Videozusammenschnitt auf Instagram gefunden

  • Hallo!


    Vor kurzem hat sich ein Instagram-Account über eines meiner YT-Videos hergemacht und dies nach Belieben zusammengeschnitten und den Zusammenschnitt anschließend auf Instagram hochgeladen.
    Er hat mich zwar verlinkt in der Beschreibung, doch einverstanden bin ich damit dennoch nicht.


    Könnt ihr mir helfen, ob dies in der Standard-YouTube-Lizenz erlaubt ist?


    Für mich ist das einfach nicht in Ordnung, wenn mein Video ohne vorherigen Fragen von einem Dritten massakriert wird. In diesem Fall werde ich noch drüber hinweg sehen, da ich mich natürlich auch etwas "gelobt" fühle, weil es ein großer Account ist. Aber in Zukunft möchte ich da bei Bedarf dagegen vorgehen.


    Bitte um eure Hilfe.

  • hat sich ein Instagram-Account über eines meiner YT-Videos hergemacht und dies nach Belieben zusammengeschnitten und den Zusammenschnitt anschließend auf Instagram hochgeladen

    Wir gehen mal davon aus, Du selbst benutzt kein "geklautes" Bildmaterial, daher bist Du also der Urheber...
    Jemand hat Bildmaterial von Dir genommen und es bei sich veröffentlicht, ohne Deine Erlaubnis:
    Urheberrechtgesetz
    § 12 Veröffentlichungsrecht
    Abs. 1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.


    Zusätzlich noch
    § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
    Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden...




    Er hat mich zwar verlinkt in der Beschreibung

    Urheberrechtsgesetz
    § 13 Anerkennung der Urheberschaft
    Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.




    Auf Deutsch:
    Dein Video! DU kannst bestimmen was damit geschieht! Wenn es von jemand anderem einfach so verwendet wird, handelt er Gesetzes-widrig.
    Also erstmal: Verstoß bei Instagram melden, bzw. den Verursacher anschreiben....

  • Zusätzlich noch
    § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
    Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden...

    Jaein... nicht ganz richtig...


    § 24 Freie Benutzung


    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.



    Er DARF es schon. Er darf es nur nicht als eigenes Kennzeichnen und MUSS es runternehmen sobald der Urheber des Videos was dagegen sagt. Deshalb sollte man so was immer Kennzeichnen oder man wird gestriked (auf Youtube zumindest)



    (Die Angaben stammen von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.) (Ich stehe nicht für die richtigkeit der Angaben, da ich den genauen Fall nicht kenne)



    Edit:


    Paragraph 24 - Freie Benutzung - tritt nur in Kraft, wenn das neue Werk (geschaffen von dem Instagram-Account-Inhaber) eine deutlichen "Abstand" zu dem Originalwerk besitzt.
    Das bedeutet, das die persönlichen Züge des Originals kaum mehr erkennbar sein sollten... (oder es ist in seiner Gesamtheit eingebettet in eine deutliche Parodie)...

  • Er DARF es schon. Er darf es nur nicht als eigenes Kennzeichnen

    Nein, eben nicht:
    Paragraph 24 - Freie Benutzung - tritt nur in Kraft, wenn das neue Werk (geschaffen von dem Instagram-Account-Inhaber) eine deutlichen "Abstand" zu dem Originalwerk besitzt.
    Das bedeutet, das die persönlichen Züge des Originals kaum mehr erkennbar sein sollten... (oder es ist in seiner Gesamtheit eingebettet in eine deutliche Parodie)...


    Man kann also nicht einfach Videomaterial nehmen, bissl umschneiden und glauben alles sei in Butter - um "Freie Nutzung" geltend zu machen, müsste man das Quellmaterial derart verändern, das es kaum noch mit dem Original-Material in Verbindung gebracht wird!
    Hier gibt es natürlich auch gewisse Ausnahmen (z.B. Parodien), bei denen das etwas lockerer gehandhabt wird...




    Also auf Deutsch: Wenn jemand eindeutig sein Videomaterial irgendwo wieder-erkennt (und es nicht unbedingt einem seltenen Sonderfall unterliegt) wurde es nicht genügend verändert und fällt daher nicht unter "Freie Nutzung"!


    PS: Genaueres erfährt man sicher bei einem Anwalt seines Vertrauens! ;)


  • Also auf Deutsch: Wenn jemand eindeutig sein Videomaterial irgendwo wieder-erkennt (und es nicht unbedingt einem seltenen Sonderfall unterliegt) wurde es nicht genügend verändert und fällt daher nicht unter "Freie Nutzung"!

    Dann bedanke ich mich für die Korrektur, habe das leider nicht gewusst :)



    80,34 gehen daher auf deine CardMaster :D




    HOW I

  • Nein, eben nicht:Paragraph 24 - Freie Benutzung - tritt nur in Kraft, wenn das neue Werk (geschaffen von dem Instagram-Account-Inhaber) eine deutlichen "Abstand" zu dem Originalwerk besitzt.


    Das Gesetz hat auch nicht den Grund euch hier ein Schlupfloch zu bieten, sondern dient vor Allem dazu, zufällige Ähnlichkeiten nicht angreifbar zu machen, die immer wieder zwangsweise vorkommen.



    Beispiel Musik:
    Es gibt eigentlich erstaunlich wenig Spielraum, was Melodie-Folgen angeht. Prinzipiell wirst du jede Melodie, und jede Tonfolge irgendwo schon 10x vorher finden können, mindestens. Es ist UNMÖGLICH noch Dinge zu schreiben, die es nicht so schon 100x gab. Da es aber in Sachen Sound und Zusammensetzung immer Neu-Kreationen sind, und bei jedem Song in der Regel erkennbar ein eigenes Werk steckt, wird über so ein Gesetz abgesichert, dass nicht der erst, der "5 Töne hoch" spielt, 10.000 Leute verklagen kann, die das danach auch mal so gemacht haben. Oder jemand seine Akkordfolge von "am-F-C-G" (quasi 90% aller Songs im Radio...mindestens).


    Beispiel Film:
    Beim Film sieht das ähnlich aus. Es gibt Standart-Einstellungen, die in fast jedem Film wieder vorkommen, und die trotzdem zur Kreativität dazu gehören. Bestimmte Kamerawinkel mit bestimmten Farben etc. etc. Solche Basics des Filme-Machens werden über so ein Gesetz auch hier ausgeklammert, wie bei der Musik eben die Töne.
    Genauso wie auch Anspielungen an Filme, wo eine Szene in sehr ähnlich und erkennbar nochmal gedreht und parodiert wird. Oder die X-te Komödie, die nach dem Schema "frau ist Single, Frau lernt kerl kennen, alles gut, Streit, beide traurig, tragisches Finale, Heirat" nicht trotz quasi identischem Plot wegen dem Urheberrecht Probleme bekommt.


    Beispiel Fotografie
    Bei Fotos ist es dann so, dass z.B. der erste, der den Schwarzwald von Hügel XY Fotografiert hat, dann nicht allen, die an ähnlicher Position stehen sagen kann "hier, das ist meine kreative Idee gewesen".


    ----------------------
    Das Gesetz ist, soweit ich das damals im Studium verstanden habe, vorrangig für genau solche Fälle da.



    Wenn du hier Quellmaterial von anderen einbettest, dann muss hier schon wirklich erkennbar ein eigene Werk dahinter stecken, das Quellmaterial darf dabei quasi nicht mehr erkennbar sein. Meine Beispiel kannst du in den meisten Fällen hier zur Veranschaulichung dir vorstellen. Ist dein Werk wirklich erkennbar auch soweit weg vom Originalwerk?



    -------------
    Außerdem ist hier noch ein weiterer Punkt im Text entscheidend: "freier Benutzung" - Ich würde das eher so interpretieren, dass die Bearbeitung gestattet ist, und die Benutzung daher "frei" ist. Bin hier aber kein Anwalt und habe jetzt auch den Kontext des Gesetzestextes nicht parat.




    --------------------------------------------------


    Generell bei Gesetzestexten gilt immer: Wenn es Ausnahmen gibt, überlegt euch erstmal gut, warum es diese Ausnahmen geben könnte. Denn wenn sie nicht auf euch zutreffen könnt ihr aus den Texten rauslesen was ihr wollt, sie gelten damit für euch trotzdem nicht.

  • Hallo!


    Möchte nur mal ein Update abgeben:
    Ich habe ihn über drei Tage lang kontaktiert, wobei ich am 1. Tag eine einfache Bitte um Löschung schrieb, am nächsten Tag eine Art Mahnung mit Androhung einer schriftlichen Meldung bei Instagram und Frist bis zum nächsten Tag.
    Ich gab ihm dennoch 2 Tage Zeit und meldete erst dann. Allerdings hatte er es noch immer nicht entfernt.


    Hab es anschließend per eigens zur Verfügung gestellten Beschwerdeformular gemeldet und zwei Stunden später kam schon die Mail mit der Nachricht, dass eine Löschung veranlasst wurde.


    Hat mich gewundert, da Meldungen von gewaltverherrlichenden, pornografischen etc. Inhalten noch so oft gemeldet werden können und nichts gemacht wird, weil sie angeblich nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien verstoßen.


    Hat mich gefreut!

  • gewaltverherrlichenden, pornografischen

    1. ist im Amiland doch voll toll und zweites in DE :D


    Ich könnte manchmal echt brechen wenn ich seh wie toll doch die "Sozialen Medien" sind im Bezug auf solche Sachen, Da können Kinder vergewaltigt werden und Videos bleiben trotzdem noch ewigkeiten da ... aber wehe es geht ums Copyright (vor allem bei großen Firmen) dann geht das ganz schnell.


    Danke für deine Rückmeldung @Joschiiie96 in dem Fall, freut einen zu hören, bin mal gespannt wie lange die Löschung dann dauert ...

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

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