Markenrecht/Trademark

  • Hallo,
    darf ich in meinen Videos (Buchzusammenfassungen) das Logo amerikanischer bekannter Marken wie Nintendo oder Apple abbilden, wenn ich nicht den Eindruck erwecke, dass ich mit Ihnen in Verbindung stehe?
    Genauer gesagt bilde ich einen NES Controller ab (das Bild ist frei von Copyright) auf dem das Nintendo Logo zu sehen ist.
    Gilt für mich als Österreicher das Trademark Gesetz oder das Markenrecht?


    Ich hab schon versucht die Antworten zu finden, es ist mir aber nicht gelungen.


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Huijujuj!...Ob Du hier eine Auskunft bezüglich österreicheischem Markenrecht bekommst??


    Ich machd das immer so:
    Wenn ich mir nicht sicher bin lasse ich se lieber weg.
    Beispielweise hatte ich mal eine Video über eine Münzkollage schon komplett fertig als dann zweifen Aufkamen ob ich gewisse Münzen darin überhaupt im Video ziegen darf. Bis zum Schluß hies es in verschiedenen Formen abwechselnd "Nein-solche Symbole generell nicht!" und "Doch, für Münzen gibts ne Ausnahmen".
    Mein Motto - im Zweifel besser nicht - das Video ging nie online.
    Ich habe auch dieses Problme mit Markenemblemen (bei mir ist es das Commodore C=).
    Ich löse das immer so, dass ich entweder:

    • die Auflösung so klein Wähle, dass das Logo nicht mehr zu erkennen ist.
    • das Logo durch etwas verdecken lasse (z.B. ist die Ecke mit dem Logo nicht im Bild, oder hinter der Hand).
    • das Logo direkt unkenntlich mache (in Gimp mit dem "Finger" verreiben).

    Zusammenfassend:
    Darfst Du Logos in Videos verwenden: Keine Ahunnung.
    Im Zweifel aber: Besser nicht.
    Und: Du brauchst das garnicht.

  • Schau Dir mal das Video ab 5:32 an:


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    Ich denke vom Markenrecht her ist das nicht so kritisch, was Du beschrieben hast.

  • Soweit ich weiß darfst du auch Dinge zeigen, die du selber gekauft hast, und wenn es sich dabei um die reine Verpackung handelt. Also wenn erkenntlich wird, dass es sich hierbei um die Verpackung handelt, die man auch so im Laden stehen sehen würde. Hier greift das das Markensymbol-Copyright nicht. (sonst dürfte man z.B. ja streng genommen nicht mal ein T-Shirt tragen wenn da ein Marken-Symbol drauf ist, was bei fast allen Markenklamotten ja der Fall ist).


    Ein reines Produkt (wie z.B. die Münze oder eine Cola Flasche oder sowas) darfst du soweit ich weiß an sich auch problemlos zeigen, solange keine anderen Gesetze greifen (z.B. wenn du jetzt den Inhalt eines Filmes von einer DVD zeigst, oder bei Videospielen, Kalender mit pornografischem Inhalt, Gewaltverherrlichung, Verletzung der Menschen- oder Persönlichkeitsrechte etc. etc.)


    Wo da genau die Grenze liegt kann ich dir aber nicht sagen. Ich selber nutze hierfür einfach immer eigene Aufnahmen von den Produkten oder Verpackungen, oder Frage bei anderen an, ob die mir eigene Aufnahmen anfertigen können. Gerade beim Fall Nintendo dürfte es nicht schwer sein hier einen LPler im Forum zu finden, der noch einen NES (oder NES mini, der Controller ist da ja ziemlich gleich) zu Hause rumstehen hat, oder irgendeinen Youtuber der ein IPhone nutzt und und dir da schnell ein Foto oder einen kurzen Videoschnipsel davon machen kann. Im Zweifel hast du dann das Logo im Kontext zu einem Produkt, und solltest damit keine Probleme haben.


    Wäre auf jeden Fall eine super Gelegenheit für eine ungezwungene chillige Kooperation, wo du hier im Forum sicher eine Menge Anklang finden wirst.

  • Es gibt mehr als nur Urheberrecht und Markenrecht. Ich habe mal eine Abmahnung bekommen, weil ich gegen das Geschmacksmusterrecht verstoßen hatte. Dabei hatte ich ein Schärfgerät der Firma A mit drei anderen Schärfgeräten verglichen der Firmen B und C. Als Thumbnail hatte ich den Schärfer von Firma A genommen.


    Abgemahnt wurde ich von Firma D, die designtechnisch einen ähnlichen Schärfer in Amerika, aber nicht in Deutschland verkauft hatte. Das Design des Schärfers hatte sie sich aber über das Geschmacksmusterrecht schützen lassen. Dabei ging es also gar nicht um Logos, sondern nur um das optische Erscheinungsbild. Da Firma A jedoch in China saß und daher für die Firma D aus den USA nicht wirklich greifbar war, haben Sie halt Leute abgemahnt, die Geräte der Firma A im Einsatz hatten. Und da Du mit Monetarisierung oder Amazonlinks schnell als gewerblich abgestempelt bist, sitzt Du dann auch richtig mit im Boot, wenn Du aus einem Land kommst, in dem Du rechtlich leichter zu greifen bist als in Überseestaaten.


    Als Gewerblicher konnte mir über mein Video damit der Besitz eines solchen Geräts nachgewiesen werden, was als privater kein Problem gewesen wäre. Unfair fand ich damals, dass die Firma D nicht direkt den Hersteller A abgemahnt hatte und dass sie das eigene Produkt überhaupt nicht auf dem deutschen Markt angeboten hatte, so dass ich gar nicht ahnen konnte, dass Designschutz vorliegen könnte. Aber die Rechtsprechung handelt nicht unbedingt nach Fairness sondern meist nach dem, was im Gesetzt steht. Das war aber hier in Deutschland und nicht in Österreich. Ich könnte mir aber vorstellen, dass im Zuge der EU Harmonisierung vielleicht bestimmte Parallelen existieren.


    In Deinem Fall könnte das optische Erscheinungsbild des Controllers designtechnisch geschützt sein. Aber wenn ich mir die DPMA Datenbank anschaue:
    https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/einsteiger
    scheint es bei Controllern nicht so viele noch gültige geschützte Designs zu geben. Aber wer weiß ob das Gerät in der Designdatenbank Controller heißt und nicht "Gerät zu Steuerung von animierten Bewegtbildern". Dann wäre es schwierig das passende Suchwort dafür zu finden.


    Summa summarum dient der Beitrag nur dazu ein wenig Drumherum zu erklären. Hundertprozentige Sicherheit bekommst Du nie. Daher würde ich die Idee mal einfach umsetzen, ich glaube ehrlich gesagt nicht, das was passiert. Aber über die rechtliche Lage kannst Du ja mal ein wenig im Österreichischen Recht googeln und Deine Ergebnisse hier mitteilen.

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