Kann und darf man damit Geld verdienen?

  • Hi,
    Ich habe mal schnell eine Frage.. Ich mache gerne Muskvideos aus verschiednen Serien/Filmen/Anime etc. Meine Frage ist jetzt ob man diese videos auch Monetarisieren kann, oder geht das nur wenn man selbst vor der Kamera steht? :)
    Weil die Inhalte der Videos wären dann ja nicht von mir. zB wenn man jetzt ein Herr der Ringe Video schneidet und ein Lied drüber spielt.


    Liebe Grüße!

  • zum einem Musik für Youtube Videos finden - Was darf ich? Wo bekomme ich Musik her? zum anderen der link in meiner Signatur

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • 1. Gehört das Videomaterial / Audiomaterial dir?
    2. Hast du die Erlaubnis des Urhebers?


    Wenn du keine dieser Fragen mit JA beantworten kannst, darfst du es ziemlich sicher nicht (wahrscheinlich nicht einmal veröffentlichen.)
    (Wobei nicht dürfen und keine Konsequenzen tragen zwei verschiedene Paar Schuhe sind.)
    Um sicher zu sein, wie es in deiner speziellen Situation aussieht, fragst du am besten einen Juristen der auf diesem Gebiet spezialisiert ist.

  • Hi,
    Ich habe mal schnell eine Frage.. Ich mache gerne Muskvideos aus verschiednen Serien/Filmen/Anime etc. Meine Frage ist jetzt ob man diese videos auch Monetarisieren kann, oder geht das nur wenn man selbst vor der Kamera steht? :)
    Weil die Inhalte der Videos wären dann ja nicht von mir. zB wenn man jetzt ein Herr der Ringe Video schneidet und ein Lied drüber spielt.


    Liebe Grüße!

    Jap, jedoch musst du die Erlaubnis dafür haben. Außerdem verlangen die Produzenten einen gewissen %satz der einnahmen.

  • Es ist grundsätzlich so: ALLES, was du auf deinem Kanal veröffentlichst, benötigt eine Lizenz.


    Wenn du etwas selber machst, hast du die Lizenz automatisch. Sobald du irgendeinen Fremdcontent nutzt dabei, muss der dafür dann lizensiert sein. Das kann über entsprechende CC Lizenz sein, oder durch eine schriftliche Genehmigung des Urheber oder Rechteverwerters.


    Das gilt für Filme, Musik, Soundeffekte, Logos, Bilder, selbst das Bild, was als Poster im Hintergrund hängt kann, wenn "Bildbestimmend", eine Lizenz benötigen (das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du in einem Video über Berlin sprichst, und im Hintergrund recht groß ein Bild von Berlin zu sehen ist oder sowas). Ebenfalls können hier Kunswerke von betroffen sein (z.B. Feuerwerk, Malerei, Architektur etc. etc.). Auch jegliche Form der Aufführung ist hier zu nennen. Wenn du ein Bild auf einem Konzert machst verletzt du selbst damit das Urheberrecht der Musikgruppe/Theatergruppe etc.


    Auch das Zeigen anderer Personen hat strenge Richtlinien, wenn du hier nicht die Lizenz dafür hast, selbst, bzw sogar gerade bei Privatpersonen (auf der Straße z.B.).



    Kleines Beispiel: Für eine kleine Videoreihe zu 2 mittelalterlichen Instrumenten hatten wir mal die Drehgenehmigung für eine Burg (4 Videos insgesamt + weiterer Einsatz der Aufnahmen bei Bedarf [auch das muss geklärt sein, für welche Videos genau, für was für Aufnahmen gilt die Genehmigung, für welche Art der Veröffentlichung, welche Plattformen etc. etc.]), die zeitlich zu den Instrumenten passte. Hier hatten wir aber dann die Auflage, dass nur bestimmte Teile der Burg gezeigt werden dürfen, und der Besitzer, trotz seines Beiseins, nicht in den Videos zu sehen sein darf. Hier war die "rechtliche Grundlage" wenn man so will, stark vereinfacht dargestellt, das Recht an der eigenen Person, das Hausrecht und das Recht an der Architektur als "Kunstwerk", da der Besitzer hier für Teile der Burg auch Erbauer war im Rahmen einer Restaurierung.



    Fazit der ganzen Sache: Hab einfach für jeden Kleinscheiß, der nicht von dir ist eine Lizenz oder lebe mit dem Risiko. Verklagt werden kannst du für alles, wofür du keine ausdrückliche Lizenz hast, außer dem Kram, den du wirklich komplett selber erstellt hast, da du hier der Urheber bist. Wird oft nicht passieren, passiert aber immer mal wieder und wird dann richtig teuer.

  • Ganz ehrlich, mach einfach. Angezeigt wirst du dafür nicht und falls dagegen vorgegangen wird, musst du im schlimmsten Fall einen Strike nehmen und die Einnahmen aus dem Video komplett oder teilweise abdrücken. Das wird aber automatisch gemacht.


    (Ich habe es selber schon mal mitbekommen, wie das mit dem Copyright Zeug aussieht) (Trotzdem stehe ich nicht für die Aussagen ein^^)



    HOW I

  • Ganz ehrlich, mach einfach.

    Wenn er mehrere Videos mit Urheberrechtsverletzungen produziert, kann er auch mehrere Strikes bekommen, was dann zur Sperrung des Kanals führen kann. Wenn man seinen Kanal langfristig behalten will, sollte man das nicht riskieren. Ist einem der Kanal egal, kann man es natürlich drauf anlegen. Zwar wäre rein rechtlich durch solche Urheberrechtsverstöße durchaus Spielraum für eine Schadensersatzforderung vorhanden, allerdings ist es 1. schwierig in diesem Szenario einen tatsächlich entstanden Schaden nachzuweisen und 2. habe ich auch noch nie von solch einem Fall gehört. Realistischer ist da tatsächlich wenn überhaupt nur eine Unterlassungsaufforderung, wobei auch diese eher unwahrscheinlich ist, da den meisten größeren Rechteinhabern das automatische System von YouTube reicht.

  • Wenn er mehrere Videos mit Urheberrechtsverletzungen produziert, kann er auch mehrere Strikes bekommen, was dann zur Sperrung des Kanals führen kann.

    Das ist mir Bewusst, jedoch denke ich, dass das jeder wissen sollte, dass nach dem dritten Strike schluss ist.



    Zwar wäre rein rechtlich durch solche Urheberrechtsverstöße durchaus Spielraum für eine Schadensersatzforderung vorhanden, allerdings ist es 1. schwierig in diesem Szenario einen tatsächlich entstanden Schaden nachzuweisen und 2. habe ich auch noch nie von solch einem Fall gehört.

    So weit ich mitbekommen habe, ist dies nicht ganz richtig. Wenn du ein Video monetarisierst, willigst du ein, dass du das Recht an Bild und Ton hast. Wenn du dann jedoch nicht alle bzw. gar keine Rechte hast, geht das Geld (wenn es den Uhrheber stört) an den Urheber. Eine Anzeige kann nicht hervorgerufen werden, erst wenn du dieses Video oder Lied privat verkaufst und es als dein eigenes Kennzeichnest.


    Sozusagen: Das Geld, was du AUF YOUTUBE verdienst, geht dann an den Uhrheber (wenn er es meldet) und du kannst einen Strike + die Löschung des Videos erhalten. Falls du dein Video dann jedoch privat verkaufst, egal worüber und der Uhrheber bekommt davon mit, kann es böse für dich enden.


    Das ist auch der Grund, warum meine Videos nicht monetarisiert sind. 1. Möchte ich den Leuten später, falls ich mehr Aufmerksamkeit bekomme, noch mehr Geld geben und 2. möchte ich ungerne einen Strike bekommen ^^




    Falls jetzt doch noch was falsch ist, bitte ich darum, mich zu verbessern :)



    LG HOW I

  • Eine Anzeige kann nicht hervorgerufen werden, erst wenn du dieses Video oder Lied privat verkaufst und es als dein eigenes Kennzeichnest.

    Das ist nicht richtig. Der Schadensanspruch hat nicht per se etwas mit der Monetarisierung zutun, sondern besteht auch allein durch die Verbreitung (in diesem Fall auf YouTube).


    Urheberrechtsgesetz §97 (2): "Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte." // Vorausgesetzt wird hierbei, dass die Urheberrechtsverletzung "vorsätzlich oder fahrlässig" begangen wurde. Dies ist im vorliegenden Szenario theoretisch der Fall.


    Es ist auf YouTube nur eher unwahrscheinlich bzw. ich habe auch noch nie von einem solchen Fall gehört. Die Rechtslage in Deutschland gibt diese Möglichkeit aber theoretisch her, mehr habe auch nicht geschrieben.

  • Das ist nicht richtig. Der Schadensanspruch hat nicht per se etwas mit der Monetarisierung zutun, sondern besteht auch allein durch die Verbreitung (in diesem Fall auf YouTube).
    Urheberrechtsgesetz §97 (2): "Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte." // Vorausgesetzt wird hierbei, dass die Urheberrechtsverletzung "vorsätzlich oder fahrlässig" begangen wurde. Dies ist im vorliegenden Szenario theoretisch der Fall.


    Es ist auf YouTube nur eher unwahrscheinlich bzw. ich habe auch noch nie von einem solchen Fall gehört. Die Rechtslage in Deutschland gibt diese Möglichkeit aber theoretisch her, mehr habe auch nicht geschrieben.

    Und wie sieht es mit den Vevo Kanälen mancher Musiker aus ? Wie soll das dann laufen ? "Ja ich verbreite zwar meine Musik auf Youtube, aber dadurch dass er das macht, mache ich jetzt minus..." ?


    LG HOW I

  • Und wie sieht es mit den Vevo Kanälen mancher Musiker aus ? Wie soll das dann laufen ? "Ja ich verbreite zwar meine Musik auf Youtube, aber dadurch dass er das macht, mache ich jetzt minus..." ?

    Ich verstehe nicht ganz den Zusammenhang, den du da scheinbar siehst. Meines Wissens verletzen die Vevo Kanäle keine Urheberrechte.

  • Ich verstehe nicht ganz den Zusammenhang, den du da scheinbar siehst. Meines Wissens verletzen die Vevo Kanäle keine Urheberrechte.

    Ja richtig. Aber wenn jetzt zum Beispiel die Vevo vom Künstler X das Lied Z hochlädt und du dies auch machst (z.B in einem Zusammenschnitt wie oben). Warum soll dann Schadensersatz gefordert werden können, wenn das Lied eh schon auf Youtube verbreitet wurde ? Es geht doch schließlich um das verbreiten eines Liedes, was aber zum Beispiel nur gekauft werden soll, oder ?



    LG HOW I

  • Warum soll dann Schadensersatz gefordert werden können, wenn das Lied eh schon auf Youtube verbreitet wurde ?

    Weil das Urheberrecht so nicht funktioniert. Wenn Vevo Musik von Künstler verbreitet, dann werden diese daran auch etwas verdienen, basierend auf bestehenden Verträgen. Wenn du das machst, ist dies nicht der Fall. Das die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung allein aufgrund der Geringfügigkeit des Falls eher gering ist, schrieb ich bereits am Anfang. Das ändert aber nichts am Urheberrechtsgesetz, frag dazu doch einfach mal einen Anwalt.

  • Weil das Urheberrecht so nicht funktioniert. Wenn Vevo Musik von Künstler verbreitet, dann werden diese daran auch etwas verdienen, basierend auf bestehenden Verträgen. Wenn du das machst, ist dies nicht der Fall. Das die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung allein aufgrund der Geringfügigkeit des Falls eher gering ist, schrieb ich bereits am Anfang. Das ändert aber nichts am Urheberrechtsgesetz, frag dazu doch einfach mal einen Anwalt.

    Hm okay... Bisher waren meine Erfahrungen, dass wenn sich ein Künstler beschwert, man nur den einen Teil bis alle Einnahmen durch das Video abdrücken muss...


    Trotzdem danke für die Korrektur. :)



    LG HOW I

  • Das ist völliger Quatsch. Der Musiker hat das Recht an seinem Werk. Punkt. Wenn er das nicht will, kann er dich auf alles mögliche Verklagen, denn er alleine darf bestimmen in welcher Form das veröffentlicht wird (Außer er hat vorher die Rechtevertretung oder Verwertung weiter gegeben an Dritte, zum Beispiel die Gema, dann wird's nochmal ein wenig komplizierter). Das gibt es keine Grauzonen und keine Schlupflöcher. Es ist auch egal, ob das schon wer anders veröffentlicht hat. Vielleicht hat der andere ja Lizenzgebühren dafür gezahlt das zu zeigen? Weißt dus? Mal ganz abgesehen davon, dass "andere machen das auch" keinerlei Argument ist, schon gar nicht bei sowas.


    Und nur, damit man auch mal so Zahlen im Raum hat: Ich verweise hier immer gerne auf Commander Krieger. Der hat nen 4stelligen Betrag zahlen müssen aufgrund einer Klage. Und das war kein Video, sondern ein kleines Bildchen, dass er in ein Thumbnail eingebaut hat.


    Auch die Abmahnung kann btw sehr teuer werden.



    Und wie sich der Schaden berechnet ist im Grundprinzip auch recht simpel:


    Du nutzt eine Fremdlizenz die marküblich (bei so filmen haben ich jetzt keine genauen Zahlen, ist ein Mittelwert aus den Zahlen, die ich so von verschiedenen Stellen mitbekommen habe) so grob bei 800-1200 Euro liegen dürfte (Film & Musik). Der Entstandenen Schaden besteht nun darin, dass du diese "Leistung" in Form der Nutzung erhalten hast, diese Leistung aber nicht gezahlt hast. Verhält sich quasi wie beim Friseur, den du nicht zahlst, nur dass es sich hier um die Nutzung, nicht die Dienstleistung handelt.
    Du kannst ja mal ausrechnen, welcher theoretische Schaden hier entsteht, weil das gilt FÜR JEDES WERK einzeln. Sprich für jede einzelne Aufnahme, für jede einzelne Folge einer Serie, und was ebenfalls noch dazu kommt: im Extremfall auch für jedes einzelne deiner Videos.
    Außerdem können natürlich auch noch die Anwaltskosten etc. etc. dazu kommen. Die zahlst dann auch du.


    Dazu kommt, lässt sich zum mindest so argumentieren, wenn man es drauf anlegt, dass die Reichweite die du erzeugst, der tatsächlichen Reichweite des Originals, bzw der Lizenzinhaber schadet. Hier ist es dann auch erstmal egal, ob das Video von dir einer anschaut oder nicht, theoretisch, stellst du es der ganzen Welt zur Verfügung, ohne, dass du es darfst. Wenn du damit dann auch noch richtig viel Geld verdienst wird es dann nur nochmal teurer.



    Denn Fall, den du hier erläuterst von wegem Abgabe etc. etc., das passiert nur dann, wenn der Lizenzinhaber dein Video duldet, und dagegen nicht vorgehen will. Will er es aber, dann hast du ein dickes Problem. Und wie dick das Problem wird entscheidet dann ebenfalls derjenige, der Klagt.



    Klar, ist natürlich, dass hier recht selten was passiert. Nicht jeder, der hochlädt, wird abgemahnt. Aber es gibt genug Fälle, wo mindest mal eine Abmahnung ins Haus flattert, die dann auch gerne mal teuer werden kann.



    Im Übrigen, das wissen viele auch nicht: Nur weil theoretisch etwas im Gesetzt in bestimmten Worten steht, heißt das nicht, dass gefundene Schlupflöcher konsequent ausgenutzt werden können. Der Richter entscheidet das am Ende und hat da Spielraum. Und wenn hier ein Gesetzt, wies unser Prof damals so schön formuliert hat "so nicht gedacht war", dann hast du als Beschuldigter Pech, und bekommst trotzdem einen drauf ;)




    Und natürlich gilt hier wie immer: Ich bin kein Anwalt, für ne klare wirklich sichere Aussage dazu, sprich mit einem ausgebildeten Anwalt.

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