Bilder von Promis/Politikern und "nur redaktionelle Nutzung"

  • Hallo,
    allem voran: ich weiß, dass ihr mir hier keine Rechtsberatung geben könnt, deswegen bin ich nur auf Meinungen aus.


    Ich bin mir auch nach längerer Recherche unsicher, wie das mit Bildern von berühmten Persönlichkeiten in Youtube Videos läuft. In den folgenden Fragen gehen wir davon aus, dass das Copyright geklärt ist, ich also das Bild vom Fotografen aus verwenden darf.


    Die Leute zeigen ja ständig Bilder von Politikern und Promis in ihren Videos, es scheint also nicht von vornherein ausgeschlossen zu sein. Meine Frage ist also: Darf ich nur Bilder verwenden, bei denen der Fotograf einen Modelvertrag mit dem jeweiligen Promi hatte? Oder darf ich generell Bilder von Promis zeigen, weil diese ja Personen der Öffentlichkeit sind? Dass ich nicht die übelsten Paparrazi Fotos zeigen kann, ist klar. Aber normale Aufnahmen bspw. von Presskonferenzen.


    Meine zweite Frage ist: Gelten Youtube Videos, vor denen ich Werbung schalte und unter denen ich Affiliate Links platziere, also "redaktionelle Nutzung"? Anscheinend schon, denn Promibilder sind wohl generell von nicht-redaktioneller Nutzung ausgeschlossen und wie gesagt, werden diese ständig gezeigt.

  • A. Was andere auf YouTube machen ist egal, wenn es ums Recht (Gesetz) und Nutzungsbestimmung geht ... da dort zich variablen ... wie z.B. es ist ein 13 jähriger, dem eh egal ist ob die eltern Strafe zahlen müssen ... es ist jemand der die Rechte für die Nutzung hat ... etc.pp. ... eintreffen können. Und jeder ist für sich selbst verantwortlich!


    Ansonsten kann ich nur mal diese 3teilige Reihe der Kanzlei WBS empfehlen ...


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    Hier nochmal die YTLinien was monetarisiert werden darf https://support.google.com/youtube/answer/2490020?hl=de


    Und ansonsten ist ja eigentlich auch Shutter auch recht gut erklärt, was man darf und nicht ...


    Sie sehen, dass viele Shutterstock Bilder, Vektorgrafiken und Bildmaterial als "nur für redaktionelle Nutzung." markiert sind. Diese Inhaltselemente sind nicht für gewerbliche Nutzung freigegeben, sondern wurden stattdessen für die Nutzung in Nachrichtenmedien und sonstige nichtgewerbliche Zwecke erstellt (erfahren Sie, wie redaktionelle Bilder verwendet werden können).

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  • Bei meiner Frage geht es aber nicht um das Urheberrecht, wie ich ja in meinem Eröffnungspost erklärt habe.


    Und das Shutterstock Zitat reicht nicht aus, den Wortlaut kenne ich bereits.
    Nachrichtenmedien verdienen auch Geld. Das heißt, "redaktionelle Nutzung" ist nicht dadurch abgegrenzt, dass man damit kein Geld verdienen darf. Wodurch meine ursprüngliche Frage offen bleibt.


    Es ist unwahrscheinlich, dass hinter den tausendeden Videos über Promis und Politiker immer ein 13 jähriger steckt, der sich mit dem Recht nicht auskennt.


    Ich hab bei deinen Antworten immer ein bisschen das Gefühl, du willst eigentlich gar nicht helfen, sondern nur den Finger heben und mahnen. Generell bin ich ja dankbar für Antworten, aber das hilft mir nicht.


    Wenn das so simpel wär, wie du es darstellst, dürfte es keine Videos über Promis, Politiker oder Marken geben, denn laut Stockseiten sind die alle nur zur redaktionellen Nutzung freigegeben. Also scheint es nicht so einfach zu sein.

  • Wenn Du vom Fotografen die Nutzungsrechte am Foto erworben hast oder der Fotograf sie über Creative Commons Dir zugänglich macht und die Person sicher eine Person der Öffentlichkeit ist und das Bild die Person nicht diffamiert oder es völlig aus dem Zusammenhang reisst, solltest Du meiner Einschätzung nach das Bild in einem redaktionellen Umfeld (z.B. weil Du über ähnliche Personen berichtest oder von einem Buch berichtest, das über die Person ist) nutzen können.

  • Hab hier was passendes gefunden:


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    Anscheinend umfasst editorial use / redaktionelle Nutzung tatsächlich auch Youtube Videos



    Das hier steht auf Shutterstock. Die Frage ist, wo ordnet sich ein Youtube Video ein, an dem man Geld verdient?
    Alle der unter "darf" aufgelisteten Beispiele verdienen AUCH Geld, also ist die Frage nicht dadurch geklärt, ob man Werbung schaltet oder nicht.



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    • Dokumentationen
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    • Produktverpackungen
    • Andere gewerbliche und/oder Werbezwecke
  • Sobald du auch nur Gewinnerbringeabsichten hast zählt dies als gerwerbliche Tätigkeit!


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    und ja in dem Video gehts um die Gewerbemeldepflicht ... aber da wird halt auch nochmal erklärt ab wann YT Nutzung Gewerblich ist, und das ist halt wies oben steht.


    Und somit ist mit diesem kurzen Text seitens Shutter, geklärt ob du Bilder die so gekennzeichnet sind, diese für Videos die du Gewerblich nutzen willst, nutzen darfst.



    und hier dann noch das Zitat weiter unten on der oben schon verlinkten Shutterstock erklärungsseite ...



    Was ist "gewerbliche Nutzung?"


    Gewerbliche Nutzung ist jede Art von Werbung/Reklame für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Einkommen generiert. Die Nutzung kann direkt oder indirekt erfolgen. Direkte Nutzung könnte eine Produktanzeige sein. Indirekte Nutzung könnte ein Beitrag in sozialen Medien auf einer Unternehmensseite sein, die einen Feiertag bewirbt, ohne ausdrücklich zu verkaufen oder für das Unternehmen zu werben. Keine dieser Nutzungen wäre zugelassen, wenn das Bild als "Nur für redaktionelle Nutzung." markiert ist


    Gibt es eine Möglichkeit, redaktionelle Bilder gewerblich zu nutzen?
    Ein auf Shutterstock verfügbares Foto von Madonna wird als 'Nur für redaktionelle Nutzung' markiert. Um ein solches Foto gewerblich zu nutzen, müssten Sie eine separate Genehmigung von Madonna oder ihrem rechtlichen Vertreter einholen. Shutterstock ist nicht Teil dieses Prozesses; Sie müssten einen Nachweis über diese spezielle Genehmigung einholen und einbehalten.


    ... und auch wenn da fett auf dem Thumbnail steht uhrheberrecht, geht es in der Videoreihe nicht nur darum, man sollte vielleicht erstmal die Reihe gucken ;)



    ... und nein mir geht es nicht darum mitm Finger zu zeigen, sondern darum zu helfen ... und da dies hier noch immer keine rechtsgültige Beratung ist, die es nur beim Anwalt gibt ... verweise ich eben auf jene Quellen, wo es erklärt wird und warne vor blinden "Ich mache einfach das was andere machen", weil es egal ist was andere machen, denn nur du bist für deine Taten vor dem Gesetzesgeber für deine Taten verantwortlich und wirst dem entsprechend auch dann zur Verantwortung gezogen.


    Es hängen da einfach zuviele Variablen dran, die man so nicht nachvollziehen kann, warum XY eben XY hochladen kann.


    -XY ist ein 13 jähriger dem es egal ist
    -XY ist in wahrheit der Promi
    -XY hat die Bilder selber geschossen
    -XY hat alle Verwertungsrechte
    -XY gehört einer richtigen Redaktion an
    -der YT Algo hat den Inhalt nicht erkannt und daher ist es noch oben
    -etc.pp.


    Daher gilt man holt sich eine Rechtsberatung beim Anwalt ein, wenn man sicher gehen will, dass man keine Straftat begeht und auf der sicheren Seite ist.



    und wie es sich mit der Verwertung von Promi etc.pp. Bildern aussieht hat @Leo schon wunderbar erklärt ...


    Ich hoffe dies war dir nun hilfreich.

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  • Ich glaube es herrscht ein wenig Verwirrung über den Begriff redaktionelle Nutzung. In meinen Augen ist eine redaktionelle Nutzung eines Bildes die Nutzung eines Bildes zur Unterstützung Deines journalistischen Beitrags. Du hast einen Blog in dem Du über die Königshäuser berichtest, dann ist die redaktionelle Nutzung einBild von der Queen in einem Artikel von der Queen. Das eine Redaktions mit einem Artikel Geld verdient ist dabei kein Abbruch für die redaktionelle Nutzung. Wichtig ist der journalistische Gehalt Deines Beitrags. Machst Du ein Video über ein Buch und benutzt dabei ein passendes Bild und empfiehlst nachher das Buch als gutes Buch und setzt einen Link auf Amazon, könnte das als werbliche Nutzung des Bildes ausgelegt werden. Da das Ziel des Videos indirekt der Verkauf des Buches wäre. Lässt Du den Link zu Amazon weg und lässt es nur über Youtube Werbung monetarisieren, würde zwar auch Geld damit verdient werden, aber das Bild wäre eher redaktionell genutzt. Wärst Du der Autor des Buches könnte es aber eher wieder werblich ausgelegt werden. Nutzt Du das Bild als Thumbnail für das Video und das Video würde ohne das Bild weniger gut angeschaut werden, könnte das wieder als werblich angesehen werden.


    Du siehst, es gibt kein klares Ja oder Nein dazu. Du musst das im Einzelfall genau betrachten. Und vieles kann auch vor Gericht so oder so ausgelegt werden.


    Hier ist der passende Ausschnitt von Pixelio, der das Thema auch ganz gut erfasst:
    http://www.pixelio.de/static/lizenzvertrag_redaktionell

  • Aber genau das ist der Widerspruch. ALLE Promi Bilder auf Shutterstock sind nur zur redaktionellen Nutzung freigestellt.

    da ist kein wiederspruch, Leo hat hat ja geschrieben wie es mit der Verwendung allgemein aussieht .... wenn man die Rechte hat die Bilder zu nutzen. Und Shutterstock gibt eben jene Rechte nicht für die kommerziele Nutzung raus ... wie man die Rechte für kommerziele Nutzung von shutterstockfotos kommt die nur zur redaktionellen tätigkeit gekennzeichnet sind, ran kommt steht doch im zweiten absatz




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  • Das heißt, dass Shutterstock die Bilder von Promis nur für redaktionelle Nutzung rausgibt, ist eine individuelle Entscheidung von Shutterstock und bedeutet nicht, dass Promibilder generell nur zur redaktionellen Nutzung freigegeben sind?


    Daran hatte ich nämlich den Umkehrschluss gezogen (Shutterstock -> Promis nur redaktionell + Promis generell in Videos erlaubt = Videos sind redaktioneller Inhalt)
    Aber anscheinend lag ich da falsch.

  • Geanu! Shutter ist nur der Rechteverwalter, der die Vorlagen geben kann wie die Bilder verwendet werden dürfen.


    Allgemein wie Leo ja auch schon ansatzweise erwähnte, dass es da keine genauere definierung für Personen des Öffentlichen Lebens gibt und dies von Fall zu Fall entschieden werden muss. Das wichtigste ist wohl, allem voram im Zusammenhang mit YouTube, dass man da ganz und gar vorsichtig sein muss wenn man über YouTuber berichtet die im jüngeren Alter sind, denn Jugendliche und Kinder haben ein unantasbares Recht auf ihre Privatsphäre.

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  • Du kannst bei Gesetzen leider nicht einfach Umkehrschlüsse ziehen. Shutterstock ist ja keine gesetzgebende Organisation.


    Shutterstock interpretiert auch nur das Recht. Und Shutterstock kann es relativ egal sein, wie Du ihre Aussagen interpretierst, wichtig ist, dass wenn ein Promi Shutterstock vor Gericht zerren will, die sich auf den Paragraphen "nur redaktioneller Inhalt" berufen können und dann das Gericht überprüfen muss, ob Dein Video ein redaktioneller Inhalt ist oder nicht. Wird das Video als redaktioneller Inhalt gewertet und der Promi bekommt Recht, ist Shutterstock in der Klemme, oder der Fotograf, der das Bild vielleicht mit unerlaubten Hilfsmitteln aufgenommen, oder das Bild den Promi bloß stellt oder ähnliches hat. Wird Dein Video als kommerzieller Inhalt gewertet, dann ist Shutterstock vor Gericht wahrscheinlich weitgehend aus dem Schneider und die Forderungen des Prominenten gehen an Dich.


    Hier ist ein bestimmtes Zitat interessant:
    "Vielmehr erkannten sie, dass die Bilder vorrangig kommerziellen Interessen dienen. Daher überwiegt das Recht des Sportlers, selbst über die Verwendung von Bildnissen seiner Person zu kommerziellen Zwecken zu bestimmen."
    Das klingt für mich so, als könnte man Promibilder nicht einfach so kommerziell nutzen, ohne das Einverständnis des Promis zu haben.


    Und in diesem Beitrag ist schön erklärt, was Du in Sachen kommerzieller Nutzung mit Promibildern darfst, bzw. was Du tun musst, damit Dir der betreffende Richter das durchgehen lässt.
    Zitat: "In beiden Fällen hat der BGH die Klagen abgewiesen und stellte folgende Grundsätze auf:

    • Grundsätzlich darf man das Bildnis einer prominenten Person nicht ungefragt zu Werbezwecken benutzen.
    • Grundsätzlich kann aber auch eine kommerziell gerichtete Meinungsäußerung, sprich Werbung, durch die Meinungsfreiheit geschützt sein.
    • Dies aber nur, wenn die Werbemaßnahme nicht nur wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens dient (reine Aufmerksamkeitswerbung), sondern zudem einen nicht unerheblichen Informationsgehalt für die Allgemeinheit bietet.
    • Ein Informationsgehalt für die Allgemeinheit liegt insbesondere vor, wenn die Werbung sich auf ein aktuelles gesellschaftliches oder politisches Ereignis bezieht und es (satirisch) kommentiert.
    • Jedoch ist es nicht ausreichend, wenn lediglich der Image- oder Werbewert der prominenten Person ausgebeutet wird, ohne dass auf das konkrete Ereignis Bezug genommen wird.
    • Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck erweckt wird, die prominente Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt."

    Wenn Du nach der Prämisse handelst, also Dich bei der Bildnutzung auch mit der Person in Bezug auf die Zeitgeschichte befasst und nicht bloß die Werbewirksamkeit der Person z.B. für ein Thumbnail nutzen willst, solltest Du für den Fall, dass es vor Gericht geht passable Chancen haben da wieder raus zu kommen. Aber jeder Richter tickt ein wenig anders und da bei diesen Geschichten auch einiges an Interpretationssache mit dabei ist, lässt es noch Interpretationsspielraum für den Richter, damit man üblen Dingen doch Einhalt gebieten kann.

  • Leo, was du gepostet hast ist sehr hilfreich. Also Promis abbilden ist safe.
    Ich wunder mich nur, warum dann alle Stockfoto Seiten ihre Promibilder generell nur zur redaktionellen Nutzung freigeben, obwohl Yotubube keine redaktionelle Nutzung ist, man dort aber sehr wohl Promis zeigen darf.
    Irgendwo hab ich auch eine Begründung einer solchen Stockphoto-Seite gelesen und da stand drin, dass sie für kommerzielle Nutzung das Einverständnis des Promis bräuchten. Aber genau das braucht man ja für Youtube eben NICHT, wie du bereits gezeigt hast.


    Es gibt Channels wie bpsw "Made My Day" mit mehreren Million Abonnenten, die regelmäßig Stockphotos von Promis zeigen (die eigentlich nur zur redaktionellen Nutzung freigegeben sind)
    Wieso geht das dann durch? Interessiert sich einfach keiner dafür?

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