gibt, zu bekommen.



    aber wie wir bei YouTube wissen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Du solltest dir aber bewusst sein, was du tust.

    Jeder ist für sich selbst verantwortlich, was andere machen ist egal! Dazu ebenfalls aus den YT richtlinien


    8.3 Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Sie für Ihre Nutzerübermittlungen und die Konsequenzen Ihrer Postings oder Ihrer Veröffentlichung alleine verantwortlich sind. YouTube übernimmt oder bekräftigt keine NUTZERÜBERMITTLUNG, oder irgendwelche darin enthaltenen Meinungen, Empfehlungen oder Ratschläge, und YouTube schließt ausdrücklich jegliche Haftung in Zusammenhang mit Nutzerübermittlungen aus.


    Hier und allgemein im Netz in Foren, gibt es nur Erfahrungsberichte bzw Diskussionen und keine rechtsgültige Fachberatungen, auf die sich im Nachhinein bei rechtlichen Folgen nicht gestütz werden kann. Rechtsgültige Fachberatung erhält man nur bei im Thema UrhG geschulten Anwälten.

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  • Dankeschön. Ich werde nachfragen ob ich es veröffentlichen darf. Aber eine Frage noch. Angenommen die sagen ja. Muss ich die Musik dann immernoch ändern? Denn die Musik haben die ja auch selber nur von berühmten Musikern übernommen und nicht selbst produziert.

  • Auch bei Bühnenshows und ähnlichen Dingen (wie einer Lichtshow) gilt das Urheberrecht, das ist nicht auf Musiker beschränkt.


    Wir sprechen solche Drehs mit den Veranstaltern ab und auch mit den jeweiligen "Verwaltern", wenn wir Dinge etwas genauer zeigen. In dem Fall wäre hier der "Showact" die Anlaufstelle.


    Auch auf öffentlichen Veranstaltungen gilt nicht zwangsläufig, dass man dort einfach filmen darf, hier herrscht auf dem Gelände dann das Hausrecht der Veranstalter, und entsprechend benötigt ihr dann auch vom Veranstalter eine Genehmigung.


    Die wenigstens Veranstalter scheren sich darum wenn da Videos online sind, aber wenn du rechtssicher sowas hochladen willst, dann solltest du den Dreh VORHER mit den Veranstaltern absprechen und vor Ort so Dinge wie die Lichtshow auch mit dem jeweiligen Showact absprechen.


    GEMA-Musik benötigt zudem ZUSÄTZLICH noch die entsprechende Lizenz, die man über die GEMA einkaufen kann, da hier die RechteVERWALTUNG (nicht die Rechte!) bei der Gema liegen. Ob das für Youtube mitlerweile überhaupt geht weiß ich allerdings nicht, wäre aber ohnehin sehr teuer.
    Bei Gema-freien Musikern ist dann die jeweilige RechteVERWALTUNG der Musiker die Anlaufstelle. Das ist hier oft die Band selbst, ab und an aber auch ein gemafreies Label oder andere Verwalter.


    Beim TV macht es btw. keinen Unterschied ob es öffentlich rechtlich ist, oder ein privater Sender. Auch hier gilt, ohne Lizenz geht nichts.


    Und gerade bei TV Aufzeichnungen sind oft auch Fremdlizenzen dabei (z.B. die Fußball Lizenz, Musik etc. etc.). Auch darauf sollte man achten.


    Man kann natürlich auch nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" hochladen, ist halt nur doof, wenn dann später doch ein Kläger kommt. "Andere haben auch" zählt da dann nämlich nicht. Theoretisch kann ein Veranstalter sogar 10.000 Videos dulden, und nur explizit dich verklagen, das entscheiden die jeweiligen Rechteinhaber dann in jedem Fall einzeln und dürfen sie auch ;)

  • Hey Leute ich habe die Genehmigung bekommen. ^^
    Hier ist das Video:

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