Ablauf Urheberrechtsbeschwerde

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:


    Ein Kanalbetreiber hat einen sehr alten Song von meiner Band vor 7 Jahren in seinen Kanal aufgenommen.
    Grundsätzlich hätte ich kein Problem damit, allerdings taucht der Song kurioserweise in einer YouTube Suche ganz oben auf,
    was sehr schlecht ist. Ich tippe drauf, dass es daran liegt, dass der Kanalbetreiber über 800 Follower hat.
    Andere, aktuellere Songs haben wesentlich mehr Likes und Views, werden aber darunter angezeigt.


    Natürlich habe ich zuerst versucht den Kanalbetreiber zu kontaktieren. Allerdings ist er seit ebenfalls 7 Jahren komplett offline.


    Da ein Bandfoto als Hintergrund angezeigt wird, habe ich es zunächst mit einer Datenschutzbeschwerde versucht.
    Leider geht YT hier überhaupt nicht drauf ein. Es kommt IMMER ein standardisiertes Mail zurück, ohne Rückfragen, einfach schwach.


    Der nächste mögliche Schritt wäre nun die Urheberrechtsbeschwerde.
    Die Fragen für mich sind hier folgende: Welche Belege für das Urheberrecht sind notwendig? Reicht ein Eintrag bei der GEMA?


    Es heisst: ein rechtliches Verfahren wird eingeleitet. Was heisst das genau? Im Grunde möchte ich nur, dass das Video gelöscht wird.
    Der Kanalbetreiber sollte keine Anzeige etc.. bekommen.


    Vielleicht hat jemand bereits dieses Verfahren hinter sich und könnte mir Auskunft darüber geben.
    Vielen Dank!


    viele Grüsse,
    Matthias Zimmermann

  • Reicht ein Eintrag bei der GEMA?

    Da gehe ich von aus. Zur Not kannst du ja sicher anhand von Produktionsmaterial o.ä. einwandfrei nachweisen, dass du den Song erstellt hast und du damit der Urheber bist.



    Es heisst: ein rechtliches Verfahren wird eingeleitet. Was heisst das genau?

    Achtung: Ich habe keine Ahnung was da wirklich passiert und bin auch kein Rechtsexperte, ich vermute nur:
    YouTube wird dem YouTuber wahrscheinlich lediglich ein Anwaltsschreiben zukommen lassen, ihn auffordern seine Urheberrechtsansprüche zu belegen, ggf. ne Unterlassungserklärung mitschicken und das wars. Ich glaube nicht, dass da direkt eine Anzeige rausgeht. Auch der Einsatz eines Anwalts (der für YouTube natürlich mit Kosten verbunden ist), ist ja bereits ein "rechtliches Verfahren". Ich denke, YouTube packt diese Klausel mit rein, damit sie sich im Notfall bei einer Falschmeldung die Anwaltskosten zurückholen kann und keiner das System dadurch sinnlos missbraucht.

  • Ich gehe mal stark davon aus, dass der Kanalbetreiber weder im Kanal noch bei seinem Googel Account eine "echte" Adresse hinterlegt hat.
    Von daher besteht eh die Frage, in wie fern YouTube hier überhaupt einen Anwalt einschaltet.


    Ich könnte mir vorstellen, dass sie den Kanalbetreiber anmailen. Wenn keine Reaktion erfolgt, müsste das Video gelöscht werden,
    da der Betreiber keine Gegendarstellung liefern kann/wird...


    Hat vielleicht noch jemand Erfahrungen gemacht damit?

  • Wenn der Kanal doch seit 7 Jahren nicht benutzt wird, zweifel ich daran das Youtube da noch irgendwelche Daten Gespeichert hat.

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