Hab das Thema grad neu entdeckt.
Was ich noch hinzufügen möchte:
Nur weil das Urheberrecht einer Komposition ausgelaufen ist, heißt das nicht, dass man die Musik problemlos benutzen kann.
Auch die Band/ der Musiker hat das Recht an seiner Aufnahme. Das ist dann das Leistungsschutzrecht. Und zwar in der Regel bis zu 50 Jahre nach dem Tod.