Dritter filmt dein Material mit - wie reagieren?

  • Hey Leute,


    mich interessiert eure Meinung zu folgendem Thema:


    Ihr macht eine Aktion auf einer öffentlichen Veranstaltung, bspw. einer Messer und filmt dort für YouTube (z.B. indem ihr Streetcomedy macht). Jemand Drittes filmt euch mit, nicht nur beiläufig sondern hält voll drauf. Sein Bild und Tonmaterial ist also fast identisch mit eurem, nur aus einem anderen Blickwinkel. Dieses Material stellt er auf YouTube.


    Wie würdet ihr reagieren?


    Ich denke, mit einer Urheberrechtsverletzung hier zu argumentieren wird schwer (weil öffentlicher Raum und er nicht direkt Material geklaut hat). Allerdings haben wir es hier ja mit einer geistigen Urheberrechtsverletzung zu tun, da er eure lustigen Aktionen mitfilmt und diese als Content auf seinem Kanal bringt - wovon er dann natürlich profitiert.


    Ich bin gespannt wie ihr das seht! :)

  • Ich habe mir darüber noch nie Gedanken machen müssen.
    Aber ich würde diese Aktion nicht gut finden, besonders wenn er es ungefragt veröffentlicht.
    Du hast immer noch dein Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild, das würde ich ihn vielleicht auch so sagen.


    Gab es bei dir mal so ein Problem?

  • Das mit dem Persönlichkeitsrecht sehe ich hier etwas anders (ich bin aber auch kein Jurist! ;) ). Das ganze spielte sich ja auf einer öffentlichen Veranstaltung ab, auf der viel gefilmt wurde und man damit auch rechnen musste, hier und da mit im Bild zu sein. Deshalb ja dieser etwas problematische Fall. :)


    Zitat

    Ein öffentliches Informationsinteresse liegt vor, wenn die Filmaufnahmen ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betreffen oder die Person selbst in der Öffentlichkeit steht.

    Bei letztem Punkt ist halt die Frage: Ist ein YouTuber schon eine Person des öffentlichen Lebens? Und wenn nicht, ab wann ist man das? :D

  • Ganz klar Persönlichkeitsrecht, das die Veröffentlichung ohne Einwilligung der Person untersagt. Dagegen könnte man gerichtlich vorgehen. Filmt er nur und veröffentlicht nicht, ist es schwieriger.


    Interessant wäre es, wenn Ihr auf der Straße mit Stativ filmt und den Dreh nicht bei der Stadt oder dem Grundstückseigner angemeldet habt. Dann stelle ich es mir schwieriger vor, da Ihr dann wäre das so, als würde ein Autoknacker einen Falschparker anzeigen, weil der ihn zugeparkt hat. In so einem Fall würde ich versuchen, den Ball flach zu halten und zumindest die Veröffentlichung untersagen. Blöd ist es natürlich, wenn es jemand vom Ordnungsamt ist, der den ungenehmigten Dreh dokumentiert. Aber das ist schon recht konstruiert.

  • einmal dies plus dem Persönlichkeitsrecht was @Elena's Allerlei ja schon erwähnte. Da wie du beschrieben hast er bewusst euch filmt und ihr somit im Fokus seid. Außer der Fall mit Ordnungshüter trifft ein den @Leo beschrieb, wobei dieser natürlich dies auch nicht auf YouTube zu veröffentlichen hat. :)

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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