Shutterstock gibt sein OK für eine Bildnutzung, die meines Wissens nach nicht erlaubt ist - Finger davon lassen?

  • Hallo,
    die letzten Tage hab ich versucht, herauszufinden, ob Youtube Videos, an denen man Geld verdienen und in denen man Affiliate Links schaltet, als "redaktionelle Nutzung" gelten.
    Denn nur dann dürfte man Bilder verwenden, die "nur zur redaktionellen Nutzung freigegeben" sind, was bspw. für sogut wie alle Promibilder auf Stockfoto Seiten zutrifft.


    Nun war ich eigentlich fast der Meinung, dass Youtube Video KEINE redaktionelle Nutzung ist. Sowohl der US Shutterstock als auch der GettyImages Support hat das bestätigt.


    Der deutsche Support sagte aber, es sei ok.
    Einmal per Chat:



    Und auch nochmal per Mail:


    Ich habe explizit erwähnt, dass ich Werbung vor den Videos schalte und in der Beschreibung nochmal per Affiliate Link auf das Buch selbst verlinke.


    Trotzdem kommt mir das nicht so wasserfest vor.


    Was meint ihr? Mich auf das Statement verlassen und NUR DEREN Bilder dementsprechend in meinen Videos verwenden? Oder trotzdem die Finger davon lassen und davon ausgehen, dass der Support sich irrt?


    Ist so ein Emailverlauf handfest, wenn es zu Streitigkeiten kommen sollte? Und sind dann meine Videos sicher, oder kann es sein dass ich zwar nich verklagt werde, aber alle betroffenen Videos löschen muss?

  • Youtube kann genauso ein redaktioneller Inhalt sein, wie auch eine Zeitung, und es kann genausogut auch was völlig anderes sein. Der Inhalt ist da entscheidend.


    Mein Kanal wird mittlerweile auch zunehmend als "redaktionell" anerkannt an vielen Stellen. Wir haben dieses Jahr bei der Musikmesse z.B. auch eine Drehgenehmigung bekommen und wurden akkreditiert, weil wir eben redaktionelle Inhalte liefern, auch wenn wir nicht offiziell als Journalisten tätig sind (z.B. durch Presseausweise, Publikationen etc.)
    Vor grob 2 Wochen habe ich auch mit 2 Landesmedienanstalten gesprochen (wos um was ganz anderes ging). Die haben in beiden Fällen ebenfalls bestätigt, dass das eine redaktionelle Tätigkeit ist, die wir da machen.
    Da du vor Allem Bücher vorstellst, gilt das dann (wahrscheinlich) für dich ebenso.


    Wenn du hingegen einfach nur Pranks und so Sachen hochlädst, dann wäre das tatsächlich keine journalistische Tätigkeit, und du hättest dann das entsprechende Recht in der Form auch nicht. Die meisten Promo-Lizenzen sind eben reine Presse-Lizenzen, die oft exklusiv für journalistischen Content freigegeben sind. Das meinte der Support hier wohl mit "berichten"...nur so als Tipp...wende dich in Zukunft bei so Fragen an die Presse-Stellen, nicht an den Support. Der Support ist für Kunden. Presse-Stellen für Journalisten.


    Generell bist du aber (von der Anlaufstelle mal abgesehen) durchaus den richtigen Weg gegangen (wenn ich das richtig verstanden habe). Du hast Presse-Material angefordert, und das dann bekommen. Klar darfst du das dann auch (entsprechend der Lizenz) nutzen. Sprich journalistisch.
    Wenn du jetzt darauf eine Mona Lisa zeichnest, und dein Inhalt nichts mehr mit "berichten" zu tun hätte über das Buch, dann wäre dir die Nutzung allerdings untersagt. Der Journalistische Kontext muss schon erfüllt werden.


    Ich hoffe mal so ist das etwas klarer geworden ^^

  • In welcher Beziehung stehen denn die Promibilder zu den Büchern? Werden die Prominenten im Inhalt der Bücher genannt oder sind die Bücher von den Prominenten, deren Bilder Du benutzen willst?


    Die Mail halte ich für wenig stichhaltig, erstens zieht sie einen Vergleich zu Zeitungen, die annerkannterweise redaktionell tätig sind. Und zweitens wird in der Mail der Fotograf angesprochen, in Deinem Fall würde aber auch die Promisichtweise entscheidend sein. Daher kannst Du solche Fragen nicht pauschal beantworten, sondern immer nur inhaltsbezogen auf das jeweilige Video:


    Stell Dir also folgende Fragen: Ist Dein Video nach öffentlichem Dafürhalten journalistisch erstellt und mit redaktionellem Inhalt?


    A) ja

    • Bezieht sich das Bild auf den Inhalt Deines Videos?

      • nein: Du kannst trotzdem Ärger vom Promi bekommen.


      • ja: wahrscheinlich bist Du dann recht sicher unterwegs

    B) nein, die Lizenz reicht nicht aus und wenn Dir jemand etwas Böses will, könnte er Dich anschwärzen, z.B.

    • beim Bilderservice, der Dir eine Strafe aufbrummt, sofern dasselbe Bild zu höheren Kosten auch als kommerzielle Lizenz erhältlich ist
    • beim Fotografen, der das Bild nur redaktionell freigegeben hat und die Entfernung seines Bildes verlangt
    • beim Promi, der vielleicht mit der Verwendung des Bildes einverstanden ist
  • Danke für eure Antworten!
    Die Bilder werden in unterschiedlichen Zusammenhängen im Buch genannt. Trump zeige ich bspw., weil ich sein eigenes Buch darstelle. Michael Jackson wird in einem anderen Buch als Beispiel für einen feinfühligen, introvertierten Künstler herangezogen. Am liebsten würde ich die Promi-Beispiele ganz weglassen, aber die Bücher nutzen diese nunmal, um bestimmte Sachverhalte anschaulich zu machen.


    Die Unterscheidung zwischen redaktionell und kommerziell ergibt sich mir leider auch stundenlangem googlen nicht. Die Definitionen überschneiden und widersprechen sich.
    Aber da es folgende Videos von Kanälen mit mehreren Millionen Abonnenten gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich für meine Darstellungen Probleme kriegen könnte:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Die Bilder, die hier verwendet werden sind von GettyImages und unterliegen auch einer "nur redaktionelle Verwendung" - Lizenz.



    Der Shutterstock US Support hat mir 2mal gesagt, dass Buchzusammenfassungen auf Youtube KEINE redaktionelle Nutzung seien.
    Der deutsche Support hat aber das Gegenteil behauptet. Und ich habe ihnen genau gesagt, dass ich mti den Videos durch Werbung Geld verdiene und sogar auf das Buch selbst per Affiliate Link verlinke. Daraufhin kam die Antwort mit dem Zeitungs-Beispiel


    Wenn die Stockseiten wegfallen und die allermeisten verfügbaren Bilder einer Creative Commons ShareAlike Lizenz unterliegen (und damit auch wegfallen), bleibt einem fast nichts übrig, als den jeweiligen Promi selbst zu fragen. Das ist wohl auch der Grund warum ich bei fast allen größeren Youtube Kanälen Copyright-Brüche sehe.


    Ich hab jetzt einen schriftlichen Vertrag aufgesetzt, den Shutterstock mir so unterschreiben soll. Ich hab darin folgenden Satz untergebracht, meint ihr der hat Bestand?



    Der Nutzer xxx kann von Shutterstock oder den Fotografen, die die genutzten Bilder dort bereitgestellt haben, nicht nachträglich für die Nutzung entsprechend dieses Vertrages belangt werden. Auch kann von ihm nicht verlangt werden, Videos zu löschen, die sich an alle Regeln dieses Vertrages halten.

  • Ich wage zu bezweifeln, dass Shutterstock so einen Vertrag unterschreibt. Sobald es ums Unterschreiben geht, müsste die Rechtsabteilung drüberschauen und die Mühe macht sie sich wahrscheinlich nur bei einem größeren Kunden, der schon einige zehntausend Euro damit umgesetzt hat. Du bist ja wahrscheinlich noch ein recht unbeschriebenes Blatt.


    Das Problem mit der etwas weichen Handhabung von redaktionellen Inhalten ist wahrscheinlich bewusst so gewählt worden, um Beurteilungsspielraum für Richter im Einzelnfall zu lassen.


    Hier ist zum Beispiel ein recht interessanter Artikel darüber, der einen ähnlichen Fall beschreibt: https://www.anwalt.de/rechtsti…e-nutzung-vor_097542.html


    Was Du aber immer bedenken solltest: Du wirst in diesem Zusammenhang keine absolute Rechtssicherheit erhalten, da zuviele Rechte gleichzeitig greifen, die auch den oben erwähnten Burteilungsspielraum lassen. Mit Deiner Geschäftsidee bist Du rechtlich gesehen in einer Grauzone, in der Du wie jeder Gewerbetreibender die Risiken gegen die Chancen abwägen musst. Du kannst die Risiken mit einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung und einer gewerblichen Haftpflichtversicherung etwas abmildern, aber die sind auch nicht unbedingt billig und helfen nicht, wenn Du fahrlässig oder aus Unwissenheit Fehler machst.

  • Ich kann dir nur immer wieder raten, geh zu einem Anwalt der auf diesen Gebieten geschult ist, wenn du abgesichert sein willst. Noch ein Thema was für dich interessant sein sollte Impressumspflicht, da du ja Werbung schaltest.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Hier ist zum Beispiel ein recht interessanter Artikel darüber, der einen ähnlichen Fall beschreibt: https://www.anwalt.de/rechtsti…e-nutzung-vor_097542.html

    Danke. Den Artikel hab ich schonmal gesehen und der würde ganz klar gegen meine Videos als redaktioneller Inhalt sprechen.
    Hier siehts aber schon wieder anders aus: https://www.alltageinesfotopro…nd-kommerzieller-nutzung/

    Ich kann dir nur immer wieder raten, geh zu einem Anwalt der auf diesen Gebieten geschult ist, wenn du abgesichert sein willst. Noch ein Thema was für dich interessant sein sollte Impressumspflicht, da du ja Werbung schaltest.

    Ich hab schon nen Anwalt angeschrieben, aber ich wette, wenn ich 10 Anwälte Frage, sagen 5 so und 5 so.
    Ein Impressum muss ich noch machen, ja. Das werd ich gleich heute machen. Danke.


    Das Problem ist, man kommt quasi an kein Bildmaterial von Prominenten und Marken, ohne irgendwelche Regeln zu brechen. Die Stockfoto Seiten geben die nur zur redaktionellen Nutzung frei und die Creative Commons unterliegen meist einer ShareAlike Lizenz, was wiederum bedeuten würde, dass man das Video auch als ShareAlike für jeden freigeben müsste.


    Im Moment scheint sogut wie jedes Video auf Youtube, dass Prominennte in Fotos zeigt, eine dieser beiden Regeln zu brechen. Die einzige Alternative wäre den Promi selbst oder dessen Manager zu fragen, das dürfte bei den meisten aber unmöglich sein.
    Eine Lizenzregel, die quasi IMMER gebrochen wird, ist die ShareAlike-Klausel. Es gibt so viele große Youtuber die ShareAlike Bilder nutzen ohne ihr Video auch freizugeben und oft sogar ohne die Quelle zu nennen.


    Ich hab einige von ihnen persönlich angeschrieben und die Antwort ist immer in der Richtung "ich weiß dass ich hier was falsch mache, aber bisher ist noch nichts passiert"


    Auf der anderen Seite ist es auch nicht geil, einen Channel auf einem wackligen Fundament aufzubauen.



    Die Stockfoto Seiten begründen ihre "nur redaktionelle Nutzung" damit, dass sie keinen Modelvertrag von der jeweiligen Person einholen konnte, aber genau das braucht man ja auf Youtube angeblich nicht, wenn man eine berühmte Person abbilden will. Mein Link von oben sagt, dass man zur kommerzielle Nutzung immer das Einverständnis des Promis braucht. Aber damit ist wohl eher direkte Werbung, Verpackungen, Flyer usw gemeint.


    Nach diesen Regeln dürfte es kein Unterschied zwischen den Stockfotos und den frei verfügbaren Bildern vom Promis geben, wenn keine Modellizenz vorliegt. Dann dürften keine davon in irgendeinem Video ohne Erlaubnis gezeigt werden.


    Das was man auf Youtube angeblich darf und das was dort beschrieben wird, passt einfach nicht zusammen.


    Also mir sind irgendwie im Moment echt die Hände gebunden und ich weiß nicht, wie ich weiter machen soll.

  • "ich weiß dass ich hier was falsch mache, aber bisher ist noch nichts passiert"

    Das sind halt die 2 Üblichen Methoden .... entweder hält man sich ans Gesetzt, oder hofft einfach nicht erwischt zu werden. Grundlegend sollte ja jedem klar sein was der richtige Weg ist. Allen voran, da sich nun langsam aber sicher Europa mal ums Neuland Internet kümmern will, und wenn se es wirklich tuen ... und zwar richtig tuen ... dann ist Polen offen und Plattformen wie YouTube werden ganz schnell um einiges kleiner ...


    man sieht ja allein schon an der Geschichte mit der Rundfunklizenz in welche Richtung es gehen wird und dass diese keine positive Richtung für kleinunternehmer und Starter sein wird.


    Wie schon mal geschrieben ... Scheiß drauf was andere machen, wenn es um dich im Gesetzlichen Sinne geht ... denn es kann "gut" ausgehen ... aber es kann auch Arschteuer werden.


    Müssen es denn umbedingt Fotos von Personen des öffentlichen Lebens sein?
    Weil sonst guck mal auf Deviantart und mach Networking such dir Fotographen, Paparazi und Zeichner und networke mit denen.

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  • Ja, du hast recht. Es ist besser, auf Nummer sicher zu gehen.


    Am liebsten würde ich gar keine Promis und Marken abbilden, aber das ist bei vielen Büchern schwer.


    Und soweit ich weiß, gelten für Karrikaturen und Comic Versionen viele der selben Regeln, sodass ich dort auch Probleme bekommen könnte, sobald mein Channel zu sehr kommerziell ist.
    Auf den Stockfoto Seiten sind auch alle Comicversionen der berühmten Personen nur zur redaktionellen Nutzung freigegeben.

  • Naja, solange du die Verwendungsrechte (auch kommerziel) von Ersteller bekommst und es sich bei den Bildern um Personen des öffentlichen Lebens handelt, wo z.B. Präsidenten auch zählen, passt es ja.


    Da musste nur halt die richtigen Leute finde und mit ihnen zusammen arbeiten.


    Wie es mit der Verwendung aussieht bzgl. Verunglymphungen etc. hatte @Leo ja schon inem anderen Thread gut erklärt.

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  • Ich denke, das ist stark davon abhängig, was ich mit dem Kanal mache. Wenn ich nur Werbung schalte, geht das vermutlich klar. Aber ich weiß nicht, wie sich das ganze entwickelt. Vielleicht bringe ich irgendwann mal ein eigenes Produkt raus, das ich dann bewerbe, und dann könnte es mMn. schon wieder Probleme mit den Promi- und Markenbildern geben.


    Die Stockfoto Seiten stufen halt alle Comicfiguren und Karrikaturen genauso ein wie die echten Fotos, deswegen bin ich da lieber vorsichtig.



    Um auf Nummer sicher zu gehen, werd ich nur noch Bücher zusammenfassen, die ohne die Erwähnung von Marken und Promis auskommen. Außerdem werde ich darauf achten, nicht zu zitieren (Blinkist verwendet auch keine Zitate, wenn sie keine Lizenz vom Autor/Verlag haben). Auch wenn ich das bisher schon sogut wie nie gemacht habe.
    Anscheinend ist nämlich auch das nicht erlaubt, wenn man kommerziell handelt. Das wusste ich gar nicht.
    Alle Autoren, mit denen ich bisher in Kontakt bekommen bin, haben sich unheimlich über die Zusammenfassung gefreut. Ich schade denen mit so ner 7 Minuten Animation ja auch nicht, dafür ist der Umfang viel zu gering. Aber vielleicht hab ich irgendwann mal 200 Videos, dann reicht ein einziger Autor oder Verlag aus, der was dagegen hat, um Strikes oder Klagen zu kassieren.


    Ich werde außerdem nur noch Bilder von shutterstock nutzen, da weiß ich wenigstens, dass alles seine Richtigkeit hat.
    Nur halt absolut nichts was "nur für redaktionelle Nutzung" freigegeben ist.


    Fällt euch noch was ein, was ich beachten sollte?
    Autor und Titel nennen sollte doch ohne Probleme auch im gewerblichen Rahmen möglich sein, oder? Oder kann ich auch hier Probleme kriegen, weil mein Video den gleichen Namen trägt wie ein Buch?


    Und was ist, wenn der Autor selbst in einer Anekdote im Buch vorkommt. Wenn ich den nun nenne, kann er dann auch sagen, dass er nicht im Zuge meines kommerziellen Gewerbes genannt werden will?


    Und wie sieht es aus mit den Persönlichkeitsrechten lange verstorbener Personen, wie Charles Darwin? Meinem Verständnis nach kann ich dessen Namen und Bilder uneingeschränkt kommerziell nutzen?

  • Wenn Du Dich inhaltlich in Deinem Video mit dem Buch und dem Autor beschäftigst, beispielsweise eine Kritik zu einem Punkt aus dem Buch äußerst und dann Deinen eigenen Standpunkt dazu darlegst, solltest Du durchaus den Autor zitieren und auch nennen dürfen. Meiner Ansicht nach ist auch die Nennung des Autors und des Titels im Videotitel unkritisch, soforn Du nicht nur Autor und Titel sondern vielleicht auch noch "Buchbesprechung: " oder sowas mit reinpackst.


    Rein rechtlich gesehen kann Dir die Shutterstockaussage nicht unbedingt soviel bringen. Denn für den Kram, den Du veröffentlichst bist Du vor Gericht verantwortlich. Im Extremfall vergessen die Leute dort Telefonate oder sagen, die Person, die Dir geantwortet hat war gar nicht befugt Dir eine solche Antwort zu geben, oder es wird mit den negativen Aussagen von Shutterstock USA argumentiert. Fakt ist: Du bekommst keine hundertprozentig wasserdichte Geschichte. Aber Du kannst versuchen auf vielleicht 95% zu kommen und die restlichen 5% sind Restrisiko.


    Falls Du schon so ein Video gemacht hast, wo Du DIr unsicher bist, stell es doch einfach mal ein und setze es auf unsichtbar und teile den Link hier. Vielleicht fällt uns ja noch was ein, was Du da anders machen könntest, um das ganze zu entschärfen.

  • Ich weiß nicht ob das mit den Zitaten so einfach ist. Ich dürfte zB. sicherlich keine Zitate aus Büchern auf Tshirts drucken und verkaufen. Und die Abgrenzung zu einem gewerblichen Youtube Channel ist mir da nicht ganz klar.
    Blinkist zb verzichtet ohne Lizenz vom Autor/Verlag komplett auf Zitate (nicht mal einzelne Sätze). Das muss ja einen Grund haben.


    Ich hab mittlerweile mal nen Anwalt bei frag-einen-anwalt.de kontaktiert. 60€ hab ich bezahlt und die Aussage ist leider genauso schwammig wie meine eigene Internetrecherche.


    Ich will eigentlich einfach nur Buchzusammenfassungen machen die keinem Menschen schaden. Die dem Autor helfen, den Zuschauern helfen und mir helfen. Aber dieser Rechts Wirr Warr ist einfach nicht auseinander zu klamüsern.
    Es ist gelinde gesagt eine einzige Katastrophe denn mir ist keine Möglichkeit bewusst, die Bücher zusammenzufassen, ohne irgendwelche Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte zu brechen.

  • Und die Abgrenzung zu einem gewerblichen Youtube Channel ist mir da nicht ganz klar.

    Die ist in DE ganz eindeutig geregelt: Sobald du gewinnbringende Absichten hast, ist es gewerblich. Ob nun durch Werbeschaltung, Bewerbung von eigenen Produkten, bezahlte Werbung von Fremdprodukten ob nun in Videoform oder per Links in den Beschreibungen.


    Wie wäre es denn einfach Videos zu machen zu dem Konzept ohne gewinnbringende Absichten und dafür machste dir nen anderen Kanal mitm piff Konzept alá Trends den de dann gewinnbringenden Betreibst?

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  • In der Regel wenn de den richtigen Weg gehst, Pressestelle, sind die meisten in der Regel da recht fix und schnell. Bei Markenlogos kann man zumeist auch bei den Firmen auf den HP in Presskits fündig werden ,was die Benutzung angeht.


    Das ist so nen kleiner Punkt wo se recht fein sind, zumindest die meisten, da alles andere als sehr negative Promo eingeht wenn alleine der Pressekontakt schon nicht funzt. Und die ham da auch keine Milliarden anfragen oder so ... das sind wenn Medien die sich Melden, und YouTubeseits bzw. hobbyisten und nur in den sletensten Fällen ... weiter oben hattest ja schon geschrieben wie es die meisten lösen :D

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Also die Autoren frag ich in Zukunft. Dann kann ich auch Sätze zitieren, ohne jedes mal ein Zitat kenntlich machen zu müssen (Das stört den Redefluss).


    Bei Markenlogos und Promis wird das nicht klappen, schon allein aus dem Grund, dass die in den Büchern nicht immer in ein gutes Licht gerückt werden.


    Was hälst du davon, wenn ich Marken umschreibe? Wenn ich zB. statt "Google" sage "eine sehr bekannte Suchmaschine". Wäre das safe?


    Edit: Ne, geht auch nicht. Denn es gibt angemeldete Marken zu den verschiedensten Sachen. Zb ist sogar die "Pomodoro Technik" markenrechtlich geschützt.


    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich machen soll. Es scheint keine Möglichkeit zu geben, legal animierte Buchzusammenfassungen auf Youtube zu vertreiben und daran Geld zu verdienen.


    Ich hab jetzt mal Kanzlei WBS angeschrieben und denen meinen Fall geschildert. Die scheinen ja viel Ahnung davon zu haben. Dann bezahl ich halt einfach mal nen Batzen Geld um diese ganze Sache vernünftig zu klären.

  • Wichtig ist, wenn Du zitieren willst, dass Du DIch aktiv mit dem Zitat auseinander setzt. Es gab einmal ein Urteil gegen Stefan Raab, der Videoausschnitte verwendet hat, sich aber nicht nmit dem Inhalt auseinander gesetzt hat. Er musste zahlen. Umgekehrt gab es ein Gerichtsverfahren gegen Oliver Kalkofe, der auch Videoausschnitte verwendet und durchaus negativ darstellt. Hier wurde Oliver Kalkofe Recht gegeben, da er sich mit dem Inhalt auseinander gesetzt hatte und nicht bloß den Videoschnipsel verwendet hatte.


    Marken kannst Du meiner Ansicht nach schon nennen, wenn Du die Wahrheit sagst und nicht unbegründet hatest, also gut recherchieren, wenn Du was Negatives sagen willst. Das Markenlogo könnte ein wenig kritischer werden, da hier noch zu dem Markenrecht auch noch das Geschmacksmusterrecht hinzu kommt.


    WBS dürfte eine gute Anlaufstelle sein, aber ich vermute, die Ideallösung, die umsetzbar ist und Dir alle Risiken nimmt, wird Dir auch da nicht geboten werden. Der Staat will ja auch einen Beurteilungsspielraum für Richter ermöglichen, daher sind hundertprozentig eindeutige Gesetze, die nicht ausgelegt werden können eher selten. Sonst gäbe es die ganzen Herscharen von Anwälten ja auch nicht.

  • Jo, also die Autoren frag ich in Zukunft einfach vorher und mache mit denen auch aus, dass ich zitieren darf, ohne das extra kenntlich zu machen (einfach nur wegen dem Redefluss)
    Von der Seite seh ich keine Probleme, die Autoren haben sich bisher immer gefreut, wenn sie ihre Buchzusammenfassungen entdeckt haben. Die sind ja auch nur 7 Minuten lang und können so ein Buch nicht ersetzen.


    Aber den Teil mit den Promibildern und Markenlogos muss ich irgendwie klären. Zumindest so, dass es halbwegs wasserdicht ist.
    Ich bezahl ja auch gerne für Stockfotos und Lizenzen. Ich bin ja nicht geizig oder will irgendjemandem schaden.

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