Fremdes Bildmaterial zur eigenen Musik kombinieren...

  • Du kannst Dir natürlich die Nutzungsrechte versuchen vom Lizenzinhaber zu besorgen, ich weiss allerdings nicht, ob das bei kleinen Kanälen klappt.


    Im Spielbereich ist das vielleicht einfacher, weil da von manchen Herstellern wohl Duldungslizenzen vergeben werden, aber da können dir die Let's Player sicherlich mehr zu sagen.

  • Wenn du Videoclips nicht selbst erstellen sondern von anderen Usern benutzen willst, hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du hast vom Rechteinhaber die Genehmigung, oder du verwendest Material, das über eine Creative Commons Lizenz freigegeben ist.


    Nur auch da musst du aufpassen, da es verschiedene Varianten der CC-Lizenz gibt, die an unterschiedliche Bedingungen geknüpft sind.
    Am besten schaust du nach CC-BY. Unter dieser Lizenz freigegeben Videos dürfen auch kommerziell benutzt werden, es muss nur eine ordentliche Quellenangabe gemacht werden.


    Clips aus Naruto oder ähnlichen Serien sind ganz ausser Frage NICHT erlaubt. Da geistert oft der Begriff "fair use" durchs Netz, das ist allerdings ein US-Gesetz, dass nur in ganz bestimmten Situationen greift und eben auch nur in USA!


    Verbindliche Auskunft und genauere Erläuterungen kann dir nur ein Rechtsanwalt geben.

  • Zu LPs und Anime AMVs hier haben bei beiden die Rechteinhaber (Publisher, Entwickler) mittlerweile zu meist auf ihren Homepages diese Duldungslizenzen z.B. wie bei Nintendo https://r.ncp.nintendo.net/

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Ja Urheber fragen ist das A&O. gibt nix anderes....
    Außer wenn du so standart musik bild wie andere kanäle mit photoshop machen mit ner wave takt anpassung ist ja standart.
    Außer du willst mal ein eigenen Video Clip machen dann mach dir gedanken zu den Video was zu deiner musik passen kann und such die passende location dazu.
    zb bei Trance passt manchmal so zb. wenn du aus einer strassenbahn bei nachts raus filmst und das dann schnell pitcht das video. passt auch oder auf einer strasse die autos von weiten filmst und das auch schnell abläufst.....
    ich kenn da ein paar musik videos bloss mir fallen die titel nicht ein

  • Wo de gut gucken und suchen und Fragen kannst ... zumindest entnehm ich dies einiger Beschreibungen ... diverser Music Promoter ... ist Deviantart ... aber auch sonst gibt es schon je nach Programm einige Audiovisualisierungs Templates https://www.youtube.com/result…audio+visualizer+template bastel da grad selbst an ein paar ;)

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  • Du benötigst für ALLES eine Lizenz. Das ist nicht nur bei Bildern und Musik so (da aber ganz besonders). Fair Use gilt in Deutschland nicht.


    Allgemeines, wenns um einen richtigen Videodreh geht:


    Selbst für eine Aufnahme draußen auf dem Gehsteig benötigst du eine Drehgenehmigung von der Stadt, im Stadtpark von der entsprechenden Verwaltung etc. etc. Selbst dann brauchst du die eigentlich, wenn du nur ein Hallo für deine Facebook Freunde drehst. Sobald du generell irgendwas öffentlich zeigst, benötigst du streng genommen eine Lizenz. Bei Facebook und Co interessiert das in der Regel niemanden, könnte es aber, und dann wäre die Stadt (z.B.) da auch im Recht.


    Dass sowas kein Mensch einholt, und kaum einer sich dran hält ist halt auch kein Garant dafür, dass nicht gerade du dafür abgemahnt wirst. Außerdem kannst du nie wissen, WAS an Lizenzen ein Youtube Kanal eigentlich hat. Selbst wenn er sagt "kümmere ich mich nicht drum"...weißt du ob das real ist, oder Show? Vllt hat der Vlogger mit 30 Abonnenten auch vorher alles mit der Stadt abgeklärt, der LPler die Lizenz für den Song gekauft, und das LP abgesprochen. Ich habe für meinen Kanal bereits mit 2 Abonnenten auch eine Lizenz von EA bekommen, die Spiele zeigen zu können. Habe ich nie gemacht, könnte ich aber, da ich eine Lizenz habe. Als sehr kleiner Kanal ist sowas unheimlich Mühselig, die meisten Antworten nicht mal, oder wimmeln dich ab, wenn du mit einer kleinen Reichweite ankommst, aber unmöglich an sowas ran zu kommen ist es nicht, meist ist das dann aber eingeschränkt.


    Mal ein kleines positives Beispiel:


    Wir haben einen VLOG & Musikvideo an einer kleinen Sehenswürdigkeit hier vor Ort gedreht. Die Location selbst stand nicht unbedingt im Vordergrund, sondern vor Allem ging es drum Testaufnahmen mit ein paar Kameraeinstellungen zu machen, und die ggf. dann auch in einem Musikvideo zu verwenden, wenn sie denn in Ordnung sind. Wir produzieren alles selber und nutzen an sich keinerlei Fremdmaterial. Aber da Teile der Stadt zu sehen sind, Teile des Parks rund um die Sehenswürdigkeit, und natürlich auch die Sehenswürdigkeit selber waren hier gleich 3 Genehmigungen bei unterschiedlichen Ämtern notwendig, um das Video überhaupt drehen zu dürfen:


    - Ordnungsamt (für alles was mit der öffentlichen Stadt zu tun hat)
    - Grünflächenamt (für sämtliche Grünflächen innerhalb der Stadt, das ging bei uns bereits schon bei Bäumen mit 1m² Wiese auf dem Gehweg los)
    - Verwaltung der Sehenswürdigkeit, die genutzt wird (ich sage bewusst genutzt, nicht "zu sehen")


    Von Allen 3 Institutionen haben wir dann eine Erlaubnis erhalten, aber auch Auflagen erhalten, an die wir uns halten müssen (klar geregelt, welches Equipment dabei sein darf, Hinweise auf Verhaltensregeln, klare Eingrenzung des Umfangs, der Lautstärke etc. etc.). Das schränkten den Dreh in geplanter Form ein, aber immerhin durften wir überhaupt drehen. Die Aussage war auch hier, dass wir diese Genehmigung auch auf jeden Fall gebraucht haben, und ohne diese Genehmigung und die Absprache der Dreh illegal gewesen wäre.


    Und da geht es nur um simple VLOGs innerhalb der Stadt, wo Stadt selbst nur Beiwerk ist. Und um ein Musikvideo, bei dem man bei einer Aufnahme nicht mal die Locations sieht, sondern zum Drehen nur dort steht und von dort aus woanders hin filmt!!!


    Hier mal ein kleines negatives Beispiel:


    Für eine andere Location in einer anderen Gemeinde haben wir auch nach mehreren Wochen gar keine Genehmigung erhalten, und mussten die Szene leider streichen beim aktuellen Projekt, obwohl sie eigentlich tragend gewesen wäre fürs Video. Für die Show-Einlage, die wir da haben möchten, haben wir nun seit knapp 3 Monaten keine Location gefunden, an der wir das machen dürfen, was auch diesmal die Videoproduktion des Musikvideos sehr schwierig macht. Solche Momente ärgern einen auch, weil es alles unnötig verzögert, und man dann auch nichts dran ändern kann, und man bei kleiner Reichweite oft auch kein Argument hat, und nur auf Gutmütigkeit der Besitzer oder Verwalter hoffen kann. Das funktioniert zwar häufig, weil da auch in der Regel keiner solchen Sachen im Weg stehen möchte, aber bei manchen Dingen, ist das dann doch sehr sehr schwierig manchmal. Sowas gehört (leider) auch zum Alltag, wenn man Videos produziert.


    Wir haben da mehrere Video-Themen, die etwas aufwendiger sind, wo schon alles vorbereitet ist und wo uns schlicht und ergreifend nur eine Location für fehlt, an der wir dafür auch eine Genehmigung bekommen.



    --------------------------------
    Du bist hier in Deutschland, und da kannst du davon ausgehen, dass du für absolut ALLES eine Erlaubnis brauchst, was du nicht zu Hause auf der Couch drehst, und selbst da muss man teilweise schon aufpassen (mir ist sogar schon ein Fall bekannt, wo ein Poster im Hintergrund zur Abmahnung führte, weil es in dem Fall um eine Stadt ging, und auf dem prominent platzierten Poster die Stadt zu sehen war, und das damit zum Gesamtwerk beitrug oder so ähnlich, hab das nicht mehr so genau im Kopf).

  • Die Panoramafreiheit würde ich eher auf die Abbildung des Gebäudes oder der Statue beziehen. Wenn Du aber im Film vor einem Gebäude einen Film drehst, mit Kamera auf Stativ, kommen noch ganz andere Punkte zum Tragen, die @Semu auch schon angesprochen hatte. Dann macht sich die Stadt Sorgen, dass Verkehrswege behindert werden, dass die Sicherheit durch den Dreh reduziert wird oder das Anwohner belästigt werden. Die öffentlichen Ort haben einen Bestimmungszweck (Straßen zum Fahren, Parks zum Erholen, Bürgersteige zum Gehen und Radfahren für kleine Kinder, etc.). Im Rahmen dieses Bestimmungszwecks kannst Du die Orte genehmigungsfrei nutzen. Weicht Dein Zweck allerdings von dem Bestimmungszweck ab, musst Du Dir eine Genehmigung einholen, in der Dir Auflagen gemacht werden, so dass z.B. der Bestimmungszweck für andere weiter erhalten bleibt.


    Ziemlich schön ist das hier erklärt:
    http://www.fluter.de/einfach-draufhalten


    Und hier gibt die Mitteldeutsche Medienförderung noch ein paar weitere Infos dazu, wo explizite Genehmigungen erforderlich sind und wo man sich diese einholen kann:
    http://www.mdm-online.de/index.php?id=43


    Ganz so umfassend ist das Panoramarecht also nicht. Daher sollte man sich bei dem für einen zuständigen Amt informieren, sofern man vorhat es richtig und legal zu machen.

  • Naja, ganz soooo eng ist es dann auch wieder nicht. Im öffentlichen Raum gilt immernoch die Panoramafreiheit.


    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

    Das legen auch Städte immer ein wenig anders aus. Es kommt hier ganz drauf an, für was die Nutzung bestimmt ist, in wie weit das andere Einschränkt, und wie die Größenverhältnisse des Drehs sind, teilweise auch im Verhältnis zur Drehlocation. ( @Leo hat das ja sehr schön auf den Punkt gebracht). Wenn du nur mit einer Handkamera oder einem Handy unterwegs bist, dann ist der Umfang nicht größer als bei einer Gruppe Touristen, und man bekommt da eigentlich keine Schwierigkeiten. Sobald man aber dann anfängt mehr zu machen als nur zu Labern, länger vor Ort ist, die Lautstärke über normale Gesprächslautstärke hinaus geht, du Grünflächen wie Stadtparks betrittst, ein Stativ aufstellst etc. etc. etc. kann das schon über die übliche Nutzung hinausgehen. Wenn du ein simples Stativ auf dem Gehweg aufstellst ist das z.B. schon eine Einschränkung für andere Fußgänger, die über das übliche Maß an Nutzung einer Person hinausgeht. Wenn dann so Dinge wie Kinderwägen und Rollstuhlfahrer nicht mehr vorbei kommen problemlos und uneingeschränkt, dann ist sowas auch Drehgenehmigungspflichtig.


    Kleines Beispiel von unserem Sehenswürdigkeitsdreh: Wir haben etwa eine halbe Stunde vor dem Gebäude verbracht zum Drehen. Die Länge des Drehs ist damit also länger als das übliche Zeitfenster, was Touristen für Fotos oder kurze Urlaubsvideos benötigen. Damit stellten wir bereits eine Einschränkung da. Auch haben wir Kameras einige Meter von uns weg aufgestellt, was den Aktionsradius eines normalen Nutzers der Grünfläche bereits überschritt. Wir haben uns deshalb bereits in dem Fall abgesichert, auch wenn wir zu zweit nur mit 2 Kameras + Stativ und Handy unterwegs waren, weil es eben den sonst üblichen Rahmen sprengt. Wenn wir uns jetzt mit ner Decke in den Stadtpark setzen, und da ne halbe Stunde verweilen, ist das aber z.B. wieder was Anderes (da gibt's dann aber trotzdem noch ne Menge Auflagen).


    Da die Stadt generell keine Lust hast, jetzt jede Woche mit mir zu telefonieren, haben die uns hier generell für einen abgesprochenen Umfang eine Erlaubnis unter einigen Auflagen gegeben, die wir einhalten müssen. Beispielsweise dürfte ich mich jetzt nicht mit einer Gitarre in den Stadtpark setzen, und da 5x das gleiche Lied singen für ein Musikvideo (wo der Dreh dann vllt auch ne Stunde oder mehr dauern würde).
    Prinzipiell haben wir mit dem Amt also quasi abgesprochen, ab wann wir (speziell wir) über das Maß hinaus gehen, und klar die Grenzen definiert, in denen wir ohne vorherige weitere Absprachen filmen dürfen.


    Die sind durch die Absprache etwas weiter gefasst, als bei Anderen, die eben nicht vorher mit dem Amt in Verbindung waren, da sie auch die Nutzung eines Stativs z.B. beinhaltet, oder der Dreh auch länger als bsp. 5 Minuten dauern kann (auch hier aber nur unter vorgegebene Rahmenbedingungen und Auflagen). Selbst bei dem Stativ sind gewisse Vorlagen einzuhalten, und die Genehmigung unterschiedet sich auch, je nach Projekt (wie oben eben angesprochen ein Musikvideo z.B.). Selbst je nach Uhrzeit und Tag, selbst das aktuelle Wetter kann da Einfluss haben.


    Also ganz so einfach ist das mit der Panoramafreiheit nicht.

  • Hierbei ist der Knackpunkt aber nicht die Panoramafreiheit, sondern der Umstand dass ihr offensichtlich mit Gerätschaften und Team anrückt.
    Da mag das durchaus sein, das glaube ich dir aufs Wort. Ist aber ein anderer Grund für die erforderliche Erlaubnis - nicht das Filmen an sich ist reglementiert, sondern die Dinge aussenrum. Wie du eben sagst, dass keine Wege behindert werden ect. pp.
    Die Panoramafreiheit ist davon unberührt.


    Wenn ich im Park Fussball spiele ist das ok. Wenn ich anfange den Platz abzustecken und Tore zu zimmern ist das nicht ok, wenn ich keine Erlaubnis dazu habe. Das liegt aber nicht am Spiel an sich (ich hoffe man kann verstehen, worauf ich raus will).

  • Mir ging es auch nur darum, dass man nicht dank der Panoramafreiheit einfach überall filmen darf, sondern da viele Dinge zu beachten sind, und man für einige Dinge eben trotzdem eine Drehgenehmigung benötigt, und das muss auch nicht unbedingt die Gerätschaft sein, die man mitbringt.


    Viele verstehen das sonst hier erfahrungsgemäß nämlich so, als dürften sie das alles, weil es Panoramafreiheit gibt, und das wäre fatal, weil die Panoramafreiheit eben nur ein Teil des Bausteins ist ^^

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