bekannte Musik lief unbeabsichtigt im Hintergrund

  • Huhu,
    ich habe auch einem Sportwettkampf gefilmt und bei der Siegerehrung hört man deutlich im Hintergrund einige angesagte Songs. Ich möchte den Ton nicht wegmachen, wie gehe ich nun vor?
    Es ist ja unabsichtlich im Hintergrund, gibt es da eine Regel? Sollte ich es monetarisieren, kommt bestimmt die Anzeige, dass alle Gewinne an den Interpreten gehen? Kann man sich dagegen "wehren"? Es ist nur eine kurze Sequenz. mfG Janina

  • Da kann man leider nichts machen. Einzelne Dinge aus der Tonspur rausfiltern geht meines Wissens nach nicht.


    Als Regel gibt es zwar rechtlich gesehen die Möglichkeit, wenn Musik an sich nur das Beiwerk ist, das ohne rechtliche Konsequenzen zu machen. Das dürfte hier aber nicht der Fall sein (und wäre dem ContentID System ohnehin egal).

  • Da kann man leider nichts machen. Einzelne Dinge aus der Tonspur rausfiltern geht meines Wissens nach nicht.


    Als Regel gibt es zwar rechtlich gesehen die Möglichkeit, wenn Musik an sich nur das Beiwerk ist, das ohne rechtliche Konsequenzen zu machen. Das dürfte hier aber nicht der Fall sein (und wäre dem ContentID System ohnehin egal).

    Hey, eventuell hört man es auch zu undeutlich, wenn ich es hochlade und keine Meldung bekomme, ist es dann i.O., oder kann ich es nach dem hochladen irgendwo testen? liebe Grüße =)

  • Es tut mir wirklich leid das so sagen zu müssen, aber sobald die Musik kein absolutes Beiwerk mehr ist, dann ist das schlicht und ergreifend eine Urheberrechtsverletzung. Und Beiwerk ist das auf so einer Veranstaltung nicht mehr, da die Musik Teil der Veranstaltung/Situation ist und somit zum Gesamteindruck beiträgt, bzw zur Stimmung beiträgt. Beiwerk ist eher sowas wie ein VLOG wo im Hintergrund einer 2 Sekunden mit dem Auto an dir mit 50 Sachen vorbei fährt und das Fenster dabei auf hat, und die Musik völlig irrelevant, ohne Thema des Videos zu sein, wenn man die Tonspur auseinander nimmt, noch irgendwie technisch im Video vorhanden ist, ohne auch nur ansatzweise was zur Stimmung beizutragen oder wirklich hör- und identifizierbar zu sein.


    Also was darüber hinaus geht kann bereits eine Urheberrechtsverletzung sein.


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    Ob und wie das am Ende technisch im Video ist, das ist für den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung egal.


    Das was du machen möchtest, um das nochmal ganz klar zu unterscheiden, und um klar zu machen, dass das 2 Paar Schuhe sind, ist zu testen, ob das technisch bereits automatisiert erkannt wird, dass du eine Urheberrechtsverletzung begehst.


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    Deswegen für den juristischen Part ein ganz klares "Nein, das ist nicht in Ordnung". Juristisch gesehen ist das völlig egal, ob das Content ID System das feststellt oder nicht.


    Aus rein technischer Sicht, und den juristischen Part ausgeklammert, kannst du das (nur technisch) einfach durch hochladen testen. Am Tatbestand der Urheberrechtsverletzung ändert sich aber absolut nichts dadurch, völlig egal ob das ContentID System anspringt oder nicht.



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    Das von dir angesprochenen claimen (also dass die Gewinne an das Label und die Künstler gehen), das ist keine Erlaubnis oder Lizenz, sondern eine Duldung. Sie erkennen, dass du die Verletzung begehst und entscheiden danach, dass sie die Option der Abmahnung nicht wahrnehmen. Das Recht dazu haben sie aber (auch weiterhin, selbst wenn sie das eine Zeit lang dulden). Das ist einzig und allein die Entscheidung des Rechteinhabers, und da entscheidet jeder Rechteinhaber anders und kann auch in jedem Einzelfall anders entscheiden.
    Deswegen gibt es hier auch keine klare Antwort auf deine Frage ob das in dem Punkt in Ordnung ist. Das entscheidet dann am Ende nämlich der Rechteinhaber individuell

  • Gehe ins Creator Studio >>> Video Tools >>> Musikrichtlinien, gebe dort den Titel und Interpreten ein und schon weiste was das Content ID System damit macht.


    Grundlegend gilt ... egal für was (Bild, Ton, Video) brauch man auf YouTube (im Internet allgmein) die Rechte für die Verwendung, wenn diese nicht bei einem selbst liegen, muss man diese beim Rechteinhaber in vorm einer Nutzungslizenz beantragen!

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Wenn Du es eh noch nicht hochgeöaden hast, könntest Du den Ton an der Stelle, an der die krtischen Lieder kommen, ja auch ersetzen durch eine alternative Musik Creative Commons Musik, dann vielleicht noch ein wenig Jubelschreie dazu, die Du vielleicht. aus einem früheren Bereich des Videos entnehmen kannst. Klingt sicherlich nicht ganz authentisch, aber vielleicht kommst Du damit ohne Gemaprobleme weiter.

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