Sachgeschenke als Einkommen angeben?

  • Hallo zusammen,


    meine Frage richtet sich an jene, die ein Gewerbe für ihren Youtube Kanal angemeldet haben und sich etwas mit Einkommenssteuer usw. auskennen:


    Ich habe durch diverse Kooperationen mittlerweile mehrfach Produkte kostenlos zugesendet bekommen, damit ich darüber in einem meiner Videos spreche. Ich habe von den besagten Firmen keine weitere Bezahlung bekommen und meistens lief das ganze sehr unbürokratisch (also ohne schriftliche Vereinbarung o.ä.). Die Produkte waren teilweise recht wertvoll (100-150€). Ich wurde nicht dazu verpflichtet die Produkte nach dem Hochladen des Videos zu behalten, daher habe ich sie teilweise über Facebook/Ebay & Co wieder verkauft. Ich würde gerne wissen ob und wie ich solche "Sachgeschenke" als Einkommen in der Steuererklärung angeben muss. Hat da vielleicht jemand Erfahrung mit?


    Ein Gewerbe habe ich und verdiene durch Monetarisierung und Affiliate geringfügig. Dass ich eine Einkommenssteuererklärung machen muss, ist also klar.


    Vielen Dank und liebe Grüße!

  • Ich bin kein Anwalt und kann daher keine sichere Antwort geben.


    Im Zweifelsfall würde ich auch immer einen Anwalt konsultieren, da investiere ich lieber dieses Geld, anstatt später dann "auf die Nase zu fallen!"


    Soweit ich weiß: Wenn die Sachgeschenke einen Geldwert haben- also verkäuflich sind (was sie ja sind, da Du geschrieben hast, Du verkaufst sie weiter) dann schon. Geschenke, die unverkäuflich sind, nicht.


    Gerade bei "Willhaben" zB. (österreichische Plattform wie E-Bay), weiß ich, dass man da schnell Gefahr läuft, wenn man gerade regelmäßig Verkäufe tätigt, die eindeutig nicht mehr unter "Privatverkauf" fallen.


    Aber wie gesagt- Sicherheit bringt nur ein Jurist;).

  • Angeben definitiv, würd ich zumindest machen bei egal was ... da gibet irnen bestimmten Warenwert, ab wann es nen muss ist. Allerdings wird das ganze durch den wiederverkauf etwas kompliziert. Sonst wäre grundlegend Werbegeschenk die betitelung. Kann dir nur raten bei sowas, zum Amt zu gehen und dich da von den Bürokraten persönlich beraten zu lassen, so bist du auf der sicheren Seite. Denn da kannste dann sagen "ja das haben eure so verkackt", so durch ne eigenständige Recherche im Netz legste dich immer der Gefahr aus, das am Ende dich es treffen kann, wenn dann doch irwas nicht stimmt.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Gerade bei "Willhaben" zB. (österreichische Plattform wie E-Bay), weiß ich, dass man da schnell Gefahr läuft, wenn man gerade regelmäßig Verkäufe tätigt, die eindeutig nicht mehr unter "Privatverkauf" fallen.

    Also SO oft kommt das auch nicht vor. Vielleicht einmal im Monat. Vieles läuft dann auch noch privat, über Facebook Gruppen usw.


    Ich danke euch jedenfalls schonmal für eure Antworten. Beim Finanzamt werde ich definitiv noch nachfragen, aber ich dachte ich hätte jemand vielleicht schon eigene Erfahrungen damit gesammelt und könnte mir vorab schonmal etwas dazu sagen.


    Wenn mir ein Produkt FÜR EINE VERLOSUNG zur Verfügung gestellt wird, ist es aber doch kein Einkommen, oder?

  • Wenn mir ein Produkt FÜR EINE VERLOSUNG zur Verfügung gestellt wird, ist es aber doch kein Einkommen, oder?

    kommt auch auf den Kontext drauf, ob du nun z.B. nun das Produkt nur für ne Verlosung bekommst oder halt ebenfalls für ne Review etc., ob du selbst daran gewinn machst (also an der Verlsoung (Affilatelinks etc.pp) ...so oder so aber sollte dies angegeben werden, zwar je nach umstand halt als Werbegeschenk, ... bliblablu wäh, komm grad net drauf und müsste selbst nochmal fragen ... Bürokratendschungledeutsch

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